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Fakten zum geplanten Kiesabbau in Zessin
Anfrager erhalten bei Heidelberger
Zement häufig ein sogenanntes „Faktenblatt“ zum geplanten Kiesabbau in
Zessin auf Rügen. Der BUND hat hier seine Sicht der Dinge
zusammengestellt:
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1. Heidelberger Zement:
„Seit Jahrzehnten versorgen wir bzw. unsere Rechtsvorgänger
(Heidelberger Baustoffwerke) den lokalen Bedarf der Insel Rügen an
Sand und Kies überwiegend aus der historischen Lagerstätte Zirkow.
Diese ist aber inzwischen weitgehend erschöpft. Um die Versorgung
Rügens mit diesen Baustoffen weiterhin abzusichern und um den
dortigen Gewerbebetrieb zu erhalten, bemühen wir uns seit langem um
eine geeignete Ersatzlagerstätte. Diesen Ersatz haben wir nur in
Zessin gefunden. Dort sollen über einen Zeitraum von 22 Jahren auf
19 ha Abbaufläche insgesamt 4,4 Mio. t Sand und Kies gewonnen
werden, vor allem als Zuschlagstoff für Beton. Es handelt sich um
ein vergleichsweise kleines Vorhaben - als Ersatz für Zirkow und
ausschließlich für den Inselbedarf. Das Vorhaben ist bereits
planfestgestellt. Nun wird der Beschluss von den
Naturschutzverbänden angegriffen. So kritisiert der BUND in einem
Spendenaufruf unser Abbauprojekt auf das Schärfste. Leider wird in
diesem Schreiben ein unrealistisches Zerrbild von unserem Vorhaben
verbreitet.“ |
BUND:
Heidelberger Zement verkauft erst
seit 1991 Kies aus der Lagerstätte Zirkow, nicht seit „Jahrzehnten“.
Die Lagerstätte Zirkow hat noch ein bislang unangetastetes
Kiesvorkommen, welches nach jüngsten Angaben von Heidelberger Zement
bis zum Jahr 2013 ausreichen wird (Ostseezeitung vom 30.Okt. 2005).
Der Bedarf der Insel Rügen an Kies ist mit dem – glücklicherweise! -
abnehmenden Baumboom sehr stark zurückgegangen, so dass er auch nach
Ende des Abbaus in Zirkow gut von außerhalb gedeckt werden kann.
Dies bestätigte sogar die Bedarfsanalyse im Genehmigungsverfahren.
Sollte der Kies in Zukunft auf die Insel transportiert werden
müssen, so wäre ein Bahntransport aufgrund der guten Bahnanbindung
der Insel ohne weiteres möglich. Darüber hinaus bekommt die Insel
gerade eine zweite leistungsfähige Straßenanbindung mit der zweiten
Rügenbrücke. Der Transport von Kies vom Festland in das Inselzentrum
hätte einen Weg von 22 km auf der neuen Straße ohne
Ortsdurchfahrten. Der Transport von Kies aus dem Naturschutzgebiet
„Neuendorfer Wiek“ bei Zessin in das Inselzentrum hätte einen Weg
von 17 km durch engste Alleen und viele Dörfer. Der
Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 12.11.1999 erstreckt sich über
30 Jahre. Das Vorhaben ist für die betroffene Halbinsel Lebbin auf
Rügen keinesfalls klein. Auf der Zufahrtsstraße für die Dörfer
Silenz, Zessin, Venz, Neuenkirchen, Grubnow, Reetz, Breetz,
Vieregge, würden schwere LKW zur Hauptsaison des Bauens =
Urlaubssaison im 5 Minuten-Takt fahren, noch 24 Jahre lang.
Die fraglichen vier Arbeitsplätze für das Kiesbergwerk Zessin können
die Schäden an der Rügener Natur und die in Frage stehenden
Investitionen und Initiativen der betroffenen Rügener Bürger in den
Gemeinden für den Ausbau eines naturverträglichen Tourismus wohl
kaum aufwiegen. Was soll aus den mit großem Aufwand restaurierten
Gutshäusern in Venz und Grubnow, aus den Ferienpensionen in
Neuendorf und Zessin, was aus den ruhigen Weiden und Reitwegen für
die Trakehnerzucht Tribbevitz werden, wenn die Kiestransporter im
Fünf-Minuten-Takt die einzige Zufahrtstraße der Halbinsel Lebbin
befahren und an der Boddenküste die Bagger lärmen. Wer möchte da
dann noch Urlaub machen? |
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2. Heidelberger
Zement:
Der BUND behauptet, dass an der Boddenküste 29 Hektar wertvolles
Naturschutzgebiet dem Kiesabbau weichen muss. Diese Behauptung ist
falsch! Tatsächlich beträgt die geplante Abbaufläche 19 Hektar und
die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist bis heute nicht erfolgt.
Nach Genehmigung unseres Abbauvorhabens erfolgte von den
Naturschutzbehörden lediglich eine einstweilige Sicherung von
Bereichen, die teilweise in das geplante Abbaugebiet hineinreichen.
Zur eigentlichen Boddenküste wird ein Sicherheitsabstand von 100
Metern eingehalten. Bis auf eine, wenige Quadratmeter umfassende,
ehemalige Kiesgrube werden aus naturschutzfachlicher Sicht wenig
interessante Ackerflächen und Lärchen- bzw. Kiefernmonokulturen dem
Abbau weichen. Ein Teil der Ackerflächen liegt seit einiger Zeit
brach. Aufgrund des hohen Nährstoffgehaltes der Ackerböden haben
sich dort großflächig grasreiche Ruderalfluren entwickelt. |
BUND:
Die Genehmigung erstreckt sich über das gesamte Gelände von 29,34
ha. Darauf sollen laut der Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss,
Seite 24) insgesamt 24 ha von den Baggerflächen und den Nebenanlagen
in Anspruch genommen werden. Nebenanlagen sind Anlagen zur
Weiterverarbeitung, Betriebsmittellagerplätze, Kies-
/Sandlagerplätze, Lkw-Stellplätze, Baustraßen, Wendeplatz,
Fahrzeugwaage, Bürocontainer.... Auch diese Form der Nutzung
betrifft das internationale Vogelschutzgebiet (IBA), das gemeldete
FFH-Gebiet und Teile des Naturschutzgebietes. Leider werden nicht
nur 18 ha reine Schürffläche benötigt; die Nebenanlagen und
„Nebenwirkungen“ des Kiesabbaus sind deutlich größer.
Das
Naturschutzgebiet ist seit 1993 geplant, wurde auf Druck des
Wirtschaftsressorts nicht gesichert und erst nach dem
Regierungswechsel 1999 durch das damals neue Umweltministerium
einstweilig sichergestellt. Darauf beklagte Heidelberger Zement das
Land Mecklenburg-Vorpommern auf Schadenersatzansprüche und verlor
die Klage am 18. Juli 2001 vor dem Oberverwaltungsgericht in
Greifswald (AZ 4 K 15/ 00). Die rechtsgültige Ausweisung des
Naturschutzgebietes erfolgte auf Druck der Rügener Bürger, vieler
Urlauber und der Umweltverbände am 23. März 2005 durch Unterschrift
des Umweltministers Prof. Wolfgang Methling und Veröffentlichung im
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 791- 5-45, Seite 186.
Das
Naturschutzgebiet hat eine Fläche von 550 ha, davon sind 430 ha
Wasser. Die 120 ha Landfläche sind auf die Uferzonen der gesamten
Neuendorfer Wiek verteilt. Der geplante Kiesabbau ist die einzige
prominente und etwas breitere Uferzone des NSG, die zudem von einem
Wald gut vor Störungen geschützt wird. Das Naturschutzgebiet umfasst
jetzt die für die Rastvögel aber auch für den Seeadler so wichtigen
Boddenküstenstreifen wie das Trockenrasengebiet bei Zessin. Damit
sind auch die stark gefährdeten charakteristischen Pflanzenarten wie
das deutsche Filzkraut, das Ackerfilzkraut oder der Dillenius-
Ehrenpreis geschützt. Die gesetzlich verbriefte
Schutzgebietsverordnung benennt die überregionale Bedeutung des
Gebietes für den Erhalt und die Regeneration der Küstenvogelfauna
der Ostsee. In Paragraf 6 der Schutzgebietsverordnung ist eine
rechtlich umstrittene Ausnahmegenehmigung vom Abgrabungsverbot
enthalten, die vom Ausgang des laufenden
EU-Vertragsverletzungsverfahrens und der Gerichtsverfahren gegen den
Kiestagebau abhängig gemacht wird. Dieser Passus wurde vom
Umweltministerium eingefügt, weil nach Aussage des
Umweltministeriums weiterhin Schadenersatzansprüche für Heidelberger
Zement geltend gemacht werden, wenn das Land den Kiestagebau per
Naturschutzgebietsverordnung verhindern würde.
Der
schützende Wald am Rande des Naturschutzgebietes besteht aus
Kiefern, Lärchen, Birken, Weißerle im Alter zwischen 30 und 50
Jahren (Forstamt Bergen). Dieser Wald (10,53 ha) soll für den
Kiesabbau gerodet werden. Damit würde 1/3 des Waldes der waldarmen
Region der Halbinsel Lebbin gerodet. Gesetzlich vorgeschrieben ist,
dass der Verursacher des Schadens den Wald im Verhältnis 1:2 wieder
aufforsten muß. Vor Ort sollen 11 ha wieder aufgeforstet werden –
Nach dem Abbau in 24 Jahren. Das sind gesetzliche
Ausgleichsmaßnehmen zu denen Heidelberger Zement verpflichtet wäre.
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3.
Heidelberger Zement:
„Der BUND behauptet, dass durch den Abbau die Heimat von Seeadler,
Fischotter, Fluss-Seeschwalbe und einiger bedrohten Pflanzen bedroht
würde. Diese Behauptung ist falsch. Dem erfahrenen Naturbeobachter
wird bei der Schilderung der vom Kiesabbau betroffenen Biotoptypen
sofort auffallen, dass schon aufgrund der speziellen
Lebensraumansprüche keine der genannten Tierarten im eigentlichen
Abbaugebiet vorkommt. Alle genannten Arten leben am Boddengewässer
oder in den Buchen- Wäldern der weiteren Umgebung. Im Bereich der
Ackerbrachen brüten in wenigen Paaren die nach der Roten Liste von
Mecklenburg-Vorpommern als gefährdet eingestuften Bodenbrüter
Grauammer und Braunkehlchen.
Während und nach
dem Abbau werden für die gefährdeten Brutvögel in ausreichender
Größe offene Sukzessionsflächen und Ackerbrachen zur Verfügung
stehen, um die verlorengegangenen potenziellen Brutareale zu
ersetzen. Das Hauptvorkommen des Deutschen Filzkrautes (Filago
vulgaris) liegt im Bereich der Altabgrabungen und an einer trockenen
Böschungskante nahe der brachgefallenen Ackerflächen. Tatsächlich
werden diese Vorkommen teilweise durch den Kiesabbau verlegt werden
müssen. Wir werden hierzu die obersten Bodenschichten vorsichtig
entnehmen und an geeigneten Standorten (trockenen Sandböschungen und
Kiesflächen) im Abbaugebiet ausbringen. Diese Methode eignet sich
nachgewiesenermaßen sehr gut dazu das Samenmaterial dieser typischen
Pionierarten erfolgreich zu übertragen. Aus vielen Untersuchungen
wissen wir, dass gerade Kiesabbaugebiete für die Pflanzenarten
trockener Pioniergesellschaften (z.B. Filagini-Vulpietum) wertvolle
Ersatzlebensräume darstellen. Die an der Boddenküste und im
Naturschutzgebiet Beuchel brütenden und überwinternden Wasservögel
werden durch den Kiesabbau nicht gestört. Das gewährleisten der
Sicherheitsabstand zum Boddengewässer, Sichtschutzwälle und ein sehr
leises Abbauverfahren mit einem Saugbagger. Die Anlagen für die
Weiterverarbeitung liegen mehrere hundert Meter vom Boddengewässer
entfernt und sind zunächst durch die Nadelholzforsten und später
durch Aufforstungen mit Laubgehölzen abgetrennt.
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BUND:
Fakt ist, dass inzwischen selbst der von der Genehmigungsbehörde der
auf Anlaß der Rückfragen von der EU-Kommission im Jahr 2004 neu
beauftragte Gutachter Prof. NEUMANN anerkannt hat, dass mehr als 30
Arten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie durch Lärm, Licht und
Verkehr beeinträchtigt werden. Die in der gesetzlichen
Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet benannten Seeadler
und Fischotter bejagen gerade die vom Kiesabbau bedrohten bislang
ruhigen Flächen. In dem Gutachten NEUMANN heißt es, dass der
Seeadler in dem betroffenen faktischen Vogelschutzgebiet den Oszug
als Ansitzwarte nutzt. Der Oszug würde durch den Kiesabbau
vernichtet, womit auch ein Lebensraum des Seeadlers vernichtet
würde.
Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen in Form von Wällen sind nach
Einschätzung von Ornithologen auch für den Schutz der Brutvögel auf
der Insel Beuchel im NSG unwirksam. Auf der geplanten
Kiesabbaufläche werden Pflanzenarten und Lebensraumgemeinschaften
der FFH-Richtlinie und ein Schutzwaldstreifen direkt zerstört. Das
von Heidelberger Zement beschriebene Umbettverfahren für Vilago
vulgaris ist nicht für alle weiteren nachgewiesenen Pflanzen- und
Tierarten auf der Abbaufläche durchführbar. Der Wert der Flächen ist
in der Schutzgebietsverordnung zum Naturschutzgebiet vom
Umweltministerium belegt. Bereits im Genehmigungsverfahren sind
durch die Umweltverbände, die Universität Greifswald, die
Vogelschutzzentrale Hiddensee, die Fachgruppe Geobotanik
Mecklenburg-Vorpommern und weitere anerkannte Fachleute in Studien
und Gutachten belegt, welche wertvolle Artenausstattung und
überregionale Bedeutung die Fläche besitzt. Die
BUND-Landesgeschäftsstelle in Schwerin gibt auf Wunsch Einsicht in
die vorliegenden Gutachten und die umfangreichen Artenlisten.
Offenbar ist bei Heidelberger Zement die Datenlage nicht ausreichend
bekannt. |
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4. Heidelberger Zement:
Der BUND
bezeichnet das Unternehmen HeidelbergCement als einen
rücksichtslosen Lebensraumvernichter auf der Insel Rügen. Diese
Behauptung ist falsch. Wir haben nicht vor, „ausgerechnet" und
„einfach" etwas „wegzubaggern". Der Kiesabbau ist in den Jahren 1992
bis 1998 sehr gründlich und verantwortungsbewusst geprüft worden.
Hierzu wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach nationalem und
nach europäischem Recht durchgeführt. Die Folgelandschaft wird sich
harmonisch in das Landschaftsbild eingliedern und für den
Naturschutz wertvolle Lebensräume schaffen, die eben nicht mehr von
intensiver Land- und Forstwirtschaft geprägt sein werden. Wichtig
ist in dem Zusammenhang, dass es auf Rügen nachweislich keine andere
Alternative mehr gibt, die Insel weiterhin mit dem benötigten Sand
und Kies zu versorgen. Zu dieser Frage liegen inzwischen mehrere
Gutachten vor. Auch ein Abtransport des Sandes bzw. Kies von der
Insel wird nicht erfolgen. Wir haben die Insel bislang hauptsächlich
aus unserer Lagerstätte Zirkow versorgt. Diese aber ist inzwischen
fast leer. Zessin ist die nachweislich einzige mögliche
Folgelagerstätte. Bereits bei ersten biologischen Untersuchungen auf
abgebautem Gelände im Jahr 2002 hat sich ergeben, dass unsere
rekultivierten Abbauflächen in Zirkow und Strachtitz von vielen
seltenen Tier- und Pflanzenarten als Ersatzlebensräume angenommen
werden. Wir werden dort im kommenden Jahr eine genaue Kartierung
durchführen und die Ergebnisse im Internet darstellen. Ein kleines
Beispiel: Das naturschutzfachlich wertvolle Deutsche Filzkraut ist
auch in diesen Abbaugebieten auf Sukzessionsflächen zu finden! Um
diese konkurrenzschwache Pionierart zu erhalten sind verschiedene
Pflegemaßnahmen geplant. |
BUND:
Das Vorhaben ist eben leider nicht „gründlich und
verantwortungsbewusst“ geprüft worden. Die Durchführung einer
Verträglichkeitsprüfung gemäß der Europäischen FFH- und
Vogelschutzrichtlinie ist durch die Umweltverbände mehrfach
angemahnt worden und durch die Genehmigungsbehörde unterlassen
worden. Das liegt daran, dass sich nach unseren Informationen
Umwelt- und Wirtschaftsministerium in der Einschätzung der
Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau nicht einig sind. Das
Wirtschaftsministerium ist in Mecklenburg-Vorpommern die
Aufsichtsbehörde für das Bergamt, das den Kiesabbau genehmigt hat.
Im Wirtschaftsministerium wird die Ansicht vertreten, dass der
Kiesabbau vor dem Hintergrund europäischen Naturschutzrechtes
zulässig ist. Dagegen war das Umweltministerium von Anfang an der
Ansicht, dass es bei einer Verwirklichung des Kiesabbaus zu
erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird. So kam es zu einer
Genehmigung, die entgegen aller Einwände der Betroffenen, entgegen
der Raumordnungsvorgaben und entgegen der Naturschutzbelange erteilt
wurde. Die vorgesehene Rekultivierung in Zessin ist aus ökologischer
Sicht kein wirklicher Ausgleich für einen 30 Jahre währenden
Eingriff. Besonders fraglich ist der Ersatz des jetzigen markanten
einszeitlichen Oszuges durch einen künstlichen Brackwassersee zu
bewerten.
Zu den Alternativen der Kiesversorgung siehe BUND-Position zu Fakt
1. |
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5. Heidelberger Zement: Der
BUND behauptet, dass für den geplanten Kiesabbau noch das
DDR-Bergbaurecht gilt. Diese Behauptung ist falsch! Für das Vorhaben
gilt kein DDR-Bergrecht, sondern das Bundesberggesetz der
Bundesrepublik. Darin ist auch die Umweltverträglichkeitsprüfung
vorgeschrieben. Der Untersuchungsrahmen und die
Untersuchungsmethodik für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
sind in einem sogenannten Scoping-Termin im Einvernehmen mit allen
Verfahrensbeteiligten (dazu gehören auch die Naturschutzverbände)
festgelegt worden.
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BUND:
Bis 1996 galt das alte DDR-Bergrecht weiter. Dazu Vera Lengsfeld,
naturschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/
Die Grünen, heute CDU 1996 : „Beim Bergrecht wurde im
Einigungsvertrag bewusst ungleiches Recht geschaffen...Grund für das
Sonderrecht war der hohe Bedarf an Rohstoffen für den >Aufbau Ost< ,
besonders für die vielen umstrittenen Straßenbauprojekte der
Bundesregierung. Dafür entzog die Bundesregierung kurzerhand den
Eigentümern die Gewinnungsrechte für die Massenrohstoffe. Mit
zweifelhaftem Erfolg: Inzwischen werden in den neuen Bundesländern
bereits 223 Millionen Tonnen Baustoffe gefördert, der Bedarf im
Osten lag im selben Zeitraum nur bei 130 Millionen Tonnen.
Nutznießer des Sonderrechts Ost sind überwiegend Abbaufirmen aus den
alten Bundesländern.“ 1996 erst wurde das Bergecht Ost dem Bergrecht
West gleichgestellt. Mit der Folge, dass das „harte“ Bergecht im
Osten jetzt auch da regiert, wo es im Westen gar nicht zuständig
ist: bei Kiesen und Sanden. Gegen dieses starke Bergrecht steht nur
noch EU-Recht. Das hat die Genehmigungsbehörde übersehen. Die
Umweltverbände haben dies im gesamten Genehmigungsverfahren benannt,
ohne „Einvernehmen“. |
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6. Heidelberger
Zement:
Der BUND behauptet, dass für den Abtransport eine alte Baumallee an
der K5 abgeholzt werden muss. Diese Behauptung ist falsch! Zur
Anbindung der Abbaustelle an die Straße wird ein einziger Alleebaum
gefällt werden müssen. Als Ausgleich werden an anderen Stellen
fehlende Bäume in der Allee von uns ersetzt. |
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BUND:
Geschickt formuliert! - Heidelberger Zement betrachtet einfach nur
die Anbindung des Abbaufeldes in Kreistrasse RÜG 5. Das eigentliche
Problem wird verschwiegen. Fakt ist jedoch, dass der Kies eben
leider weiter transportiert werden wird, durch die besonders engen
Alleen der Insel Rügen. Auf der Kreisstraße 5 zwischen Silenz und
Zessin können sich zwei Kieslaster an den vielen sehr engen Stellen
der klassisch geschlossenen Allee nicht begegnen, ohne die Bäume zu
streifen. Mit ihrem Gewicht zerstören die LKW auch die
Straßenränder, Starkäste, Baumstämme und die Wurzelanläufe. Anwohner
der umliegenden Gemeinden, Fahrradtouristen, Schülerbusse etc.
würden durch den Schwerlastverkehr ernstlich in Gefahr gebracht.
Auch weil die Tragkraft der Straße gar nicht für die 40Tonner
ausreicht und Straßenkörper und Alleebäume in kurzer Zeit zerstört
würden, hat der Landkreis Rügen den Kiesabbau abgelehnt und die
Genehmigung beklagt. Denn der Landkreis müsste die Straße mit
eigenen Steuermitteln reparieren und die zerstörten Bäume zur
Sicherung der Verkehrssicherheit abholzen! |
Stand
November 2005
Für
Rückfragen wenden Sie sich bitte an die BUND-Landesgeschäftsstelle in
Schwerin, bund.mv@bund.net oder T.: 0385 565470, Ansprechpartner:
Corinna Cwielag.
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