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BUND engagiert sich für den Erhalt der letzten „Stadtwildnisse“ in der Landeshauptstadt

und tritt Plänen zur Entwässerung von Mooren entschieden entgegen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Mecklenburg-Vorpommern klagt für die Bewahrung der „Karausche“. Dieses rund 30 Hektar große Moor in der Landeshauptstadt Schwerin verfügt über eine fantastische Bandbreite unterschiedlicher Lebensräume, die zu annähernd 90 Prozent dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen. Extensiv gepflegte Feucht- und Nasswiesen, wechseln mit Hochstaudenfluren, mit Gebüschen, Erlenbruchwald, Röhrichten, Kleingewässern und Gehölzsäumen. Dort ist Lebensraum für beispielsweise 24 Arten der „Roten Liste der gefährdeten Pflanzenarten Mecklenburg-Vorpommerns“ u.a. für die Schwarzschopfsegge (Carex appropinquata), der Fieberklee (Menyanthes trifoliata) oder das Duft-Mariengras (Hirochloe odorata). Der Kleinspecht, der Moor- und der Laubfrosch und der Fischotter leben hier.

Hintergrundpapier zum Moor und zur Art der geplanten Eingriffe.

Die Klage war notwendig geworden, weil der Wasser- und Bodenverband Schweriner See/ Obere Sude an Plänen festhält, das Gebiet der Karausche, eines der schönsten und wertvollstes Feuchtgebiete in der Landeshauptstadt, durch einen Ausbau des Grabensystems zu entwässern. Die Stadt Schwerin hatte für dieses Projekt die Genehmigung erteilt und die Begründung gleich selbst geliefert: Man brauche das Gebiet für die Ableitung von Regenwasser aus einem künftigen Eigenheimgebiet und für die Trockenlegung von Ausstellungsflächen der BUGA 2009.

Zuvor hatte der Wasser- und Bodenverband für die 215.000 Euro teuren Maßnahmen 150.000 Euro
Fördergeld beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin mit der Begründung eingeworben, mit den Maßnahmen handele es sich um eine ökologische Aufwertung des Gebietes, um eine Stabilisierung des
Wasserhaushaltes und um naturnahen Gewässerausbau.

Dem muss der BUND ganz klar widersprechen. Der BUND geht davon aus, dass durch die Entwässerung zahlreiche geschützte Feuchtlebensräume austrocknen und seltene Arten verschwinden werden. Weiterhin würde es zu einer Eutrophierung der Flachwasserzone  des Schweriner Sees kommen. Dieser ist als EU-Vogelschutzgebiet geschützt. Die hier lebenden Wasservögel sind auf eine breite Palette unterschiedlichster Nahrungsquellen angewiesen. So ernährt sich die Kolbenente (Netta rufina) zu einem großen Teil von Armleuchteralgen (Characeen), die überwiegend in nur mäßig nährstoffreichem Wasser gedeihen.

Stadt Schwerin beschnitt Rechte des BUND

Der BUND hatte zudem mehrfach auf Alternativen verwiesen, war aber systematisch durch die Stadt ausgebremst und zuletzt sogar getäuscht worden. Noch während sich Mitte 2007 BUND und Stadt Schwerin über den Sinn und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen austauschten, hatte die Stadtverwaltung, ohne den BUND in Kenntnis zu setzen, den ersten Bauabschnitt bereits genehmigt. Dies war erst mit der Ende Januar 2008 ergangenen Genehmigung für den 2. und 3. Bauabschnitt öffentlich bekannt geworden. Auch hatte die Stadt nicht in ausreichendem Maße an dem Genehmigungsverfahren beteiligt. Wichtige Antragsunterlagen, wie die artenschutzrechtliche Prüfung, der Landschaftspflegerische Begleitplan oder die FFH-Vorprüfung waren erst wenige Tage vor der Genehmigung fertiggestellt und dem BUND nicht zur Stellungnahme übergeben worden.

Alternativen sind möglich

Eine Alternative zu den bestehenden Plänen sieht der BUND darin, das Regenablaufwasser aus dem geplanten Eigenheimgebiet „Küchengarten“ in Teile des Erlenbruchwaldes einzuspeisen. Dort könnte es sich verteilen. Die an derartige Standortverhältnisse angepasste Pflanzenwelt würde von diesem zusätzlichen Wasserangebot profitieren. Allerdings wären für diese Variante noch zu klären, ob die Waldfläche das Zusatzwasser schadlos aufnehmen kann.

Funktionierende Moore sind unverzichtbar

Dass es zu derart einschneidenden Maßnahmen in ein Moor ausgerechnet aus Anlass einer Bundesgartenschau kommen soll, kann Arndt Müller, Naturschutzreferent des BUND immer noch nicht fassen:
„Entwässerungen von Moorgebieten sind ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten. Sie wurden durchgeführt, um in den Mooren landwirtschaftlich wirtschaften zu können. Indem man Mooren das Wasser abgräbt, erzeugt man allerdings zahlreiche Umweltprobleme. Große Stickstoffmengen werden aus den Böden frei und fließen, wie in diesem Fall, in den Schweriner See. Jährliche 3 bis 4 Tonnen Stickstoff wären als Zusatzbelastung für den See zu erwarten. Seine Wasserqualität würde sehr darunter leiden. Dies können wir als Umweltverband nicht hinnehmen und wissen uns dabei mit den Schwerinerinnen und Schwerinern einig. Schließlich ist der See die Perle der Stadt“, betont Arndt Müller, der weiß wovon er spricht. In den 1990er Jahren absolvierte er seine Ausbildung bei „Moorschutzpapst“ Professor Succow an der Universität Greifswald.

„Schon lange weiß man um den Wert von Moorgebieten für den Wasserhaushalt und den Klimaschutz. Intakte Moore speichern Kohlendioxid und halten überschüssige Nährstoffe aus dem Grundwasser zurück. Sie sind die Niere und die Leber der Landschaft. Nicht umsonst gibt Mecklenburg-Vorpommern Millionen für den Schutz der Moore aus und hebt in den Niederungen die Wasserstände an.“

Ökologischen Nutzen kann man nicht herbeireden

Im Gebiet der Karausche hat der Wasser- und Bodenverband die Argumentation umgedreht und behauptet, mit einem Ausbau der Gräben die Wassersituation des Gebietes zu verbessern und die geschützten Biotope des Gebietes dadurch zu erhalten.

„Diese Argumentation ist absurd.“, so Arndt Müller. „Wer etwa von Mooren versteht, erkennt anhand der Pläne sofort, dass in sommerlichen Trockenphasen das Grundwasser in den Feuchtwiesen über einen Meter tief absinken kann. Das ist das Ende der Blütenpracht! BUGA-Pläne sollen hier Flächen zerstören, die eigentlich schon jetzt einen perfekten 'Naturgarten' repräsentieren und nur noch mit einer Informationstafel versehen werden müssten.“

Stadt ist mit der BUGA überfordert

Dass die Stadtverwaltung Schwerins offenbar mit der BUGA völlig überfordert ist, wird dadurch belegt, dass das Amt für Ordnung und Umwelt nicht nur im Fall der Karausche gegen seine eigenen Planungen arbeitet. Erst 2006 hatte das Amt einen neuen „Landschaftsplan“ für das Stadtgebiet aufgelegt. Mit diesem durch ein Gutachterbüro erstellten Fachplan wird für die nächsten rund 10 Jahre die Landschaftsplanung der Landeshauptstadt und damit die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung festgelegt. Darin heißt es über das Gebiet der Karausche:

„Aufgrund der Biotoptypenausstattung, der Lage, der Größe, der Geschlossenheit und besonderen Lebensraumfunktion für viele verschieden Artengruppen (Vögel, Schmetterlinge, Laufkäfer und Pflanzen) von sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope. Das Gebiet wird zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgeschlagen.“

Das gleiche Amt genehmigt nun das Vorhaben des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude, mit dem es zu schwersten Eingriffen in das wertvolle Naturareal der Karausche kommen soll. Um den Grabenausbau überhaupt realisieren zu können, müssen zunächst auf dem schlüpfrigen und empfindlichen Moorboden Baustraßen angelegt werden, der Schlamm aus den Gräben soll aus Kostengründen im Gebiet verbleiben und würde dadurch empfindliche Vegetation mit Nährstoffen überschwemmen. Schließlich führt die zusätzliche Stickstoffbelastung aus den Gräben zu Veränderungen der Wasserpflanzen und damit der Vogelwelt auf dem angrenzenden Schweriner See, der als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist.

Schon jetzt nach den ersten genehmigten Baumfällungen zeigen sich auf den weichen Niedermoorböden schwere Schäden, insbesondere in den wertvollsten Feuchtwiesen des Gebietes. Sie wurden durch schwere Technik verursacht und könnten durch die entsprechende Schutzbeläge, wie beispielsweise Baggermatratzen, verhindert werden.

Wasser- und Bodenverband als „Strohmann“

„Nicht nur die Eingriffe in die Natur sind katastrophal.“, verweist Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND auf die in diesem Fall zwielichtige Förderpraxis durch Landesbehörden. „Zu Beginn der Planungen war die Stadt Schwerin selbst der Antragsteller. Sie konnte aber nicht an entsprechende Fördermittel gelangen. So wurde von Seiten der Stadt der Wasser- und Bodenverband gewonnen, der anschließend mit Einverständnis von Landesbehörden 150.000,00 Euro aus EU-Mitteln beantragte, die eigentlich dem naturnahen Gewässerausbau vorbehalten sind. So ist es auch am Burgsee gelaufen. Und wer sich das heute ansieht, der weiß: Mit naturnahem Ausbau hat das rein gar nichts zu tun. Hier handelt es sich im Rahmen der BUGA-Vorbereitungen um eine Zweckentfremdung von Fördermitteln. Das darf der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden.“

Juristische Auseinandersetzung geht weiter

Im Eilverfahren um die Aussetzung der Maßnahmen hat das Verwaltungsgericht Schwerin zunächst einen Stopp der Baumaßnahmen bis zur gerichtlichen Entscheidung abgelehnt. Darauf legte der BUND Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ein. Es entschied, dass der Wasser- und Bodenverband zwar die Baumfällungen abschließen darf, die es für eventuelle spätere Arbeiten am Grabensystem benötigt, eine Ausbaggerung der Gräben ohne vorherige hydrologische Untersuchungen jedoch zunächst unterbleiben muss.
Für den 01. April 2008 hat nun der verhandelnde Richter am Verwaltungsgericht Schwerin, Christoph Voetlause, einen Vororttermin angesetzt. Inwieweit sich dabei Lösungsmöglichkeiten abzeichnen, ist noch ungewiss.

Rechtsstreit braucht Unterstützer und einen langen Atem

Der Schutz der Natur kann dann, wenn die Diskussion zum Erliegen kommt, und die Meinungen zu sehr voneinander abweichen, in Einzelfällen nur noch mit juristischen Mitteln erstritten werden. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe. Wir bitten für den Erhalt der Karausche um zweckgebundene Spenden auf folgendes Konto:

BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Kontonummer 370033370
BLZ 140 520 00
Kennwort "Moorschutz Karausche"

 

Autor dieser Seiten: BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.