Kreisgruppe
    Herzogtum Lauenburg

 

 

 

Projekt

Knicks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Auf den Stock gesetzter Knick mit Überhältern

 

 

 

 

 

 


Desolater Knick

 

 

 

 

 

 

 


Knickwall ohne Knick

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bücher:

Herrmann Benjes
Vernetzung von Lebensräumen mit Benjeshecken

Herwig Brandt
Mehr Bäume!

Ausleibar bei

Bernhard Hub

 

 

 

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12.06.2006

 

Für Spaziergänger und Reisende sind sie ein ästhetischer Anblick, für die Landwirte ein Hindernis bei der Feldbearbeitung, ganz objektiv betrachtet sind sie ein Hort vielfältigen pflanzlichen und tierischen Lebens: Die Knicks. Knicks (auch Hecken) stehen in Schleswig-Holstein unter besonderem Schutz. In §15b des Landesnaturschutzgesetzes von 1993 ist festgelegt, dass Knicks nicht beseitigt, Knickwälle nicht beschädigt werden dürfen. Damit der Buschcharakter erhalten bleibt, müssen die Sträucher im Alter zwischen 10 und 15 Jahren geschnitten werden. Im anderen Fall würde der Knick „durchschießen“ und sich zur Baumreihe wandeln. Überhälter (Bäume im Abstand von ca. 50 m) sollen stehen gelassen werden – leider nur eine Soll-, keine Muss-Bestimmung. Die im Landesnaturschutz nicht geregelten Vorgaben zum seitlichen Beschnitt wurden in dem später folgenden „Knickerlass“ präzisiert. Trotz der Schutzbestimmungen steht es schlecht um die Knicks.

 

Ursprünglich gab es auf fast allen landwirtschaftlichen Flächen der Geest und des Hügellandes in Schleswig-Holstein Knicks. Doch bereits im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren Mitte der 50er bis Ende der 70er Jahre wurden Knicks in einer Länge von mehreren Tausend Kilometern in Ackerland umgewandelt. Und obwohl sie seit vielen Jahren unter besonderem Schutz stehen, hat sich die Substanz des verbliebenen Knicknetzes seitdem als Folge moderner Landbewirtschaftung und bestehender EU-Gesetze, des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung sowie fehlender oder unsachgemäßer Pflege stark verschlechtert. Wälle werden an- oder weggepflügt, der Buschbestand ist vielerorts verstümmelt.

 

Knicks wurden in Schleswig-Holstein vor über 200 Jahren auf herrschaftliche Anweisung angelegt. Knicks begrenzten die Flurstücke, sicherten die Ackerflächen vor Viehverbiss, hielten die Feuchtigkeit im Ackerboden, schützten vor Wind und Erosion. Zudem lieferten sie Holz für verschiedenste Zwecke sowie Kräuter, Blätter, Blüten und Früchte. Teilaspekte früherer Nutzungen und Funktionen haben sich bis in die Gegenwart erhalten. Der Wert der Knicks liegt heute in besonderem Maße in ihrer herausragenden ökologischen Bedeutung: Sie sind Lebensraum für viele Tiere, Pflanzen und Pilze und sind Vernetzungselemente zu weiteren, entfernt liegenden Biotopen. Und – sie sind ein ästhetischer Anblick für alle, die sich in der Landschaft aufhalten.

 

Die Knickproblematik ist vielschichtig. Häufig wird den Landwirten der Schwarze Peter beim Knickschutz zugeschoben. Doch sind es vorwiegend politische Ursachen, weshalb Knicks die ihnen zugedachte Funktion nicht erfüllen dürfen. Knicks werden von der EU dem Ackerland zugerechnet. Da für Ackerland Abgaben fällig sind, würden die Landwirten doppelt bestraft, wenn sie den Knickrand nicht bewirtschafteten. Zum einen hätten sie Ernteausfälle zu beklagen, zum anderen müssten sie dafür noch zusätzlich bezahlen. Die Kreisgruppe des BUND und einige Ortsgruppen setzen sich seit einiger Zeit vehement für den Knickschutz ein. Leider werden die vielen Verstöße von den Behörden selten verfolgt. Als Grund werden Überarbeitung und die Unsicherheit bei einer Klage angegeben. Dem BUND fehlt für diese Verstöße und die Nichtverfolgung bei eindeutiger Gesetzeslage das Verständnis. Immerhin gibt es im Knickschutz auch Erfolge zu verzeichnen. In einigen Gemeinden wie z. B. Kollow, wird der Knickschutz auch bei den Landwirten anerkannt. Vermehrt lassen die Landwirte beim Knicken Überhälter stehen.

 

Das beim „Knicken“ anfallende Holz wird in der Regel auf dem Feld verbrannt. Dies ist nach Ansicht des BUND nicht nur eine umweltschädliche, sonder auch eine ressourcenvergeudende Aktion. Beim Verbrennen werden klimaschädliche Gase erzeugt und die Feldfläche für die Ernte zerstört, mit dem Holz wird ein wertvoller Rohstoff sinnlos vernichtet. Der BUND setzt für die Errichtung von Heizkraftwerken zum Verbrennen von Knickholz ein. Dabei würde der Landwirt seinen wertvollen Rohstoff verkaufen. Aus diesem Grund hätte er in Zukunft Interesse an der Pflege der Knicks mit dem Ziel eines hohen Ertrags. Die Kraftwerke für Wärme- und Stromerzeugung besitzen einen Wirkungsgrad von ca. 90 Prozent und leisten damit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.

 

Luftbild von der heutigen Knicklandschaft im
Kreis Herzogtum Lauenburg:

Große Felder, wenige „löchrige“ Knicks

 

 

Klaus Tormählen