7. September 2003
Der Bombenabwurfplatz in der Kyritz/Ruppiner Heide hat nach Angaben von Gutachtern eine unzumutbare Lärmbelastung der Anwohner zur Folge. Für die untersuchte Gemeinde Lärz, Ortsteil Ichlin, seinen Dauerschallpegel zu erwarten, die die Grenzwert der zulässigen Gesundheitsbeeeinträchtigungen überschreiten. Damit ist der Abwurfplatz in seiner bisherigen Planung nach juristischen Gesichtspunkten unzulässig, sagt der Rechtsanwalt der Bombodrom-Gegner Reiner Geulen.
Die Rechtsanwälte der Bombodrom-Gegner legten das Lärmgutachten gestern dem Verwaltungsgericht Potsdam vor. Es soll in das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Inbetriebnahme des "Bombodroms" durch die Bundeswehr einfließen.