Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Atomkraftwerk Philippsburg -
das Interimslager

(Bericht des Umweltinstituts München, 2000)

Anhörung zum Interimslager

Am 2. November 2000 begann in Philippsburg die Anhörung zum beantragten Interimslager, also einem "Zwischen-Zwischenlager", am Standort des Atomkraftwerks. Als Sachbeistände der Einwender waren auch VertreterInnen des Umweltinstitut München e.V. bestellt. Die wesentlichen Erörterungsinhalte betrafen das durch ein Interimslager unakzeptabel erhöhte Gefährdungspotenzial sowie die geplanten Sicherheitsabstriche, wie zum Beispiel die fehlende Auslegung gegen Flugzeugabsturz, am Atomstandort.

Interimslager, eine neue Art der Zwischenlagerung

Im Atomkonsens der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen (EVU) zum geordneten Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie verpflichteten sich die EVUs, an den Standorten der Atomkraftwerke insgesamt 13 Zwischenlager zu errichten. Damit sollen Transporte von abgebrannten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung nach La Hague in Frankreich oder nach Sellafield in England, aber auch in die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben vermieden werden. Atommülltransporte sind aus Sicht der Bundesregierung unerwünscht.

In der Vergangenheit konnten Transporte von Atommüll nur unter starkem Polizeischutz und damit hohen Kosten durchgeführt werden. Darüber hinaus bedeutet jeder Transport, insbesondere aufgrund der Neutronenstrahlung, eine Gefährdung der Gesundheit des Begleitpersonals und ein Zusatzrisiko infolge von möglichen Unfällen oder terroristischen Angriffen. Da noch unklar ist, wo ein künftiges Endlager entstehen wird, und Transporte vermieden werden sollen, soll nun der im laufenden Betrieb anfallende Atommüll "vorübergehend" am Atomkraftwerksstandort verbleiben.

Interimslager südlich von Block 2 (Quelle: EnBW Kraftwerke AG - KKW Philippsburg, Mai 2000, S.18)

Für die Genehmigung und den Bau von Zwischenlagern ist nach Aussage des Betreibers des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP), der Energie Baden Württemberg Kraftwerke AG (EnBW), bei zügigem Verlauf des Genehmigungsverfahrens mit einem Zeitraum von ca. 4-5 Jahren zu rechnen. Die Brennelement-Abklingbecken in den Atomkraftwerken sind an einigen Standorten, so auch in den beiden Blöcken des KKP, nahezu voll. Wenn keine Transporte stattfinden können, bleibt den Betreibern nur die Errichtung von so genannten Interimslagern für eine "Zwischen-Zwischenlagerung", bevor die Zwischenlager am Standort zur Verfügung stehen. Außer Philippsburg betrifft das auch die Atomkraftwerke Stade, Brunsbüttel und Neckarwestheim.

Die Betreiber stellen sich die Interimslager als einzelne mobile Beton-Umhausungen um liegend angeordnete Castorbehälter vor (Abb.2). Die Lager können innerhalb kürzester Zeit errichtet werden. Sie bestehen im wesentlichen aus einer Grundplatte (Auflager), auf welcher der Castorbehälter liegt, Betonwänden mit einer Wandstärke von 40 cm und einer ebenso dicken Deckenplatte. Die Teile sind vorgefertigt und werden vor Ort mithilfe eines Krans aufgestellt. Die Kühlung erfolgt durch natürliche Luftströmung über Öffnungen an der Unter- und Oberseite der Wandelemente der Umhausungen. Eine Anzahl von bis zu 24 solcher Umhausungen sollen in unmittelbarer Nähe zum Reaktorgebäude aufgestellt werden (Abb.1), unter Einbeziehung der bereits nach §7 Atomgesetz genehmigten sechs Bereitstellungsplätze für den Abtransport nach La Hague oder Ahaus.

Verfahrensfragen

Das zweisträngige Genehmigungsverfahren für das geplante Interimslager sieht eine Genehmigung sowohl nach Baurecht als auch nach Atomrecht vor. Im Juli 2000 wurde ein Baugesuch gemäß §49 Landesbauordnung (LBO) für die Aufstellung von insgesamt 24 Umhausungen bei der Gemeinde Philippsburg eingereicht. Der Antrag zur Genehmigung der Einlagerung nach §6 des Atomgesetzes (AtG) wurde vom Betreiber am 20.12.1999 bei der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Außerdem ist die Öffentlichkeit zu beteiligen, das heißt, es können Einwendungen erhoben werden, und es ist eine Erörterung durchzuführen.

Die Anhörung in Philippsburg Anfang November betraf folglich nur den atomrechtlichen Teil der Genehmigung und wurde vom BfS durchgeführt. Dabei wurden massive Zweifel geäußert, ob das Verfahren angesichts einer Vorfestlegung durch die Bundesregierung überhaupt politisch offen beziehungsweise ergebnisoffen durchgeführt werden könne. Schließlich hat sich die Bundesregierung mit dem Atomkonsens nachweislich darauf festgelegt, neben Zwischenlagern am Standort auch vorläufige Lagermöglichkeiten zu schaffen. Inwieweit eine nachgeordnete Behörde, wie die Genehmigungsbehörde (BfS), überhaupt Spielraum für eine ergebnisoffene Prüfung hat, ist zu hinterfragen. Vertreter der Landesregierung, zuständig für die Atomaufsicht, waren beim Termin gar nicht erst anwesend.

Die Gemeinden und Bürgerinitiativen aus Philippsburg und Umgebung sind beunruhigt und wehren sich vehement gegen die Errichtung des Interimslagers. Sie führten aus, dass das nach §6 AtG nachzuweisende Bedürfnis für das Interimslager nicht gegeben sei. Nach ihrer Meinung sei die vorübergehende Lagerung vor Ort unnötig, da Transporte nach La Hague noch bis zum Jahr 2005 durchgeführt werden dürfen, und im Zwischenlager Ahaus 50 Stellplätze für Philippsburg vorgesehen sind. In der Interimslagerung sehen sie den Beginn einer Dauerlagerung. Denn nach ca. fünf Jahren sollen die 24 CASTOR-Behälter für weitere 30 bis 40 Jahre in das dann neu errichtete Zwischenlager am Standort überwechseln, wo sie, wenn nach Ablauf dieser Zeit kein Endlager zur Verfügung steht, auf unbestimmte Zeit verbleiben werden.

Mit dieser Einschätzung lehnen die Anwohner des KKP auch das beantragte dezentrale Zwischenlager ab. Der Atomkonsens habe keine rechtlich bindende Wirkung, allein entscheidend sei das geltende Atomgesetz, und dieses sehe keine dezentrale Zwischenlagerung vor. Allerdings dürfte sich die Rechtslage bald ändern. Eine Novellierung des Atomgesetzes steht an, in dem dann die dezentrale Zwischenlagerung als Teil des Entsorgungskonzepts festgeschrieben werden wird.

Alleiniger Sicherheitsgarant CASTOR

Das Hauptargument gegen das Interimslager richtet sich aber gegen die Zusatzgefährdung durch die bis zu 24 Castorbehälter, die inakzeptabel ist. Die aus Fertigteilen bestehenden Umhausungen sind nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert. Zwar besteht in einem Umkreis von 1,5 km um das KKP und unterhalb von 600 Meter über dem Boden ein Überflugverbot für den militärischen Flugbetrieb. Peinlich für die Antragsteller, dass schon am ersten Tag der Anhörung, die in einer Halle in unmittelbarer Nachbarschaft zum KKP stattfand, ein Flugzug so laut darüber hinweg donnerte, dass man nicht recht an die 600 m Flughöhe glauben konnte. Auch stellte sich heraus, dass 6 km südlich des KKP eine Nachttiefflugstrecke verläuft und dass die Flugbewegungen der Flughäfen Speyer und Frankfurt nicht genügend berücksichtigt waren.

Flugzeugabstürze gelten als auslegungsüberschreitende Ereignisse. Wegen ihrer rechnerisch sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als einem Ereignis pro 1 Million Jahren werden sie dem Restrisiko zugeordnet. Vorsorge gegen solche Ereignisse muss nicht mehr getroffen werden. Andererseits müssen aber deutsche Atomkraftwerke - und so auch die Blöcke am Standort Philippsburg - gegen Flugzeugabstürze wegen des möglichen hohen Schadensausmaßes gesichert sein.

Umhausung (lila) mit CASTOR® V/19-Behäter (blau) (Quelle: EnBW Kraftwerke AG - KKW Philippsburg, Mai 2000, S.15)

Betrachtet man das mögliche Schadensausmaß des geplanten Interimslagers, insbesondere bei einem Flugzeugabsturz mit Kerosinbrand bei Temperaturen über 1300°C länger als eine halbe Stunde oder einem terroristischen Angriff, zum Beispiel mit einem Hohlladungsgeschoss, so übersteigt dieses ebenfalls jede Vorstellung: Das Inventar an langlebigen Spaltprodukten eines einzigen Castors beträgt etwa 1018 Bq, und liegt damit in der Größenordnung der Tschernobyl-Freisetzungen. 24 Castoren - das bedeutet im Ernstfall x-mal Tschernobyl in einem dichtbesiedelten Gebiet im Herzen Europas. Hier erscheint es nicht geboten, sich rein rechnerisch auf die übliche Risikodefinition - Risiko ist Schadensausmaß mal Eintrittswahrscheinlichkeit - zu berufen. Wegen des unvorstellbar hohen Schadenspotenzials bei einem Flugzeugabsturz muss ein solches Ereignis unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit sicher ausgeschlossen werden können. Allein die fehlende Auslegung gegen Flugzeugabstürze sollte demnach genügen, um das vorgelegte Konzept des Interimlagers abzulehnen.

Aufgrund der fehlenden Barriere durch die Umhausung kommt der Langzeitdichtigkeit der Castor-Behälter, die als Transport- und Lagerbehälter definiert sind, eine entscheidende Bedeutung zu. Somit stellen auch die jüngst bekannt gewordenen Ereignisse bei der Beladung von CASTOR-Behältern in Philippsburg eine Peinlichkeit dar. In drei Fällen hatten es die Betreiber nicht geschafft, die Behälter bei der Verpressung der Deckeldichtungen dicht zu bekommen. Im Falle nachlassender Dichtheit ist es vorgesehen, die Behälter aus dem Interimslager in den Block 2 des KKP zur Reparatur zu transportieren. Dabei wird der mehr als 100 t schwere CASTOR-Behälter mittels eines Krans mit geringer Geschwindigkeit in Hubhöhen von 4,5 m und maximal 21 m ohne Anbringung von Stoßdämpfern bewegt.

Nun hat sich herausgestellt, dass die CASTOR-Behälter V19 und V52, wie sie in Philippsburg zum Einsatz kommen, bisher keinem realistischen Test unterzogen wurden. Grundlage für die Sicherheitsbetrachtungen sind Versuche an ähnlichen Behältern, die fünf Jahre und mehr zurückliegen. Gemäß den Regulatorien der IAEO (Internationale Atomenergie Organisation) müssen die Behälter einen Fall aus 9 m Höhe überstehen und eine halbe Stunde lang Temperaturen von 800°C widerstehen. Internationale Regulatorien stellen immer einen Kompromiss und damit Mindestbedingungen dar. Die Bundesregierung hätte die Möglichkeit, darüber hinausgehende Standards festzulegen. Dies entspräche auch der Forderung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Umweltgutachten 2000) nach einer verbesserten Materialprüfung an Originalbehältern.

Erhöhte Krebsrate am Standort

Die Emissionen des Atomkraftwerks Philippsburg stellen für das beantragte Interimslager eine Vorbelastung dar. Deshalb war es auch Thema des Erörterungstermins, dass schon vom so genannten Normalbetrieb von Atomkraftwerken gesundheitliche Gefahren ausgehen können. Dies wurde anhand einer Studie belegt, die eine signifikante Erhöhung der Krebsrate bei Kindern im 5 km Nahbereich deutscher Atomkraftwerke nachweist (A. Körblein, W. Hoffmann, Childhood Cancer in the Vicinity of German Nuclear Power Plants, Medicine & Global Survival, August 1999, Vol.6: 18-23). Außerdem lässt sich zeigen, dass Philippsburg für sich betrachtet der einzige deutsche Standort von Atomkraftwerken ist, an dem die Krebsrate bei Kindern signifikant erhöht ist: Die Erhöhung beträgt im 5 km Umkreis 87% (12 beobachtete gegenüber 6,4 erwarteten Fällen). In der 5-15 km Zone um das KKP liegt die Krebsrate dagegen ganz nahe am Bundesdurchschnitt (97 beobachtete Krebsfälle gegenüber 95,5 erwarteten). Damit ist die Krebsrate bei Kindern im 5 km Nahbereich signifikant größer als im 5-15 km Außenbereich. Die Erhöhung um das Atomkraftwerk Philippsburg ist also nicht mit einer insgesamt erhöhten Krebsrate in Nordbaden zu erklären.

Sicherheit contra Zeitdruck

Zur Ermittlung der Genehmigungsfähigkeit des Interimslagers wurden von Seiten der Einwender und ihrer Sachbeistände folgende wesentliche Anträge an die Genehmigungsbehörde gestellt:

Es ist eine Studie zu erstellen, die die Gesamtheit der Flugbewegungen vollständig erfasst und beschreibt. Es sind realistische Tests mit Originalbehältern durchzuführen. Dabei ist ein Absturz aus 21 m Höhe sowie ein Brand von 1300oC über mehrere Stunden zu simulieren. Es ist eine Fall-Kontroll-Studie zu Krebsraten am Standort Philippsburg durchzuführen. Für das beantragte Interimslager sind keine Sicherheitsabstriche zuzulassen im Vergleich zu den Sicherheitsstandards der Atomkraftwerksblöcke am Standort und der zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben.

Von Dr. Alfred Körblein, Karin Wurzbacher in den Umweltnachrichten, Ausgabe: 90/2000

Schon im Normalbetrieb wird die Umgebung verstrahlt

Über atomare Niedrigstrahlung

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