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Fakten zum geplanten Kiesabbau in Zessin

Anfrager erhalten bei Heidelberger Zement häufig ein sogenanntes „Faktenblatt“ zum geplanten Kiesabbau in Zessin auf Rügen. Der BUND hat hier seine Sicht der Dinge zusammengestellt:

1. Heidelberger Zement: „Seit Jahrzehnten versorgen wir bzw. unsere Rechtsvorgänger (Heidelberger Baustoffwerke) den lokalen Bedarf der Insel Rügen an Sand und Kies überwiegend aus der historischen Lagerstätte Zirkow. Diese ist aber inzwischen weitgehend erschöpft. Um die Versorgung Rügens mit diesen Baustoffen weiterhin abzusichern und um den dortigen Gewerbebetrieb zu erhalten, bemühen wir uns seit langem um eine geeignete Ersatzlagerstätte. Diesen Ersatz haben wir nur in Zessin gefunden. Dort sollen über einen Zeitraum von 22 Jahren auf 19 ha Abbaufläche insgesamt 4,4 Mio. t Sand und Kies gewonnen werden, vor allem als Zuschlagstoff für Beton. Es handelt sich um ein vergleichsweise kleines Vorhaben - als Ersatz für Zirkow und ausschließlich für den Inselbedarf. Das Vorhaben ist bereits planfestgestellt. Nun wird der Beschluss von den Naturschutzverbänden angegriffen. So kritisiert der BUND in einem Spendenaufruf unser Abbauprojekt auf das Schärfste. Leider wird in diesem Schreiben ein unrealistisches Zerrbild von unserem Vorhaben verbreitet.“
BUND: Heidelberger Zement verkauft erst seit 1991 Kies aus der Lagerstätte Zirkow, nicht seit „Jahrzehnten“. Die Lagerstätte Zirkow hat noch ein bislang unangetastetes Kiesvorkommen, welches nach jüngsten Angaben von Heidelberger Zement bis zum Jahr 2013 ausreichen wird (Ostseezeitung vom 30.Okt. 2005). Der Bedarf der Insel Rügen an Kies ist mit dem – glücklicherweise! - abnehmenden Baumboom sehr stark zurückgegangen, so dass er auch nach Ende des Abbaus in Zirkow gut von außerhalb gedeckt werden kann. Dies bestätigte sogar die Bedarfsanalyse im Genehmigungsverfahren. Sollte der Kies in Zukunft auf die Insel transportiert werden müssen, so wäre ein Bahntransport aufgrund der guten Bahnanbindung der Insel ohne weiteres möglich. Darüber hinaus bekommt die Insel gerade eine zweite leistungsfähige Straßenanbindung mit der zweiten Rügenbrücke. Der Transport von Kies vom Festland in das Inselzentrum hätte einen Weg von 22 km auf der neuen Straße ohne Ortsdurchfahrten. Der Transport von Kies aus dem Naturschutzgebiet „Neuendorfer Wiek“ bei Zessin in das Inselzentrum hätte einen Weg von 17 km durch engste Alleen und viele Dörfer. Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 12.11.1999 erstreckt sich über 30 Jahre. Das Vorhaben ist für die betroffene Halbinsel Lebbin auf Rügen keinesfalls klein. Auf der Zufahrtsstraße für die Dörfer Silenz, Zessin, Venz, Neuenkirchen, Grubnow, Reetz, Breetz, Vieregge, würden schwere LKW zur Hauptsaison des Bauens = Urlaubssaison im 5 Minuten-Takt fahren, noch 24 Jahre lang.
Die fraglichen vier Arbeitsplätze für das Kiesbergwerk Zessin können die Schäden an der Rügener Natur und die in Frage stehenden Investitionen und Initiativen der betroffenen Rügener Bürger in den Gemeinden für den Ausbau eines naturverträglichen Tourismus wohl kaum aufwiegen. Was soll aus den mit großem Aufwand restaurierten Gutshäusern in Venz und Grubnow, aus den Ferienpensionen in Neuendorf und Zessin, was aus den ruhigen Weiden und Reitwegen für die Trakehnerzucht Tribbevitz werden, wenn die Kiestransporter im Fünf-Minuten-Takt die einzige Zufahrtstraße der Halbinsel Lebbin befahren und an der Boddenküste die Bagger lärmen. Wer möchte da dann noch Urlaub machen?
2. Heidelberger Zement: Der BUND behauptet, dass an der Boddenküste 29 Hektar wertvolles Naturschutzgebiet dem Kiesabbau weichen muss. Diese Behauptung ist falsch! Tatsächlich beträgt die geplante Abbaufläche 19 Hektar und die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist bis heute nicht erfolgt. Nach Genehmigung unseres Abbauvorhabens erfolgte von den Naturschutzbehörden lediglich eine einstweilige Sicherung von Bereichen, die teilweise in das geplante Abbaugebiet hineinreichen. Zur eigentlichen Boddenküste wird ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten. Bis auf eine, wenige Quadratmeter umfassende, ehemalige Kiesgrube werden aus naturschutzfachlicher Sicht wenig interessante Ackerflächen und Lärchen- bzw. Kiefernmonokulturen dem Abbau weichen. Ein Teil der Ackerflächen liegt seit einiger Zeit brach. Aufgrund des hohen Nährstoffgehaltes der Ackerböden haben sich dort großflächig grasreiche Ruderalfluren entwickelt.

BUND: Die Genehmigung erstreckt sich über das gesamte Gelände von 29,34 ha. Darauf sollen laut der Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss, Seite 24) insgesamt 24 ha von den Baggerflächen und den Nebenanlagen in Anspruch genommen werden. Nebenanlagen sind Anlagen zur Weiterverarbeitung, Betriebsmittellagerplätze, Kies- /Sandlagerplätze, Lkw-Stellplätze, Baustraßen, Wendeplatz, Fahrzeugwaage, Bürocontainer.... Auch diese Form der Nutzung betrifft das internationale Vogelschutzgebiet (IBA), das gemeldete FFH-Gebiet und Teile des Naturschutzgebietes. Leider werden nicht nur 18 ha reine Schürffläche benötigt; die Nebenanlagen und „Nebenwirkungen“ des Kiesabbaus sind deutlich größer.

Das Naturschutzgebiet ist seit 1993 geplant, wurde auf Druck des Wirtschaftsressorts nicht gesichert und erst nach dem Regierungswechsel 1999 durch das damals neue Umweltministerium einstweilig sichergestellt. Darauf beklagte Heidelberger Zement das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Schadenersatzansprüche und verlor die Klage am 18. Juli 2001 vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald (AZ 4 K 15/ 00). Die rechtsgültige Ausweisung des Naturschutzgebietes erfolgte auf Druck der Rügener Bürger, vieler Urlauber und der Umweltverbände am 23. März 2005 durch Unterschrift des Umweltministers Prof. Wolfgang Methling und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 791- 5-45, Seite 186.

Das Naturschutzgebiet hat eine Fläche von 550 ha, davon sind 430 ha Wasser. Die 120 ha Landfläche sind auf die Uferzonen der gesamten Neuendorfer Wiek verteilt. Der geplante Kiesabbau ist die einzige prominente und etwas breitere Uferzone des NSG, die zudem von einem Wald gut vor Störungen geschützt wird. Das Naturschutzgebiet umfasst jetzt die für die Rastvögel aber auch für den Seeadler so wichtigen Boddenküstenstreifen wie das Trockenrasengebiet bei Zessin. Damit sind auch die stark gefährdeten charakteristischen Pflanzenarten wie das deutsche Filzkraut, das Ackerfilzkraut oder der Dillenius- Ehrenpreis geschützt. Die gesetzlich verbriefte Schutzgebietsverordnung benennt die überregionale Bedeutung des Gebietes für den Erhalt und die Regeneration der Küstenvogelfauna der Ostsee. In Paragraf 6 der Schutzgebietsverordnung ist eine rechtlich umstrittene Ausnahmegenehmigung vom Abgrabungsverbot enthalten, die vom Ausgang des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens und der Gerichtsverfahren gegen den Kiestagebau abhängig gemacht wird. Dieser Passus wurde vom Umweltministerium eingefügt, weil nach Aussage des Umweltministeriums weiterhin Schadenersatzansprüche für Heidelberger Zement geltend gemacht werden, wenn das Land den Kiestagebau per Naturschutzgebietsverordnung verhindern würde.

Der schützende Wald am Rande des Naturschutzgebietes besteht aus Kiefern, Lärchen, Birken, Weißerle im Alter zwischen 30 und 50 Jahren (Forstamt Bergen). Dieser Wald (10,53 ha) soll für den Kiesabbau gerodet werden. Damit würde 1/3 des Waldes der waldarmen Region der Halbinsel Lebbin gerodet. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Verursacher des Schadens den Wald im Verhältnis 1:2 wieder aufforsten muß. Vor Ort sollen 11 ha wieder aufgeforstet werden – Nach dem Abbau in 24 Jahren. Das sind gesetzliche Ausgleichsmaßnehmen zu denen Heidelberger Zement verpflichtet wäre.

3. Heidelberger Zement: „Der BUND behauptet, dass durch den Abbau die Heimat von Seeadler, Fischotter, Fluss-Seeschwalbe und einiger bedrohten Pflanzen bedroht würde. Diese Behauptung ist falsch. Dem erfahrenen Naturbeobachter wird bei der Schilderung der vom Kiesabbau betroffenen Biotoptypen sofort auffallen, dass schon aufgrund der speziellen Lebensraumansprüche keine der genannten Tierarten im eigentlichen Abbaugebiet vorkommt. Alle genannten Arten leben am Boddengewässer oder in den Buchen- Wäldern der weiteren Umgebung. Im Bereich der Ackerbrachen brüten in wenigen Paaren die nach der Roten Liste von Mecklenburg-Vorpommern als gefährdet eingestuften Bodenbrüter Grauammer und Braunkehlchen.

Während und nach dem Abbau werden für die gefährdeten Brutvögel in ausreichender Größe offene Sukzessionsflächen und Ackerbrachen zur Verfügung stehen, um die verlorengegangenen potenziellen Brutareale zu ersetzen. Das Hauptvorkommen des Deutschen Filzkrautes (Filago vulgaris) liegt im Bereich der Altabgrabungen und an einer trockenen Böschungskante nahe der brachgefallenen Ackerflächen. Tatsächlich werden diese Vorkommen teilweise durch den Kiesabbau verlegt werden müssen. Wir werden hierzu die obersten Bodenschichten vorsichtig entnehmen und an geeigneten Standorten (trockenen Sandböschungen und Kiesflächen) im Abbaugebiet ausbringen. Diese Methode eignet sich nachgewiesenermaßen sehr gut dazu das Samenmaterial dieser typischen Pionierarten erfolgreich zu übertragen. Aus vielen Untersuchungen wissen wir, dass gerade Kiesabbaugebiete für die Pflanzenarten trockener Pioniergesellschaften (z.B. Filagini-Vulpietum) wertvolle Ersatzlebensräume darstellen. Die an der Boddenküste und im Naturschutzgebiet Beuchel brütenden und überwinternden Wasservögel werden durch den Kiesabbau nicht gestört. Das gewährleisten der Sicherheitsabstand zum Boddengewässer, Sichtschutzwälle und ein sehr leises Abbauverfahren mit einem Saugbagger. Die Anlagen für die Weiterverarbeitung liegen mehrere hundert Meter vom Boddengewässer entfernt und sind zunächst durch die Nadelholzforsten und später durch Aufforstungen mit Laubgehölzen abgetrennt.

BUND: Fakt ist, dass inzwischen selbst der von der Genehmigungsbehörde der auf Anlaß der Rückfragen von der EU-Kommission im Jahr 2004 neu beauftragte Gutachter Prof. NEUMANN anerkannt hat, dass mehr als 30 Arten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie durch Lärm, Licht und Verkehr beeinträchtigt werden. Die in der gesetzlichen Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet benannten Seeadler und Fischotter bejagen gerade die vom Kiesabbau bedrohten bislang ruhigen Flächen. In dem Gutachten NEUMANN heißt es, dass der Seeadler in dem betroffenen faktischen Vogelschutzgebiet den Oszug als Ansitzwarte nutzt. Der Oszug würde durch den Kiesabbau vernichtet, womit auch ein Lebensraum des Seeadlers vernichtet würde.
Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen in Form von Wällen sind nach Einschätzung von Ornithologen auch für den Schutz der Brutvögel auf der Insel Beuchel im NSG unwirksam. Auf der geplanten Kiesabbaufläche werden Pflanzenarten und Lebensraumgemeinschaften der FFH-Richtlinie und ein Schutzwaldstreifen direkt zerstört. Das von Heidelberger Zement beschriebene Umbettverfahren für Vilago vulgaris ist nicht für alle weiteren nachgewiesenen Pflanzen- und Tierarten auf der Abbaufläche durchführbar. Der Wert der Flächen ist in der Schutzgebietsverordnung zum Naturschutzgebiet vom Umweltministerium belegt. Bereits im Genehmigungsverfahren sind durch die Umweltverbände, die Universität Greifswald, die Vogelschutzzentrale Hiddensee, die Fachgruppe Geobotanik Mecklenburg-Vorpommern und weitere anerkannte Fachleute in Studien und Gutachten belegt, welche wertvolle Artenausstattung und überregionale Bedeutung die Fläche besitzt. Die BUND-Landesgeschäftsstelle in Schwerin gibt auf Wunsch Einsicht in die vorliegenden Gutachten und die umfangreichen Artenlisten. Offenbar ist bei Heidelberger Zement die Datenlage nicht ausreichend bekannt.
4. Heidelberger Zement: Der BUND bezeichnet das Unternehmen HeidelbergCement als einen rücksichtslosen Lebensraumvernichter auf der Insel Rügen. Diese Behauptung ist falsch. Wir haben nicht vor, „ausgerechnet" und „einfach" etwas „wegzubaggern". Der Kiesabbau ist in den Jahren 1992 bis 1998 sehr gründlich und verantwortungsbewusst geprüft worden. Hierzu wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach nationalem und nach europäischem Recht durchgeführt. Die Folgelandschaft wird sich harmonisch in das Landschaftsbild eingliedern und für den Naturschutz wertvolle Lebensräume schaffen, die eben nicht mehr von intensiver Land- und Forstwirtschaft geprägt sein werden. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass es auf Rügen nachweislich keine andere Alternative mehr gibt, die Insel weiterhin mit dem benötigten Sand und Kies zu versorgen. Zu dieser Frage liegen inzwischen mehrere Gutachten vor. Auch ein Abtransport des Sandes bzw. Kies von der Insel wird nicht erfolgen. Wir haben die Insel bislang hauptsächlich aus unserer Lagerstätte Zirkow versorgt. Diese aber ist inzwischen fast leer. Zessin ist die nachweislich einzige mögliche Folgelagerstätte. Bereits bei ersten biologischen Untersuchungen auf abgebautem Gelände im Jahr 2002 hat sich ergeben, dass unsere rekultivierten Abbauflächen in Zirkow und Strachtitz von vielen seltenen Tier- und Pflanzenarten als Ersatzlebensräume angenommen werden. Wir werden dort im kommenden Jahr eine genaue Kartierung durchführen und die Ergebnisse im Internet darstellen. Ein kleines Beispiel: Das naturschutzfachlich wertvolle Deutsche Filzkraut ist auch in diesen Abbaugebieten auf Sukzessionsflächen zu finden! Um diese konkurrenzschwache Pionierart zu erhalten sind verschiedene Pflegemaßnahmen geplant.
BUND: Das Vorhaben ist eben leider nicht „gründlich und verantwortungsbewusst“ geprüft worden. Die Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung gemäß der Europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist durch die Umweltverbände mehrfach angemahnt worden und durch die Genehmigungsbehörde unterlassen worden. Das liegt daran, dass sich nach unseren Informationen Umwelt- und Wirtschaftsministerium in der Einschätzung der Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau nicht einig sind. Das Wirtschaftsministerium ist in Mecklenburg-Vorpommern die Aufsichtsbehörde für das Bergamt, das den Kiesabbau genehmigt hat. Im Wirtschaftsministerium wird die Ansicht vertreten, dass der Kiesabbau vor dem Hintergrund europäischen Naturschutzrechtes zulässig ist. Dagegen war das Umweltministerium von Anfang an der Ansicht, dass es bei einer Verwirklichung des Kiesabbaus zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird. So kam es zu einer Genehmigung, die entgegen aller Einwände der Betroffenen, entgegen der Raumordnungsvorgaben und entgegen der Naturschutzbelange erteilt wurde. Die vorgesehene Rekultivierung in Zessin ist aus ökologischer Sicht kein wirklicher Ausgleich für einen 30 Jahre währenden Eingriff. Besonders fraglich ist der Ersatz des jetzigen markanten einszeitlichen Oszuges durch einen künstlichen Brackwassersee zu bewerten.
Zu den Alternativen der Kiesversorgung siehe BUND-Position zu Fakt 1.
5. Heidelberger Zement: Der BUND behauptet, dass für den geplanten Kiesabbau noch das DDR-Bergbaurecht gilt. Diese Behauptung ist falsch! Für das Vorhaben gilt kein DDR-Bergrecht, sondern das Bundesberggesetz der Bundesrepublik. Darin ist auch die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Der Untersuchungsrahmen und die Untersuchungsmethodik für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind in einem sogenannten Scoping-Termin im Einvernehmen mit allen Verfahrensbeteiligten (dazu gehören auch die Naturschutzverbände) festgelegt worden.
BUND: Bis 1996 galt das alte DDR-Bergrecht weiter. Dazu Vera Lengsfeld, naturschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, heute CDU 1996 : „Beim Bergrecht wurde im Einigungsvertrag bewusst ungleiches Recht geschaffen...Grund für das Sonderrecht war der hohe Bedarf an Rohstoffen für den >Aufbau Ost< , besonders für die vielen umstrittenen Straßenbauprojekte der Bundesregierung. Dafür entzog die Bundesregierung kurzerhand den Eigentümern die Gewinnungsrechte für die Massenrohstoffe. Mit zweifelhaftem Erfolg: Inzwischen werden in den neuen Bundesländern bereits 223 Millionen Tonnen Baustoffe gefördert, der Bedarf im Osten lag im selben Zeitraum nur bei 130 Millionen Tonnen. Nutznießer des Sonderrechts Ost sind überwiegend Abbaufirmen aus den alten Bundesländern.“ 1996 erst wurde das Bergecht Ost dem Bergrecht West gleichgestellt. Mit der Folge, dass das „harte“ Bergecht im Osten jetzt auch da regiert, wo es im Westen gar nicht zuständig ist: bei Kiesen und Sanden. Gegen dieses starke Bergrecht steht nur noch EU-Recht. Das hat die Genehmigungsbehörde übersehen. Die Umweltverbände haben dies im gesamten Genehmigungsverfahren benannt, ohne „Einvernehmen“.
6. Heidelberger Zement: Der BUND behauptet, dass für den Abtransport eine alte Baumallee an der K5 abgeholzt werden muss. Diese Behauptung ist falsch! Zur Anbindung der Abbaustelle an die Straße wird ein einziger Alleebaum gefällt werden müssen. Als Ausgleich werden an anderen Stellen fehlende Bäume in der Allee von uns ersetzt.
BUND: Geschickt formuliert! - Heidelberger Zement betrachtet einfach nur die Anbindung des Abbaufeldes in Kreistrasse RÜG 5. Das eigentliche Problem wird verschwiegen. Fakt ist jedoch, dass der Kies eben leider weiter transportiert werden wird, durch die besonders engen Alleen der Insel Rügen. Auf der Kreisstraße 5 zwischen Silenz und Zessin können sich zwei Kieslaster an den vielen sehr engen Stellen der klassisch geschlossenen Allee nicht begegnen, ohne die Bäume zu streifen. Mit ihrem Gewicht zerstören die LKW auch die Straßenränder, Starkäste, Baumstämme und die Wurzelanläufe. Anwohner der umliegenden Gemeinden, Fahrradtouristen, Schülerbusse etc. würden durch den Schwerlastverkehr ernstlich in Gefahr gebracht. Auch weil die Tragkraft der Straße gar nicht für die 40Tonner ausreicht und Straßenkörper und Alleebäume in kurzer Zeit zerstört würden, hat der Landkreis Rügen den Kiesabbau abgelehnt und die Genehmigung beklagt. Denn der Landkreis müsste die Straße mit eigenen Steuermitteln reparieren und die zerstörten Bäume zur Sicherung der Verkehrssicherheit abholzen!

Stand November 2005

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die BUND-Landesgeschäftsstelle in Schwerin, bund.mv@bund.net oder T.: 0385 565470, Ansprechpartner: Corinna Cwielag.

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