BUND-Position zum Entwurf zur Richtlinie zum Schutz vor Baumunfällen (RSB) der FGSV / BMVBW
Der Richtlinienentwurf ist auf Grund des massiven Protestes von Umweltverbänden, Landespolitikern und Verwaltungen im Jahr 2000 zurückgezogen worden. Im Februar 2001 wurden neue "Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall an Bäume" (ESAB) vorgelegt. Siehe dazu "BUND-Einschätzung zu den ESAB".
Der von der Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehr (FGSV), Köln im November 1999 vorgelegte Entwurf eine neue Richtlinie zum Schutz vor Baumunfällen (RSB) wird vom BUND aus grundsätzlichen Erwägungen des Alleen- und Landschaftsschutzes abgelehnt.
Der BUND sieht dabei sehr wohl den Bedarf einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, diese darf jedoch nicht einseitig durch weitgehende Alleebaumfällungen und den Verzicht auf Nachpflanzungen realisiert werden.
Kritikpunkte
- Der Richtlinienentwurf widerspricht geltendem Landes-und Bundesrecht.
- Für die Umsetzung der Richtlinie müßte das Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern und der gemeinsame Alleenerlaß von Umwelt- und Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern von 1995 geändert werden.
- Dieser Richtlinienentwurf widerspricht dem unter § 27 des Landesnaturschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LNatSchG M-V) festgesetzten Schutz der bestehenden Alleen und dem darin verankerten Nachpflanzungsgebot.
- Mit der praktischen Durchsetzung der Richtlinie würden die Alleen in Mecklenburg-Vorpommern aussterben, da leider mit dem Abgang vieler alter Bäume in den nächsten Jahren zu rechnen ist und der Bestand der Alleen langfristig nur mit Nachpflanzen und Neuanpflanzungen gewährleistet werden kann.
- Wie auf Seite 6 des Richtlinienentwurfs richtig feststellt wird, sind die Ursachen für schwere Baumunfälle nicht bei den Bäumen zu suchen, sondern eher in unangepaßten Geschwindigkeiten und Alkoholmißbrauch.
- Dennoch empfiehlt der Richtlinienentwurf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in kritischen Bereichen Bäume zu entfernen (S.10).
- In der Schlußfolgerung wird empfohlen auf Nachpflanzungen von Alleebäumen generell zu verzichten.
- Die entworfene Richtlinie soll für alle Bundesstraßen gelten. Für Bundes- und Landesstraßen sieht der Alleenerlaß des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums in Mecklenburg-Vorpommern seit 1995 für Neuanpflanzungen ein Mindestabstand von 4.50 m zum Fahrbahnrand vor. Bereits mit diesem Abstand ist auf Grund der Eigentumsverhältnisse das Neuanpflanzungen von Alleebäumen sehr erschwert und durch den notwendigen Landerwerb enorm verteuert worden. Mit dem von der RSB vorgesehenen Abstand der Neuanpflanzungen zum Straßenrand von 10 m wären die Alleen in Zukunft Vergangenheit, weil selbst bei gelungenen Grunderwerbsverhandlungen auch nach 50 Jahren keine Alleen mehr entstehen sondern Baumreihen auf dem Felde. Offenbar wird auch die Position der Landwirtschaft beträchtlich unterschätzt (s. Präambel der RSB).
- Die RSB empfiehlt Strauchpflanzungen statt Alleen: Aber in Mecklenburg-Vorpommern werden zum Bedauern des BUND Hecken und Sträucher auch an Nebenstraßen entfernt, weil sie Sichthindernisse für den Verkehr bilden, was bei Alleen nicht in gleichem Maße der Fall ist. Damit dürften Heckenanpflanzungen kaum durchsetzbar sein.
FAZIT:
Mit der Richtlinie werden leider nur Wirkungen und nicht die Ursachen bekämpft. Gibt es in Zukunft keine Alleebäume an der Straße mehr, die sie optisch verengen, wird auch ein monotoneres Landschaftsbild Geschwindigkeitsübertretungen und Unfallhäufigkeit fördern. Die optische Wirkung von Alleen auf angepaßtere Fahrweise und Dämpfung der Geschwindigkeit ist mittlerweile unumstritten. (Siehe Initiative von Ford in Brandenburg, Siehe Studie "Verkehrsgrün")
BUND-Forderungen:
- Der BUND fordert bei einer Untersuchung von Baumunfällen eine Ursachenanalyse unter Einbeziehung folgender Parameter:
- unangemessene Geschwindigkeiten
- Alkohol und Drogeneinfluß
- Nichtbeachtung der Vorfahrt
- Baumunfälle an Straßen nach Einsatz passiver Unfallpräventionsmaßnahmen
- Diese Untersuchungen müssen der Ansatzpunkt für Schlußfolgerungen sein, die vom Erhalt der Alleen als Landschaftsbestandteil und Kulturgut ausgehen.
- Neben Verkehrsschildern, Leitplanken, Baumspiegeln, profilierten Randmarkierungen sind verstärkte Verkehrsüberwachung und härtere Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen sowie die Herabsenkungen von Höchstgeschwindigkeiten in Alleen notwendig.
Ansatzpunkte:
In Mecklenburg-Vorpommern sind in einigen Alleen Maßnahmen im Sinne der BUND-Forderungen vorgenommen worden. Die Zahl der Baumunfälle mit Personenschaden ist in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Statistischen Landesamtes vom November 1999 seit 1995 ständig gesunken.
Mit den genannten Maßnahmen kann die Zahl der Unfälle weiter gesenkt werden und auch Einfluß auf die Schwere genommen werden.
Schwerin, August 2001 - BUND Mecklenburg-Vorpommern
Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Zuletzt geändert: Thu Nov 1 19:36:45 CET 2001