Betriebsaufnahme des „solaren bürgerdachs”
Seit dem 14. Januar 2004 ist die Photovoltaik-Anlage der GbR (mbH) „solares bürgerdach markdorf” in Betrieb und speist von der Sonne erzeugten Strom in das öffentliche Energieversorgungsnetz ein.
Am 14.01.04 hat die GbR (mbH) „solares bürgerdach markdorf” ihre erste Photovoltaik-Gemeinschaftsanlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle in Leimbach in Betrieb genommen. Hiermit leisten die 90 Gesellschafter, welche die Anlage mit Mindestanteilen von 500,- € finanziert haben, einen wichtigen Beitrag zum Einsatz regenerativer Energien und damit zum Klimaschutz. Denn die Anlage erzeugt Strom aus Sonnenlicht ohne CO2-Emissionen.
Die Anlage leistet 20,2 kW und wird pro Jahr ca. 20.000 kWh ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die EnBW wird jede in den nächsten 21 Jahren eingespeiste kWh mit 57,4 Cent vergüten. Dieser deutlich erhöhte Betrag wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31.12.03 festgelegt. Der Erlös aus der Stromlieferung wird jährlich anteilig entsprechend der Einlage an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Die Gesellschafter der GbR werden Anfang März in einer Gesellschafterversammlung die Anlage einweihen und eine ehrenamtliche Geschäftsführung wählen.
Da bereits weiteres Interesse an entsprechenden Bürgerbeteiligungen besteht, sind die Initiatoren auf der Suche nach einem Dach für eine zweite Anlage.
Die Photovoltaik-Anlage auf der Mehrzweckhalle Leimbach.
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Seit dem 01.01.2004 gibt es eine Neuregelung für die Vergütung der Einspeisung von Solarstrom. Das „Photovoltaik-Vorschaltgesetz” erhöht die Vergütung für den Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf 57,4 Cent/kWh.
Pressemitteilung des BMU vom 30.12.2003:
presse_bmu_245-03.pdf (2 KB)
Details aus dem Vorschaltgesetz:
bgbl103s3074.pdf (56 KB)
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