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Schwerin, 25.August 2006 / 44-06
BUGA-Projekt auf dem Prüfstand
BUND-Klage soll Burgseeprojekt verändern
Auf eine Veränderung des Burgseeprojektes der für 2009 geplanten
Bundesgartenschau in Schwerin zielt die Klage des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) in Mecklenburg-Vorpommern vor dem
Verwaltungsgericht Schwerin ab.
Nach den im Zusammenhang mit der IGA in Rostock von Gartenbauexperten
und Umweltverbänden gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen für
Gartenschauen* (siehe Pressemappe) sollen diese Leistungsschauen zur
Sicherung naturnaher Flächen beitragen und den Sachverstand von
Umweltverbänden frühzeitig einbeziehen. Mit den Planungen für die BUGA
2009 sieht der BUND M-V diese Ziele bislang nicht gewahrt.
Die Anforderungen für das Burgseeprojekt der BUGA müssen nach
Auffassung des BUND auch internationalen Verpflichtungen zum Erhalt
wildlebender Arten gerecht werden. Dazu müßte das Projekt wie folgt
umgeplant werden
- Erhalt der natürlichen Uferlinie des Burgsees durch Verzicht
auf jegliche Baggerungen
- Planänderung für das Projekt des Garten des 21. Jahrhunderts
angelehnt an den DEMMLER-Enwurf gemäß dem vorliegenden Entwurf bei der
BUGA-GmbH vom 18.5.2006 mit Schaffung einer abwechlungsreichen
Vegetation
- Wiederbepflanzung des bereits abgeholzten Uferbereiches zur
Wiederherstellung der Lebensraumansprüche für eine der wichtigsten
Fledermauspolulationen in Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland
Kompromiss
Der Kompromißvorschlag, den der BUND-Landesvorstand der Stadt
Schwerin am 14.6.2006 vorlegte sah vor, nur moderate Baggerungen
durchzuführen und wenigstens den nach den illegalen Fällungen vom März
2005 noch vorhandenen Biotopkomplex am Süd-Westufer des Burgsees von ca.
10.000 qm unversehrt zu erhalten. Dieser sehr weitgehende Kompromiß
hätte es ermöglicht, das als zentral bewertete Projekt der „Schwimmenden
Wiese“ zu verwirklichen. Naturschutzfachlich wird dieser Kompromiß mit
dem Ziel, den wertvollen Komplex aus Feuchtwiesen, Gebüschen,
Röhrichten, Hochstaudenfluren und temporären wasserführenden
Kleingewässern als Grundlage für den Artenreichtum des Burgseeareals zu
erhalten, vom BUND als maximale Eingriffsvariante gewertet (siehe
Skizze*). Das bisher in gemeinsamen Verhandlungen erzielte Ergebnis, nur
ein Viertel der verbliebenen für eine Beseitigung vorgesehenen Biotope
von sämtlichen Eingriffen zu verschonen, ist nach Meinung von
Artenschutzexperten des BUND nicht ausreichend.
Wasserrecht
Deshalb hat der BUND beim Verwaltungsgericht Schwerin den Antrag auf
Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses vom 21. Juli 2006 gestellt.
Gesetzesverstöße sieht der BUND unter anderem in der wasserrechtlichen
Genehmigung, welche sich die Stadt Schwerin durch Umwidmung des Burgsees
in ein Gewässer 2. Ordnung selbst erteilt hat. Das Wasserhaushaltsgesetz
erlaubt nur einen naturnahen Ausbau von Gewässern, was immer mit einer
Verbesserung der Wasserqualität einhergehen muß. Durch die Ausbaggerung
des Burgsees würden jedoch zunächst sogar erhebliche Verschlechterungen
der Wasserqualität durch die extrem schadstoffhaltigen Ausbaggerungen
stattfinden (u.a. S. 73 PFB) und auch nach dem Errichten aufwendiger
Schadstoffsperren wird nur eine dann wieder gleich bleibende
Gewässerqualität am Ende der Massnahme erwartet (u.a. 177 PFB). Durch
den Anschnitt der hochbelasteten Altlasten ergeben sich mehr Risiken für
den See als Nutzen zu erwarten ist. Trotz des Risikos werden die
Altlasten gar nicht komplett beseitigt, sondern nur oberflächlich
abgetragen.
Die weiteren zahlreichen negativen Veränderungen für das Gewässer
wie die direkte Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen und die
geplante Schaffung unnatürlicher Uferkanten können aus Sicht des BUND
nicht mit einer gestalterischen Idee gerechtfertigt werden.
Europäischer Vogelschutz
Die Genehmigungsunterlagen bescheinigen die ökologische Bedeutung des
Burgseeareals u.a. als Brutrevier von 48 verschiedenen Vogelarten. Die
Stadt hat sich in der Genehmigung über frühzeitige Warnungen von
Landesbehörden und Artenschutzexperten sowie des BUND (siehe
BUND-Stellungnahmen 2004, 2005, 2006**) zur ökologischen Bedeutung des
Gewässers hinweggesetzt. Diese belegen, dass der Schweriner Burgsee in
seiner derzeitigen Gestalt und mit seiner Vielfalt an Biotopen als
Rückzugsgebiet zahlreicher gefährdeter Arten nicht nur für das
Gesamtsystem der Schweriner Seen unverzichtbar ist. Dennoch hat die
Stadt Schwerin dafür gesorgt, daß der Burgsee bei der Meldung des
Vogelschutzgebietes Schweriner Seen durch das Umweltministerium nicht
einbezogen wurde.
Alternativen
Auch in der Umweltverträglichkeitsprüfung stellte sich die große
Bedeutung des Burgseeareals für das Ökosystem des Schweriner Sees
heraus. Nach den Vorschriften zum Schutz von international bedrohten
Arten sind für ein Projekt immer Alternativen zu prüfen. Im
Genehmigungsverfahren für den „Garten des 21. Jahrhunderts“ wurden 3
Wettbewerbsentwürfe geprüft, jedoch die Entwürfe mit der geringsten
Beeinträchtigung für Natur und Landschaft verworfen, obwohl die
Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche und nicht ausgleichbare
Beeinträchtigungen durch den präferierten Wettbewerbsentwurf zur
„Schwimmenden Wiese“prognostiziert hatte.
Demokratieverständnis Hier sieht der BUND auch eine Schwäche im
Demokratieverständnis der Stadt Schwerin. Bereits am 22. September 2003
traf der Hauptausschus der Stadt die Entscheidung für den Entwurf der
Schwimmenden Wiese. Erst danach gab es Ansätze Umweltverbände
einzubeziehen. Der von den Verbänden einstimmig gewählte fachkundige
Vertreter mit Erfahrungen bei der Umsetzung der IGA in Rostock wurde
jedoch abgelehnt.
(*siehe Chronologie der BUGA-Planung im Anhang)
Ziel und Zeitplan
BUND Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Es ist nicht Ziel des
BUND, die BUGA zu verhindern, sondern für eine Ökologisierung des
Projektes zu sorgen.
Eine Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren könnte bis Ende
Oktober ergehen. Eine Umplanung des Projektes im Sinne der vom BUND
angestrebten naturschutzfachlichen Ziele ist nach Auskunft von
einschlägigen Planungsbüros innerhalb von 4 Wochen nach
Gerichtsentscheid möglich. Ein neues wasserrechtliches
Planfeststellungsverfahren ist im Falle einer gerichtlich beauflagten
Planänderung nicht nötig. Sollte das Gericht nur eine teilweise
Veränderung des Planes festsetzen - etwa im Sinne unseres
Kompromißvorschlages – wäre der genannte Zeitplan für die
Uferbefestigung mit Baubeginn im Frühjahr 2007 (laut PFB S. 213)
grundsätzlich einhaltbar. Diverse andere Projekte der BUGA 2009 sind
unabhängig davon umsetzbar.
In diesem Sinne erwarten wir eine Entscheidung für die Änderung des
BUGA-Projektes „Garten des 21. Jahrhunderts“, so dass die
Bundesgartenschau 2009 ein in jeder Hinsicht gelungenes Projekt werden
kann. Ziel des BUND ist ein naturverträgliche BUGA, zu der wir auch mit
einem eigenen Umweltbildungsprojekt beitragen wollen.“
Für Rückfragen steht zur Verfügung: Corinna Cwielag,
BUND-Landesgeschäftsstelle, Tel:0385 565470 bzw. 0178 5654700
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