Gebäude Energieausweis - Energiepass Warum? In den letzten 20 Jahren sind große Fortschritte erzielt worden, Gebäude mit geringem Energieverbrauch zu errichten, die weniger Geld kosten und die Umwelt weniger belasten. Der Energieverbrauch aller älteren Gebäude kann ebenfalls durch Modernisierungen reduziert werden. Die EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" vom 16.12.2002 (kurz: EU-Gebäuderichtlinie) verpflichtet die 24 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung im Gebäudebereich. Hierzu gehört die Einführung von Energieausweisen, die künftig bei Bau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung von Wohn- und Nichtwohngebäuden vom Eigentümer vorgelegt werden müssen. In diesem Jahr will die Bundesregierung eine Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschieden. Diese sieht vor, dass ab dem 1.1.2008 Gebäude oder Wohnung, die vor 1978 errichtet worden sind, nur verkauft oder neu vermietet werden können, wenn ein Energieausweis vorliegt.
Zum Beispiel können Fachleute der folgenden Berufsgruppen
Gebäude untersuchen und Energieausweise ausstellen, o Bauvorlageberechtigte Architekten und Fachplaner Wie oft? Der Energieausweis soll bis zu 10 Jahre gültig sein. Quellen & Links Deutsche Energie-Agentur Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen
Energieverbrauch e.V. |
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