Resolution
Schweineproduktion in Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinsame Erklärung von BUND, NABU und Bürgerinitiativen gegen Schweinemastanlagen
In Mecklenburg-Vorpommern plante die abtretende Landesregierung eine umfassende Aufstockung der Schweinebestände mittels Großinvestoren, die Anlagen mit 10.000 und mehr Schweineplätzen errichten sollten. Begründet wurde dies mit dem Rückgang der Schweineproduktion, einem Selbstversorgungsgrad mit Schweinefleisch von 60 %, gering ausgelasteten Schlachthöfen und Futtermittelwerken sowie ansteigendem Fleischkonsum in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und in Asien. Das Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz beauftragte die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (LMS) mit der Suche nach vermeintlich geeigneten Standorten im ganzen Lande und mit der Abwicklung sämtlicher Formalitäten (Genehmigungsverfahren) für potentielle Anlagenbetreiber.
Die Unterzeichnenden der Resolution stellen fest:
- Bei den geplanten Anlagen handelt es sich nicht um landwirtschaftliche Betriebe in der ländlichen Region, sondern um industrielle Schweinezucht- und -mastbetriebe ohne Flächenbindung.
- Industrielle Schweinezucht bedeutet eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für Natur und Landschaft, Umwelt und den Menschen:
- Biologische Vielfalt (Zerstörung sensibler Lebensräume, Schädigung potentieller Flora
Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete)
- Böden, Oberflächengewässer und Grundwasser (Wegebau, Bodenverdichtung,
Stickstoffüberfrachtung, Schwermetalle, Pharmakarückstände, Nährstoffanreicherung,
Nitratbelastung)
- Klima, Luft und Gesundheit (Belastungen durch Ammoniak, Methan, Ammonium und andere
Schadgase sowie durch Pilze, Bakterien und Viren)
- Landschaftsbild (Störungen durch Anlagen in der Offenlandschaft)
- Die Auswirkungen durch die Anlagen und die Gülleausbringung sowie Summenwirkungen mit anderen Vorhaben im Gebiet (Infrastruktur, Siedlung, Bodenabbau etc.) entsprechend den Regelungen europäischer Naturschutzbestimmungen (Vogelschutz-Richtlinie, FFH-Richtlinie) haben bisher weder bei der Standortsuche noch den Genehmigungsverfahren eine Berücksichtigung erfahren!
- Die umliegende Bevölkerung wird durch die unvermeidlichen Geruchsbelästigungen und den zusätzlichen Schwerlastverkehr stark belästigt!
- In einem Bundesland mit derartig häufigem Auftreten der Schweinepest ist es unverantwortlich, riesige Schweinebestände an einem Ort zu konzentrieren (zumal in bekannten besonders schweinepestgefährdeten Bezirken wie den Landkreisen Parchim und Nordwest Mecklenburg). Der volkswirtschaftliche Schaden ist unverantwortbar hoch.
- Nicht artgerechte und tierquälerische Formen der Intensiv-Tierhaltung entsprechen nicht dem, was verantwortungsvolle Verbraucher von den Produzenten ihrer Nahrungsmittel erwarten; die arbeits- und platzsparenden Haltungsformen sowie einseitige Merkmalszucht auf tierische Hochleistung, die Verabreichung von Antibiotika und vorbeugenden Medikamenten führen zu vielfältigen Belastungen bei den Tieren (Streß, Platzmangel, Schwanzbeißen, Kannibalismus); dies und die tierquälerischen Lebendviehtransporte über lange Strecken und bei hohen Ladedichten mißachten deren Würde als Mitgeschöpfe!
- Durch die bestehende Förderpraxis werden einige Großinvestoren subventioniert, die pro 2.000 Schweineplätzen nur verschwindend wenige Arbeitsplätze schaffen (höchstens 1 Arbeitskraft)! Stattdessen können in der Region mittels kleinerer Betriebe nachhaltig mehr Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.
- Bisherige und künftige Investitionen in eine nachhaltige Regionalentwicklung und die Tourismusförderung und damit auch Arbeitsplätze werden gefährdet durch Anlagen und Gülleflächen in ausgewiesenen Tourismus-Schwerpunkträumen!
Die Unterzeichnenden sind der Meinung, daß die inländische Nachfrage nach Schweinefleisch wieder zu einem höheren Anteil aus regionaler Produktion gedeckt werden sollte. Wir appellieren aber an die neue Landesregierung, die altmodische und an DDR-Zeiten orientierte Politik der Steigerung der Schweineproduktion durch hohe Tierzahlen in bodenunabhängigen Einzelbetrieben aufzugeben. Es gilt umzusteuern auf eine zukunftsfähige ökologische Form der Schweineproduktion, die der Bevölkerung unseres Bundeslandes, den Schweinen und unserer Natur und Umwelt zugute kommt.
Folgende Kriterien müssen bei der Planung von Schweinemastanlagen Berücksichtigung finden:
- Anlagen mit Obergrenzen (2.000 Mastplätze), um die Beeinträchtigung der umliegenden Bewohner, die Belastung der Umwelt und die Gefahren der Schweinepest zu begrenzen;
- artgerechte Tierhaltung mit Einstreu, Tageslicht und Beschäftigungmöglichkeiten;
- dem Tier gemäße Fütterung mit Futtermitteln aus regionaler Produktion;
- Einhaltung des Prinzips geschlossener Kreisläufe, bei dem einerseits der tierische Dünger auf den betriebseigenen Flächen ausgebracht wird und dort die Produktion der Futtermittel unterstützt, andererseits Verhinderung des Ferkeltourismus durch die Haltung von Sauen, Ebern und Mastschweinen auf einem Betrieb;
- Produktion von hochwertigem Fleisch, welches durch langsame Mast nicht gestreßter und gequälter Tiere entsteht;
- keine Gülleausbringung in Bereichen empfindlicher Lebensräume, an Niedermoorstandorten und in Gewässernähe.
Wir fordern von der neuen Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere vom neuen Landwirtschaftsminister:
- sofortiger Stopp der Planungen für Schweine-Großanlagen und Abbruch der Genehmigungsverfahren in Planung befindlicher Anlagen mit mehr als 2.000 Tierplätzen;
- einen landesweiten Plan zur Entwicklung der Tierbestände in M-V;
- einen umwelt- und naturschutzoffensiven Umgang mit der neu in § 4 LNatG M-V verankerten Bestimmung für eine "umweltschonende Landwirtschaft";
- keine Anlagen in Biosphärenreservaten, Naturparks und Naturschutzvorhaben des Bundes mit gesamtstaatlicher Bedeutung;
- Bundesratsinitiativen bzw. Initiativen auf EU-Ebene für ein Verbot von Futterantibiotika, die Wiedereinführung der Schutzimpfung gegen Schweinepest, für ein Verbot der einstreulosen Haltung auf Spaltenböden sowie eine Verschärfung des Düngemittelgesetzes.
Gleichberechtigt gehört in diesen Komplex:
- das Verbot der Käfighaltung von Legehennen sowie
- die verstärkte Förderung des Ökologischen Landbaus und anderer naturverträglicher Landnutzungsformen ohne Einsatz synthetischer Pestizide und stickstoffhaltiger Mineraldünger.
Anklam, den 11.12.1999
Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Zuletzt geändert: Mon Jul 9 15:20:21 CEST 2001