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Tel.: 0385/565470
Fax: 0385/563661
Impressum

Informationen zur Alleenkampagne des BUND

  1. Ökologischer Wert von Alleen
  2. Gefährdung von Alleen
  3. BUND-Positionen zur Planung neuer Sicherheitsmaßnahmen auf Alleenstraßen

1. Ökologischer Wert von Alleen

Alleen sind Lebenslinien für die Natur und bilden Verbindungen zwischen Ökosystemen. Typische Vertreter sind Linde, Ahorn und Kastanie. Seltener sind Ulme, Walnuss, Platane, Hainbuche, Blutbuche, Rotbuche und Obstbaumarten.

Alleen bieten Lebensräume. An Blättern, Zweigen und Borke finden viele Tierarten ökologische Nischen. Sie bieten Brut- und Rastplätze für Vögel wie Buchfink, Buntspecht und Amsel. Auch Wildbienen, Käfer und Spinnen sind von den Alleen abhängig.

Alleen dienen auch dem Menschen: Sie spenden Schatten und sind Orientierungshilfe. Die Bäume dämmen den Straßenlärm und binden Staub und Abgase. Sie gewährleisten ein ausgeglichenens Mikroklima.
Ein Alleebaum kann pro Tag 13 kg Sauerstoff durch Photosynthese erzeugen. Das entspricht dem Bedarf von 10 Menschen. Um diese Leistung eines ausgewachsenen Baumes zu ersetzen, müßten 200 neue Jungbäume gepflanzt werden.
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2. Gefährdung von Alleen

Nur noch etwa 4.000 Kilometer Alleen und einseitige Baumreihen säumen die Straßen und ländliche Wege in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bestand der grünen Riesen wird durch den zunehmenden Straßenausbau, Überalterung des Bestandes, unsachgemäße Pflege, Tausalzeinwirkungen sowie Beschädigungen der Bäume im Stammbereich stark dezimiert.

Ohne Rücksicht auf die tatsächliche Verkehrsentwicklung werden Alleen gefällt, um Straßen zu verbreitern. Häufig würden Geschwindigkeitsbegrenzungen ausreichen, um den Autoverkehr sicherer zu machen. Teilweise können auch Leitplanken einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, dies darf aber nicht auf Kosten der Radfahrer geschehen. Deshalb fordert der BUND, daß Leitplanken nur bei gleichzeitigem Bau eines Fahrradweges errichtet werden dürfen. (Siehe BUND-Stellungnahme Leitplanken an Alleen)

Über 20.000 Alleebäume sind akut vom Ausbau der in den meisten Fällen 5,50m breiten Landesstraßen bedroht. Beim Ausbau dieser Straßen auf ein vorgeschriebenes Maß von 6,50m müssen die Alleebäume weichen, die nur 0,50m von der Fahrbahnkante entfernt sind. Neben der Straßenverbreiterung gefährdet auch das geforderte Lichtraumprofil von 4,50m Höhe die Alleebäume.

Eine weitere Gefahr droht dem Alleenbestand in Mecklenburg-Vorpommern durch die ministeriell angeordneten Ausschreibungen für Neupflanzungen und Baumpflegearbeiten. Die unverantwortliche Vorgehensweise bedroht den Alleenbestand im Ansatz.

Allzu oft werden Alleen auch zu Tode gepflegt. Ein Beispiel dafür sind unsachgemäße Pflegemaßnahmen bei Temperaturen unter minus 5 Grad Celcius. Dadurch kann sich kein Wundgewebe mehr bilden, das die Bäume vor Pilzbefall schützt. Beste Schnittzeiten sind April bis Juli und für "blutende" Arten der Spätsommer.

Übermäßiger Streusalzeinsatz im Winter und Eingriffe in den Wurzelbereich belasten die Bäume zusätzlich. Dort wo der Bestand wegen der Eingriffe abstirbt oder überaltert ist, wird oft nicht nachgepflanzt. So sterben die Alleen fast unmerklich und verschwinden aus unserer Landschaft.
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3. BUND-Positionspapiere

  1. Im Jahr 1999 wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehr (FGSV) ein Entwurf für eine neue Richtlinie zum Schutz vor Baumunfällen (RSB) vorgelegt. Der BUND lehnte den Entwurf aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
  2. Nachdem der Entwurf zur RSB im Jahr 2000 aufgrund von massiven Protesten zurückgezogen wurde, stellte die FGSV im Februar 2001 neue "Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall an Bäume" (ESAB) vor. Nach Ansicht des BUND bot auch dieser Entwurf keine Gewähr für den Erhalt der Alleenlandschaft und wurde deshalb vom BUND abgelehnt. Die anschließende Überarbeitung erforderte eine erneute Beteiligung und Anhörung der Verbände. In einer vorläufig letzten Stellungnahme vom Juli 2005, die der BUND M-V gemeinsam mit dem BUND Brandenburg und der Bundesgeschäftsstelle erarbeitete, begründete der BUND erneut seine Ablehnung gegenüber der ESAB. Die ESAB Richtlinie wurde nach der Anhörung zunächst zur Überarbeitung zurückgezogen und ist im Jahre 2005 in überarbeiteter Form als unverbindliche Drucksache im Sinne einer Empfehlung der Deutschen Versicherungswirtschaft und des Dt. Verkehrssicherheitsrates erschienen.
  3. Ein unbegrenzter Leitplankenausbau geschieht auf Kosten von Zweiradfahrern und Tieren. Der BUND stellt deshalb Bedingungen für den Bau von Leitplanken.

1. BUND-Position zum Entwurf zur Richtlinie zum Schutz vor Baumunfällen (RSB) rsb.pdf *
(12 KByte)
2. BUND-Einschätzung der Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall an Bäume (ESAB) esab.pdf *
(6 KByte)
3. BUND-Stellungnahme Leitplanken an Alleen  
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Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Links

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ADFC MV e.V.

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