BUND-Stellungnahme zu Leitplanken an Alleen
- Alleen sollten weder mit Leitplanken noch mit Kettensägen den verkehrstechnischen Entwicklungen angepaßt werden.
- Der Landschaftseindruck, den eine urwüchsige Allee vermittelt wird durch Leitplanken entscheidend verändert.
- Für größere wildlebende Tiere werden Leitplanken zu Barrieren, die ihre Lebensräume zerschneiden.
- Auch der Bau von Leitplanken um Einzelbäume (wie in Landkreis Güstrow zwischen Jördenstorf und Gnoien, vor Lalendorf) ist ein Eingriff ins das Landschaftsbild.
- Der Bau von Leitplanken verletzt oft die Wurzeln von Alleebäumen und schwächt sie dadurch.
- Leitplanken an Alleen sind Eingriffe in Sinne des Landesnaturschutzgesetzes. In die Planung müssen die entsprechenden Fachbehörden einbezogen werden.
- Oberste Priorität für die Erhöhung der Sicherheit in einer Allee hat das Absenken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
- Leitplanken können zwar Alleebäume für rasende Autofahrer ungefährlicher machen, für Radfahrer werden sie jedoch zur Lebensbedrohung.
Die ersten tödlichen Unfälle von Zweiradfahrern an Leitplanken in MV sind seit Juli 2001 zu beklagen (Bericht der Schweriner Volkszeitung).
Deshalb fordert der BUND: Leitplanken dürfen nur gebaut werden, wenn gleichzeitig ein straßenbegleitender Fahrradweg außerhalb des Kronentraufbereiches der Alleebäume oder bei minderem Platzangebot in Handschachtung innerhalb des Kronentraufbereiches der Alleebäume gebaut wird.
Schwerin, November 2001 - BUND Mecklenburg-Vorpommern
Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Zuletzt geändert: Thu Nov 1 19:37:14 CET 2001