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Schwerin, 29.August 2006 / 45-06
Schon wieder Tierkadaver in der Sonne: BUND stellt Antrag auf
Schließung der Schweinemastanlage Medow
BUND stellt Antrag auf Entzug der Betriebsgenehmigung für
Schweinemastanlage Medow bei Anklam / Investor plant auch Anlagen in Alt
Tellin bei Demmin und Wendisch-Priborn bei Plau am See
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim
Staatlichen Amt für Umwelt und Natur (StAUN) in Stralsund den Entzug der
Betriebsgenehmigung für die umstrittene
Schweinemastanlage Medow bei Anklam
und die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Investors Adrianos Gerardus
Maria Straathof beantragt. Das StAUN will sich am morgigen Mittwoch, den
30.8.2006 ein Bild von den Zuständen der noch im Bau befindlichen aber
dennoch bereits produzierenden stark umstrittenen Schweinemastanlage
machen.
BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Erst auf
Presseberichte wurde jetzt ein Kadaverhaus gebaut, trotzdem lagen am
vergangenen Freitag wieder - wie schon im Juli 2006 - tote Schweine
haufenweise unter freiem Himmel in der Augustsonne.* Das ist kein
verantwortungsbewußter Anlagenbetrieb! Der BUND hat deshalb ernsthafte
Zweifel an der Zuverlässigkeit des Anlagenbetreibers Adrianos Gerardus
Maria Straathof beim StAUN in Stralsund angemeldet. Auch der Umgang mit der
Gülle entspricht nicht den Auflagen der Behörden. Im Dorf stinkt es zum
Himmel. Die Anwohner können seit Wochen tageweise ihre Terrassen und
Gärten nicht nutzen und nicht bei offenem Fenster schlafen. Obwohl die
Anlage noch im Bau ist, werden bereits Tiere gehalten. Zahlreiche
Bestimmungen der Genehmigung sind nicht eingehalten worden. Deshalb hat
der BUND bei der zuständigen Behörde in Stralsund den Entzug der
Betriebserlaubnis und eine Überprüfung des Investors beantragt.“
Die Genehmigung der Anlage für die Haltung von für 15.000 Tieren auf
Betonspalten vom 27.9.2002 schreibt unter anderem ein für die
Intensivtierhaltung unverzichtbares Lüftungssystem, riesige
Güllebehälter und ein Kadaverhaus vor. An der Baustelle sind jedoch
bislang offenbar weder Güllebehälter errichtet worden, noch Maßnahmen
zur Geruchsminderung durch die Gülle eingeleitet worden. Mit dem Bau des
Kadaverhauses ist erst nach dem ersten Kadaver-Skandal im Juli begonnen
worden. Dennoch lagen die Kadaver am Freitag wieder in der Sonne.
„In den industriellen Tierhaltungsanlagen ist es aufgrund der
besonderen Enge, des fehlenden Auslaufs und der atemhygienischen
Bedingungen des Vollspaltenbodens für die Tiere unverzichtbar für
ausreichende Belüftung und – vor allem im Hochsommer - für Temperierung
der harten Liegeflächen zu sorgen. Ist dies nicht der Fall, steigert
sich die Krankheitsanfälligkeit der ohnehin empfindlichen Tiere. Es sind
an der Anlage keine verteilten Abluftführungen sichtbar. Da der Betrieb
noch vor der Fertigstellung der Anlage aufgenommen wurde und auch eine
Anfrage des Bauamtes nach den offensichtlich erfolgten Änderungen des
Baukonzeptes unbeantwortet blieb, steht zu befürchten, daß neben anderen
Bauauflagen auch keine ausreichende Lüftung existiert. Die große
Tiersterblichkeit ist Hinweis auf den unsachgemäßen Anlagenbetrieb. Und
für die Anwohner ist so eine Nachbarschaft einfach unzumutbar.“ so
Corinnna Cwielag vom BUND.
Der BUND klagt seit dem 1. Dezember 2004 vor dem Verwaltungsgericht
Greifswald gegen die Anlagengenehmigung, die nach BUND-Ansicht auch
gegen Naturschutzanforderungen verstößt. Die holländischen Antragsteller
haben die Genehmigung inzwischen schon zweimal weiterverkauft. „Brisant
ist, daß der jetzige Inhaber noch eine weitere sehr große
Schweine-Anlage mit industriellen Haltungsbedingungen in Alt Tellin bei
Demmin in Mecklenburg-Vorpommern bauen und betreiben will." warnt
Corinna Cwielag vom BUND
* Siehe Fotos
Rückfragen: BUND-Landesgeschäftsstelle, Corinna Cwielag, Tel.:
0385/565470 oder: 0178 5654700 |