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Chronologie Kiesabbau -Zessin:

Geplanter industrieller Kiesabbau im Bereich des gemeldeten Flora-Fauna-Habitat- Gebietes Nr. 49 „Nordrügensche Boddenlandschaft“ und des geplanten NSG Neuendorfer Wiek, sowie des faktischen Vogelschutzgebietes SPA MV 026 „Großer und kleiner Jasmunder Bodden mit Schmachter See und Nonnensee“

Auf einem 29 ha großen Gebiet in Zessin an der Neuendorfer Wiek auf der Insel Rügen plant die Firma Heidelberger Baustoffwerke – ein 100%tiges Tochterunternehmen von Heidelberger Zement, einem der weltweit führenden Baustoffhersteller – den industriellen Abbau von 5,1 Mio. Tonnen Kies über einen Zeitraum von 25 Jahren.

1994 - Die Umweltverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern lehnen das Projekt wegen umfangreicher naturschutzfachlicher Mängel seit dem Beginn des Raumordnungsverfahrens ab. (Stellungnahme NABU Rügen: 11.7.1994, Stellungnahme BUND und Grüne Liga im Planfeststellungsverfahren: 1.7.1997)

1998 Anfang April 1998 hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, um den Kiesabbau zu verhindern.

- 1940 wurde die in der Neuendorfer Wiek gelegene Insel Beuchel als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Bei der Insel Beuchel handelt es sich um ein national bedeutsames Küstenvogelschutzgebiet mit dem Brutvorkommen von Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe (heute: Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie). Lachmöwe, Silbermöwe, Mantelmöwe , Brandgans, Graugans, Mittelsäger, Austernfischer, Rotschenkel, Löffel- und Schnatterente haben hier ihren Lebensraum.

- 1991 wurde das Bergrecht durch die Treuhand an einen Privat-Unternehmer verkauft. Kurze Zeit später erfolgte der Weiterverkauf des “Wendeschnäppchens“ an Neuper- Beton, heute Heidelberger Baustoffwerke. Bis 1996 galt das alte DDR-Bergrecht, so dass für das Abbaurecht nicht gleichzeitig der dazugehörige Grund und Boden gekauft werden mußte. Der Erwerb des Bodenschatzes kommt nicht einer Abbaugenehmigung gleich. Der Käufer trägt das Risiko dafür, dass die Entscheidung über den Abbau erst im Nachhinein von den zuständigen Behörden gefällt wird.

- 1992 wurde die Unterschutzstellung der Neuendorfer Wiek als NSG vom Umweltministerium geplant. Die damals amtierende CDU-Regierung verhinderte die Ratifizierung des unterschriftsreifen Entwurfes zum NSG, um die Abbauinteressen von Heidelberger Zement nicht zu gefährden.

- 1995 wurde im Raumordnungsverfahren der Kiesabbau vom Amt für Raumordnung abgelehnt, da sich alle Träger öffentlicher Belange gegen die wirtschaftliche Ausbeutung dieser schützenswerten Landschaft gestellt haben.

- 1997 beantragt die Betreiberfirma erneut eine Abbaugenehmigung. Diesmal jedoch nicht als Raumordnungsverfahren, sondern als Antrag beim Bergamt in Stralsund. Trotz der massiven Ablehnung aller Beteiligten (u.a. auch der Gemeinde Neuenkirchen) wurde ein Planfeststellungsverfahren zum Abbau eröffnet. Das Bergamt argumentiert damit, eine preisgünstige Versorgung der Insel Rügen mit Kies gewährleisten zu müssen.

- 1997 fand die öffentliche Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit Vertretern von Neuper-Beton (jetzt Heidelberger Baustoffwerke), den Trägern öffentlicher Belange und nur wenigen informierten Bürgern statt. Angehört wurden:

- die Gemeinde Neuenkirchen
- der Landkreis Rügen
- das Amt für Raumordnung/Greifswald
- das Amt für Landwirtschaft/Stralsund
- das Geologische Landesamt/Schwerin
- das STAUN/ Stralsund
- die Forstdirektion/Rügen
- der NABU
- die Grüne Liga / BUND (gemeinsame Stellungnahme)
- der Verein “Insula Rugia“

Die beteiligten Institutionen haben ihre ablehnenden Stellungnahmen gegenüber dem Kiesabbau aufrechterhalten. Auch die Leiterin des Amtes für Raumordnung blieb bei ihrer negativen Haltung zum Abbau und korrigierte schriftlich die während der Anhörung vorgetragene Stellungnahme eines Mitarbeiters des Amtes für Raumordnung. Dennoch arbeitete das Bergamt intensiv darauf hin, die Genehmigung zum Kiesabbau zu erteilen.

- 1998 (28. Oktober) Zum Erhalt des potentiellen FFH-Gebietes wurde durch den Anwalt Peter Kremer/Berlin eine offizielle Beschwerde auf dem Formblatt der EU-Komm. bei der EU in Brüssel eingelegt.  - Die Beschwerdenummer lautet: 1999 /4921 und 1999/5060 (letztere ist die Nummer der vorherigen EU-Beschwerde der BI)

- 2002 (29. Mai) Die EU-Komm. antwortet auf die Beschwerde mit der Absicht das Verfahren einzustellen, da der EU-Mitgliedsstaat BRD auf Rückfrage der Kommission versichert hat eine FFH-Verträglichkeit liege vor.

- 2002 (Juli) eine fachliche Stellungnahme des Biologen Thomas HEINICKE wird durch Anwalt Kremer an die EU-Komm. übersandt.

- 2002 (Oktober) Die EU-Komm. nimmt das Verfahren nach Übersendung neuer Daten durch den Anwalt des BUND (Gutachterliche Stellungnahme zu 9 Rückfragen der Komm. von Dipl. Ing Jörg Schmiedel und BUND Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag) wieder auf.

- 2003 (April) Das Beschwerdeverfahren 1999/ 4921 ist Begründung in einem Aufforderungsschreiben der EU-Komm. an die BRD über die Vertragsverletzung NR. 2001/ 5117 – die Nichtausweisung von Vogelschutzgebieten (siehe dort Seite 100, im Anhang 4 – Übersichtsliste für Gebiete mit Nachmelde- und Erweiterungsdefiziten)

- 2004 (Oktober) die EU-Komm. teilt auf Anfrage mit, daß das Verfahren am 13. Dezember abschließend in einer sog. „Paketberatung“ mit anderen Beschwerden über Deutschland beraten wird. Das neue Gutachten des Wirtschaftsministeriums (Prof. NEUMANN , Berlin) liegt dort noch nicht vor. Die Federführung für Mecklenburg-Vorpommern bei der Verhandlung wird durch das WM wahrgenommen werden

- 1998 (September) Bedarfsanalyse, Hauptargument im Planfeststellungsbeschluss wurde erst 1 Jahr nach dem Erörterungstermin (dem letzt möglichen Einspruchstermin) auf Druck der Bürgerinitiative während eines Treffens mit dem damaligen Wirtschaftsminister und dem Leiter des Bergamtes vom Wirtschaftsminister angeordnet, “damit der Beschluss nicht juristisch anfechtbar ist“.

- 1998 (Dezember) wurde über den Anwalt der BI dem Bergamt und anderen beteiligten Behörden das „Gutachten zur avifaunistischen Bedeutung des Gebietes Neuendorfer Wiek und Insel Beuchel und zu erwartender Auswirkungen auf die Vogelwelt durch den beabsichtigten Kiesabbau im Bereich Trent-Zessin“(HEINICKE) vorgelegt. Durch dieses ornithologische Gutachten wurde die avifaunistische Bedeutung des Gebietes offiziell in das Verfahren eingebracht und nachgewiesen.

- 1999 (Januar) Aufgrund der von vielen Seiten erhobenen Bedenken, unter anderem von Seiten des NABU, des BUND, der Grünen Liga und Dank massiver Öffentlichkeitsarbeit durch die Bürgerinitiative, wurde auf politischer Ebene ein Kabinettsbeschluß herbeigeführt. Dieser besagte, daß vor einer abschließenden Entscheidung im Planfeststellungsverfahren eine Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Kriterien durchgeführt werden muss. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist die vom Kabinett beschlossene Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Kriterien durch die Betreiberfirma Heidelberger Baustoffwerke verhindert worden.

-1999 (März) Um die Verträglichkeitsprüfung zu umgehen, legte die Betreiberfirma Heidelberger Baustoffwerke ein Gutachten des Planungsbüros Dorstewitz und Partner vor, in dem sinngemäß zu lesen war, dass es innerhalb des Verfahrens keine neuen Fakten gebe und daher eine neue UVP nicht gerechtfertigt sei.

- 1999 April Das StAUN Stralsund übersendet dem Bergamt die Erhaltungsziele des FFH-Gebietsvorschlages Nr. 49 und die Erhaltungsziele des faktischen Vogelschutzgebietes

- 1999 (März) wurde die „Neuendorfer Wiek“ als Teil des FFH-Gebietes Nr.49 „Nordrügensche Boddenlandschaft“ auf der offiziellen Vorschlagsliste des Umweltministeriums aufgenommen. Doch entgegen der ursprünglichen Planung des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LUNG) vom März 1999 wurden mit dem Vorschlag vom 6.9.1999 größere Teile des potentiellen Abbaugebietes aus dem Schutzzone ausgegliedert. Wirtschaftliche Interessen wogen schwerer als die Sicherung der FFH-Biotope “Salzgrünland“ und “Sandtrockenrasen“. Nach der Kritik der Umweltverbände wurde dann in der Endfassung der 2. Meldetranche am 1.12.1999 das Gebiet wieder fast vollständig in den Gebietsvorschlag Nr. 49 integriert.

- 1999 Sommer Nachdem immer deutlicher wurde, dass weder die Betreiberfirma, noch das Bergamt daran interessiert waren, alle relevanten Informationen in das Verfahren einzubringen, hat sich die Bürgerinitiative in Zusammenarbeit mit dem BUND und dem NABU um Spezialisten bemüht. Diese haben sich in den Sommermonaten 1999 mit dem potentiellen Abbaugebiet auseinandergesetzt. Hierbei zeigte sich die Oberflächlichkeit der von der Betreiberfirma veranlassten Gutachten:

- 1999 (Juli) Die Fachgruppe „Geobotanik Greifswald“ des NABU hat u.a. das, vom Aussterben bedrohte Filago vulgaris (Rote Liste 1) und das Anthoxanthum aristatum (Rote Liste 2) nachgewiesen! Insgesamt wurden zehn Arten der roten Liste 1und 2 und vierzehn Arten der Roten Liste 3 erfasst. Von den 243 durch die Fachgruppe nachgewiesenen Höheren Pflanzen, die auf dem geplanten Abbaugebiet gefunden wurden, gelten also 10 % der Arten in Mecklenburg – Vorpommern als gefährdet!

- 1999 (Juli) Eine Arbeitsgruppe des Botanischen Institutes (Fachbereich Landschaftsökologie und Naturschutz) der Universität Greifswald legt eine Studie vor, die zu der Schlussaussage kommt, dass das durch den Kiessandabbau potentiell beeinträchtigte Gebiet die Kriterien für ein Schutzgebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung erfüllt (FFH- Kriterien). Zwei Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung wurden in der Kernzone der Kiesgewinnung festgestellt “Sandtrockenrasen“ und “Salzgrünland“.

- 1999 – (11. Oktober ) Die “Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des geplanten Kiesabbaus in Trent Zessin“, die von Klemens Karkow und Christian Bartholomäus verfasst wurde, macht deutlich, dass der geplante Kiesabbau auch in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen ist. Die Untersuchung wurde im Oktober 1999 im Rahmen einer Semesterarbeit am Botanischen Institut der Universität Greifswald (Fachbereich Landschaftsökologie und Naturschutz) erstellt. Schwerpunkt der Ausführungen ist einerseits eine Einschätzung des zukünftigen Bedarfes an Kiessanden auf der Insel Rügen und andererseits eine Kosten-Nutzen-Analyse des geplanten Kiesabbaus in Trent-Zessin. Zusammenfassend kann hier gesagt werden, dass in Abwägung verschiedener Gutachten und Prognosen (u.a. „Projektgemeinschaft Bedarfsanalyse“ der Firmen TITAN e.V., DURTEC GmbH und URST GmbH) die Verfasser zu dem Schluss kommen, dass für die Region Rügen ein Nachfragerückgang um etwa 20 % von 1995 bis 2010 zu prognostizieren ist.

Heute ist festzustellen, dass der Nachfragerückgang wesentlich stärker ist. In Ost- und Westdeutschland ist wegen Überkapazitäten und Preisdruck bei Heidelberger Zement von Januar 2000 – September 2000 der Umsatz um 8,7 % zurückgegangen, in Zentraleuropa West um 10,8 % von Januar 2002 bis September 2002 .Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Kiesabbau in Trent-Zessin nach Berechnungen der Verfasser dieser Information volkswirtschaftlich schädlich ist: Nach einer detaillierten Gegenüberstellung des Nutzens (bei einer jährlichen Produktionsmenge von 200 kt geschätzte Einnahmen der Betreiberfirma Heidelberger Baustoffwerke von 2 Mio.DM/a) mit entstehenden Kosten und Schäden ( interne und externe Kosten des Unternehmens, Ausbau der Kreisstraße 5 durch den Landkreis Rügen, Beseitigung der Allee, Ertragsausfälle in der Landwirtschaft, Verhinderung der touristischen Entwicklung der Region – damit zusammenhängend Wegfall von Arbeitsplätzen, Zerstörung wertvoller Ökosysteme, Beeinträchtigung der Schutzzwecke des NSG Beuchel) wird deutlich, dass die Gewinne der Betreiberfirma in einem volkswirtschaftlich schädlichen Verhältnis zu den Kosten steht, die der Landkreis Rügen oder das Land Mecklenburg-Vorpommern tragen müssten.

- 1999 (12.November) ergeht der Planstellungsbeschluss durch das Bergamt Stralsund, der die Genehmigung zum Kiesabbau erteilt (Rahmenbetriebesplan)

1. Begründung des Bergamtes:
„Unter Berücksichtigung der vorliegenden Bedarfsanalyse ist das Bergamt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Versorgung der Insel Rügen nicht aus anderen Quellen gesichert werden kann.“ Demgegenüber steht die Feststellung der im Auftrag des Bergamtes angefertigten

Analyse: „Abschließend ist festzustellen, dass für die Bedarfsdeckung einer relativ kleinen Region wie Rügen generell außerhalb liegende Deckungsmöglichkeiten feststehen und es letztlich dem politischen Willen vorbehalten bleibt, die gegebenen Rahmenbedingungen zu richten.“

- 1999: (16. November) Kurz nach diesem Planfeststellungsbeschluss stellt Umweltminister Prof. Methling das bereits seit über fünf Jahren geplante NSG „Neuendorfer Wiek und Insel Beuchel“, das große Teile des Abbaugebietes umfasst ,vorläufig unter Schutz.

- 1999 (Dezember) Die Gemeinde Neuenkirchen und der Landkreis Rügen haben Klage gegen den positiven Planfeststellungsbeschluß eingelegt;

- 1999 (10. Dezember) Rechtsanwalt Kremer erhebt beim Verwaltungsgericht Greifswald für den BUND Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und den NABU Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Klage gegen die Genehmigung des Kiesabbaus durch das Bergamt

2001 – Der Umweltverband BUND versucht auf Grundlage der geplanten Übertragung von BVVG- Flächen in Naturschutzgebieten an Naturschutzverbände Teile des Schutzgebietes durch Flächenankauf zu retten und starten einen Spendenaufruf. Die Kaufangebote sind bei der BVVG abgegeben.

- 2003 ( April) Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der Planfeststellung gegen ihre Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen hat.

Die Bundesregierung ist zur Äußerung aufgefordert.  Die Stellungnahme der Bundesrepublik zum Vorwurf der EU Kommission ist bis heute (Oktober 2004) noch nicht erfolgt. Im Rahmen der Vorbereitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland soll die Beschwerde bis Mitte Dezember in Brüssel abschließend verhandelt werden.

- 2003 Die Bürgerinitiative bittet den Petitionsausschuss Mecklenburg-Vorpommern um Unterstützung. Der Petitionsausschuss fordert das Wirtschaftsministerium M-V zur Stellungnahme auf.. Nachdem monatelang keine Stellungnahme durch das Wirtschaftsministerium abgegeben wird, stellt sich heraus, dass ein neues Gutachten. (Gutachter der IHK Berlin) in Auftrag gegeben wurde. Bis heute (Oktober 2004) liegt dieses Gutachten nicht vor und damit steht die Stellungnahme durch das Wirtschaftsministerium aus. Der Petitionsausschuss ist nicht mehr aktiv geworden.

- 2003 (November) Die einstweilige Sicherstellung des NSG Neuendorfer Wiek ist am 23.11.03 abgelaufen. Die Ausweisung des NSG in den ursprünglich geplanten Grenzen ist noch nicht erfolgt!

2004 (November) Der Mykologe Prof. Dr. Hanns Kreisel weist Lycoperdon marginatum Vittad., (Abblätternder Stäubling) auf der geplanten Kiesabbaufläche nach. Dies ist der einzige Nachweis dieser Pilzart im Mecklenburg-Vorpommern und der nördlichste Fund in Mitteleuropa.

- 2004 (Oktober) Durch intensive Nachfrage der Bürgerinitiative und der Gemeinde Neuenkirchen zum Status der Klage des Landkreises Rügens gegen den geplanten Missbrauch der Alleenstraße als Schwerlaststrasse stellte sich heraus, dass das Verfahren bereits 2002 eingestellt wurde, weil der Kläger den Aufforderungen des Gerichtes nicht nachgekommen war. Landrätin und Landkreis waren bis dahin (Oktober 2004) der Annahme, dass die Klage ordnungsgemäß läuft.

- 2004 am 28. Oktober 2004, 13.00 Uhr werden die Klagen des BUND / NABU gegen das Bergamt Stralsund wegen naturschutzfachlicher Planungsfehler und die Klage der betroffenen Rügener Gemeinde Neuenkirchen gegen das Bergamt Stralsund wegen Verletzung ihrer kommunalen Entwicklungsplanung vor dem Verwaltungsgericht Greifswald verhandelt. Die Klage des Landkreises Rügen ist bislang auf Grund eines Verwaltungsfehlers nicht mehr wirksam

Ergebnis: Die Klagen der Umweltverbände BUND und NABU und der Gemeinde Neuenkirchen werden in erster Instanz abgewiesen. Gescheitert sind beide Klagen zunächst an formalen Hürden. Inhaltliche Probleme wie die Verletzung von EU-Naturschutzrecht und die Entwicklungshindernisse für die Gemeinde Neuenkirchen wurden vor dem Greifswalder Verwaltungsgericht nicht verhandelt. Das Gericht befand eine nachträgliche Anhörung des BUND zu einem für die Genehmigung maßgebliche Gutachten als rechtlich zulässig. In der Blockierung der einzigen Zufahrtsstraße der Gemeinde Neuenkirchen durch den Kiestransport sah das Gericht keine Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltung.

Mit der endgültigen Begründung des ablehnenden Urteils ist in vier bis sechs Wochen zu rechnen. Nach Eingang der Urteilsbegründung wird beim BUND entscheiden, ob gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt wird. Der BUND ist jedoch entschlossen durch die Instanzen zu gehen, um den Kiesabbau zu verhindern.

- 2004 – Dezember Die Europäische Kommission kündigt eine Anhörung zur Beschwerde des BUND wegen Verletzung europäischen Naturschutzrechtes durch den geplanten Kiesabbau für den 13. 12. an.

-2004 ( Dezember) Der Tourismusverband Rügen befürchtet, dass der in Zessin vorgesehene Kiesabbau den touristischen Bestrebungen Rügens zuwider läuft. (Die Ostseezeitung berichtet) Laut Gästebefragung 2003 genießt die unberührte Natur den höchsten Stellenwert. Tourismus ist Hauptwirtschaftsfaktor auf Rügen.

-2004 ( Dezember) Festsetzung des seit 1993 verzögerten und 1999 einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiets „Neuendorfer Wiek“ steht in der Landtagsitzung in Schwerin zur Debatte. Der Landtag beschließt mehrheitlich die Ausweisung der Neuendorfer Wiek als NSG.

2004 ( Dezember) Die Beschwerde der EU- Kommission wegen Vertragsverletzung der BRD beim geplantem Kiesabbau im FFH- und Vogelschutzgebiet auf Rügen (mit anderen in Berlin) wird in einer „Paketsitzung“( mit weiteren anderen Vorwürfen) in Berlin verhandelt. Eine Entscheidung wird frühestens für Februar 2005 angekündigt.

2005 (März) Der Umweltminister unterschreibt die Verordnung für die Ausweisung der Neuendorfer Wiek als Naturschutzgebiet. Die Schutzgebietsverordnung  hat jedoch einen entscheidenden Fehler: Wegen der angedrohten Schadenersatzansprüche von Heidelberger Zement, wurde in die Verordnung für das Naturschutzgebiet eine Ausnahmemöglichkeit vom „Verbot des Abgrabens von Bodenbestandteilen“ aufgenommen. Eine Ausnahmegenehmigung ist damit möglich, wenn die Europäischen Kommission das Beschwerdeverfahren einstellt und die Kiesabbaugenehmigung durch ablehnendes Gerichtsurteil rechtskräftig werden sollte. Vom Erfolg der Gerichtsverfahren hängt damit ab sofort der Erfolg des Naturschutzes ab...

2005 (März/ April) Der Flachwasserbereich der Neuendorfer Wiek in unmittelbare Nähe des geplanten Kiestagebaus wird im vierten Jahr in Folge als Schlafgewässer für hunderte Kraniche genutzt. Der BUND teilt den ornithologischen Befund der EU-Kommission mit.

2005 (April) Nach Eingang der umfangreichen Urteilsbegründung legt der BUND am 14.4.2005 einen Revisionsantrag bei der nächsten gerichtlichen Instanz ein. Damit ist die Kiesabbaugenehmigung weiterhin nicht rechtskräftig.

2005 (Mai) Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Ernst Gottfried Mahrenholz schlägt vor Heidelberger Zement durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zu enteignen.  In einem Brief an die Vorsitzende des BUND fordert der Verfassungsjurist die Landesregierung auf, die für den Kiesabbau vorgesehene Fläche zu Gunsten des Naturschutzes zu enteignen. Wörtlich schreibt er:  „Dazu hat die Landesregierung nach dem Mecklenburgischen Recht sicherlich die Möglichkeit, aber sie nutzt sie nicht, weil das Institut der Enteignung zu Zwecken der Allgemeinheit praktisch völlig in Abgang gekommen ist. Vermutlich wegen der Kosten. Aber kann das bei diesem wertvollen Stück Natur ein Argument sein?“  Auch Prof. Mahrenholz ist außerdem der Ansicht, dass die Genehmigung des Kiesabbaus langfristig für Mecklenburg-Vorpommern äußerst schädlich wäre. Hierzu schreibt er:  „Man trifft sowohl in Rügen selbst als auch in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt den Tourismus im Lebensnerv. Diese ganze Gegend hat sonst nichts, worauf sie bauen könnte, außer ihrer attraktive Natur.“

2005 (Juli/ November)
Die süddeutsche Firma Merckle (Merckle-Ratiopharm) beabsichtigt laut Presseberichten die mehrheitlichen Anteile der Firma Heidelberger Zement aufzukaufen. Der BUND fragt bei der ethisch-sozial sehr engagierten Firma in Ulm Blaubeuren nach, wie die Zukunft für die vom Kiesabbau bedrohte Rügensche Boddenküste aussehen soll. Die Antwort ist zunächst enttäuschend. Der BUND bittet im November um einen Gesprächstermin.

2005 (September)
Der BUND reicht den Antrag auf Zulassung der Revision beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ein. Mit einer Verhandlung ist zunächst nicht zu rechnen, da das Gericht erst eine ähnliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abwarten will.

2006 (Mai)
Mit Beschluß vom 17. Mai 2007 hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Zulassung der Berufung im Rechtsstreit abgelehnt. Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald bedeutet, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom Oktober 2004 rechtskräftig ist und es gegen den Planfeststellungsbeschluß selbst für den BUND keine Rechtsmittel mehr gibt. Inhaltlich ist die Naturschutzklage auch im Abweisungsbeschluß des Oberverwaltungsgerichtes nicht behandelt worden. Die Klage ist damit aus rein formalen Gründen gescheitert.
Der eigentliche Kiesabbau ist jedoch erst auf der Grundlage von sogenannten Hauptbetriebsplänen zulässig. Der BUND erwartet hierzu vom Bergamt in Stralsund eine Beteiligung der Umweltverbände und Behörden, weil das betroffene Boddenküstengebiet seit der Genehmigung des Kiestagebaus im Jahr 1998 als FFH-Schutzgebiet und Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Aktuell läuft auch ein Verfahren zur Ausweisung als europäisches Vogelschutzgebiet.

2007 (April)
Der BUND erwirbt 11 ha Fläche in unmittelbarer Nähe des geplanten Kiesabbaufeldes. Die naturschutzfachlich wertvollen Flächen wären vom geplante Kiesabbau unmittelbar betroffen.

2007 (Juli)
Beim Landkreis Rügen ist die Genehmigung für die Zuwegung für den Betreiber des Kiestagebaus Heidelbergerzement beantragt worden. Da der Landkreis bislang keine Einwilligung zur Straßenanbindung des Kiesabbaugebietes gegeben hatte, wurde er von der Kiesfirma Heidelbergerzement verklagt. Der Landkreis war bislang optimistisch, diese Klage zu gewinnen. Für die Zuwegung sollte für eine Linksabbiegerspur ein geschützter Alleebaum gefällt werden. Der BUND hat im Zuge der Verbandsbeteiligung eine umfangreiche Argumentation erarbeitet, so dass der Baum nicht gefällt werden durfte. Ob die Zuwegung dennoch von Landkreis freigegeben wurde, ist bislang unklar.

 2007 (August)
Die Raumordnungsbehörde Vorpommerns (Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, Sitz in Greifswald) stuft das Naturschutzgebiet trotz des Status als FFH- und Naturschutzgebiet in der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Vorpommern als „Rohstoffsicherungsgebiet“ ein. Dies steht im krassen Widerspruch zur früheren Position der Behörde, die eine Kiesgewinnung im damaligen Raumordnungsverfahren als „nicht mit den Zielen der Raumordnung verträglich“ einschätzte, weil als Ziele der Raumordnung Tourismusentwicklung und Naturschutz festgelegt waren.

2007 (September)
Im aktuellen Verfahren zur Ausweisung als europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) ist das Gebiet des Kiestagebaus in der letzten Kabinettsentscheidung am 25.9.2007 ausgenommen worden. Dies ist europarechtlich nicht zulässig und der BUND wird darüber eine erneute Beschwerde einlegen. Mit einer Ausweisung als internationales Vogelschutzgebiet würde die europaweite Bedeutung des seit Mai 2005 endlich ausgewiesenen Naturschutzgebietes „Neuendorfer Wiek und Insel Beuchel“ anerkannt werden. Das Naturschutzgebiet umfasst jetzt die für die Rastvögel aber auch für den Seeadler so wichtigen Boddenküstenstreifen wie das Trockenrasengebiet bei Zessin. Damit sind auch die stark gefährdeten charakteristischen Pflanzenarten wie das deutsche Filzkraut, das Ackerfilzkraut oder der Dillenius-Ehrenpreis geschützt. Die Schutzgebietsverordnung benennt die überregionale Bedeutung des Gebietes für den Erhalt und die Regeneration der Küstenvogelfauna der Ostsee. Im Entwurf für die Ausweisung des Gebietes als europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) wird der Erhalt unzerschnittener und ungestörter Landschaftsräume im Bereich der Neuendorfer Wiek als Schutzziel benannt.

Kontakt für die Umweltverbände:
BUND Mecklenburg-Vorpommern, Corinna Cwielag , Landesgeschäftsführerin, Tel: 0385 565470, E-mail: bund.mv@bund.net

Kontakt für die Bürgerinitiative:
Heike Balzer, Zessin 13, 18569 Neuenkirchen, Telefon und Fax: 0383309-88092 

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