Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Flora-Fauna-Habitat & Natura 2000

Naturschutz-Konferenz am Samstag, 18.11.2000, 14:30 -17:45, in Karlsruhe, Ziegler-Saal im Restaurant Callas

Protokoll (D. Harms)

Veranstalter: BUND RV Mittlerer Oberrhein; NABU KV Karlsruhe & Rastatt, LNV AK Karlsruhe & Rastatt/Baden-Baden

Podium: Thomas Hoffmann (RP K’he - Ref. Naturschutz), Dr. Elsa Nickel (BNL K’he), Lothar Hillenbrand (Bürgermeister von Dettenheim), Achim Schwind (BUND-RV Mittl. Oberrhein), Armin Gabler (BUND-RV Mittl. Oberrhein), Dr. Dieter Hassler (LNV-AK K’he), Martin Klatt (NABU B.-W. und LNV-AK Rastatt)

Teilnehmer/innen: ca 40 Personen

Armin Gabler eröffnet die Konferenz, begrüßt die Teilnehmer und bittet die Fachleute auf dem Podium um ein Kurzreferat zum Konferenzthema aus ihrer Sicht.

Referat Thomas Hoffmann

Geschichtlicher Abriß:
April 1979: Vogelschutzrichtlinie mit dem Ziel, ein europaweit zusammenhängendes Lebensraumnetz zu erstellen (EU-Richtlinie ist stringendes EU-Recht). Für den Vogelschutz bestehen somit 3 rechtliche Ebenen: Landes-NSchG, Bundes-NSchG, EU-Richtlinie. Bei der EU-Richtlinie treten sprachliche Probleme auf, Z.B.: Baggerfirma betrachtet Baggersee nicht als „Natürliches Gebiet“ (Engl. „natural area“). Der Begriff „natural“ umfaßt jedoch „natürlich“ und „naturnah“. Anfang 1980 werden aus der BRD die bestehenden NSGs nach Brüssel gemeldet (B.-W.: 343 NSGs).
1992: FFH-Richtlinie - Regeln für europaweiten Gebiets- und Artenschutz samt Gebietsausweisung.
1994: Von Brüssel vorgegebener Umsetzungstermin,
1995: Auswahl der FFH-Gebiete sollte erfolgt sein - BRD wird nicht aktiv,
1997: EU-Gerichtshof mahnt BRD,
1998: BRD meldet 1.5% der Landesfläche - EU droht mit Strafe,
1999/2000: Die LFU B.-W. erhält den Auftrag, eine Kulisse der von B.-W. an die EU zu meldenden Gebiete zu erstellen, und zwar anhand früher erhobener, nicht jedoch entsprechend der EU-Vorgaben neu recherchierter Daten,
April 2000: Auf Anordnung der Landesregierung B.-W. eröffnen die RPs ein 6-wöchiges „Konsultationsverfahren“, in dem von Gemeinden und Betroffenen Stellungnahmen zur inzwischen erstellten, vorläufigen Gebietskulisse eingeholt werden: Allein an das RP Karlsruhe gehen ca. 1000 Einwände.

Bestimmungen der FFH Richtlinie (Beispiele) mit dem Effekt „Alle tobten los“:
- Kommunale „Projekte“ bedürfen der Verträglichkeitsprüfung - sie sind unzulässig, wenn eine wesentliche Gefährdung des FFH-Schutzziels möglich ist.
- Verschlechterungsverbot: Kommunale Maßnahmen/Eingriffe, die zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen können, sind unzulässig.
Nicht beachtet wurde hierbei, dass vorhandene Nutzungen (Bebauungspläne, Planfeststellungen) Bestandsrecht genießen. Als Beispiel, bei dem das Bestandsrecht nicht akzeptiert wurde, nennt Hoffmann einen 80 Jahre alten Baulinienplan, an den die Gemeinde sich in späteren Jahren selbst nicht mehr hielt (sie stimmte im Planbereich der Ausweisung eines NSG zu).
Weiterhin nicht beachtet wurde der „Katalog über unproblematische Nutzungen“, z.B.: Naturnahe Waldwirtschaft, Ordnungsgemäße Ausübung von Jagd, Fischerei, ...

Strategie des RP: Angst nehmen, Akzeptanz anstreben:
Hierzu tragen folgende Bestimmungen bei:
- Im Bereich der Verträglichkeitsprüfung (FFH) sind „zwingende Gründe“ abzuwägen, zu denen auch wirtschaftliche Gründe gehören (Beispiele: Der Bau der A20 im Peenetal wurde von der EU-Kommission im Blick auf die Arbeitsplatzentwicklung erlaubt; „Gesundheit der Bevölkerung“ als zwingender Grund für den Bau einer Ortsumfahrung wurde nicht akzeptiert).
- Zumutbarkeit von Alternativen: Nicht zumutbar sind zu teuere Alternativen (z.B.: Zum Schutz eines Halbtrockenrasens war beim Bau einer Straße die Tunnellösung nicht erforderlich).
- Nichts ist absolut verboten.
- Bei potentiellen FFH-Gebieten besteht Stillhaltepflicht - wenn die Gebietskulisse steht, haben die Kommunen Rechtssicherheit.

Durchführung:
- Gebietsauswahl: Während der Auswahlphase der Gebiete dürfen wirtschaftliche / infrastrukturelle Interessen nicht berücksichtigt werden; die EU-Kommission muss eine umfassende Liste haben (Beispiel: Der Hafen von Bristol wurde in Vorschlagsliste aufgenommen, obwohl er 330 Arbeitsplätze bietet). Anthropogene Vorbelastungen sind wertmindernd. Der Wirtschaft wird kein Vor-, wohl aber ein Gleichrang eingeräumt.
- Umsetzung: Hierbei arbeitet das RP mit dem staatlichen Naturschutz zusammen. Es braucht die Unterstützung vor Ort.

Referat Dr. Elsa Nickel

FFH-Richtlinie - Ziel und Maßnahmen: Natürliche Lebensraumtypen und Artenbestand wiederherstellen/erhalten.


Folien:
- Lebensraumtypen,
- Arten (von EU-weiter Bedeutung: prioritär),
- Vorgaben für die Auswahl der Gebiete (Auswahl „nach bestem Fachverstand“, also ohne neue Erhebungen),
- Naturraumgrenzen (Naturräume 3. Ordnung)
- Konkretisierung der Kriterien (räumlich, representativ, qualitativ).
Die Prüfung der vorgeschlagenen Gebiete erfolgt durch das European Topic Center (Paris).
Prüfkriterien für Lebensraumtypen:
- Ungeprüft akzeptiert werden Meldungen, die > 60% der in einem Land vorkommenden Lebensraumfläche umfassen.
- Geprüft werden Meldungen von 20-60% der vorkommenden Lebensraumflächen.
- Als zu geringe Meldung eingestuft wird < 20% der Lebensraumfläche.
Die Auswahl erfolgt über Bezirksstellen und Forstliche Versuchsanstalt (Lebensraumtypen), LFU und Fischereiforschungsstelle (Arten). Die zu Beginn des Konsultationsverfahrens vorhandene Datenlage ist zugrunde zu legen (also keine aktuellen Untersuchungen/Überprüfungen).

Z.Z. sind 8.9% der Fläche von B.-W. als Gebiete für FFH und Vogelschutzrichtlinie vorgeschlagen (davon 73% schon jetzt nach § 24a geschützt, 21% als LSG oder Parks geschützt, 6% bis jetzt nicht geschützt - z.B. Wälder).

Quantitative Kriterien der Gebietsauswahl für die Vogelschutzrichtlinie: Für Arten, die besonders in der BRD und dort besonders in B.-W. beheimatet sind, sind 60% ihrer Biotope auszuweisen, sonst entsprechend weniger. Z.B.: Der Brachvogel ist in B.-W. mit 20% seines Bestandes beheimatet. Bei Wanderfalken sind in B.-W. 60% der Brutpaare mit Schutzgebiet zu belegen.

Folie: Bereich nördlich von Karlsruhe (Ausschnitt aus der für das Konsultationsverfahren hergestellten CD Rom) mit den Gebieten Hardtwald (bestes Gebiet für Ziegenmelker etc), Rheinniederung zwischen Philippsburg und Neureut. Angestrebt wurde die weitgehende Überlagerung von FFH/Vogelschutz/Arten/Biotope.

Die Gebietskulisse der CD Rom ist, nachdem das Konsultationsverfahren inzwischen abgeschlossen ist, zu korrigieren: Ausgrenzung bebauter Bereiche; Berücksichtung von Einsprüchen der Gemeinden. Diese Änderungen laufen zur Zeit, d.h. die BNLs überprüfen und korrigieren Gebiet für Gebiet. Anschließend sind die Flächenanteile von der LFU neu zu berechnen. Die endgültige Liste soll vor Ende 2000 im Stuttgarter Kabinett verabschiedet und nach Berlin gemeldet werden.

Nachbemerkung: Der Band „Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe“ (Verlag Thorbecke) ist ab 20.11.2000 im Buchhandel erhältlich!

Referat Lothar Hillenbrand

Der Referent stellt sich als „betroffener“ Bürgermeister vor: Die Gemeinde Dettenheim (Teilorte Liedolsheim und Rußheim, beide in der Rheinniederung gelegen; ca. 7 000 Einwohner) ist geprägt von Natur und Landwirtschaft: 20% NSGs (Altrhein-Königssee, Rußheimer Altrhein- Elisabethenwörth, Oberbruchwiesen), Wasserschutzgebiete, Grünzäsur, Dammrückverlegung - „FFH-Gebiete haben uns gerade noch gefehlt“ - ca. 58% (mit LSGs ca. 66%) der Gemarkungsfläche seien für Entwicklung nicht mehr nutzbar.

Das FFH-Verfahren sei „ziemlich verkorkst“ und habe dem Anliegen für die Natur keinen guten Dienst erwiesen. Jedoch gab es „gute Gespräche mit RP, LRA, BNL und LNV“ und eine positive Informationsveranstaltung.

Die Interessen der Gemeinden sollten ernst genommen werden. Die Verfahren werden in den Gemeinden als „Angriff auf die Kommunale Selbstverwaltung“ angesehen. In Dettenheim werden bei der künftigen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung Konflikte kommen. Z.B. wünscht die Gemeinde eine Weiterentwicklung entlang der Straße Liedolsheim - Rußheim (Grünzäsur!); eine Querspange (z.Z. für DM 1 000 000.-- im Bau) soll dort ein Gewerbegebiet erschließen, das sich nicht weiter entwickeln kann.

Die Gemeinde Dettenheim sei gesprächsbereit. Bei Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sollten Gemeinde, Landwirtschaft und Naturschutz mitwirken. In einem Ökokonto angerechnet werden sollten Bebauungspläne mit ökologischem Bauen, Solaranlage im Freibad - dafür braucht die Gemeinde Geld.

Referat Martin Klatt

Die FFH-Richtlinie enthält für das Schutzgebietsnetz das Gebot, Gebiete zu entwickeln. Statt dessen würden z.Z. nur Filetstücke nach Brüssel gemeldet.
Beispiele:
- Roter Milan: 60% seines weltweiten Bestandes befinden sich in der BRD, davon ein Drittel in B.- W. (Schwäbische Alb, Wutachschlucht, etc). NABU reklamiert deshalb ausgedehnte Rotmilan- Gebiete.
- Luchs: Er kommt im LFU-Band gar nicht vor, obwohl er in B.-W. (Einzeltiere) vorhanden ist. Im Schwarzwald könnte sich bei geeigneten Maßnahmen eine Luchspopulation wieder entwickeln.
- Fledermäuse: Die vorgeschlagenen Jagdhabitate reichen nicht aus, die Fortpflanzungsbiotope müssen besser geschützt werden.

Größenvergleich der vorgeschlagenen Flächen:
- Dänemark: 24% der Landesfläche,
BRD (Stand April 2000!): 3.1%,
offizielle Landesliste B.-W. (zu Beginn des Konsultationsverfahrens): 8.9%.
Erwartet werden 10- 15%.
Die sehr restriktive Handhabung in B.-W. macht es unmöglich, aus dem vorgeschlagenen Pool weiter auszuwählen.
- „Sonnenliste“ des NABU: 28% der Landesfläche bzw. 40% des Offenlandes.
Aus dieser Vorschlagsliste wäre die Gesamtkulisse zu bauen (NABU hatte keinen Zugang zum vorhandenen Datenpool).

Das Verfahren war unmöglich - innerhalb von 8 Wochen mussten weitgreifende Entscheidungen getroffen werden. NABU will update seiner Gebietskulisse nach Brüssel melden.

Referat Dr. Dieter Hassler

Der Referent will die Dinge beim Namen nennen: Das Verfahren sei an der Grenze der Legalität gewesen. Die Richtlinie war seit 1994 in Kraft - und keiner hielt sich daran. Eigentlich müsste B.-W. deshalb verklagt werden. Rechtlich sei ein Anhörungsverfahren überhaupt nicht vorgesehen. Bei seiner Durchführung wurden die Verbände nicht gehört. Im Verlauf des Anhörungsverfahrens verschwanden FFH-Gebiete plötzlich aus der Kulisse (Beispiel: Buchenwald zwischen Ettlingen und Spessart). Der LNV wird deshalb seine eigene Kulisse nach Brüssel melden und gegebenenfalls Beschwerde einlegen.

Der LNV-AK Karlsruhe hat sich exemplarisch den Landkreis Karlsruhe vorgenommen und festgestellt, dass potentielle FFH-Gebiete im Bereich der Kinzig-Murg-Senke, im Tiefgestade und in der Saalbachniederung nicht berücksichtigt wurden.

Diskussionsbeiträge

· Laut Aussage des Ministeriums sind „Sonnen- und Schatten-Listen“ für das Land nicht relevant. Stimmt das?
Hofmann: Die EU kann Informationen von Verbänden zusätzlich entgegen nehmen.
Dr. Nickel: Die EU hat viele zusätzliche Informationen, vom UBA, von Verbänden, etc.

· Die Stadt Ettlingen ist über zusätzliche Listen beunruhigt - sie hat nur zu der offiziellen Liste Stellung genommen.
Dr. Hassler: Kommunen haben nicht das letzte Wort über ihre Gemarkung. Eine zweite Anhörung der Kommunen ist nicht erforderlich, das weitere Vorgehen noch nicht geklärt.

· Das Konsultationsverfahren ist ein vom Land B.-W. auf freiwilliger Basis durchgeführtes Verfahren. Es ist in der Richtlinie nicht vorgesehen; es wird in B.-W., nicht aber BRD- weit oder in allen EU-Staaten durchgeführt.

· Andere EU-Länder haben zwischen 1992 und 1998 ihre Territorien im Blick auf die FFH- Richtlinie kartiert (Spanien etwa hat das ganze Land kartiert). Bei uns musste die LFU ohne Ortskenntnis die Gebietsliste im Jahr 2000 „im Schweinsgalopp“ zusammenschneidern!

· Es macht Sinn, zuerst zu fragen, was wir überhaupt haben. Bei uns ist das Problem, dass die alte Bundesregierung die Naturschutzgesetznovellierung verzögert und die Umsetzung der FFH- Richtlinie blockiert hat. Ist es realistisch, dass bis Ende 2000 noch ein Kabinettsbeschluss zustande kommt? Sind FFH-Gebiete überhaupt auf Dauer gesichert bzw. werden sie zwecks Erhalt entwickelt?
Hoffmann: Die Sicherung der Flächen soll über Vertragsnaturschutz gemacht werden. Das Vorgehen ist noch ungeklärt. Ungeklärt ist weiterhin, wie das „Verschlechterungsverbot“ durchgesetzt werden soll - es gibt bei Verstoß keine Sanktionen.

· Welche Auswirkungen hat die FFH-Kulisse auf den neuen Regionalplan? Offensichtlich wird die FFH-Kulisse im Regionalverband nicht ernst genommen - die Gebiete sind im neuen Regionalplan auch jetzt nicht ersichtlich.
Antwort aus dem Publikum: Die CD-Rom (1. Version) wurde inzwischen partiell eingearbeitet, und zwar nicht als Mitteilung, um Planungssicherheit zu erreichen, sondern (nach Erachten des Diskussionsteilnehmers) nach Gutdünken: z.T. fand sie unter der Rubrik „Förderung des Naturraums/schutzes“ Erwähnung, z.T. wurde sie nicht berücksichtigt („politische Entscheidung“ der Verbandsversammlung?).

Hoffmann: Es besteht die Gefahr einer allgemeinen Stagnation, wenn LNV, NABU und Land gegeneinander agieren. Sagen die Verbände nichts Positives?

Klatt: Wir sind mit der offiziellen Kulisse als Minimum einverstanden.

Dr. Nickel: Um Geldstrafen abzuwenden, muss die Meldung in dieser Legislaturperiode fertig werden. Es wird gegenüber Brüssel eine Berichtspflicht über Gebiete und Aktivitäten geben - dafür braucht man jedoch Mitarbeiter. Erforderlich ist eine Bündelung im Regierungsbezirk - wer soll das machen?

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