BUND Kreisverband LudwigsburgStellungnahme BUND und Bürgergruppe zum Luftreinhalte-/Aktionsplan Pleidelsheim / 18.8.05 an das RegierungspräsidiumIngersheim, den 23.10.2005An das Regierungspräsidium Stuttgart Herrn Regierungspräsident Dr. Udo Andriof Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart Sehr geehrter Herr Dr. Andriof, der Ortsverband Ingersheim des BUND und die Bürgergruppe Ingersheim nehmen zur Pressemitteilung vom 18.8.05 und dem zugehörigen „Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Pleidelsheim“ wie folgt Stellung: Verkehrsverbote - Maßnahme M1: Sie planen die Maßnahme M1/Stufe 1 – einseitige Sperrung der L1129 ab Ortsende Pleidelsheim in Richtung Freiberg – wissenschaftlich begleitet - durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie diesem Verkehrsfluss eine beachtenswerte Stellung einräumen. Dies ist nur begrenzt nachvollziehbar, da sich mit der Fertigstellung der Osttangente in Pleidelsheim der Verkehr auf dieser Straße so eklatant ändert, dass über die gewonnenen Erkenntnisse nur mit großen Vorbehalten Aussagen möglich sind. Wir verstehen nicht, warum dieser Maßnahme ein solch singulärer Stellenwert zugesprochen wird. Vor allem auch deshalb, weil dadurch in Ingersheim der LKW-Durchgangsverkehr zwangsläufig zunehmen wird. Ingersheim hatte in der Vergangenheit ähnlich hohe Belastungswerte wie Pleidelsheim. Mit diesem Mehr an LKWs kommt Ingersheim in die Nähe der Pleidelsheimer Werte. Damit ist das Ziel „Verlagerung des LKW-Durchgangsverkehrs auf weniger belastende Stecken“ nicht erfüllt. Die Maßnahme M1/Stufe 2 – Sperrung der L1125 für LKW-Durchgangsverkehr in Pleidelsheim und Ingersheim - wird unzweifelhaft von allen Ortskundigen als die einzig Zielführende benannt. Wir empfehlen also dringend, zum 1.1.2006 (also noch vor Fertigstellung der Pleidelsheimer Querspange Ost) die M1/Stufe 2 umzusetzen und den wissenschaftlichen Fokus hierauf zu konzentrieren. Die Erkenntnisse, wohin der LKW-Verkehr ausweicht und wie hoch der verbleibende PKW-Verkehr durch Ingersheim / Pleidelsheim sein wird, können wertvolle Hilfen für weitere verkehrslenkende bzw. verkehrsberuhigende Maßnahmen und Vorhaben sein. Verkehrsverbote - Maßnahme M2 - M4: Anreize zu schaffen, dass der Verbraucher vermehrt auf Fahrzeuge mit Partikelfilter umsteigt, ist sicher der Sache dienlich. Aber über allem müssen Bestrebungen stehen, den Individualverkehr zugunsten des ÖPNV zu verringern. Öffentlicher Personennahverkehr (Maßnahme M5 – M11): Den aufgelisteten Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzungsakzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs kann uneingeschränkt zugestimmt werden. Ein noch stärkerer Anreiz zum Umstieg ist begrüßenswert. Sonstige Maßnahmen im Bereich Verkehr (M12 – M18): Einer Umrüstung des gemeindeeigenen Fuhrparks - angepasst an die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik (M13) zum Wohl der Gesundheit der anvertrauten Bürger - kann nur zugestimmt werden. Generell gilt: „Verflüssigung“ zieht Verkehr an! Dies haben verkehrswissenschaftliche Studien an vielen Beispielen zweifelsfrei belegen können. Das Lösungsszenario bei hohem Aufkommen an Durchgangsverkehr ist nicht „Verflüssigung“ sondern „Verlangsamung“ und „Verstetigung“ sowie „Beruhigung“. Mit diesen Maßnahmen sucht sich der Verkehr andere, schnellere Wege. Die für die „Maßnahme 14 – Pförtnerampel“ angesetzten Steuerungsgrößen sind entscheidend dafür, ob damit ein Effekt erzielt werden kann. Welche zumutbare Menge an Fahrzeugen innerorts – und hier muss Pleidelsheim / Ingersheim wie ein Ort betrachtet werden – würden diese Pförtnerampeln sicherstellen? Um das gesamte Durchgangsverkehrsaufkommen durch die Ortschaften Ingersheim / Pleidelsheim zu reduzieren, ist nicht die Verkehrsverflüssigung (M15) sondern die Verkehrsverlangsamung und Verkehrsberuhigung erwiesenermaßen zielführend. Genauso wie der LKW-Durchgangsverkehr durch das Durchfahrverbot (Ingersheim/Pleidelsheim) auf die BAB gezwungen wird, kann durch verkehrsverlangsamende und verkehrsberuhigende Maßnahmen auch ein PKW-Anteil auf die BAB verlagert werden. Aus diesem Grund kann und muss die Maßnahme „M15 - weitere Maßnahmen zu Verkehrsverflüssigung“ entfallen oder aber umgewidmet werden in „Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs“. Ein nachvollziehbares Beispiel für eine „Verstetigung“ : Auf den BAB-Zufahrten Pleidelsheim und Mundelsheim ereignen sich häufig Auffahrunfälle. Dies – so die Beobachtung - ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Zufahrten über Ampeltakte geschaltet sind, was zu einer stets schubweisen und gedrängten Zufahrt insbesondere auch von LKWs führt. Der fließende Verkehr auf der Autobahn wird gezwungenermaßen nach links verdrängt und damit das Auffahrrisiko eklatant erhöht. Ein verstetigtes Zuführen durch längere Einfädelspuren und nicht ampelgetaktete Verkehrsmengen verringert das Auffahrrisiko signifikant und sorgt dafür, dass der Autobahnverkehr stetiger fließt. Damit erhöht sich die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmer (PKW und LKW), die BAB den Ortsdurchfahrten vorzuziehen. Wenn die Fahrzeuge umgerüstet sind, bedarf es keiner Sonderzeiten für Müllabfuhr und Straßenreinigung (M16), weil damit sicher der Erholungswert der Morgen-und Abendstunden reduziert wird. Ob eine intensivere Reinigung (M17) zielführend ist, muss erprobt werden. Die Begrünung der Straßen (M18) ist in jedem Fall für alle Beteiligte ein Zugewinn. Im Übrigen schließen wir uns den grundsätzlichen Ausführungen der „Gemeinsamen Stellungnahme der Kreisverbände der Umweltorganisationen…“ vom 27. Juli 2005 an. Mit freundlichen Grüßen __________________________________ ___________________________ BUND OV Ingersheim Bürgergruppe Ingersheim |
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