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Auswertung

Am 21.11.2005 fand eine Tagung des BUND Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Tausalzeinsatz in Alleen mit Unterstützung der Friedrich-Ebert-Stiftung statt. Dazu hatte der BUND alle Abgeordneten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sowohl auf Kreis, als auch auf Landesebene eingeladen, Bürgermeister, alle Alleenpaten und viele Organisationen und Verbände die mit der Problematik konfrontiert sind. Die Resonanz war groß, was auf die enorme Bedeutung des Themas schließen lässt. "Der falsche Herbst", in ihren einleitenden Worten beschrieb die Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag anhand von Beispielen und mit eindrucksvollen Bildern aus dem ganzen Bundesland den derzeitigen sehr alarmierenden Zustand unserer Alleen. Die Vorstellung, mit der neuen FS30 - Technologie, ein Feuchtsalzverfahren mit Zugabe von 30% Sole zum Streusalz, könnte viel sparsamer und umweltverträglicher Streusalz ausgebracht werden, konnte anhand von Fakten widerlegt werden.

 

Streugutverbrauch in der Winterperiode 2004/2005

 Ø der letzten 3 Jahre

Bundesstraßen

21.100 t 10,3 t/km

  6,7 t/km

Landesstraßen

24.400 t 7,5 t/km

5,1 t/km

Kreisstraßen* 

6.700 t 5,4 t/km

3,2 t/km

*Angaben nur für die Kreisstraßen, soweit sie durch die Straßenbauverwaltung im Winter betreut wurden

Gesamtverbrauch Streusalz in der Winterperiode 2004/2005

=52.200 t

Gesamtverbrauch Streusalz in der Winterperiode 2003/2004

=30.200 t

Gesamtverbraucher Verbrauch Streusalz der Jahre 200/2004

=32.400 t

 *Alle Angaben laut Drucksache 4/1875 vom 13.10.2005 Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Das Sichtbarwerden der Baumschäden in Form völlig entlaubter Alleen bereits im Hochsommer an fast allen Bundesstraßen sowie vielen Landes- und Kreisstraßen muss ein Umdenken für die Praxis des Straßenwinterdienstes und für die Fahrweise der Autofahrer nach sich ziehen, so Corinna Cwielag.

Anschließend wurde von Professor Eckstein von der Universität Hamburg in seinem Vortrag "Die Symptome und die Ursachen" gezeigt, wie eine Stadt in den 80iger Jahren dieses Problem erkannte und eine Sanierung der Alleen erreichte. Schon in Vorbereitung der Tagung wurde uns bewusst, die Tausalzproblematik ist nicht neu. Bereits 1973 fand in Zürich eine Arbeitstagung mit 30 Fachleuten aus 5 europäischen Ländern statt, die sich unter dem Thema "Muss sich die Natur wirklich ständig durch die Technik in die Defensive drängen lassen?" mit ausschließlich diesem Thema befasste. Forschungsarbeiten zum Thema Tausalz sind hauptsächlich aus den 80iger Jahren zu finden und auch in der Presse wurde zu dieser Zeit sehr umfangreich über dieses Problem berichtet. Die Menschen hatten eingesehen, beides geht nicht, im Winter Straßenverhältnisse wie im Sommer und grünende und vitale Bäume am Straßenrand. Vielerorts wurden Konzepte zur Reduzierung des Tausalzeinsatzes zum Schutz der Straßenbäume erarbeitet und durchgesetzt. Leider scheint nach einigen Jahren und Legislaturperioden das Wissen verloren gegangen zu sein.

Dass ein "Alleenfreundlicher Winterdienst" auch nicht gegen geltendes Recht verstößt, hat Rechtsanwalt Peter Kremer unter dem Titel "Winterdienst in Paragraphen" auf der Tagung deutlich zum Ausdruck gebracht: Die weit verbreitete Ansicht, dass es eine rechtliche Verpflichtung zum Einsatz von Streusalz gebe, ist falsch, so Rechtsanwalt Peter Kremer aus Berlin. Gemeinden sind zwar in vernünftigem Umfang verpflichtet, ihre Straßen in einen verkehrssicheren Zustand zu halten. Dafür ist der Einsatz von Streusalz aber nicht oder nur in seltenen Fällen erforderlich. Grundsätzlich gilt: Es gibt kein Recht von VerkehrsteilnehmerInnen auf die Schaffung ungefährlicher Straßenverhältnisse. Wenn es friert oder schneit, muss sich jeder Verkehrsteilnehmer hierauf einstellen.

Allerdings sind Gemeinden im Rahmen der viel zitierten Verkehrssicherungspflicht gehalten, das ihnen Zumutbare und Mögliche zu tun, um Gefährdungen im Verkehr aufgrund von Glätte möglichst zu vermeiden. Im Vordergrund stehen hier aber die Fußgänger. So müssen Gemeinden grundsätzlich in der Lage sein, bei glatten Straßenverhältnissen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zumindest die stärker frequentierten Fußgängerwege zu streuen oder zu räumen, so dass die Rutschgefahr jedenfalls eingedämmt wird.

Für Radfahrer gilt diese Pflicht nur noch eingeschränkt, und "hinsichtlich des Autoverkehrs muss nur an besonders gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen etwas gemacht werden. Streusalz muss hierfür grundsätzlich nicht eingesetzt werden", so Peter Kremer, "wenn andere geeignete Mittel zur Verfügung stehen".

Wenn mit dem Räumen von Straßen und der Verwendung sogenannter abstumpfender Mittel, also insbesondere von Kies, eine annehmbare Rutschfestigkeit des Straßenbelags erzielt werden kann, ist dies ausreichend. Nur dann, wenn erkennbar ist, dass diese Mittel nicht ausreichen, um einer deutlichen Rutschgefahr zu begegnen, kann sich die Verkehrssicherungspflicht auch einmal zur Streusalzpflicht verdichten. Gemeinden wollen in der Regel auf der sicheren Seite stehen und für Unfälle nicht haften. Aus diesem Grund wird "zur Sicherheit Streusalz auch dort ausgebracht, wo es jedenfalls aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist".

Gemeindeverwaltungen, die etwas für ihre Umwelt tun wollen, sollten sich daher genauer informieren, wann Streusalz zwingend benutzt werden muss - das sind nur seltene Fälle -, und wann ansonsten darauf verzichtet werden kann. Zwar bedeutet dies etwas mehr Organisation für die städtischen Betriebe, insbesondere hinsichtlich der Alleen macht es sich aber dauerhaft bezahlt.

Ein Hinweis zur Haftungsfrage: BürgermeisterInnen lehnen den Einsatz anderer Streumittel oftmals aus dem Grund ab, sie würden dann für Unfälle persönlich in die Haftung genommen. Abgesehen davon, dass es, wie oben gezeigt, eine Verpflichtung zum Streusalzeinsatz grundsätzlich nicht gibt, existiert im Deutschen Recht auch keine Norm, wonach die für die Verkehrssicherungspflicht zuständigen BürgermeisterInnen oder VerwaltungsleiterInnen persönlich in die Haftung genommen werden. Artikel 34 Grundgesetz regelt, dass bei sogenannten Amtshaftungsansprüchen grundsätzlich die Körperschaft, hier also die Gemeinde, haftet, und nur in Fällen besonders eklatanter Pflichtverletzung dann auf denjenigen oder diejenige zurückgegriffen werden kann, die die Pflichtverletzung verschuldet haben. Dies passiert äußerst selten und ist an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Zusammengefasst: Ein deutlich besserer Schutz der Natur und vor allem der empfindlichen Alleebäume ist auch im Winter möglich, wenn sich die Gemeindeverwaltungen die Mühe machen, sich genau zu informieren und ihren Betrieben entsprechende Anweisungen zu erteilen.

"Es geht auch anders"! Wie ein Konzept für einen "Alleenfreundlichen Winterdienst" aussehen kann, hat uns Henning Möbius, Technischer Leiter der Stadtentsorgung Rostock, anhand der "Gemeinsamen Konzeption zur Vorbereitung und Durchführung des kommunalen Straßenwinterdienstes 2005/2006 auf dem Territorium der Hansestadt Rostock" aufgezeigt. Grundsatz dieses Konzeptes ist, dass die Hansestadt Rostock nach Maßgabe dieser Konzeption die Vorbereitung und Durchführung des Straßenwinterdienstes 2005/2006 als Pflichtaufgabe der Verkehrssicherungspflicht gewährleistet. Die Wirksamkeit des Straßenwinterdienstes wird durch Gesetzesauftrag, bestehende Vorschriften, örtliche Interessen, den öffentlichen Personennahverkehr, den gewerblichen und Individualverkehr bestimmt. Die Hansestadt Rostock bedient sich bei der Durchführung des Straßenwinterdienstes der Stadtentsorgung Rostock GmbH, als Drittbeauftragte. Die Sicherung des Straßenwinterdienstes in der Hansestadt Rostock soll laut Konzept mit einem differenzierten Winterdienst gewährleistet werden. Danach steht die Sicherung des Fußgängerverkehrs, die Befahrbarkeit der Bundesstraßen, der Haupt- und Versorgungsstraßen sowie die Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs und des gewerblichen Verkehrs bei Gewährleistung eines Höchstmaßes an Umweltschutz im Vordergrund. Die Organisation und Durchführung des Straßenwinterdienstes erfolgt nach folgenden Unterlagen:

  • Anweisung für den Straßenwinterdienst 2005/2006

  • Wetterberichte des Wetteramtes Potsdam

  • des Informationssystems für die Einsatzkräfte

  • der Dokumente: Räum- und Streupläne

     

Verkehrssicherung durch Einteilung in Kategorien

  • 290,812 km (Stufe A u. B) mit besonderer Verkehrsbedeutung im Winter bevorzugt geräumt und abgestumpft.

  • 93 km der Dringlichkeitsstufe C ab dem Winterhalbjahr 2005/2006 nur noch mechanisch beräumt, auf die Anwendung von Feuchtsalzstreuung wird hier verzichtet.

Auf Gehbahnen und in Trinkwasserschutzgebieten erfolgen nur abstumpfende Arbeiten mit Streukies. In Vorbereitung der Auswertung des Winterdienstes 2005/2006 wird seitens der Hansestadt Rostock eine begleitende Analyse zu den Auswirkungen der FS 30 beauftragt. Die Auswertung erfolgt mit dem Analysebericht im Frühjahr 2006.

Eine Räum- und Streupflicht auf Fahrbahnen im Straßenwinterdienst besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Bei vereinzelt auftretender Glättebildung besteht keine generelle Streupflicht. Es ist der Kommune nicht zuzumuten, alle Straßen daraufhin zu kontrollieren, ob nicht vereinzelt Glättebildung aufgetreten ist. Die Verkehrsteilnehmer können nicht erwarten, dass auch bei nur stellenweise auftretender Reif- und Eisglätte die Streufahrzeuge der Stadtentsorgung Rostock GmbH zur Sicherung des Verkehrs zum Einsatz kommen, so Herr Möbius. Eine Streupflicht besteht daher grundsätzlich nur bei allgemeiner Straßenglätte. Verkehrswichtige Stellen sind die Durchgangsstraßen und sonstige Verkehrsmittelpunkte auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen gerechnet werden muss, sowie die Strecken des öffentliche Personennahverkehrs. Gefährliche Stellen sind vor allem scharfe Kurven, Gefällstrecken, Kreuzungen, Einmündungen und Brückenfahrbahnen. Bei unsicherer Wetterlage sind am Tage sowie in den Nachtstunden Kontrollfahrten im Stadtgebiet durchzuführen und entsprechend den Erfordernissen Streu- und Räumtechnik einzusetzen. Bei normalen winterlichen Bedingungen ist die Befahrbarkeit der in der Dringlichkeitsstufen A und B aufgeführten Straßen bis 07.00 Uhr zu sichern. Bei einsetzenden Winterbedingungen erfolgt der Einsatzbeginn innerhalb von 60 Min. Unmittelbar nach der Beräumung und Abstumpfung der Straßen der Dringlichkeitsstufen A und B erfolgt der Winterdiensteinsatz im Straßennetz der Dringlichkeitsstufe C. Bei anhaltendem Winterwetter erfolgen die Winterdienstarbeiten vorrangig im Bereich der Dringlichkeitsstufen A und B. Für die Winterperiode 2005/2006 werden zur Abstumpfung der Straßen und Gehwege insgesamt  1.600 t Kies und 1.600 t Streusalz eingelagert. Bei den Überlegungen zu einer Reduzierung des Tausalzeinsatzes in der Hansestadt Rostock stand zwar nicht der Alleenschutz sondern eher die Ökonomie im Vordergrund, alle Beteiligten waren sich aber einig, dass nach Analyse und Auswertung der Ergebnisse zu diesem Konzept einer Weiterentwicklung, dann insbesondere unter Berücksichtigung der Straßenbäume und mit Einbeziehung des Umweltverbandes, nichts im Wege steht.

Fazit:

Der BUND fordert die Landes- und Kommunalpolitiker auf, für einen "Alleenfreundlichen Winterdienst" die Grundlagen z.B. im Rahmen von Verwaltungsvorschriften zu schaffen.

Der BUND schlägt aufgrund der sichtbaren Schäden an den Alleebäumen vor, alleenbestandene Straßen in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft in drei Kategorien aufzuteilen:

Erste Ergebnisse

  1. Der BUND begrüßt, dass für Mecklenburg-Vorpommern ein Alleenentwicklungsprogramm vorliegt, welches am 23.11.2005 durch Minister Ebnet der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Es besteht kein Zweifel, dass eine nachhaltige gesunde Entwicklung der Alleebäume, ob bei Altbäumen oder Neuanpflanzungen, nur durch eine Wiederherstellung der Bodengesundheit zu erreichen ist, das heißt, Verzicht auf den großflächigen Einsatz von Tausalz. Um dieses Programm also in die Tat umzusetzen, kommen wir nicht umhin, Voraussetzungen zu schaffen, die eine langfristige Entwicklung vitaler Alleebäume erlauben. Erwähnt wird diese Notwendigkeit in dem Abschnitt 6 S. 29-33 "Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Alleenentwicklung" und das Thema "Salzeinsatz" in diesem Abschnitt unter Punkt 5 auf Seite 32. Das vom Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vorgelegte Alleenentwicklungsprogramm für die Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern sollte deshalb mit den oben beschriebenen Kategorien abgeglichen werden und für eine reduzierten Tausalzeinsatz in den Alleen weiterentwickelt werden. Der BUND hofft auf eine breite Unterstützung für ein alleenfreundliches Winterdienstkonzept, das wir gerne gemeinsam mir dem Land erarbeiten würden. Dazu fand ein erstes, vielversprechendes Gespräch am 29.11.2005 zwischen dem BUND und Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums statt.

  2. Schon im Vorfeld der Tagung aber insbesondere nach der Pressekonferenz zur Tagung war die Resonanz in den regionalen Zeitungen in Mecklenburg-Vorpommern erfreulich hoch. Der BUND sieht die Presse als wesentliches Medium, um die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren.

  3. Erste Reaktionen auf unsere Kampagne kamen bereits aus Ostvorpommern. Hier wurde ein Antrag für die Erarbeitung eines Konzeptes zum Schutz und die Entwicklung der Alleen in diesem Kreis auf der letzten Kreistagssitzung am 07.11.2005 eingebracht der derzeit im Wirtschafts- und Umweltausschuss diskutiert wird.

  4. Auch der FDP-Kreisverband Demmin hat ein Umdenken beim Winterdienst auf den Straßen der Region gefordert. Im Demminer Kreistag soll nach Vorschlag des FDP-Kreisverbandes umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption zur Erhaltung und Sanierung der Alleen im Kreis begonnen werden.


Links

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Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.