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Zeitplan mit Gerichtsverfahren

Eine Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren könnte -je nach Belastung des Gerichtes - bis Ende Oktober ergehen. Eine Umplanung des Projektes im Sinne der vom BUND angestrebten naturschutzfachlichen Ziele ist nach Auskunft von einschlägigen Planungsbüros innerhalb von 4 Wochen nach Gerichtsentscheid möglich. Ein neues wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren ist im Falle einer gerichtlich beauflagten Planänderung nicht nötig. Sollte das Gericht nur eine teilweise Veränderung des Planes festsetzen - etwa im Sinne des Kompromißvorschlages des BUND – wäre der genannte Zeitplan für die Uferbefestigung mit Baubeginn im Frühjahr 2007 grundsätzlich einhaltbar. Alle anderen Projekte der BUGA 2009 sind unabhängig davon sofort umsetzbar.

In diesem Sinne erwartet der BUND eine Entscheidung für die Änderung des BUGA-Projektes „Garten des 21. Jahrhunderts“, so dass die Bundesgartenschau 2009 ein in jeder Hinsicht gelungenes Projekt werden kann. Ziel des BUND ist ein naturverträgliche BUGA, zu der der Umweltverband mit einem eigenen Umweltbildungsprojekt beitragen will.

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Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.