Naturschutzgebiet eingeweiht
Mit Pflanzung eines einheimischen Weißdornbaumes
ist am 20. Mai 2005 das jüngste Rügener Naturschutzgebiet „Neuendorfer
Wiek und Insel Beuchel“ feierlich eingeweiht worden. Ungewöhnlich große
war das Interesse am neuen Naturschutzgebiet: Vierzig Gäste aus den
anliegenden Gemeinden, Neuenkirchens Bürgermeister Dirk Rogge, Vertreter
der Landwirtschaft und der Tourismuswirtschaft nahmen an der feierlichen
Zeremonie teil. Landrätin Kerstin Kassner legte selber Hand an die
Schaufel und versprach, dass der Landkreis sich mit allen Mitteln gegen
die drohende Zerstörung des Naturschutzgebietes durch den geplanten
Kiestagebau wehren werde.
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Rügens Landrätin Kerstin Kassner hat
neben anderen Beteiligten nicht nur eine Ansprache gehalten sondern
auch zur Schaufel gegriffen, um den Weißdornbaum einzugraben, der
zur Feier der NSG Ausweisung gepflanzt wurde.
Auf dem Bild sind zu sehen Herr Klaas (Agrarprodukt Neuenkirchen,
links verdeckt), Frau Kassner, Corinna Cwielag (Geschäftsführerin
BUND M-V) und Herr Kamin (Mitglied der Bürgerninitiative gegen den
Kiesabbau in Trent / Zessin). |
Denn die Schutzgebietsverordnung hat einen
Pferdefuß: In Paragraf 6 ist eine ungewöhnliche Ausnahmegenehmigung vom
Abgrabungsverbot enthalten, die vom Ausgang des laufenden
EU-Vertragsverletzungsverfahrens und der Gerichtsverfahren gegen den
Kiestagebau abhängig gemacht wird. Dieser Passus wurde vom
Umweltministerium eingefügt, weil der Kieskonzern dem Land
Mecklenburg-Vorpommern mit Schadenersatzforderungen gedroht hatte, wenn
es den Kiestagebau per Naturschutzgebiet verhindern würde.
BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag sagte
in Zessin: „Dennoch wird gefeiert, denn die Naturschutzgebietsausweisung
ist ein Bekenntnis des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Wert der
Boddenküstenlandschaft. Im §3 der Verordnung ist im Schutzzweck
ausdrücklich die Rast- und Ruheplatzbedeutung für das faktische
Vogelschutzgebiet mit bedeutenden Seevogelarten, Kranichen und dem
Seeadlerbestand benannt. Und das ist eines der wichtigsten Argumente für
die laufende EU-Beschwerde des BUND.“ Gegen die Genehmigung für den
Kiestagebau klagt der BUND seit dem 14.4.2005 in einem Revisionsantrag
beim Oberverwaltungsgericht Greifswald. Damit ist die
Kiesabbaugenehmigung weiterhin nicht rechtskräftig.
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