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Schwerin, 26.09. 2006 /
49-06
Umstrittenes Burgsee-Projekt der BUGA
BUND erneuert Kompromissvorschlag an die Stadt
Schwerin
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) in Mecklenburg-Vorpommern hat sein Angebot an die Stadt Schwerin,
das BUGA-Projekt der so genannten „Schwimmenden Wiese“ mit einem
ökologisch vertretbaren Kompromiss umzusetzen erneuert.
BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Am
25. September haben wir fristgemäß unsere Vorbehalte gegen das
BUGA-Projekt beim Verwaltungsgericht Schwerin umfangreich begründet. Die
Prüfung der rechtlichen Situation und der zahlreichen Planungsunterlagen
hat zahlreiche Argumente erbracht, die unsere Position stärken. Das
betrifft unter anderem die wasserrechtlichen Fragen. Bereits 1989 hat
das Verwaltungsgericht Kassel* entschieden, dass die Errichtung eines
künstlichen Baches in einem Auengebiet im Rahmen der Bundesgartenschau
Frankfurt am Main nicht mit „Gründen des Gemeinwohls“ begründet werden
kann. Die Bundesgartenschau konnte auch ohne dieses offensichtlich
naturgefährdende Projekt eine Alternativplanung vorweisen und wurde mit
4 Millionen Besuchern ein Erfolg.
Die Stadt Schwerin hat einen großen Fehler
gemacht, indem sie nicht bereits im Wettbewerbsverfahren, so wie es das
europäische Recht fordert, naturschutzfachliche Anforderungen gestellt
hat.“
Wiederholt hatte der BUND M-V noch vor Erteilung
der Genehmigung für das Burgseeprojekt im Juli 2006 auf
Alternativlösungen gedrängt. Seit Mai 2006 hatte es dazu vom BUND
konkrete Vorschläge gegeben. „Die Stadt Schwerin sah leider keine
Notwendigkeit, naturverträglich umzuplanen. Im Interesse der BUGA hat
der BUND sich sogar nach der Erteilung der Genehmigung am 21. Juli 2006
auf Kompromissverhandlungen eingelassen. Dabei sind wir sehr weit von
den ursprünglichen Forderungen abgewichen.“ sagt
BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag,
„Da wir mit einem Baustop für das Burgsee-Projekt
rechnen, bieten wir der Stadt jetzt erneut die Möglichkeit einer
schnellen Einigung außerhalb des Gerichtsverfahrens an. Unser Vorschlag
würde die Errichtung der so genannten „Schwimmenden Wiese“ ermöglichen,
wenn die Baggerungen genügend Abstand zu den wertvollen Bereichen des
Südwest- und Westufers einhalten, die unangetastet bleiben müssen. Das
wäre ein sehr weitreichender Kompromiss, der immer noch Fragen nach der
Verbesserung der Wasserqualität des Burgsees offen lässt. Doch auch dazu
hätten wir Vorschläge zu unterbreiten.“
* Aktenzeichen VGH Kassel: Urteil vom 14.02.1989
(7 TH 2335/88)
Für Rückfragen steht zur Verfügung: Corinna
Cwielag, BUND-Landesgeschäftsstelle, Tel:0385 565470 bzw. 0178 5654700 |