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Weltkulturerbe der UNESCO

Auch die Denkmalbehörde des Landes hatte erhebliche Bedenken und Einwände gegen inhaltliche Aussagen des Auslobungstextes zum BUGA-Wettbewerb „Gärten der Jahrhunderte“. Sie forderte die BUGA-Planung auf, die natürliche Uferlinie des Burgsees zur Graf-Schack-Allee (und die historischen Bestände des Burgseegrabens) zu erhalten. Es bestand nachweislich und bis heute keine Einigkeit über Fragen des Denkmalschutzes auf Landesflächen zwischen Stadt und Land. Das Schweriner Schloß ist soll in die Liste des Weltkulturerbes bei der UNESCO aufgenommen werden. Dazu gehört auch sein vollstängiges Umgebungsensemble mit den jetzigen natürlichen Uferkanten (Karte siehe www.bund.net/mv).

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Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.