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Weltkulturerbe der UNESCO
Auch die
Denkmalbehörde des Landes hatte erhebliche Bedenken und Einwände gegen
inhaltliche Aussagen des Auslobungstextes zum BUGA-Wettbewerb „Gärten der
Jahrhunderte“. Sie forderte die BUGA-Planung auf, die natürliche Uferlinie
des Burgsees zur Graf-Schack-Allee (und die historischen Bestände des
Burgseegrabens) zu erhalten. Es bestand nachweislich und bis heute keine
Einigkeit über Fragen des Denkmalschutzes auf Landesflächen zwischen Stadt
und Land. Das Schweriner Schloß ist soll in die Liste des Weltkulturerbes
bei der UNESCO aufgenommen werden. Dazu gehört auch sein vollstängiges
Umgebungsensemble mit den jetzigen natürlichen Uferkanten (Karte siehe
www.bund.net/mv).
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