bundlogo

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern


BUNDregional
Geschäftsstellen und Gruppen
BUNDthemen
Inhalte unserer Arbeit
BUNDpresse
Veröffentlichungen
BUNDhelfen
Unterstützen Sie uns!
BUNDjugend
Jugendorganisation des BUND
BUNDlinks
Verweise zu wichtigen Umweltseiten
 
Kontakt:
Landesgeschäftsstelle
bund.mv@bund.net
Tel.: 0385/565470
Fax: 0385/563661
Impressum

Bützow, den 30.März 2008 /017-08

Antwort des BUND M-V auf die Darstellung des Herrn Kohlenberger, Leiter des Straßenbauamtes Güstrow, zu der Baumaßnahme „Bahnhofstraße Bützow“

Der gesetzliche Schutz unserer Alleen in Mecklenburg-Vorpommern In unserer Zeit, die geprägt ist von ständig steigendem Straßenverkehr und des damit einhergehenden Straßenausbaus werden Alleen zunehmend nicht mehr als schön und nützlich empfunden, sondern als Hemmnis des Fortschritts und als Gefährdung der Verkehrssicherheit.

Mecklenburg- Vorpommern verfügt über den umfangreichsten naturschutzrechtlichen Alleenschutz in Deutschland. So ist der Schutz der Alleen in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns unter dem Staatsziel Umweltschutz formuliert. In Artikel 12 heißt es: „Land, Gemeinden und Kreise schützen und pflegen die Landschaft mit ihren Naturschönheiten, Wäldern, Fluren und Alleen (…)“. Der §27 des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern soll ebenfalls die Vernichtung unserer Alleenlandschaft verhindern. Daneben gibt es zahlreiche Bestimmungen zum Schutz der Alleen, die während Baumaßnahmen im Wurzel- und Kronentraufbereich * von Bäumen eingehalten werden müssen. Dazu gehören die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie der RAS-LG 4 "Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Baustellen", die die Schutzmaßnahmen sehr genau beschreiben und im gesamten Tiefbausektor anzuwenden sind.

So müssen bei Baumaßnahmen im Wurzelbereich die Bäume durch eine mindestens 2m hohe Ummantelung aus Brettern, die zum Baum hin gepolstert ist, geschützt werden. Das Auftragen von Boden im Wurzelbereich ist zu unterlassen. Wenn dies im Einzelfall unbedingt erforderlich ist, muss für ausreichende Belüftung der Wurzeln gesorgt werden. Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen und keine Gräben, Mulden oder Baugruben angelegt werden. Falls dies unbedingt erforderlich ist, dann nur in Handarbeit oder mit Absaugtechnik. Wurzelbereiche müssen von ständiger Belastung unbedingt verschont bleiben. Das heißt, das Befahren des Wurzelbereiches und das Ablagern von Material aller Art sind zu unterlassen. Falls dies unvermeidlich ist, ist die zu belastende Fläche zu minimieren. Diese Fläche sollte mit einem druckverteilenden Vlies abgedeckt und mit einem Auftrag von mindesten 20cm wasserdurchlässigem Material geschützt werden. Als Oberstes ist eine feste Schicht aus Bohlen aufzubringen. Die Belastung von Wurzelbereichen ist auf eine möglichst kurze Zeitspanne zu beschränken. Nach Ende des Bedarfs sind die Abdeckung zu entfernen und der Boden in Handarbeit flach aufzulockern oder zu belüften.

Trotz der gesetzlichen Regelungen, trotz der wohlklingenden Worte für den Schutz der Alleen von Politik und Verwaltung, kreischen Jahr für Jahr die Motorsägen an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Tourismusverbände, Gemeinden, Städte, alle werben mit den Alleen auf Flyer und im Internet. Und doch schwindet Jahr für Jahr der Altbaumbestand an den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Fortbestand unter den Bedingungen des allgemeinen Anspruchs auf grenzenlose Mobilität und wie es scheint, verloren gegangenem Respekt vor der Natur und dem lebenden Geschöpf erscheint trotz gesetzlicher Regelungen immer schwieriger.

Der BUND hat sich dem Alleenschutz schon bald nach der Wiedervereinigung mit aller Kraft gewidmet. Wir haben uns bemüht viele Alleenfreunde und Naturschützer in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, die versuchen, vor Ort die Altbaumbestände zu schützen und darauf achten, dass Neuanpflanzungen die nötige Pflege bekommen. Wir hoffen, dass uns das auch in Bützow gelingt. *(als Wurzelbereich gilt der Kronentraufbereich zuzüglich einem seitlichen Abstand von 1,5 m)

Katharina Brückmann
Referentin Alleenschutz
BUND Mecklenburg-Vorpommern

Baustelle Bahnhofstraße Bützow am 26.März 2008. Deutlich zu erkennen: Fehlender Stammschutz und große Mengen von Bauschutz im Wurzelbereich