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Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Regionalverband Mittlerer Oberrhein
| Flora-Fauna-Habitat
& Natura 2000
Naturschutz-Konferenz am Samstag, 18.11.2000, 14:30 -17:45, in Karlsruhe, Ziegler-Saal im Restaurant Callas Protokoll (D. Harms) Veranstalter: BUND RV Mittlerer Oberrhein; NABU KV Karlsruhe & Rastatt, LNV AK Karlsruhe & Rastatt/Baden-Baden Podium: Thomas Hoffmann (RP K’he - Ref. Naturschutz), Dr. Elsa Nickel (BNL K’he), Lothar Hillenbrand (Bürgermeister von Dettenheim), Achim Schwind (BUND-RV Mittl. Oberrhein), Armin Gabler (BUND-RV Mittl. Oberrhein), Dr. Dieter Hassler (LNV-AK K’he), Martin Klatt (NABU B.-W. und LNV-AK Rastatt) Teilnehmer/innen: ca 40 Personen Armin Gabler eröffnet die Konferenz, begrüßt die Teilnehmer und bittet die Fachleute auf dem Podium um ein Kurzreferat zum Konferenzthema aus ihrer Sicht. Referat Thomas Hoffmann Geschichtlicher Abriß: Bestimmungen der FFH Richtlinie (Beispiele)
mit dem Effekt „Alle tobten los“: Strategie des RP: Angst nehmen, Akzeptanz
anstreben: Durchführung: Referat Dr. Elsa Nickel FFH-Richtlinie - Ziel und Maßnahmen: Natürliche Lebensraumtypen und Artenbestand wiederherstellen/erhalten.
Z.Z. sind 8.9% der Fläche von B.-W. als Gebiete für FFH und Vogelschutzrichtlinie vorgeschlagen (davon 73% schon jetzt nach § 24a geschützt, 21% als LSG oder Parks geschützt, 6% bis jetzt nicht geschützt - z.B. Wälder). Quantitative Kriterien der Gebietsauswahl für die Vogelschutzrichtlinie: Für Arten, die besonders in der BRD und dort besonders in B.-W. beheimatet sind, sind 60% ihrer Biotope auszuweisen, sonst entsprechend weniger. Z.B.: Der Brachvogel ist in B.-W. mit 20% seines Bestandes beheimatet. Bei Wanderfalken sind in B.-W. 60% der Brutpaare mit Schutzgebiet zu belegen. Folie: Bereich nördlich von Karlsruhe (Ausschnitt aus der für das Konsultationsverfahren hergestellten CD Rom) mit den Gebieten Hardtwald (bestes Gebiet für Ziegenmelker etc), Rheinniederung zwischen Philippsburg und Neureut. Angestrebt wurde die weitgehende Überlagerung von FFH/Vogelschutz/Arten/Biotope. Die Gebietskulisse der CD Rom ist, nachdem das Konsultationsverfahren inzwischen abgeschlossen ist, zu korrigieren: Ausgrenzung bebauter Bereiche; Berücksichtung von Einsprüchen der Gemeinden. Diese Änderungen laufen zur Zeit, d.h. die BNLs überprüfen und korrigieren Gebiet für Gebiet. Anschließend sind die Flächenanteile von der LFU neu zu berechnen. Die endgültige Liste soll vor Ende 2000 im Stuttgarter Kabinett verabschiedet und nach Berlin gemeldet werden. Nachbemerkung: Der Band „Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe“ (Verlag Thorbecke) ist ab 20.11.2000 im Buchhandel erhältlich! Referat Lothar Hillenbrand Der Referent stellt sich als „betroffener“ Bürgermeister vor: Die Gemeinde Dettenheim (Teilorte Liedolsheim und Rußheim, beide in der Rheinniederung gelegen; ca. 7 000 Einwohner) ist geprägt von Natur und Landwirtschaft: 20% NSGs (Altrhein-Königssee, Rußheimer Altrhein- Elisabethenwörth, Oberbruchwiesen), Wasserschutzgebiete, Grünzäsur, Dammrückverlegung - „FFH-Gebiete haben uns gerade noch gefehlt“ - ca. 58% (mit LSGs ca. 66%) der Gemarkungsfläche seien für Entwicklung nicht mehr nutzbar. Das FFH-Verfahren sei „ziemlich verkorkst“ und habe dem Anliegen für die Natur keinen guten Dienst erwiesen. Jedoch gab es „gute Gespräche mit RP, LRA, BNL und LNV“ und eine positive Informationsveranstaltung. Die Interessen der Gemeinden sollten ernst genommen werden. Die Verfahren werden in den Gemeinden als „Angriff auf die Kommunale Selbstverwaltung“ angesehen. In Dettenheim werden bei der künftigen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung Konflikte kommen. Z.B. wünscht die Gemeinde eine Weiterentwicklung entlang der Straße Liedolsheim - Rußheim (Grünzäsur!); eine Querspange (z.Z. für DM 1 000 000.-- im Bau) soll dort ein Gewerbegebiet erschließen, das sich nicht weiter entwickeln kann. Die Gemeinde Dettenheim sei gesprächsbereit. Bei Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sollten Gemeinde, Landwirtschaft und Naturschutz mitwirken. In einem Ökokonto angerechnet werden sollten Bebauungspläne mit ökologischem Bauen, Solaranlage im Freibad - dafür braucht die Gemeinde Geld. Referat Martin Klatt Die FFH-Richtlinie enthält für
das Schutzgebietsnetz das Gebot, Gebiete zu entwickeln. Statt dessen würden
z.Z. nur Filetstücke nach Brüssel gemeldet. Größenvergleich der vorgeschlagenen
Flächen: Das Verfahren war unmöglich - innerhalb von 8 Wochen mussten weitgreifende Entscheidungen getroffen werden. NABU will update seiner Gebietskulisse nach Brüssel melden. Referat Dr. Dieter Hassler Der Referent will die Dinge beim Namen nennen: Das Verfahren sei an der Grenze der Legalität gewesen. Die Richtlinie war seit 1994 in Kraft - und keiner hielt sich daran. Eigentlich müsste B.-W. deshalb verklagt werden. Rechtlich sei ein Anhörungsverfahren überhaupt nicht vorgesehen. Bei seiner Durchführung wurden die Verbände nicht gehört. Im Verlauf des Anhörungsverfahrens verschwanden FFH-Gebiete plötzlich aus der Kulisse (Beispiel: Buchenwald zwischen Ettlingen und Spessart). Der LNV wird deshalb seine eigene Kulisse nach Brüssel melden und gegebenenfalls Beschwerde einlegen. Der LNV-AK Karlsruhe hat sich exemplarisch den Landkreis Karlsruhe vorgenommen und festgestellt, dass potentielle FFH-Gebiete im Bereich der Kinzig-Murg-Senke, im Tiefgestade und in der Saalbachniederung nicht berücksichtigt wurden. Diskussionsbeiträge · Laut Aussage des Ministeriums
sind „Sonnen- und Schatten-Listen“ für das Land nicht relevant. Stimmt
das? · Die Stadt Ettlingen ist über
zusätzliche Listen beunruhigt - sie hat nur zu der offiziellen Liste
Stellung genommen. · Das Konsultationsverfahren ist ein vom Land B.-W. auf freiwilliger Basis durchgeführtes Verfahren. Es ist in der Richtlinie nicht vorgesehen; es wird in B.-W., nicht aber BRD- weit oder in allen EU-Staaten durchgeführt. · Andere EU-Länder haben zwischen 1992 und 1998 ihre Territorien im Blick auf die FFH- Richtlinie kartiert (Spanien etwa hat das ganze Land kartiert). Bei uns musste die LFU ohne Ortskenntnis die Gebietsliste im Jahr 2000 „im Schweinsgalopp“ zusammenschneidern! · Es macht Sinn, zuerst zu fragen,
was wir überhaupt haben. Bei uns ist das Problem, dass die alte Bundesregierung
die Naturschutzgesetznovellierung verzögert und die Umsetzung der
FFH- Richtlinie blockiert hat. Ist es realistisch, dass bis Ende 2000 noch
ein Kabinettsbeschluss zustande kommt? Sind FFH-Gebiete überhaupt
auf Dauer gesichert bzw. werden sie zwecks Erhalt entwickelt? · Welche Auswirkungen hat die
FFH-Kulisse auf den neuen Regionalplan? Offensichtlich wird die FFH-Kulisse
im Regionalverband nicht ernst genommen - die Gebiete sind im neuen Regionalplan
auch jetzt nicht ersichtlich. Hoffmann: Es besteht die Gefahr einer allgemeinen Stagnation, wenn LNV, NABU und Land gegeneinander agieren. Sagen die Verbände nichts Positives? Klatt: Wir sind mit der offiziellen Kulisse als Minimum einverstanden. Dr. Nickel: Um Geldstrafen abzuwenden, muss die Meldung in dieser Legislaturperiode fertig werden. Es wird gegenüber Brüssel eine Berichtspflicht über Gebiete und Aktivitäten geben - dafür braucht man jedoch Mitarbeiter. Erforderlich ist eine Bündelung im Regierungsbezirk - wer soll das machen? |