Neuregelung für die Vergütung der Einspeisung von Solarstrom
Seit dem 01.01.2004 gibt es eine Neuregelung für die Vergütung der Einspeisung von Solarstrom. Das „Photovoltaik-Vorschaltgesetz” erhöht die Vergütung für den Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf 57,4 Cent/kWh.
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Seit dem 01.01.2004 gibt es eine Neuregelung für die Vergütung der Einspeisung von Solarstrom. Das „Photovoltaik-Vorschaltgesetz” erhöht die Vergütung für den Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf 57,4 Cent/kWh.
Pressemitteilung des BMU vom 30.12.2003:
presse_bmu_245-03.pdf (2 KB)
Details aus dem Vorschaltgesetz:
bgbl103s3074.pdf (56 KB)
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