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Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland
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Bonn, den 6.3.2006 Nutztierhaltung und Tierschutz in Deutschland –Zusammenfassung des Vortrags von Inke Drossé anlässlich der 3.Wintertagung des Agrarbündnis Mecklenburg-Vorpommern (14.3.2006)In Deutschland sind rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz landwirtschaftlicher Tiere festgelegt: Das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Käfighaltung von 1999 und schließlich das Staatsziel Tierschutz. Dennoch werden Tieren in der Landwirtschaft durch Zucht und Haltung Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. Am Beispiel von Schweinen, Rindern und Geflügel werden die gängige Praxis der Tierhaltung und die daraus verursachten Tierschutzprobleme dargestellt. Darauf aufbauend werden aus der Sicht des Tierschutzes Forderungen zum Schutz landwirtschaftlicher Tiere auch an die Politik abgeleitet. LegehennenNach wie vor ist die Käfighaltung das dominierende Haltungssystem: Von den rund 40 Mio. Legehennen werden 77,5 % in Käfighaltung gehalten. Gleichwohl ist in den letzten Jahren der Anteil der Boden- und Freilandhaltungen gewachsen. Grund für diese Entwicklung ist die erhöhte Nachfrage der Verbraucher nach tiergerecht erzeugten Eiern, aber auch die Bereitschaft des Handels, Käfigeier auszulisten bzw. alternative Eier stärker zu bewerben. Der Deutsche Tierschutzbund hat sowohl beim Verbraucher als auch beim Handel erhebliche Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet. Mit Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 28.2.2002 ist die Käfighaltung von Legehennen von 2007 an nicht mehr zulässig. Wegbereitend hierzu war das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1999, mit dem die Käfighaltung als nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz erklärt wurde. Seit Inkrafttreten der Verordnung versuchen jedoch einige Bundesländer, die Verordnung zu kippen mit dem Ziel, auch ausgestaltete Käfige wie sie in der EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen erlaubt sind, zuzulassen. In diesen Käfigen sind auf engstem Raum Sitzstangen, ein Nest und ein Bereich zum Scharren untergebracht. Auch die Bundesregierung will sich diese Option offen halten. Wissenschaftlich ist jedoch bewiesen, dass ausgestaltete Käfige nicht tiergerecht sind und erhebliche Tierschutzprobleme verursachen: Verhaltensstörungen wie Stereotypien, Verletzungen der Fußballen, Neigung zu Kannibalismus etc.. Daran ändern auch beschönigende Begriffe wie Kleinvoliere oder Kleingruppenhaltung nichts. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Bundesregierung auf, am Käfigverbot festzuhalten, und alternative Haltungssysteme weiter zu fördern und zu verbessern. Eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie darf u.E. in Deutschland aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils und auch im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz nicht durchgesetzt werden. Auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist dies nicht sinnvoll: Ca. 70 % der alternativen Eier müssen für den deutschen Markt aus dem Ausland importiert werden. Das zeigt, dass hier erhebliches Potential ungenutzt ist. Es gibt Konzepte für tiergerechte Haltungssysteme aus den Niederlanden, die wirtschaftlich tragfähig sind und auch in Zeiten von Geflügelpest gute tiergerechte Alternativen darstellen. In solche Systeme und in die Verbesserung bestehender Boden- und Freilandhaltungen muss in Deutschland investiert werden und nicht in ein systemimmanent tierwidriges System, das von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Masthühner und PutenIm Jahr 2003 wurden knapp 55 Mio. Masthühner gehalten. Die Putenhaltung macht mit 10,6 Mio. Tieren einen geringeren Anteil aus. Gehalten werden Puten und Masthühner zu mehreren Zehntausenden in dunklen, strukturlosen Hallen. Masthühner und Puten sind gängige Beispiele für Qualzuchten. Die Jahrzehnte lange Zucht auf hohe Mastleistung, schnelles Wachstum und einen hohen Brustmuskelanteil hat den Körper der Tiere unphysiologisch verändert. Schmerzhafte Beindeformationen und Herz-Kreislauf- Erkrankungen in Verbindung mit hohen Todesraten sind die Folge. Puter sind inzwischen so groß und schwer gezüchtet, dass ein natürlicher Tretakt nicht mehr möglich ist. Die Haltung als solche ist charakterisiert durch hohe Tierdichten, die arteigenes Verhalten verhindern. Zuchtbedingte Probleme verschlimmern sich, Verhaltensstörungen nehmen zu. In Deutschland wird die Puten- und Masthühnerhaltung durch die so genannten bundeseinheitlichen Eckwerte für eine Freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern und Mastputen von 1999 geregelt. Derzeit wird die Putenhaltung überarbeitet. Auf europäischer Ebene wird seit Mai 2005 ein Richtlinienvorschlag zum Schutz von Masthühnern diskutiert. Aus der Sicht des Tierschutzes ist dieser Vorschlag unzureichend. Demnach sollen zum Teil noch höhere Besatzdichten als in Deutschland üblich erlaubt werden. Regelungen zur Zucht oder Vorschriften zur Haltung von Elterntieren fehlen ganz. Aus der Sicht des Tierschutzes sind rechtliche Regelungen sowohl zur Zucht als auch zur Haltung von Puten und Masthühnern dringend erforderlich. Die Zucht muss wieder auf ein für Tiere erträgliches Maß zurückgeführt werden. Bei der Haltung der Tiere ist u.a. eine Reduktion der Besatzdichte unerlässlich. Die Tiere benötigen Strukturen zur Beschäftigung und als Rückzugsmöglichkeit, außerdem eine ausreichende Beleuchtung des Stalls mit Tageslicht. Zumindest ist den Tieren der Zugang zu einem Außenklimabereich (Kaltscharrraum) zu gewähren. Dieser bietet nicht nur ein Plus an Beschäftigung, sondern stärkt aufgrund der Klimareize auch das Immunsystem der Tiere. SchweineIn Deutschland werden mehr als 26 Mio. Schweine gehalten, zu 80 % in Ställen mit mehr als 400 Plätzen. Schweine werden fast ausschließlich in geschlossenen Systemen ohne Stroh und auf Vollspaltenböden gehalten. Säugende Sauen werden fast ausschließlich in Kastenständen gehalten. Rutschige Spaltenböden und Bewegungsmangel führen zu Bein- und Klauenschäden sowie Gelenkschäden, Muskel- und Beinschwäche. In der tierwidrigen Haltung entstehen Verhaltensstörungen wie Stangenbeißen, Leerkauen, Schwanzbeißen und Kannibalismus. Deutschland hätte bis Januar 2003 die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Schutz von Schweinen umsetzen müssen. Vorschläge über strengere nationale Vorgaben - z.B. hinsichtlich des Platzangebotes -, die bereits zur Diskussion standen, scheiterten jedoch am Widerstand der Bundesländer. Derzeit wird ein Entwurf für eine 2. Änderung der Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat verhandelt, der nahezu identisch ist mit den Vorgaben der EU-Richtlinie, die aus der Sicht des Tierschutzes in Bezug auf Platzvorgaben, Strukturierung und Lichtverhältnisse völlig unzureichend sind. Eine Entscheidung im Bundesrat ist für den 7.4.2006 angekündigt. Um eine artgerechtere Schweinehaltung zu gewährleisten, müssen auf nationaler Ebene dringend Vorschriften erlassen werden, die dem § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes ausreichend Rechnung tragen. In einer verhaltensgerechten Unterbringung muss es den Schweinen möglich sein, Liege-, Aktivitäts- und Kotbereich voneinander zu trennen. Dies setzt strukturierte Mehrflächenbuchten voraus. Vollspaltenböden und der Kastenstand für Sauen müssen unverzüglich verboten werden. RinderIm Jahr 2004 wurden 13 Mio. Rinder gehalten, knapp 60 % in Beständen von 100 und mehr als 500 Tieren. Knapp 80 % der Milchkühe stehen in Systemen mit Vollspaltenböden. Wie bei den Schweinen führen die Vollspaltenböden dazu, dass die Tiere ausrutschen und sich verletzen. Klauenverletzungen, Gelenkarthrosen, Gelenks- oder Schwanzspitzenentzündungen sind häufig. Aufgrund des Platz- und Beschäftigungsmangels kommt es zu Aggressionen und Verhaltensstörungen. Die Anbindehaltung von Milchkühen führt in Verbindung mit dem Platzmangel zu Euter- und Hinterlaufverletzungen. Kälber, die unmittelbar nach der Geburt von der Mutter getrennt werden, leiden unter Verhaltensstörungen wie gegenseitiges Besaugen. Insgesamt ist die Kälbersterblichkeit sehr hoch. Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene fehlen rechtliche Vorgaben für die Rindermast oder die Haltung von Milchkühen. Lediglich für die Kälberhaltung wurde in Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt und in die Nutztierhaltungsverordnung integriert. Doch auch diese Regelungen sind aus der Sicht des Tierschutzes ungenügend. So ist es z.B. erlaubt, Kälber von der zweiten Lebenswoche an auf Vollspaltenböden zu halten. Mit den Vorgaben wird zudem keine artgerechte Fütterung gewährleistet. Zur Verbesserung der Tierschutzsituation der Kälber sind strengere Regelungen an die Haltung festzulegen; für Mastrinder und Milchkühe müssen rechtlich Rahmenbedingungen erlassen werden. Aus der Sicht des Tierschutzes müssen Rinder grundsätzlich auf Einstreu gehalten werden. Vollspaltenböden müssen verboten werden. Manipulationen wie das betäubungslose Kastrieren und Enthornen müssen verboten werden. Forderungen aus der Sicht des TierschutzesInsgesamt müssen bestehende Haltungsstandards verschärft werden und strenge Vorschriften an die Haltung von Enten, Gänse Mastkaninchen, Schafe, Ziegen und Fische festgelegt werden. Deutschland muss sich für hohe EU-Standards einsetzen. Wenn dies nicht durchsetzbar ist, hat Deutschland nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, national höhere Standards festzulegen. Für serienmäßig hergestellte Haltungssysteme muss ein Tierschutz-TÜV etabliert werden, in dem die Tiergerechtheit der Haltungssysteme überprüft wird. Um konkurrenzfähig zu bleiben, muss die artgerechte Tierhaltung gefördert werden. Deutschland muss verhindern, dass auf EU-Ebene die Mittel zur ländlichen Entwicklung weiter gekürzt werden. Bei der Umsetzung der ELER-Verordnung ist es wichtig, dass hohe Tier- und Umweltstandards als Fördervoraussetzung festgelegt werden. Insgesamt muss auch die regionale Erzeugung und Vermarktung von tiergerecht erzeugten Lebensmitteln gefördert werden. Dem Wunsch der Verbraucher nach sichereren qualitativ hochwertigen und tiergerecht erzeugten Lebensmittel muss durch mehr Transparenz bei der Erzeugung und einer besseren Kenzeichnung der Produkte entsprochen werden. |
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