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Hintergründe des Streites um das BUGA-Projekt „Garten des 21. Jahrhunderts“

Ein Projekt ohne Respekt vor Landschafts-, Denkmal-, und Naturschutz

Schon 2002 wurde im Ideenwettbewerb „BUGA 2009- Gärten der Jahrhunderte“ in den Wettbewerbsunterlagen der Stadt nicht auf den erheblichen Umfang an geschützten Biotopen in einem ökologisch sensiblen Gebiet eingegangen. Dementsprechend rigoros ging die Mehrzahl der eingesandten Entwürfe mit den vorhandenen Strukturen um. Es gab jedoch bei den Entwürfen auch wenige Ausnahmen, die die vorhandene Natur wahrnahmen und berücksichtigten. Ökologisch weitaus sanfter vorgehende Planungen wurden im weiteren Verlauf von den Preisrichtern (zu denen auch Vertreter der Stadt Schwerin gehörten) nicht weiter berücksichtigt. Auch die Denkmalbehörde des Landes hatte erhebliche Bedenken und Einwände gegen inhaltliche Aussagen des Auslobungstextes zum BUGA-Wettbewerb „Gärten der Jahrhunderte“. Sie forderte die BUGA-Planung auf, die natürliche Uferlinie des Burgsees zur Graf-Schack-Allee (und die historischen Bestände des Burgseegrabens) zu erhalten. Es bestand nachweislich und bis heute keine Einigkeit über Fragen des Denkmalschutzes auf Landesflächen zwischen Stadt und Land. Das Schweriner Schloß soll in die Liste des Weltkulturerbes bei der UNESCO aufgenommen werden. Dazu gehört auch sein vollstängiges Umgebungsensemble mit den jetzigen natürlichen Uferkanten (Karte siehe www.bund.net/mv). Die Stadtvertretung beschloss im September 2003 dennoch die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes für die „Schwimmende Wiese“ für den „Garten des 21. Jahrhunderts“ auf der BUGA 2009. Damit wurde eine wesentliche Entscheidung noch vor der Einbeziehung der Umweltverbände und vor dem gebotenen Variantenvergleich des öffentlichen Genehmigungsverfahrens getroffen. Im Verfahren werden alternative Entwürfe später nur noch kursorisch abgehandelt, siehe unten.

Das Vorhaben für die Errichtung einer Schwimmenden Wiese, den Burgsee auf 34.000 qm auszubaggern ist nicht nur aus naturschutzfachlicher sondern auch aus wasserechtlicher und toxikologischer Sicht höchst fragwürdig. Durch den Bau künstlicher Uferkanten schafft sich die Stadt Schwerin eine dauerhaft zu finanzierende Pflegebaustelle. Bislang sind 20 Meter tiefe Bohrungen geplant, um die künstlichen Ufer der „Schwimmenden Wiese“ im Boden des Burgsees überhaupt abzufangen...

Die Altlast im Schweriner Burgsee

Der Schweriner Burgsee ist im südlichen Bereich in den Jahren 1968 bis 1980 mit dem Abrissmaterial in der Nähe befindlicher Fachwerkhäuser verfüllt worden. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts bis ca. 1921 sind auch Verfüllungen mit Hausmüll vorgenommen worden, die sich nach den Untersuchungen zum BUGA-Vorhaben im Bereich des 2. Grundwasserleiters befinden. Dabei fanden sich immer wieder bislang nicht bekannte „Schadstoffnester“, von denen auch nach den Probeschürfen von 2006 weitere vermutet werden müssen. Die bisherigen Untersuchungen ergaben hohe Belastungen des fraglichen Bereiches mit giftigen Schwermetallen (Quecksilber, Blei, Cadmium, Nickel, Zinn, Arsen) und krebserregenden PAKs (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Die PAKs sind auf die im Abbruchmaterial enthaltene Teerpappe und die mit stark schadstoffhaltigem Teeröl behandelten Bauhölzer zurückzuführen. Die Gruppe der PAKs setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelstoffen mit sehr unterschiedlichem chemischen, physikalischen und toxikologischen Verhalten zusammen. Einige der PAKs sind wasserlöslich.

Diese Altlast soll für das BUGA-Projekt jedoch gar nicht vollständig entfernt werden, sondern nur ca. 2m tief abgebaggert werden und dann über mehr als 34.000 Quadratmetern mit einem „Geotextil“ genannten Filtervlies abgedeckt werden. Darüber soll eine 20 cm starke Sandschicht geschüttet werden. Es wird mit fast 90.000 Kubikmeter belastetem Baggergut gerechnet, welches in Kammern auf dem Gelände der zukünftigem „Schwimmenden Wiese“ gelagert und dort gefiltert werden muss. Der Vorgang ist hochaufwendig und muss die ganze Zeit fachtechnisch überwacht und beprobt werden. Selbst die Genehmigungsbehörde gibt zu, dass es zu „geringfügigen Schadstoffeinträgen“ in den Burgsee / Schweriner See kommen kann. Zugegeben wird schon jetzt, dass im Laufe der Zeit Wurzeln der verbleibenden Vegetation das Vlies durchdringen werden. Fraglich ist dann die dauerhafte Funktion der Schadstoffsperre zur Abdeckung der Altlast. Im gegenwärtigen Zustand sind die Schadstoffe nach Gutachterangaben durch die jahrzehntelange Sedimentation fest eingebunden und schwemmen nicht aus. Die Altlast ist gegenwärtig wie eine gesicherte Deponie zu bewerten.

Quelle: Genehmigungsunterlagen, „Wasserbauliche Maßnahmen“ und Gutachten GIG (Gesellschaft für Ingenieurgeologie mbH, Schwerin) zur Burgseeerweiterung, 2006

Fehler im Genehmigungsverfahren

Am 12.Juni 2005 begann das Planfeststellungsverfahren mit 1. offizieller Beteiligung der Umweltverbände, welches die Stadt Schwerin durch die Umwidmumg des Burgsees in ein Gewässer 2. Ordnung anstelle der Landesbehörden durchführte. In der Umweltverträglichkeitsprüfung stellte sich die große Bedeutung des Burgseeareals für das Ökosystem des Schweriner Sees heraus. Im Genehmigungsverfahren für den „Garten des 21. Jahrhunderts“ wurden 3 Wettbewerbsentwürfe geprüft, jedoch die Entwürfe mit der geringsten Beeinträchtigung für Natur und Landschaft verworfen, obwohl die Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen durch den präferierten Wettbewerbsentwurf zur „Schwimmenden Wiese“prognostizierte.

(Quelle: Akten zum Planfeststellungsverfahren)

Am 20. Juli 2005 gibt die Schweriner Ortsgruppe des BUND eine siebenseitige fachliche Stellungnahme zur Genehmigungsplanung für den Burgseebereich ab. Die Stellungnahme kritisiert die geplanten erheblichen Veränderungen der Uferbereiche, die nicht mit dem Wohl der Allgemeinheit begründet werden können. Starke naturschutzrechtliche Bedenken meldet der BUND auch gegen die Entscheidung an, entgegen der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung die ökologisch ungünstigste Variante zu wählen. Als weitere Fehler werden die inkonsequente und gefährliche Altlastenbearbeitung, die fehlende Ausgleichbarkeit des Eingriffs und die fehlende Prüfung der FFH-Verträglichkeit moniert. In der Folge gab es verschiedene Bemühungen der Planer für einen finanziell sehr aufwendigen Ausgleich der Schäden zu sorgen, die jedoch keine zufriedenstellende Lösung für die diversen Probleme darstellten.

Vorschlag zum Umplanen

Der BUND machte im Mai 2006 den Vorschlag, das Burgseeprojekt noch vor der bevorstehenden Genehmigung naturverträglich, umweltfreundlich und mit Respekt vor dem Landschaftsschutz (Weltkulturerbe) umzuplanen. Diese Planänderung war im Mai 2009 im laufenden Verfahren noch durchführbar, denn in diesem Falle wäre die risikoreiche, zeit- und geldaufwendige Baggerung (Kosten rund 4 Mio.\) entfallen. Auch genehmigungsrechtlich drohte kein Zeitverzug durch ein neues Verfahren, weil es keine gravierenden Gewässerveränderungen geben würde. Untersuchungen für diese Projektänderung im Sinne des Schweriner Gartenbaumeisters Klett und des Stadtbaumeisters Demmler hatte die BUGA-Planung seit Mai diesen Jahres bereits gemacht. Dabei stellte sich sogar heraus, dass ein alternatives Projekt billiger wäre, denn eine Ausbaggerung und Veränderung der vorhandenen Seeufer wäre dafür nicht nötig. Die Kosten (20 Mio. \) sind selbst von der BUGA-GmbH kleiner als für die schwimm. Wiese (23 Mio \) veranschlagt. Dennoch wird eine Umplanung von der BUGA-GmbH abgelehnt. Begründet wird dies mit angeblichem Zeitdruck. Für die Wasserzuführung für das Alternativprojekt nach DEMMLER /KLETT wäre eine Wasserzuführung aus dem Osttorfer See einzubinden. Dafür wollte die BUGA -GmbH entgegen der Meinung des BUND eine erneutes wasserrechtliches Planfestsstellungsverfahren eröffnen statt eine Planänderung im laufenden Verfahren zu machen oder ein anderes einfaches Genehmigungsverfahren zu wählen.

Kompromißangebote

Da es keine Einigung auf eine Änderung des Projektes gab, legte der BUND-Landesvorstand der Stadt am 14.6. 2006 einen Kompromissvorschlag vor. Der Kompromissvorschlag sieht vor, nur moderate Baggerungen durchzuführen und wenigstens den nach den illegalen Fällungen (70 Bäume) vom März 2005 noch vorhandenen Biotopkomplex am Süd-Westufer des Burgsees von ca. 10.000 qm unversehrt zu erhalten. Dieser sehr weitgehende Kompromiss hätte es ermöglicht, das als zentral bewertete Projekt der „Schwimmenden Wiese“ zu verwirklichen. Naturschutzfachlich wird dieser Kompromiss mit dem Ziel, den wertvollen Komplex aus Feuchtwiesen, Gebüschen, Röhrichten, Hochstaudenfluren und temporären wasserführenden Kleingewässern als Grundlage für den Artenreichtum des Burgseeareals zu erhalten, vom BUND als maximale Eingriffsvariante gewertet. Das bisher in gemeinsamen Verhandlungen erzielte Ergebnis, nur ein Viertel der verbliebenen für eine Beseitigung vorgesehenen Biotope von sämtlichen Eingriffen zu verschonen, ist nach Meinung von Artenschutzexperten des BUND nicht ausreichend.

Am 21.7.2006 erging durch den Planfeststellungsbeschluss die Genehmigung des Projektes für den Garten des 21. Jahrhunderts ohne, daß es zwischen der Stadt, der BUGA-GmbH und dem BUND zu einer Einigung auf einen Kompromiss gekommen ist.

Die BUGA-GmbH versuchte im August 2006 nach der erteilten Genehmigung einen nachträglichen Kompromiss zwischen BUND und Stadt anzuregen, der jedoch nicht glückte, da die Stadt u.a. weiterhin auf so genannten „Pflegeschnitten“ für die umstrittenen Biotopbereiche beharrte. Die Gespräche und Faxe zogen sich bis zum 23.8.2006. Der letzte Vorschlag der Stadt lautete, mit einer nachträglichen Vereinbarung zur Genehmigung die Biotopflächen zwar etwas zu vergrößern, aber dennoch einen kompletten Schnitt der wertvollsten Bereiche umzusetzen. Die Auswirkungen auf den Naturbestand sollten in dem bereits vorgesehenen Monitoringprojekt, bewertet werden. Am 24.8.2006 teilt der BUND dem Bürgermeister der Stadt Schwerin mit, daß sowohl externe Fachleute aus den Bereichen Forstwissenschaft und Angewandte Landschaftsökologie (Projekt für Auenökologie in Lenzen/Elbe, Fachhochschule Eberswalde, Universität Marburg) als auch die Fachleute des BUND-Landesvorstandes eine solche Herangehensweise aus fachlicher Sicht für nicht durchführbar halten.

Ein Zurückschneiden der Feuchtgehölze (Weiden, Pappeln, Erlen) würde zu einer kompletten Veränderung der ökologischen Situation für zahlreiche geschützte Arten führen. Dies würde mit dem Risiko erfolgen, dass die Arten, für die ein gesetzlicher Schutzauftrag existiert, nach vollzogener Maßnahme nicht mehr auftreten. Der geplante Eingriff betrifft einen Bereich, der aufgrund seiner Artenausstattung in dieser Form hohen Schutzstatus genießt. Gleichzeitig widersprechen die geplanten Maßnahmen den fachlichen Erfordernissen zum Erhalt bedrohter Arten und können auch deshalb nicht als vertretbarer Kompromiss aufgefasst werden. Der BUND teilt am 24.8.2006 schriftlich mit, dass die Verhandlungen mit dem Ziel ein Klageverfahren abzuwenden damit als erfolglos betrachtet werden müssen und der BUND mit Rücksicht auf die gesetzlichen Fristen nunmehr die Klage vor dem Verwaltungsgericht einreicht, die auf eine Veränderung des Burgseeprojektes der BUGA bis 2009 abzielt.

Ziel der Klage

Es war nie Ziel des BUND, die BUGA zu verhindern, sondern für eine ökologisierung des Teil-Projektes am Burgsee zu sorgen. Das Burgseeprojekt ist nur eines von insgesamt 7 Gartenprojekten der BUGA. Vom Gang vor das Gericht erwartet der BUND eine Entscheidung für die0 Änderung des BUGA-Projektes „Garten des 21. Jahrhunderts“, so dass die Bundesgartenschau 2009 ein in jeder Hinsicht nachhaltiges und gelungenes Projekt werden kann. Ziel des BUND ist ein naturverträgliche BUGA, zu der sich der BUND auch bekennen kann. Dazu hat der BUND bereits ein eigenes Umweltbildungsprojekt vorbereitet und bringt damit mehr als 12.000 € in die Schweriner BUGA-2009 ein.

Schwerin, September 2006

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Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.