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Bützow, den 30.März 2008 /017-08
Antwort des BUND M-V auf die Darstellung des Herrn Kohlenberger,
Leiter des Straßenbauamtes Güstrow, zu der Baumaßnahme „Bahnhofstraße
Bützow“
Der gesetzliche Schutz unserer Alleen in Mecklenburg-Vorpommern In
unserer Zeit, die geprägt ist von ständig steigendem Straßenverkehr und
des damit einhergehenden Straßenausbaus werden Alleen zunehmend nicht
mehr als schön und nützlich empfunden, sondern als Hemmnis des
Fortschritts und als Gefährdung der Verkehrssicherheit.
Mecklenburg- Vorpommern verfügt über den umfangreichsten
naturschutzrechtlichen Alleenschutz in Deutschland. So ist der Schutz
der Alleen in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns unter dem
Staatsziel Umweltschutz formuliert. In Artikel 12 heißt es: „Land,
Gemeinden und Kreise schützen und pflegen die Landschaft mit ihren
Naturschönheiten, Wäldern, Fluren und Alleen (…)“. Der §27 des
Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern soll ebenfalls die
Vernichtung unserer Alleenlandschaft verhindern. Daneben gibt es
zahlreiche Bestimmungen zum Schutz der Alleen, die während Baumaßnahmen
im Wurzel- und Kronentraufbereich * von Bäumen eingehalten werden
müssen. Dazu gehören die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie der RAS-LG 4 "Schutz von
Bäumen und Sträuchern im Bereich der Baustellen", die die
Schutzmaßnahmen sehr genau beschreiben und im gesamten Tiefbausektor
anzuwenden sind.
So müssen bei Baumaßnahmen im Wurzelbereich die Bäume durch eine
mindestens 2m hohe Ummantelung aus Brettern, die zum Baum hin gepolstert
ist, geschützt werden. Das Auftragen von Boden im Wurzelbereich ist zu
unterlassen. Wenn dies im Einzelfall unbedingt erforderlich ist, muss
für ausreichende Belüftung der Wurzeln gesorgt werden. Im Wurzelbereich
darf Boden nicht abgetragen und keine Gräben, Mulden oder Baugruben
angelegt werden. Falls dies unbedingt erforderlich ist, dann nur in
Handarbeit oder mit Absaugtechnik. Wurzelbereiche müssen von ständiger
Belastung unbedingt verschont bleiben. Das heißt, das Befahren des
Wurzelbereiches und das Ablagern von Material aller Art sind zu
unterlassen. Falls dies unvermeidlich ist, ist die zu belastende Fläche
zu minimieren. Diese Fläche sollte mit einem druckverteilenden Vlies
abgedeckt und mit einem Auftrag von mindesten 20cm wasserdurchlässigem
Material geschützt werden. Als Oberstes ist eine feste Schicht aus
Bohlen aufzubringen. Die Belastung von Wurzelbereichen ist auf eine
möglichst kurze Zeitspanne zu beschränken. Nach Ende des Bedarfs sind
die Abdeckung zu entfernen und der Boden in Handarbeit flach
aufzulockern oder zu belüften.
Trotz der gesetzlichen Regelungen, trotz der wohlklingenden Worte für
den Schutz der Alleen von Politik und Verwaltung, kreischen Jahr für
Jahr die Motorsägen an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen.
Tourismusverbände, Gemeinden, Städte, alle werben mit den Alleen auf
Flyer und im Internet. Und doch schwindet Jahr für Jahr der
Altbaumbestand an den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern. Ihr
Fortbestand unter den Bedingungen des allgemeinen Anspruchs auf
grenzenlose Mobilität und wie es scheint, verloren gegangenem Respekt
vor der Natur und dem lebenden Geschöpf erscheint trotz gesetzlicher
Regelungen immer schwieriger.
Der BUND hat sich dem Alleenschutz schon bald nach der
Wiedervereinigung mit aller Kraft gewidmet. Wir haben uns bemüht viele
Alleenfreunde und Naturschützer in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu
gewinnen, die versuchen, vor Ort die Altbaumbestände zu schützen und
darauf achten, dass Neuanpflanzungen die nötige Pflege bekommen. Wir
hoffen, dass uns das auch in Bützow gelingt. *(als Wurzelbereich gilt
der Kronentraufbereich zuzüglich einem seitlichen Abstand von 1,5 m)
Katharina Brückmann
Referentin Alleenschutz
BUND Mecklenburg-Vorpommern
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| Baustelle Bahnhofstraße Bützow am 26.März 2008.
Deutlich zu erkennen: Fehlender Stammschutz und große Mengen von
Bauschutz im Wurzelbereich |
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