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Schwerin, 25.August 2006 / 44-06

BUGA-Projekt auf dem Prüfstand

BUND-Klage soll Burgseeprojekt verändern

Auf eine Veränderung des Burgseeprojektes der für 2009 geplanten Bundesgartenschau in Schwerin zielt die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ab.

Nach den im Zusammenhang mit der IGA in Rostock von Gartenbauexperten und Umweltverbänden gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen für Gartenschauen* (siehe Pressemappe) sollen diese Leistungsschauen zur Sicherung naturnaher Flächen beitragen und den Sachverstand von Umweltverbänden frühzeitig einbeziehen. Mit den Planungen für die BUGA 2009 sieht der BUND M-V diese Ziele bislang nicht gewahrt.

Die Anforderungen für das Burgseeprojekt der BUGA müssen nach Auffassung des BUND auch internationalen Verpflichtungen zum Erhalt wildlebender Arten gerecht werden. Dazu müßte das Projekt wie folgt umgeplant werden

  1.  Erhalt der natürlichen Uferlinie des Burgsees durch Verzicht auf jegliche Baggerungen
  2.  Planänderung für das Projekt des Garten des 21. Jahrhunderts angelehnt an den DEMMLER-Enwurf gemäß dem vorliegenden Entwurf bei der BUGA-GmbH vom 18.5.2006 mit Schaffung einer abwechlungsreichen Vegetation
  3. Wiederbepflanzung des bereits abgeholzten Uferbereiches zur Wiederherstellung der Lebensraumansprüche für eine der wichtigsten Fledermauspolulationen in Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland

Kompromiss

Der Kompromißvorschlag, den der BUND-Landesvorstand der Stadt Schwerin am 14.6.2006 vorlegte sah vor, nur moderate Baggerungen durchzuführen und wenigstens den nach den illegalen Fällungen vom März 2005 noch vorhandenen Biotopkomplex am Süd-Westufer des Burgsees von ca. 10.000 qm unversehrt zu erhalten. Dieser sehr weitgehende Kompromiß hätte es ermöglicht, das als zentral bewertete Projekt der „Schwimmenden Wiese“ zu verwirklichen. Naturschutzfachlich wird dieser Kompromiß mit dem Ziel, den wertvollen Komplex aus Feuchtwiesen, Gebüschen, Röhrichten, Hochstaudenfluren und temporären wasserführenden Kleingewässern als Grundlage für den Artenreichtum des Burgseeareals zu erhalten, vom BUND als maximale Eingriffsvariante gewertet (siehe Skizze*). Das bisher in gemeinsamen Verhandlungen erzielte Ergebnis, nur ein Viertel der verbliebenen für eine Beseitigung vorgesehenen Biotope von sämtlichen Eingriffen zu verschonen, ist nach Meinung von Artenschutzexperten des BUND nicht ausreichend.

Wasserrecht

Deshalb hat der BUND beim Verwaltungsgericht Schwerin den Antrag auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses vom 21. Juli 2006 gestellt. Gesetzesverstöße sieht der BUND unter anderem in der wasserrechtlichen Genehmigung, welche sich die Stadt Schwerin durch Umwidmung des Burgsees in ein Gewässer 2. Ordnung selbst erteilt hat. Das Wasserhaushaltsgesetz erlaubt nur einen naturnahen Ausbau von Gewässern, was immer mit einer Verbesserung der Wasserqualität einhergehen muß. Durch die Ausbaggerung des Burgsees würden jedoch zunächst sogar erhebliche Verschlechterungen der Wasserqualität durch die extrem schadstoffhaltigen Ausbaggerungen stattfinden (u.a. S. 73 PFB) und auch nach dem Errichten aufwendiger Schadstoffsperren wird nur eine dann wieder gleich bleibende Gewässerqualität am Ende der Massnahme erwartet (u.a. 177 PFB). Durch den Anschnitt der hochbelasteten Altlasten ergeben sich mehr Risiken für den See als Nutzen zu erwarten ist. Trotz des Risikos werden die Altlasten gar nicht komplett beseitigt, sondern nur oberflächlich abgetragen.

Die weiteren zahlreichen negativen Veränderungen für das Gewässer wie die direkte Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen und die geplante Schaffung unnatürlicher Uferkanten können aus Sicht des BUND nicht mit einer gestalterischen Idee gerechtfertigt werden.

Europäischer Vogelschutz

Die Genehmigungsunterlagen bescheinigen die ökologische Bedeutung des Burgseeareals u.a. als Brutrevier von 48 verschiedenen Vogelarten. Die Stadt hat sich in der Genehmigung über frühzeitige Warnungen von Landesbehörden und Artenschutzexperten sowie des BUND (siehe BUND-Stellungnahmen 2004, 2005, 2006**) zur ökologischen Bedeutung des Gewässers hinweggesetzt. Diese belegen, dass der Schweriner Burgsee in seiner derzeitigen Gestalt und mit seiner Vielfalt an Biotopen als Rückzugsgebiet zahlreicher gefährdeter Arten nicht nur für das Gesamtsystem der Schweriner Seen unverzichtbar ist. Dennoch hat die Stadt Schwerin dafür gesorgt, daß der Burgsee bei der Meldung des Vogelschutzgebietes Schweriner Seen durch das Umweltministerium nicht einbezogen wurde.

Alternativen

Auch in der Umweltverträglichkeitsprüfung stellte sich die große Bedeutung des Burgseeareals für das Ökosystem des Schweriner Sees heraus. Nach den Vorschriften zum Schutz von international bedrohten Arten sind für ein Projekt immer Alternativen zu prüfen. Im Genehmigungsverfahren für den „Garten des 21. Jahrhunderts“ wurden 3 Wettbewerbsentwürfe geprüft, jedoch die Entwürfe mit der geringsten Beeinträchtigung für Natur und Landschaft verworfen, obwohl die Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen durch den präferierten Wettbewerbsentwurf zur „Schwimmenden Wiese“prognostiziert hatte.

Demokratieverständnis Hier sieht der BUND auch eine Schwäche im Demokratieverständnis der Stadt Schwerin. Bereits am 22. September 2003 traf der Hauptausschus der Stadt die Entscheidung für den Entwurf der Schwimmenden Wiese. Erst danach gab es Ansätze Umweltverbände einzubeziehen. Der von den Verbänden einstimmig gewählte fachkundige Vertreter mit Erfahrungen bei der Umsetzung der IGA in Rostock wurde jedoch abgelehnt.
(*siehe Chronologie der BUGA-Planung im Anhang)

Ziel und Zeitplan

BUND Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Es ist nicht Ziel des BUND, die BUGA zu verhindern, sondern für eine Ökologisierung des Projektes zu sorgen.

Eine Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren könnte bis Ende Oktober ergehen. Eine Umplanung des Projektes im Sinne der vom BUND angestrebten naturschutzfachlichen Ziele ist nach Auskunft von einschlägigen Planungsbüros innerhalb von 4 Wochen nach Gerichtsentscheid möglich. Ein neues wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren ist im Falle einer gerichtlich beauflagten Planänderung nicht nötig. Sollte das Gericht nur eine teilweise Veränderung des Planes festsetzen - etwa im Sinne unseres Kompromißvorschlages – wäre der genannte Zeitplan für die Uferbefestigung mit Baubeginn im Frühjahr 2007 (laut PFB S. 213) grundsätzlich einhaltbar. Diverse andere Projekte der BUGA 2009 sind unabhängig davon umsetzbar.

In diesem Sinne erwarten wir eine Entscheidung für die Änderung des BUGA-Projektes „Garten des 21. Jahrhunderts“, so dass die Bundesgartenschau 2009 ein in jeder Hinsicht gelungenes Projekt werden kann. Ziel des BUND ist ein naturverträgliche BUGA, zu der wir auch mit einem eigenen Umweltbildungsprojekt beitragen wollen.“

Für Rückfragen steht zur Verfügung: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsstelle, Tel:0385 565470 bzw. 0178 5654700