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Schwerin, 26.09. 2006 / 49-06

Umstrittenes Burgsee-Projekt der BUGA

BUND erneuert Kompromissvorschlag an die Stadt Schwerin

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Mecklenburg-Vorpommern hat sein Angebot an die Stadt Schwerin, das BUGA-Projekt der so genannten „Schwimmenden Wiese“ mit einem ökologisch vertretbaren Kompromiss umzusetzen erneuert.

BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Am 25. September haben wir fristgemäß unsere Vorbehalte gegen das BUGA-Projekt beim Verwaltungsgericht Schwerin umfangreich begründet. Die Prüfung der rechtlichen Situation und der zahlreichen Planungsunterlagen hat zahlreiche Argumente erbracht, die unsere Position stärken. Das betrifft unter anderem die wasserrechtlichen Fragen. Bereits 1989 hat das Verwaltungsgericht Kassel* entschieden, dass die Errichtung eines künstlichen Baches in einem Auengebiet im Rahmen der Bundesgartenschau Frankfurt am Main nicht mit „Gründen des Gemeinwohls“ begründet werden kann. Die Bundesgartenschau konnte auch ohne dieses offensichtlich naturgefährdende Projekt eine Alternativplanung vorweisen und wurde mit 4 Millionen Besuchern ein Erfolg.

Die Stadt Schwerin hat einen großen Fehler gemacht, indem sie nicht bereits im Wettbewerbsverfahren, so wie es das europäische Recht fordert, naturschutzfachliche Anforderungen gestellt hat.“

Wiederholt hatte der BUND M-V noch vor Erteilung der Genehmigung für das Burgseeprojekt im Juli 2006 auf Alternativlösungen gedrängt. Seit Mai 2006 hatte es dazu vom BUND konkrete Vorschläge gegeben. „Die Stadt Schwerin sah leider keine Notwendigkeit, naturverträglich umzuplanen. Im Interesse der BUGA hat der BUND sich sogar nach der Erteilung der Genehmigung am 21. Juli 2006 auf Kompromissverhandlungen eingelassen. Dabei sind wir sehr weit von den ursprünglichen Forderungen abgewichen.“ sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag,

„Da wir mit einem Baustop für das Burgsee-Projekt rechnen, bieten wir der Stadt jetzt erneut die Möglichkeit einer schnellen Einigung außerhalb des Gerichtsverfahrens an. Unser Vorschlag würde die Errichtung der so genannten „Schwimmenden Wiese“ ermöglichen, wenn die Baggerungen genügend Abstand zu den wertvollen Bereichen des Südwest- und Westufers einhalten, die unangetastet bleiben müssen. Das wäre ein sehr weitreichender Kompromiss, der immer noch Fragen nach der Verbesserung der Wasserqualität des Burgsees offen lässt. Doch auch dazu hätten wir Vorschläge zu unterbreiten.“

* Aktenzeichen VGH Kassel: Urteil vom 14.02.1989 (7 TH 2335/88)

Für Rückfragen steht zur Verfügung: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsstelle, Tel:0385 565470 bzw. 0178 5654700