|
|
Zeitplan mit
Gerichtsverfahren
Eine Entscheidung im
gerichtlichen Eilverfahren könnte -je nach Belastung des Gerichtes - bis
Ende Oktober ergehen. Eine Umplanung des Projektes im Sinne der vom BUND
angestrebten naturschutzfachlichen Ziele ist nach Auskunft von einschlägigen
Planungsbüros innerhalb von 4 Wochen nach Gerichtsentscheid möglich. Ein
neues wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren ist im Falle einer
gerichtlich beauflagten Planänderung nicht nötig. Sollte das Gericht nur
eine teilweise Veränderung des Planes
festsetzen - etwa im Sinne des Kompromißvorschlages des BUND – wäre
der genannte Zeitplan für die Uferbefestigung mit Baubeginn im Frühjahr 2007
grundsätzlich einhaltbar. Alle anderen Projekte der BUGA 2009 sind
unabhängig davon sofort umsetzbar.
In diesem
Sinne erwartet der BUND eine Entscheidung für die Änderung des
BUGA-Projektes „Garten des 21. Jahrhunderts“, so dass die Bundesgartenschau
2009 ein in jeder Hinsicht gelungenes Projekt werden kann. Ziel des BUND ist
ein naturverträgliche BUGA, zu der der Umweltverband mit einem eigenen
Umweltbildungsprojekt beitragen will.
zurück |
|