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Naturschutzgebiet eingeweiht

Mit Pflanzung eines einheimischen Weißdornbaumes ist am 20. Mai 2005 das jüngste Rügener Naturschutzgebiet „Neuendorfer Wiek und Insel Beuchel“ feierlich eingeweiht worden. Ungewöhnlich große war das Interesse am neuen Naturschutzgebiet: Vierzig Gäste aus den anliegenden Gemeinden, Neuenkirchens Bürgermeister Dirk Rogge, Vertreter der Landwirtschaft und der Tourismuswirtschaft nahmen an der feierlichen Zeremonie teil. Landrätin Kerstin Kassner legte selber Hand an die Schaufel und versprach, dass der Landkreis sich mit allen Mitteln gegen die drohende Zerstörung des Naturschutzgebietes durch den geplanten Kiestagebau wehren werde.

NSG-Baum Rügens Landrätin Kerstin Kassner hat neben anderen Beteiligten nicht nur eine Ansprache gehalten sondern auch zur Schaufel gegriffen, um den Weißdornbaum einzugraben, der zur Feier der NSG Ausweisung gepflanzt wurde.
Auf dem Bild sind zu sehen Herr Klaas (Agrarprodukt Neuenkirchen, links verdeckt), Frau Kassner, Corinna Cwielag (Geschäftsführerin BUND M-V) und Herr Kamin (Mitglied der Bürgerninitiative gegen den Kiesabbau in Trent / Zessin).

Denn die Schutzgebietsverordnung hat einen Pferdefuß: In Paragraf 6 ist eine ungewöhnliche Ausnahmegenehmigung vom Abgrabungsverbot enthalten, die vom Ausgang des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens und der Gerichtsverfahren gegen den Kiestagebau abhängig gemacht wird. Dieser Passus wurde vom Umweltministerium eingefügt, weil der Kieskonzern dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit Schadenersatzforderungen gedroht hatte, wenn es den Kiestagebau per Naturschutzgebiet verhindern würde.

BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag sagte in Zessin: „Dennoch wird gefeiert, denn die Naturschutzgebietsausweisung ist ein Bekenntnis des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Wert der Boddenküstenlandschaft. Im §3 der Verordnung ist im Schutzzweck ausdrücklich die Rast- und Ruheplatzbedeutung für das faktische Vogelschutzgebiet mit bedeutenden Seevogelarten, Kranichen und dem Seeadlerbestand benannt. Und das ist eines der wichtigsten Argumente für die laufende EU-Beschwerde des BUND.“ Gegen die Genehmigung für den Kiestagebau klagt der BUND seit dem 14.4.2005 in einem Revisionsantrag beim Oberverwaltungsgericht Greifswald. Damit ist die Kiesabbaugenehmigung weiterhin nicht rechtskräftig.

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