Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Mobilfunk: Elektrosmog durch Handys und Sendeanlagen - Gefahren und Handlungsmöglichkeiten

Mobilfunk: Die Industrie zahlte 100 Milliarden DM für UMTS-Sendeanlagen. Welche Folgen ergeben sich für die Bevölkerung? In Karlsruhe werden zur Zeit Hunderte neuer Mobilfunk-Antennen installiert. Die ländlicheren Gemeinden sind genauso betroffen. Die Bürgerinnen und Bürger haben bisher wenig Beteiligungsrechte. Meist ist nicht einmal eine einfache Baugenehmigung erforderlich. Die ständig zunehmenden Konflikte um Standorte zeigen die Verunsicherung der Menschen.

Welche gesundheitlichen Folgen hat die verstärkte Nutzung des Mobiltelefonierens für die Benutzer und Benutzerinnen und die Menschen in der Nähe von Sendemasten? Können sie Einfluss nehmen auf den Standort von Sendemasten? Fest steht: Selbst die Ärztekammer sieht zunehmende Gesundheitsgefahren.

Wirkungen auf die Gesundheit

Gesundheitliche Wirkungen erfolgen beispielsweise direkt über elektrische und magnetische Rezeptoren bzw. über Verstärkungsvorgänge innerhalb des bioelektrischen Systems. Konkret bedeutet dies, dass in die Informationswege zwischen einzelnen Zellen oder Zellverbänden dauerhafte Störsignale gesetzt werden. Diese können dann entweder eine Fehlinformation enthalten oder das gesamte Kommunikationssystem im Körper auf Dauer überfordern. Eine gestörte Biokommunikation kann eine sehr viel später einsetzende gesundheitsbelastende oder gesundheitsschädliche Wirkung nach sich ziehen. Wissenschaftlich nachvollziehbar kann zwar anhand derzeitiger Methoden noch kein allgemein anerkannter und direkt kausaler Zusammenhang hergestellt werden; jedoch weisen ernst zu nehmende und anerkannte Studien deutlich auf gesundheitsrelevante Wirkungen hin.

Beschrieben sind bisher Funktionseinflüsse auf das Zentralnervensystem und das neuroendokrine System, auf den 24-h-Rhythmus beim Menschen und auch auf das Blutbild sowie Immunreaktionen. Elektromagnetische Felder, wie sie durch Hochspannungsleitungen und durch die Energienutzung im Haushalt entstehen, zeigen bei wissenschaftlichen Studien u. a. einen Zusammenhang mit der Förderung oder Entstehung von Krebserkrankungen. Sendeanlagen, die mit höherfrequenten elektromagnetischen Feldern arbeiten (Mikrowellen), zeigen im Tierversuch und bei Studien ebenfalls Hinweise auf Krebserkrankungen. Ob dieser Zusammenhang ursächlich ist oder mit einer ebenfalls festgestellten nachteiligen Beeinflussung des Immunsystems verbunden ist, kann derzeit noch nicht wissenschaftlich erklärt werden, die Folgen sind jedoch die gleichen.

Das zentrale Nervensystem wird direkt beeinflusst (Veränderung der Gehirnströme), was mit unbewussten Verhaltensveränderungen einhergehen kann. Da kurzzeitig keine gesundheitlichen Folgen zu erkennen sind und langfristige Auswirkungen mit den üblichen wissenschaftlichen Methoden nicht erfasst werden, wird oft keine kritische Bewertung dieser Wirkung vorgenommen.

Fest steht, dass weit unterhalb derzeitig gültiger Grenzwerte und der bisher eingeführten Vorsorge - also im nicht-thermischen Bereich - biologisch relevante Ereignisse zu erwarten sind.

Fragen des Rechtsschutzes

Da der Gesetzgeber ausweislich der Begründung zur Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV - darauf verzichtet hat, Anforderungen zum Schutz vor nicht-thermischen Wirkungen durch elektromagnetische Felder aufzunehmen, ist bei diesen Wirkungen praktisch ein rechtsfreier Raum entstanden; ein Rechtsschutz für Betroffene besteht in dieser Hinsicht praktisch nicht.

BUND-Programm zur Begrenzung des Elektrosmogs

Die vielfältigen und z.T. nur schwer einschätzbaren Effekte beim Elektrosmog verlangen in besonderem Maße nach Anwendung des immissionsschutzrechtlichen oder auch allgemeinen Vorsorgeprinzips.

    Daher müssten die Werte der 26. BImSchV zumindest um den Faktor 100 (in der Angabe nach ICNIRP Faktor 10.000) unterschritten werden.

Die daraus resultierenden Feldstärken liegen allerdings immer noch im Bereich von beobachteten Wirkungen, so dass die angegebenen Werte lediglich als eine Mindestforderung zu verstehen sind. Damit könnten aber in einem ersten Schritt zum einen die noch offenen Probleme bei der Verträglichkeit berücksichtigt werden, und zum anderen wird diese Vorsorge erforderlich, solange nicht die Ungefährlichkeit dieser Feldstärken nachgewiesen ist.

Weitere zentrale Forderungen des BUND sind:

    Berücksichtigung der BUND-Vorsorgewerte bei der Festlegung von Immissionswerten in der 26. BImSchV mit der Maßgabe, dass in Räumen, die dem Daueraufenthalt von Personen dienen, diese Werte nicht überschritten werden dürfen; Einführung eines Minimierungsgebots zur Begrenzung der Feldstärke;

    Baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für alle Anlagen, die geeignet sind, Felder auszustrahlen, unter Beteiligung der Öffentlichkeit (z. B. Aufnahme in die 4. BImSchV). Befristung von Genehmigungen mit Nachrüstpflichten bei sich ändernden technischen Standards und sonstigen geänderten Anforderungen. Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit vorhandener Anlagen (Mobilfunkstationen dürfen – je nach Landesrecht – oft nicht auf Wohnhäusern ohne Nutzungsänderung errichtet werden);

    Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit dem Ziel, dass in Gebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen Sendeanlagen nicht errichtet und betrieben werden dürfen. Dies betrifft z. B. auch Altenheime, Krankenhäuser und Kindertagesstätten sowie insbesondere folgende Gebietskategorien:
    - Kleinsiedlungsgebiete (WS),
    - Reine Wohngebiete (WR),
    - Allgemeine Wohngebiete (WA),
    - Besondere Wohngebiete (WB).

    Änderung der Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB), um in § 5 (Flächennutzungsplan) und § 9 (Bebauungsplan) eine neue Gebietskategorie einzuführen, in der zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Anlagen, die geeignet sind, Felder auszustrahlen, nicht oder nur beschränkt errichtet werden dürfen;

    Änderung der Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB), um Nutzungen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, unter und an Hochspannungsleitungen auszuschließen;

    Umweltverträglichkeitsprüfung für neu vorgesehene Netze im Sinne der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) der neuen Richtlinie des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme;

    Aufnahme der Anlagen, die geeignet sind, Felder auszustrahlen, in die Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ in Anlage 1 des zu ändernden Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) (Art. 1 ArtG) mit dem Ziel, dabei insbesondere die Gesundheitsverträglichkeit zu prüfen (Schutzgut Mensch); Verankerung eines Minimierungs- und Optimierungsgebot für alle Geräte und Anlagen, die geeignet sind, Felder auszustrahlen; Bestimmung des Stands der Technik für solche Anlagen;

    Entwicklung von Vorschriften zur systematischen Feststellung des Ausmaßes der elektromagnetischen Belastung durch Emissions- und Immissionskataster;

    Verankerung des Rechts auf Information von Betroffenen über die Feldbelastung durch Informations- und Kennzeichnungspflichten der Verursacher;

    Umkehr der Beweislast analog zum Umwelthaftungsgesetz;

    Einrichtung eines Rates zur Evaluierung von Umweltrisiken, um die Risikobewertung und das Risikomanagement transparent zu machen. Aufgrund der möglichen Bandbreite von Erkenntnissen oder wissenschaftlicher 'Schulen' wird dieses ein offenes, transparentes Gremium sein müssen, welches mit legitimierten, fachlich versierten Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen besetzt ist;

    Einrichtung eines unabhängigen und interdisziplinär besetzten Forschungsrates für weitere Untersuchungsprogramme zu den Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern.

Antennenmast in der Nachbarschaft - was Sie tun können

Hinweise für die Kommunalpolitik

Hinweise für Kirchengemeinden

BUND-Position Elektrosmog: Weitere Informationen

Weitere Informationen von Fachleuten und Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern zu elektromagnetischen Feldern, Mobilfunk, Handys, GSM- und DECT-Sendern, Hochspannungsleitungen und der Wirkung in biologischen Systemen (außerhalb unserer Seiten):

Puls-Schlag Mobilfunk-Bürgerforum Grossraum Karlsruhe

Bundesnetzagentur: Datenbank
Sender und Standorte im Raum Karlsruhe

Freiburger Appell von Ärztinnen und Ärzten (pdf-Datei)
Mobilfunk-Bürgerforum Baden-Württemberg
Informationszentrum gegen Mobilfunk
Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie
Elektrosmognews
Funkenflug
Netzwerk Risiko Mobilfunk
Risiko Elektrosmog
Katalyse-Institut für angewandte Umweltforschung (mit Umweltlexikon)

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