|
Geplanter industrieller Kiesabbau im Bereich des
gemeldeten Flora-Fauna-Habitat- Gebietes Nr. 49 „Nordrügensche
Boddenlandschaft“ und des geplanten NSG Neuendorfer Wiek, sowie des
faktischen Vogelschutzgebietes SPA MV 026 „Großer und kleiner Jasmunder
Bodden mit Schmachter See und Nonnensee“
Auf einem 29 ha großen Gebiet in Zessin an der
Neuendorfer Wiek auf der Insel Rügen plant die Firma Heidelberger
Baustoffwerke – ein 100%tiges Tochterunternehmen von Heidelberger
Zement, einem der weltweit führenden Baustoffhersteller – den
industriellen Abbau von 5,1 Mio. Tonnen Kies über einen Zeitraum von 25
Jahren.
1994 - Die Umweltverbände des Landes
Mecklenburg-Vorpommern lehnen das Projekt wegen umfangreicher
naturschutzfachlicher Mängel seit dem Beginn des Raumordnungsverfahrens
ab. (Stellungnahme NABU Rügen: 11.7.1994, Stellungnahme BUND und Grüne
Liga im Planfeststellungsverfahren: 1.7.1997)
1998 Anfang April 1998 hat sich eine
Bürgerinitiative gegründet, um den Kiesabbau zu verhindern.
- 1940 wurde die in der Neuendorfer Wiek gelegene
Insel Beuchel als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Bei der Insel Beuchel
handelt es sich um ein national bedeutsames Küstenvogelschutzgebiet mit
dem Brutvorkommen von Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe (heute: Anhang
1 der EU-Vogelschutzrichtlinie). Lachmöwe, Silbermöwe, Mantelmöwe ,
Brandgans, Graugans, Mittelsäger, Austernfischer, Rotschenkel, Löffel-
und Schnatterente haben hier ihren Lebensraum.
- 1991 wurde das Bergrecht durch die Treuhand an
einen Privat-Unternehmer verkauft. Kurze Zeit später erfolgte der
Weiterverkauf des “Wendeschnäppchens“ an Neuper- Beton, heute
Heidelberger Baustoffwerke. Bis 1996 galt das alte DDR-Bergrecht, so
dass für das Abbaurecht nicht gleichzeitig der dazugehörige Grund und
Boden gekauft werden mußte. Der Erwerb des Bodenschatzes kommt nicht
einer Abbaugenehmigung gleich. Der Käufer trägt das Risiko dafür, dass
die Entscheidung über den Abbau erst im Nachhinein von den zuständigen
Behörden gefällt wird.
- 1992 wurde die Unterschutzstellung der
Neuendorfer Wiek als NSG vom Umweltministerium geplant. Die damals
amtierende CDU-Regierung verhinderte die Ratifizierung des
unterschriftsreifen Entwurfes zum NSG, um die Abbauinteressen von
Heidelberger Zement nicht zu gefährden.
- 1995 wurde im Raumordnungsverfahren der
Kiesabbau vom Amt für Raumordnung abgelehnt, da sich alle Träger
öffentlicher Belange gegen die wirtschaftliche Ausbeutung dieser
schützenswerten Landschaft gestellt haben.
- 1997 beantragt die Betreiberfirma erneut eine
Abbaugenehmigung. Diesmal jedoch nicht als Raumordnungsverfahren,
sondern als Antrag beim Bergamt in Stralsund. Trotz der massiven
Ablehnung aller Beteiligten (u.a. auch der Gemeinde Neuenkirchen) wurde
ein Planfeststellungsverfahren zum Abbau eröffnet. Das Bergamt
argumentiert damit, eine preisgünstige Versorgung der Insel Rügen mit
Kies gewährleisten zu müssen.
- 1997 fand die öffentliche Anhörung im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens mit Vertretern von Neuper-Beton (jetzt
Heidelberger Baustoffwerke), den Trägern öffentlicher Belange und nur
wenigen informierten Bürgern statt. Angehört wurden:
- die Gemeinde Neuenkirchen
- der Landkreis Rügen
- das Amt für Raumordnung/Greifswald
- das Amt für Landwirtschaft/Stralsund
- das Geologische Landesamt/Schwerin
- das STAUN/ Stralsund
- die Forstdirektion/Rügen
- der NABU
- die Grüne Liga / BUND (gemeinsame Stellungnahme)
- der Verein “Insula Rugia“
Die beteiligten Institutionen haben ihre
ablehnenden Stellungnahmen gegenüber dem Kiesabbau aufrechterhalten.
Auch die Leiterin des Amtes für Raumordnung blieb bei ihrer negativen
Haltung zum Abbau und korrigierte schriftlich die während der Anhörung
vorgetragene Stellungnahme eines Mitarbeiters des Amtes für Raumordnung.
Dennoch arbeitete das Bergamt intensiv darauf hin, die Genehmigung zum
Kiesabbau zu erteilen.
- 1998 (28. Oktober) Zum Erhalt des potentiellen
FFH-Gebietes wurde durch den Anwalt Peter Kremer/Berlin eine offizielle
Beschwerde auf dem Formblatt der EU-Komm. bei der EU in Brüssel
eingelegt. - Die Beschwerdenummer lautet: 1999 /4921 und 1999/5060
(letztere ist die Nummer der vorherigen EU-Beschwerde der BI)
- 2002 (29. Mai) Die EU-Komm. antwortet auf die
Beschwerde mit der Absicht das Verfahren einzustellen, da der
EU-Mitgliedsstaat BRD auf Rückfrage der Kommission versichert hat eine
FFH-Verträglichkeit liege vor.
- 2002 (Juli) eine fachliche Stellungnahme des
Biologen Thomas HEINICKE wird durch Anwalt Kremer an die EU-Komm.
übersandt.
- 2002 (Oktober) Die EU-Komm. nimmt das Verfahren
nach Übersendung neuer Daten durch den Anwalt des BUND (Gutachterliche
Stellungnahme zu 9 Rückfragen der Komm. von Dipl. Ing Jörg Schmiedel und
BUND Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag) wieder auf.
- 2003 (April) Das Beschwerdeverfahren 1999/ 4921
ist Begründung in einem Aufforderungsschreiben der EU-Komm. an die BRD
über die Vertragsverletzung NR. 2001/ 5117 – die Nichtausweisung von
Vogelschutzgebieten (siehe dort Seite 100, im Anhang 4 – Übersichtsliste
für Gebiete mit Nachmelde- und Erweiterungsdefiziten)
- 2004 (Oktober) die EU-Komm. teilt auf Anfrage
mit, daß das Verfahren am 13. Dezember abschließend in einer sog.
„Paketberatung“ mit anderen Beschwerden über Deutschland beraten wird.
Das neue Gutachten des Wirtschaftsministeriums (Prof. NEUMANN , Berlin)
liegt dort noch nicht vor. Die Federführung für Mecklenburg-Vorpommern
bei der Verhandlung wird durch das WM wahrgenommen werden
- 1998 (September) Bedarfsanalyse, Hauptargument
im Planfeststellungsbeschluss wurde erst 1 Jahr nach dem
Erörterungstermin (dem letzt möglichen Einspruchstermin) auf Druck der
Bürgerinitiative während eines Treffens mit dem damaligen
Wirtschaftsminister und dem Leiter des Bergamtes vom Wirtschaftsminister
angeordnet, “damit der Beschluss nicht juristisch anfechtbar ist“.
- 1998 (Dezember) wurde über den Anwalt der BI dem
Bergamt und anderen beteiligten Behörden das „Gutachten zur
avifaunistischen Bedeutung des Gebietes Neuendorfer Wiek und Insel
Beuchel und zu erwartender Auswirkungen auf die Vogelwelt durch den
beabsichtigten Kiesabbau im Bereich Trent-Zessin“(HEINICKE) vorgelegt.
Durch dieses ornithologische Gutachten wurde die avifaunistische
Bedeutung des Gebietes offiziell in das Verfahren eingebracht und
nachgewiesen.
- 1999 (Januar) Aufgrund der von vielen Seiten
erhobenen Bedenken, unter anderem von Seiten des NABU, des BUND, der
Grünen Liga und Dank massiver Öffentlichkeitsarbeit durch die
Bürgerinitiative, wurde auf politischer Ebene ein Kabinettsbeschluß
herbeigeführt. Dieser besagte, daß vor einer abschließenden Entscheidung
im Planfeststellungsverfahren eine Verträglichkeitsprüfung nach
FFH-Kriterien durchgeführt werden muss. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist
die vom Kabinett beschlossene Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Kriterien
durch die Betreiberfirma Heidelberger Baustoffwerke verhindert worden.
-1999 (März) Um die Verträglichkeitsprüfung zu
umgehen, legte die Betreiberfirma Heidelberger Baustoffwerke ein
Gutachten des Planungsbüros Dorstewitz und Partner vor, in dem sinngemäß
zu lesen war, dass es innerhalb des Verfahrens keine neuen Fakten gebe
und daher eine neue UVP nicht gerechtfertigt sei.
- 1999 April Das StAUN Stralsund übersendet dem
Bergamt die Erhaltungsziele des FFH-Gebietsvorschlages Nr. 49 und die
Erhaltungsziele des faktischen Vogelschutzgebietes
- 1999 (März) wurde die „Neuendorfer Wiek“ als
Teil des FFH-Gebietes Nr.49 „Nordrügensche Boddenlandschaft“ auf der
offiziellen Vorschlagsliste des Umweltministeriums aufgenommen. Doch
entgegen der ursprünglichen Planung des Landesamtes für Umwelt und
Geologie (LUNG) vom März 1999 wurden mit dem Vorschlag vom 6.9.1999
größere Teile des potentiellen Abbaugebietes aus dem Schutzzone
ausgegliedert. Wirtschaftliche Interessen wogen schwerer als die
Sicherung der FFH-Biotope “Salzgrünland“ und “Sandtrockenrasen“. Nach
der Kritik der Umweltverbände wurde dann in der Endfassung der 2.
Meldetranche am 1.12.1999 das Gebiet wieder fast vollständig in den
Gebietsvorschlag Nr. 49 integriert.
- 1999 Sommer Nachdem immer deutlicher wurde, dass
weder die Betreiberfirma, noch das Bergamt daran interessiert waren,
alle relevanten Informationen in das Verfahren einzubringen, hat sich
die Bürgerinitiative in Zusammenarbeit mit dem BUND und dem NABU um
Spezialisten bemüht. Diese haben sich in den Sommermonaten 1999 mit dem
potentiellen Abbaugebiet auseinandergesetzt. Hierbei zeigte sich die
Oberflächlichkeit der von der Betreiberfirma veranlassten Gutachten:
- 1999 (Juli) Die Fachgruppe „Geobotanik
Greifswald“ des NABU hat u.a. das, vom Aussterben bedrohte Filago
vulgaris (Rote Liste 1) und das Anthoxanthum aristatum (Rote Liste 2)
nachgewiesen! Insgesamt wurden zehn Arten der roten Liste 1und 2 und
vierzehn Arten der Roten Liste 3 erfasst. Von den 243 durch die
Fachgruppe nachgewiesenen Höheren Pflanzen, die auf dem geplanten
Abbaugebiet gefunden wurden, gelten also 10 % der Arten in Mecklenburg –
Vorpommern als gefährdet!
- 1999 (Juli) Eine Arbeitsgruppe des Botanischen
Institutes (Fachbereich Landschaftsökologie und Naturschutz) der
Universität Greifswald legt eine Studie vor, die zu der Schlussaussage
kommt, dass das durch den Kiessandabbau potentiell beeinträchtigte
Gebiet die Kriterien für ein Schutzgebiet von gemeinschaftlicher
Bedeutung erfüllt (FFH- Kriterien). Zwei Lebensraumtypen von
gemeinschaftlicher Bedeutung wurden in der Kernzone der Kiesgewinnung
festgestellt “Sandtrockenrasen“ und “Salzgrünland“.
- 1999 – (11. Oktober ) Die “Untersuchung zur
Wirtschaftlichkeit des geplanten Kiesabbaus in Trent Zessin“, die von
Klemens Karkow und Christian Bartholomäus verfasst wurde, macht
deutlich, dass der geplante Kiesabbau auch in Hinblick auf die
Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen ist. Die Untersuchung wurde im
Oktober 1999 im Rahmen einer Semesterarbeit am Botanischen Institut der
Universität Greifswald (Fachbereich Landschaftsökologie und Naturschutz)
erstellt. Schwerpunkt der Ausführungen ist einerseits eine Einschätzung
des zukünftigen Bedarfes an Kiessanden auf der Insel Rügen und
andererseits eine Kosten-Nutzen-Analyse des geplanten Kiesabbaus in
Trent-Zessin. Zusammenfassend kann hier gesagt werden, dass in Abwägung
verschiedener Gutachten und Prognosen (u.a. „Projektgemeinschaft
Bedarfsanalyse“ der Firmen TITAN e.V., DURTEC GmbH und URST GmbH) die
Verfasser zu dem Schluss kommen, dass für die Region Rügen ein
Nachfragerückgang um etwa 20 % von 1995 bis 2010 zu prognostizieren ist.
Heute ist festzustellen, dass der
Nachfragerückgang wesentlich stärker ist. In Ost- und Westdeutschland
ist wegen Überkapazitäten und Preisdruck bei Heidelberger Zement von
Januar 2000 – September 2000 der Umsatz um 8,7 % zurückgegangen, in
Zentraleuropa West um 10,8 % von Januar 2002 bis September 2002
.Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Kiesabbau in
Trent-Zessin nach Berechnungen der Verfasser dieser Information
volkswirtschaftlich schädlich ist: Nach einer detaillierten
Gegenüberstellung des Nutzens (bei einer jährlichen Produktionsmenge von
200 kt geschätzte Einnahmen der Betreiberfirma Heidelberger
Baustoffwerke von 2 Mio.DM/a) mit entstehenden Kosten und Schäden (
interne und externe Kosten des Unternehmens, Ausbau der Kreisstraße 5
durch den Landkreis Rügen, Beseitigung der Allee, Ertragsausfälle in der
Landwirtschaft, Verhinderung der touristischen Entwicklung der Region –
damit zusammenhängend Wegfall von Arbeitsplätzen, Zerstörung wertvoller
Ökosysteme, Beeinträchtigung der Schutzzwecke des NSG Beuchel) wird
deutlich, dass die Gewinne der Betreiberfirma in einem
volkswirtschaftlich schädlichen Verhältnis zu den Kosten steht, die der
Landkreis Rügen oder das Land Mecklenburg-Vorpommern tragen müssten.
- 1999 (12.November) ergeht der
Planstellungsbeschluss durch das Bergamt Stralsund, der die Genehmigung
zum Kiesabbau erteilt (Rahmenbetriebesplan)
1. Begründung des Bergamtes:
„Unter Berücksichtigung der vorliegenden Bedarfsanalyse ist das Bergamt
zu dem Ergebnis gekommen, dass die Versorgung der Insel Rügen nicht aus
anderen Quellen gesichert werden kann.“ Demgegenüber steht die
Feststellung der im Auftrag des Bergamtes angefertigten
Analyse: „Abschließend ist festzustellen, dass für
die Bedarfsdeckung einer relativ kleinen Region wie Rügen generell
außerhalb liegende Deckungsmöglichkeiten feststehen und es letztlich dem
politischen Willen vorbehalten bleibt, die gegebenen Rahmenbedingungen
zu richten.“
- 1999: (16. November) Kurz nach diesem
Planfeststellungsbeschluss stellt Umweltminister Prof. Methling das
bereits seit über fünf Jahren geplante NSG „Neuendorfer Wiek und Insel
Beuchel“, das große Teile des Abbaugebietes umfasst ,vorläufig unter
Schutz.
- 1999 (Dezember) Die Gemeinde Neuenkirchen und
der Landkreis Rügen haben Klage gegen den positiven
Planfeststellungsbeschluß eingelegt;
- 1999 (10. Dezember) Rechtsanwalt Kremer erhebt
beim Verwaltungsgericht Greifswald für den BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern und den NABU Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Klage gegen die Genehmigung des Kiesabbaus durch das Bergamt
2001 – Der Umweltverband BUND versucht auf
Grundlage der geplanten Übertragung von BVVG- Flächen in
Naturschutzgebieten an Naturschutzverbände Teile des Schutzgebietes
durch Flächenankauf zu retten und starten einen Spendenaufruf. Die
Kaufangebote sind bei der BVVG abgegeben.
- 2003 ( April) Die Europäische Kommission
vertritt die Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der
Planfeststellung gegen ihre Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen hat.
Die Bundesregierung ist zur Äußerung
aufgefordert. Die Stellungnahme der Bundesrepublik zum Vorwurf der EU
Kommission ist bis heute (Oktober 2004) noch nicht erfolgt. Im Rahmen
der Vorbereitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die
Bundesrepublik Deutschland soll die Beschwerde bis Mitte Dezember in
Brüssel abschließend verhandelt werden.
- 2003 Die Bürgerinitiative bittet den
Petitionsausschuss Mecklenburg-Vorpommern um Unterstützung. Der
Petitionsausschuss fordert das Wirtschaftsministerium M-V zur
Stellungnahme auf.. Nachdem monatelang keine Stellungnahme durch das
Wirtschaftsministerium abgegeben wird, stellt sich heraus, dass ein
neues Gutachten. (Gutachter der IHK Berlin) in Auftrag gegeben wurde.
Bis heute (Oktober 2004) liegt dieses Gutachten nicht vor und damit
steht die Stellungnahme durch das Wirtschaftsministerium aus. Der
Petitionsausschuss ist nicht mehr aktiv geworden.
- 2003 (November) Die einstweilige Sicherstellung
des NSG Neuendorfer Wiek ist am 23.11.03 abgelaufen. Die Ausweisung des
NSG in den ursprünglich geplanten Grenzen ist noch nicht erfolgt!
2004 (November) Der Mykologe Prof. Dr. Hanns
Kreisel weist Lycoperdon marginatum Vittad., (Abblätternder Stäubling)
auf der geplanten Kiesabbaufläche nach. Dies ist der einzige Nachweis
dieser Pilzart im Mecklenburg-Vorpommern und der nördlichste Fund in
Mitteleuropa.
- 2004 (Oktober) Durch intensive Nachfrage der
Bürgerinitiative und der Gemeinde Neuenkirchen zum Status der Klage des
Landkreises Rügens gegen den geplanten Missbrauch der Alleenstraße als
Schwerlaststrasse stellte sich heraus, dass das Verfahren bereits 2002
eingestellt wurde, weil der Kläger den Aufforderungen des Gerichtes
nicht nachgekommen war. Landrätin und Landkreis waren bis dahin (Oktober
2004) der Annahme, dass die Klage ordnungsgemäß läuft.
- 2004 am 28. Oktober 2004, 13.00 Uhr werden die
Klagen des BUND / NABU gegen das Bergamt Stralsund wegen
naturschutzfachlicher Planungsfehler und die Klage der betroffenen
Rügener Gemeinde Neuenkirchen gegen das Bergamt Stralsund wegen
Verletzung ihrer kommunalen Entwicklungsplanung vor dem
Verwaltungsgericht Greifswald verhandelt. Die Klage des Landkreises
Rügen ist bislang auf Grund eines Verwaltungsfehlers nicht mehr wirksam
Ergebnis: Die Klagen der Umweltverbände BUND und
NABU und der Gemeinde Neuenkirchen werden in erster Instanz abgewiesen.
Gescheitert sind beide Klagen zunächst an formalen Hürden. Inhaltliche
Probleme wie die Verletzung von EU-Naturschutzrecht und die
Entwicklungshindernisse für die Gemeinde Neuenkirchen wurden vor dem
Greifswalder Verwaltungsgericht nicht verhandelt. Das Gericht befand
eine nachträgliche Anhörung des BUND zu einem für die Genehmigung
maßgebliche Gutachten als rechtlich zulässig. In der Blockierung der
einzigen Zufahrtsstraße der Gemeinde Neuenkirchen durch den
Kiestransport sah das Gericht keine Verletzung der gemeindlichen
Selbstverwaltung.
Mit der endgültigen Begründung des ablehnenden
Urteils ist in vier bis sechs Wochen zu rechnen. Nach Eingang der
Urteilsbegründung wird beim BUND entscheiden, ob gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt wird. Der BUND ist jedoch
entschlossen durch die Instanzen zu gehen, um den Kiesabbau zu
verhindern.
- 2004 – Dezember Die Europäische Kommission
kündigt eine Anhörung zur Beschwerde des BUND wegen Verletzung
europäischen Naturschutzrechtes durch den geplanten Kiesabbau für den
13. 12. an.
-2004 ( Dezember) Der Tourismusverband Rügen
befürchtet, dass der in Zessin vorgesehene Kiesabbau den touristischen
Bestrebungen Rügens zuwider läuft. (Die Ostseezeitung berichtet) Laut
Gästebefragung 2003 genießt die unberührte Natur den höchsten
Stellenwert. Tourismus ist Hauptwirtschaftsfaktor auf Rügen.
-2004 ( Dezember) Festsetzung des seit 1993
verzögerten und 1999 einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiets
„Neuendorfer Wiek“ steht in der Landtagsitzung in Schwerin zur Debatte.
Der Landtag beschließt mehrheitlich die Ausweisung der Neuendorfer Wiek
als NSG.
2004 ( Dezember) Die Beschwerde der EU- Kommission
wegen Vertragsverletzung der BRD beim geplantem Kiesabbau im FFH- und
Vogelschutzgebiet auf Rügen (mit anderen in Berlin) wird in einer
„Paketsitzung“( mit weiteren anderen Vorwürfen) in Berlin verhandelt.
Eine Entscheidung wird frühestens für Februar 2005 angekündigt.
2005 (März) Der Umweltminister unterschreibt die
Verordnung für die Ausweisung der Neuendorfer Wiek als
Naturschutzgebiet. Die Schutzgebietsverordnung hat jedoch einen
entscheidenden Fehler: Wegen der angedrohten Schadenersatzansprüche von
Heidelberger Zement, wurde in die Verordnung für das Naturschutzgebiet
eine Ausnahmemöglichkeit vom „Verbot des Abgrabens von
Bodenbestandteilen“ aufgenommen. Eine Ausnahmegenehmigung ist damit
möglich, wenn die Europäischen Kommission das Beschwerdeverfahren
einstellt und die Kiesabbaugenehmigung durch ablehnendes Gerichtsurteil
rechtskräftig werden sollte. Vom Erfolg der Gerichtsverfahren hängt
damit ab sofort der Erfolg des Naturschutzes ab...
2005 (März/ April) Der Flachwasserbereich der
Neuendorfer Wiek in unmittelbare Nähe des geplanten Kiestagebaus wird im
vierten Jahr in Folge als Schlafgewässer für hunderte Kraniche genutzt.
Der BUND teilt den ornithologischen Befund der EU-Kommission mit.
2005 (April) Nach Eingang der umfangreichen
Urteilsbegründung legt der BUND am 14.4.2005 einen Revisionsantrag bei
der nächsten gerichtlichen Instanz ein. Damit ist die
Kiesabbaugenehmigung weiterhin nicht rechtskräftig.
2005 (Mai) Der ehemalige Vizepräsident des
Bundesverfassungsgerichtes Prof. Ernst Gottfried Mahrenholz schlägt vor
Heidelberger Zement durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zu enteignen.
In einem Brief an die Vorsitzende des BUND fordert der Verfassungsjurist
die Landesregierung auf, die für den Kiesabbau vorgesehene Fläche zu
Gunsten des Naturschutzes zu enteignen. Wörtlich schreibt er: „Dazu hat
die Landesregierung nach dem Mecklenburgischen Recht sicherlich die
Möglichkeit, aber sie nutzt sie nicht, weil das Institut der Enteignung
zu Zwecken der Allgemeinheit praktisch völlig in Abgang gekommen ist.
Vermutlich wegen der Kosten. Aber kann das bei diesem wertvollen Stück
Natur ein Argument sein?“ Auch Prof. Mahrenholz ist außerdem der
Ansicht, dass die Genehmigung des Kiesabbaus langfristig für
Mecklenburg-Vorpommern äußerst schädlich wäre. Hierzu schreibt er: „Man
trifft sowohl in Rügen selbst als auch in Mecklenburg-Vorpommern
überhaupt den Tourismus im Lebensnerv. Diese ganze Gegend hat sonst
nichts, worauf sie bauen könnte, außer ihrer attraktive Natur.“
2005 (Juli/ November)
Die süddeutsche Firma Merckle (Merckle-Ratiopharm) beabsichtigt laut
Presseberichten die mehrheitlichen Anteile der Firma Heidelberger Zement
aufzukaufen. Der BUND fragt bei der ethisch-sozial sehr engagierten
Firma in Ulm Blaubeuren nach, wie die Zukunft für die vom Kiesabbau
bedrohte Rügensche Boddenküste aussehen soll. Die Antwort ist zunächst
enttäuschend. Der BUND bittet im November um einen Gesprächstermin.
2005 (September)
Der BUND reicht den Antrag auf Zulassung der Revision beim
Oberverwaltungsgericht Greifswald ein. Mit einer Verhandlung ist
zunächst nicht zu rechnen, da das Gericht erst eine ähnliche
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abwarten will.
2006 (Mai)
Mit Beschluß vom 17. Mai 2007 hat das Oberverwaltungsgericht
Mecklenburg-Vorpommern die Zulassung der Berufung im Rechtsstreit
abgelehnt. Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald
bedeutet, dass die erstinstanzliche Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes vom Oktober 2004 rechtskräftig ist und es gegen den
Planfeststellungsbeschluß selbst für den BUND keine Rechtsmittel mehr
gibt. Inhaltlich ist die Naturschutzklage auch im Abweisungsbeschluß des
Oberverwaltungsgerichtes nicht behandelt worden. Die Klage ist damit aus
rein formalen Gründen gescheitert.
Der eigentliche Kiesabbau ist jedoch erst auf der Grundlage von
sogenannten Hauptbetriebsplänen zulässig. Der BUND erwartet hierzu vom
Bergamt in Stralsund eine Beteiligung der Umweltverbände und Behörden,
weil das betroffene Boddenküstengebiet seit der Genehmigung des
Kiestagebaus im Jahr 1998 als FFH-Schutzgebiet und Naturschutzgebiet
ausgewiesen wurde. Aktuell läuft auch ein Verfahren zur Ausweisung als
europäisches Vogelschutzgebiet.
2007 (April)
Der BUND erwirbt 11 ha Fläche in unmittelbarer Nähe des geplanten
Kiesabbaufeldes. Die naturschutzfachlich wertvollen Flächen wären vom
geplante Kiesabbau unmittelbar betroffen.
2007 (Juli)
Beim Landkreis Rügen ist die Genehmigung für die Zuwegung für den
Betreiber des Kiestagebaus Heidelbergerzement beantragt worden. Da der
Landkreis bislang keine Einwilligung zur Straßenanbindung des
Kiesabbaugebietes gegeben hatte, wurde er von der Kiesfirma
Heidelbergerzement verklagt. Der Landkreis war bislang optimistisch,
diese Klage zu gewinnen. Für die Zuwegung sollte für eine
Linksabbiegerspur ein geschützter Alleebaum gefällt werden. Der BUND hat
im Zuge der Verbandsbeteiligung eine umfangreiche Argumentation
erarbeitet, so dass der Baum nicht gefällt werden durfte. Ob die
Zuwegung dennoch von Landkreis freigegeben wurde, ist bislang unklar.
2007 (August)
Die Raumordnungsbehörde Vorpommerns (Amt für Raumordnung und
Landesplanung Vorpommern, Sitz in Greifswald) stuft das
Naturschutzgebiet trotz des Status als FFH- und Naturschutzgebiet in der
Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Vorpommern als
„Rohstoffsicherungsgebiet“ ein. Dies steht im krassen Widerspruch zur
früheren Position der Behörde, die eine Kiesgewinnung im damaligen
Raumordnungsverfahren als „nicht mit den Zielen der Raumordnung
verträglich“ einschätzte, weil als Ziele der Raumordnung
Tourismusentwicklung und Naturschutz festgelegt waren.
2007 (September)
Im aktuellen Verfahren zur Ausweisung als europäisches Vogelschutzgebiet
(SPA) ist das Gebiet des Kiestagebaus in der letzten
Kabinettsentscheidung am 25.9.2007 ausgenommen worden. Dies ist
europarechtlich nicht zulässig und der BUND wird darüber eine erneute
Beschwerde einlegen. Mit einer Ausweisung als internationales
Vogelschutzgebiet würde die europaweite Bedeutung des seit Mai 2005
endlich ausgewiesenen Naturschutzgebietes „Neuendorfer Wiek und Insel
Beuchel“ anerkannt werden. Das Naturschutzgebiet umfasst jetzt die für
die Rastvögel aber auch für den Seeadler so wichtigen
Boddenküstenstreifen wie das Trockenrasengebiet bei Zessin. Damit sind
auch die stark gefährdeten charakteristischen Pflanzenarten wie das
deutsche Filzkraut, das Ackerfilzkraut oder der Dillenius-Ehrenpreis
geschützt. Die Schutzgebietsverordnung benennt die überregionale
Bedeutung des Gebietes für den Erhalt und die Regeneration der
Küstenvogelfauna der Ostsee. Im Entwurf für die Ausweisung des Gebietes
als europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) wird der Erhalt
unzerschnittener und ungestörter Landschaftsräume im Bereich der
Neuendorfer Wiek als Schutzziel benannt.
Kontakt für die Umweltverbände:
BUND Mecklenburg-Vorpommern, Corinna Cwielag , Landesgeschäftsführerin,
Tel: 0385 565470, E-mail: bund.mv@bund.net
Kontakt für die Bürgerinitiative:
Heike Balzer, Zessin 13, 18569 Neuenkirchen, Telefon und Fax:
0383309-88092
zurück
|