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Chronologie der BUGA-Planung Schwerin 2009

1999

Die Stadt Schwerin erhält in einem Feld von 8 Mitbewerbern den Zuschlag für BUGA 2009

"Schwerin im Spiegel der Seen" heißt das Motto. Da die Seen zum innerstädtischen Bereich gehören, sind Sanierung und Stadtentwicklung eng mit dem BUGA-Konzept verknüpft. "Wir wollen nicht die übliche Blumenschau", erklärt Axel Höhn, Schwerins Baudezernent, "sondern ein langfristiges Stadtentwicklungskonzept." Die Stadt will nicht nur begrünte Plätze, Promenaden und Ufer zeigen, sondern sie selbst soll die BUGA 2009 sein. "Wenn sie vorüber ist", so Höhn, "wird Schwerin nicht mehr sein, wie es einmal war. Die Stadt wird endlich so sein, wie wir sie haben wollen." Das kommt gelegen, denn ein Jahr später will Schwerin das 850jährige Stadt-Jubiläum feiern.

Quelle: schwarzaufweiss, Das Reisemagazin,
http://www.schwarzaufweiss.de/deutschland/schwerin5.htm

März 2001

Das Buga-Konzept sieht die Sanierung von Altlastenflächen vor. Städtebauliche Mißstände wie die zentral gelegene Industriebrache am Hopfenbruch sollen mit den BUGA-Projekten aufgewertet werden. 13 Themenbereiche an zahlreichen Orten sollen gestaltet werden.
Quelle: Hauspost, Ausgabe März 2001

August 2002

Der Ideenwettbewerb „BUGA 2009- Gärten der Jahrhunderte“ wird gestartet. Die Planungsbereich umfassen das Burgseeareal, die Marstallhalbinsel und den ehemaligen Küchengarten. Die Wettbewerbsunterlagen. Trotz eines erheblichen Umfanges an geschützten Biotopen im Planungsgebiet gehen die Wettbewerbsunterlagen nicht darauf ein, dass hier ein ökologisch sensibles Gebiet überplant werden soll. Dementsprechend rigoros geht die Mehrzahl der eingesandten Entwürfe mit den vorhandenen Gehölzen um. Es gibt jedoch bei den Entwürfen auch wenige Ausnahmen, die die vorhandene Natur wahrnehmen und berücksichtigen. Ökologisch weitaus sanfter vorgehende Planungen werden im weiteren Verlauf von den Preisrichtern (incl. Der Stadt Schwerin) nicht weiter berücksichtigt.

September 2002

Die Denkmalbehörde des Landes erhebt erhebliche Bedenken und Einwände gegen inhaltliche Aussagen des Auslobungstextes zum BUGA-Wettbewerb „Gärten der Jahrhunderte“. Es besteht keine Einigkeit über Fragen des Denkmalschutzes auf Landesflächen zwischen Stadt und Land. Die Stadt Schwerin gibt mit dem Wettbewerb ein Gebiet zur Planung frei, dass ihr nicht gehört.
Quelle: Schreiben der Landesamtes für Denkmalpflege MV an die Architekten D & K Hamburg, 13.9.2003

April 2003

Die Denkmalbehörde des Landes fordert die BUGA-Planung auf, die natürliche Uferlinie des Burgsees zur Graf-Schack-Allee (und die historischen Bestände des Burgseegrabens) zu erhalten.
Quelle: Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege MV an die Geschäftsführerung der BUGA GmbH, Schwerin, 23.4.2003

Mai 2003

Der BUGA-Gestaltungswettbewerb „Hopfenbruchpark“ beginnt/ Preisgeld 85.000 Euro

Trotz erheblicher Unsicherheiten zum Planungsrecht auf den für eine BUGA vorgesehenen Flächen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Schwerin, wird von der Stadt Schwerin ein städtebaulicher Wettbewerb gestartet.

Juli 2003

Die BUGA-Jury empfiehlt die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes für die „Schwimmende Wiese“ des Architekturbüros Breimann und Brunn, Hamburg / Jäger und Jäger Schwerin. Der Entwurf des Projektes weist gegenüber den alternativen Wettbewerbsentwürfen die eindeutig größten Beeinträchtigungen der Schutzgüter und die geringsten Möglichkeiten für eine naturnahe Endtwicklung bzw. Einbeziehung von gesetzlich geschützter Natur und Landschaft am Burgsee auf.
Quelle: Hauspost, Ausgabe Juli 2003

September 2003

Die Stadtvertretung beschließt, die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes für die „Schwimmende Wiese“ für den „Garten des 21. Jahrhunderts“ auf der BUGA 2009. Damit ist eine wesentliche Entscheidung noch vor der Einbeziehung der Umweltverbände und vor dem gebotenen Variantenvergeleich des öffentlichen Genehmigungsverfahrens getroffen. Im Verfahren werden Alternative Entwürfe später nur noch kursorisch abgehandelt.
Quelle: Protokollauszug Stadtvertretung der Stadt Schwerin vom 22.09.2003

September 2003

Die Stadt Schwerin berät, den Burgsee wasserechtlich als Gewässer II. Ordnung der Stadt zuzuordnen, um das Genehmigungsverfahren für den geplanten Burgseeumbau in Hoheit der Stadt durchführen zu können. Das Umweltministerium bekräftigt die Einordnung des Sees als Gewässer I. Ordnung in die Hoheit des Landes. Zuständigen Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow.
Quelle: Akteneinsicht bei der Stadt Schwerin

September 2003

Die Stadt Schwerin wertet die Entwürfe für die Industriebrache am Hopfenbruch aus. Ziel der Planung war explizit die Errichtung eines sport- und freizeitbetonten Bereiches der BUGA. Später fällt der gesamte Bereich „Hopfenbruchpark“ weg und die Sport-und Spielfunktionen sollten nunmehr von der „Schwimmenden Wiese“ übernommen werden, die auch sogenannte „Fehlnutzungen“ (teilweise Nutzung durch Jugendliche) im historischen Schloßgarten ablenken soll.
Quelle Hauspost, Ausgabe September 2003

22. September 2003

Der Hauptausschuß /die Stadtvertretung der Stadt Schwerin fasst den Beschluß den Entwurf „Schwimmende Wiese“ der Architekten Breimann und Brunn, Hamburg / Landschaftsarchitekten Jäger und Jäger Schwerin für den Garten des 21. Jahrhunderts umzusetzen. Erst danach gibt es eine Einbeziehung der Umweltverbände.

Oktober 2003

Die BUGA-GmbH lädt die Umweltverbände zur Bildung eines BUGA-Beirates ein und bittet einen Vertreter für die sechs anerkannten Fachverbände zu benennen. Die Umweltverbände einigen sich aufgrund der Erfahrungen des BUND mit dem IGA-Projekt 2003 in Rostock auf einen erfahrenen Vertreter des BUND. (Ulrich Söffker vom BUND aus Rostock war maßgeblich an der Erarbeitung der gemeinsamen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), der Hansestadt Rostock und der Grünen Liga zu „Gartenschauen und Ökologie“ (siehe Pressemappe) beteiligt. Die Empfehlungen legen die anteilige Bewahrung und Integration von ökologisch wertvollen Flächen in Gratenschauen fest und waren verbindliche Grundlage der Wettbewerbsausschreibung für die IGA-Gärten. An der der Auswahl der Wettbewerbsbeiträge war Herr Söffker als Verbandsvertreter für den BUND direkt beteiligt. Im Verlaufe der IGA begleitete er das Umweltbildungsprojekt des BUND auf der IGA. Die BUGA-GmbH war nicht an der ehrenamtlichen Mitarbeit des BUND-Vertreters interessiert.
Quelle: Schrifterkehr BUND

Mai 2004

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow bittet die oberste Naturschutzbehörde, das Umweltministerium, sich für eine Umplanung des Burgseeprojektes in Richtung eines naturnahen Ausbaus einzusetzen. Im Juni warnt das LUNG die Stadt Schwerin, ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, was nicht zum Erfolg führen kann. Das Umweltministerium teilt in einem Schreiben des Staatssekretärs die erhebliche Bedenken des LUNG zur fakt. Nichtgenehmigungsfähigkeit des Burgsee-Ausbaus.
Quelle: Akteneinsicht bei der Stadt Schwerin

Mai 2004

Die BUGA-GmbH bittet um Austausch des Vertreters der Umweltverbände mit der Begründung, daß ein in Schwerin ansässiger Bürger gesucht würde. Der BUGA-Beirat hat bislang nicht getagt.
Quelle: BUND-Unterlagen

April 2004

Erste Sitzung des BUGA-Beirates mit Bekanntgabe der neuen BUGA-Geschäftsführung und der Gestaltungsidee der „Schwimmenden Wiese“ im Garten des 21. Jahrhunderts.(Der neue Vertreter der Umweltverbände ist aus der Ortsgruppe Schwerin des BUND)

Juni 2004

Die Stadt Schwerin verhindert mit Hintergrund der BUGA-Planungen die die Einbeziehung des Burgseeareals in das EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“, welches zur Fertigstellung der A241 am Ostufer des Schweriner Sees im Einzelverfahren ausgwiesen wird. (Weitere Gebiete: werden auf Wunsch der Stadt ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen herausgenommen: Schlossbucht, Beutel, Carlshöhe, Wickendorf )
Quelle: Schriftverkehr des BUND

August 2004

Das Umweltministerium stimmt nach "erneuter Prüfung" der Umwidmung des Burgseegewässers in ein Gewässer II Ordnung zu. (nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LWaG ist der Burgsse nun Gewässer zweiter Ordnung.) Damit ist die alte Entscheidung des Umweltministeriums vom September 2003 aufgehoben. Die Stadt Schwerin kann sich das Vorhaben nunmehr selbst genehmigen. Der Aufsichtsratsvorsitzende der BUGA-GmbH als Antragssteller und der Chef der Verwaltung sind ein und dieselbe Person: Oberbürgermeister Norbert Clausen.

Januar 2005

Der BUND übergibt die gemeinsamen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), der Hansestadt Rostock und der Grünen Liga zu „Gartenschauen und Ökologie“ an die BUGA-GmbH durch den BUND. Die Empfehlungen legen großen Wert auf den Erhalt von naturnahen Flächen für Naturschutzziele und die Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Planungsschritten. s.o.

Februar 2005

Beiratsitzung des BUGA-Beirates mit grundsätzlicher Kritik von Beiratsmitgliedern an der Gestaltungsidee „Schwimmende Wiese“ für den Garten des 21. Jahrhunderts.
Quelle: BUGA-Beiratsprotokolle BUND

23. März 2005

70 Bäume werden vor dem Beginn des Genehmigungsverfahrens gefällt. Davon standen 3 Bäume innerhalb geschützter Biotope. Es gab keine Beteiligung der Umweltverbände an einer Genehmigung. Da die Baumfällungen in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, ist dies praktisch ein vorgezogener Baubeginn. Die Genehmigung erteilt die Stadt nachträglich.

Juni 2005

Beginn des Planfeststellungsverfahrens (12.6.05) mit 1. offizieller Beteiligung der Umweltverbände. In der Umweltverträglichkeitsprüfung stellt sich die große Bedeutung des Burgseeareals für das Ökosystem des Schweriner Sees heraus. Im Genehmigungsverfahren für den „Garten des 21. Jahrhunderts“ werden 3 Wettbewerbsentwürfe geprüft, jedoch die Entwürfe mit der geringsten Beeinträchtigung für Natur und Landschaft verworfen, obwohl die Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen durch den präferierten Wettbewerbsentwurf zur „Schwimmenden Wiese“prognostiziert.
Quelle: Akten zum Planfeststellungsverfahren

20. Juli 2005

Die Schweriner Ortsgruppe des BUND gibt eine siebenseitige fachliche Stellungnahme zur Genehmigungsplanung für den Burgseebereich ab. Die Stellungnahme kritisiert geplanten erheblichen Veränderungen der Uferbereiche, die nicht mit dem Wohl der Allgemeinheit begründet werden können, die Entscheidung entgegen der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung die ökologisch ungünstigste Variante zu wählen, die inkonsequente und gefährliche Altlastenbearbeitung, die fehlende Ausgleichbarkeit des Eingriffs und die fehlende Prüfung der FFH-Verträglichkeit.
Quelle: Schriftverkehr des BUND

Juli 2005

Ein Bebauungsplan zum „Garten des 21.Jahrhunderts“ geht in die Öffentlichkeitsbeteiligung. Der BUND gibt wiederum eine Stellungnahme mit den entsprechenden Vorbehalten ab. (15.7.2005 B-PLan Auslage)

November 2005

Der Erörterungstermin im Planfesstellungsverfahren offenbart erhebliche naturschutzfachliche Bedenken gegen die vorgelegten Planungen auch von Seiten der Fachbehörden (u.a. vom Landesamt für Umwelt und Geologie (LUNG) etc.......).

Februar 2006

Der Landschaftspflegerische Begleitplan zum „Garten des 21. Jahrunderts“ wird nach dem Erörterungstermin umfangreich geändert und neu ausgelegt. Der BUND gibt eine detaillierte Stellungnahme ab, die moniert, daß die Eingriffe nicht ausreichend ausgeglichen werden. Im März folgen Beratungen des BUND mit der BUGA-GmbH, die jedoch nicht zu einer Änderung des Projektes führen . Es stellt sich heraus, daß die BUGA GmbH ein artenschutzrechtliches Gutachten zur Absicherung des geplanten Vorgehens in Auftrag gegeben hat.

Juni 2006

Der Kompromißvorschlag, den der BUND-Landesvorstand der Stadt Schwerin am 14.6.2006 vorgelegte sah vor, nur moderate Baggerungen durchzuführen und wenigstens den nach den illegalen Fällungen vom März 2005 noch vorhandenen Biotopkomplex am Süd-Westufer des Burgsees von ca. 10.000 qm unversehrt zu erhalten. Dieser sehr weitgehende Kompromiß hätte es ermöglicht, das als zentral bewertete Projekt der „Schwimmenden Wiese“ zu verwirklichen. Naturschutzfachlich wird dieser Kompromiß mit dem Ziel, den wertvollen Komplex aus Feuchtwiesen, Gebüschen, Röhrichten, Hochstaudenfluren und temporären wasserführenden Kleingewässern als Grundlage für den Artenreichtum des Burgseeareals zu erhalten, vom BUND als maximale Eingriffsvariante gewertet. Das bisher in gemeinsamen Verhandlungen erzielte Ergebnis, nur ein Viertel der verbliebenen für eine Beseitigung vorgesehenen Biotope von sämtlichen Eingriffen zu verschonen, ist nach Meinung von Artenschutzexperten des BUND nicht ausreichend.

Juli 2006

21.7.2006 Der Planfeststellungsbeschluß ergeht ohne, daß es zwischen der Stadt, der BUGA-GmbH und dem BUND zu einer Einigung auf einen Kompromiß gekommen ist.

August 2006

Die BUGA-GmbH versucht nach der erteilten Gnehmigung eine Kompromiß zwischen BUND und Stadt anzuregen, der jedoch nicht glückt, da die Stadt weiterhin auf so genannten „Pflegeschnitten“ für die umstrittenen Biotopbereiche beharrt.

August 2006

Der BUND legt am 25. 8. 2006 beim Verwaltungsgericht Schwerin eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß ein, die auf eine Veränderung des Burgseeprojektes der BUGA bis 2009 abzielt.

25.8.2006

Eine Stunde nach der Pressekonferenz des BUND gibt die Stadt Schwerin über die Medien bekannt, daß die BUGA 2009 durch die Klage des BUND nicht in Gefahr ist. Damit ist die vorherigen Kampagne, dass der Naturschutz die BUGA insgesamt gefährde offiziell zurückgenommen.

September 2006

Beim BUND liegen inzwischen mehr als 800 Unterschriften aus Schwerin und dem ganzen Bundesgebiet gegen die Planungen des Burgseeprojektes vor.
Der BUND erhält von den Bürgern aus ganz Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus Spenden für die Durchführung der Klage zur Veränderung des Burgseeprojektes.

In der Akteneinsicht im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren offenbaren sich neue Planungsfehler wie die fehlenden Berücksichtigung frühzeitig eingebrachter Naturschutzbelange.
Der BUND verfasst eine umfangreiche Klageschrift.

Oktober 2006

BUND und Stadt versuchen trotz der laufenden Gerichtsverfahrens einen Kompromiß für das Burgseeprojekt zu finden. Die Stadt beharrt dabei auf freier Sicht auf die "Schwimmende Wiese", der BUND will wenigstens die geschützten Weichholzauenbereiche erhalten die für 35 verschiedene Vogelarten Brutplätze bieten. Eine Einigung kann nicht erzielt werden.

November 2006

Das Verwaltungsgericht übernimmt die Verhandlungen für eine Kompromißlösung. In einer siebenstündigen Verhandlung vor dem Schweriner Verwaltungsgericht am 10.11. 2006 haben die Stadt Schwerin und die BUGA-GmbH einen Kompromissvorschlag des Richters akzeptiert, der für den weitgehenden Erhalt der Burgseebiotope im BUGA-Projekt "Garten des 21. Jahrhunderts" sorgt.

Die Kompromißlösung ist nun flächenmäßig dem BUND-Vorschlag angelehnt und geht deutlich über die Vorstellungen der Stadt hinaus. Die dauerhafte Schädigung gesetzlich geschützter Natur im Herzen der Stadt Schwerin ist damit vom Tisch, die Lebensräume geschützte Vogelarten und für Fledermäuse bleiben soweit wie möglich erhalten.

Doch das ursprüngliche Ziel der BUND-Klage, die Umplanung des gesamten Projektes zu erzwingen konnte nicht erreicht werden. Die Schaffung eines künstlichen gegrabenen Gewässers mit einer strukturarmen Fläche für die sogenannte "Schwimmende Wiese" mit geraden und teilweise betonierten Uferkanten wird vom BUND-Landesverband nach wie vor als großes Problem gesehen.

Dezember 2006

Führende Gartenbauexperten sehen den Schweriner Schloßgarten durch das BUGA-Projekt am Burgsee zerstört. Gegen die Planungen für die "Schwimmende Wiese" mit einer acht Meter hohen Betonsäulenhalle als Zugang, die im krassen Gegensatz zum historischen Schlossgarten stehen, haben sich führende Gartenbauexperten wie Herr Prof. Seiler, Direktor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die "Pückler Gesellschaft Berlin e.V." und die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL) gewendet. Allerdings ist der Denkmalschutz nicht einklagbar und ein Einsehen der Verantwortlichen in der Stadt Schwerin und der BUGA GmbH bislang nicht in Sicht.

Landesrechnungshof rügt BUGA wegen Belastung der öffentlichen Haushalte

Wegen der unverantwortlich hohen Kosten der BUGA hat der Landesrechnungshof die Stadt Schwerin gerügt. Der erwartete Imagegewinn würde angesichts der bis auf das äußerste strapazierten öffentlichen Kassen zu teuer erkauft, so der Jahresbericht des Landesrechnungshofes. Die BUGA wird 72 Mio. Euro kosten, die Stadt Schwerin investiert in das Burgseeprojekt 20 Mio. Euro. Gleichzeitig werden ab 2007 die Finanzmittel der Stadt Schwerin für Jugend- und Sozialarbeit drastisch zurückgefahren.

Stand 12.Dezember 2006

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