Kreisgruppe NordfrieslandBUND-Gutachten: Abscheidung und Endlagerung von CO2Gemeinsame Presseerklärung von Greenpeace und BUND vom 6. September 2011Rechtsgutachten: Länderklausel bietet keine Gewähr gegen CO2-Endlager. Greenpeace und BUND fordern Bundesländer auf, CCS-Gesetz zu stoppen Berlin/Kiel: Entgegen den bisherigen Erwartungen werden Bundesländer CO2-Endlager nicht zuverlässig verhindern können. Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) vorgesehene Länderklausel, mit der verschiedene Bundesländer CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet ausschließen wollen, bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen wiegen die Bevölkerung mit der Behauptung, sie könnten CO2-Endlager mit der Länderklausel auf jeden Fall verhindern, in falscher Sicherheit. Die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace fordern die Bundesländer auf, das CCS-Gesetz am 23. September im Bundesrat zu stoppen. Greenpeace und der BUND lehnen die CCS-Technologie ab, da sie absehbar keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet, aber inakzeptable Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedeutet. "Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat einer Risikotechnik zustimmen, die sie im eigenen Vorgarten selbst nicht ausprobieren wollen", sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. "Offensichtlich trauen beide Länder der Technik nicht über den Weg. Dann aber müssen sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.“ Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedstaaten das Recht, "keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen". Die Regierung in Österreich macht von diesem Recht bereits Gebrauch und will CO2-Endlager ausschließen. "Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten", sagt Tina Löffelsend, Energieexpertin des BUND. Doch auch ohne Klagen bietet die Länderklausel keine umfassende Sicherheit. Löffelsend: „Die Landesregierungen riskieren wider besseren Wissens, dass die Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden.“ Denn nach jetziger Gesetzeslage können die Bundesländer die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von Pipelines quer durchs Land. Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer ausgeschlossen werden können. "Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden", sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich. Sybille Macht-Baumgarten, Landesvorsitzende des BUND in Schleswig-Holstein, fordert: „Schleswig-Holstein muss dem CCS-Gesetz ein klares Nein entgegensetzen, anders ist Sicherheit gegen CO2-Endlager nicht zu erlangen. >zum Gutachten >zur Kurzfassung des Gutachtens -------------------------------------------- 19. August 2011 BUND-Studie "Risiken der Verpressung von Kohlendioxid unter der Nordsee" Gutachten: Abscheidung und Endlagerung von CO2 aus Kohlekraftwerken birgt enorme Risiken Durch die CO2-Abscheidung und Einlagerung im Untergrund, die sogenannte CCS-Technologie (carbondioxide capture and storage), sollen Kohlekraftwerke "klimafreundlicher" werden. Doch ein geologisches Gutachten, dass der BUND in Auftrag gegeben hat, zeigt, welche großen Risiken mit CCS verbunden sind. Das Gesetz zur Errichtung von Anlagen mit CCS-Technologie, das mit Hochdruck von Kanzleramt, Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium vorangetrieben wird und noch Anfang dieses Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, muss diesen Sicherheitsrisiken Rechnung tragen. >Zum Gutachten< -------------------------------------------- Kiel, 18.11.2010 BUND-Gutachten: Abscheidung und Endlagerung von CO2 aus Kohlekraftwerken birgt enorme Risiken, Landesregierung im Wort Berlin/Kiel: Die Endlagerung von Kohlendioxid aus Kohlekraftwerken oder der Industrie in tiefe Erdschichten, die sogenannte CCS-Technologie (carbondioxide capture and storage), kann zur Versalzung des Grundwassers führen. Die hohen Drücke, die zur Verpressung des CO2 in die Tiefe erforderlich sind, können außerdem Leckagen oder Erdbeben verursachen. Entweichendes Kohlendioxid, das sich in Senken oder Tälern ansammelt, könnte zur Gefahr für die Bevölkerung werden. Das sind die wichtigsten Ergebnisse eines geologischen Gutachtens, das der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute in Berlin vorgestellt hat. Der Umweltverband forderte, dass das Gesetz zur Errichtung von Anlagen mit CCS-Technologie, das derzeit unter Hochdruck von Kanzleramt, Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium vorangetrieben wird und noch im November vom Kabinett verabschiedet werden soll, diesen Sicherheitsrisiken Rechnung trägt. Robert Pörschmann, BUND-Energieexperte: „Das CCS-Gesetz darf nicht verabschiedet werden, wenn die Sicherheit für Mensch und Umwelt nicht gewährleistet werden kann. Neben den massiven Gefahren ist CCS auch ineffizient, weil es den Wirkungsgrad der Kohlekraftwerke um etwa 30 Prozent verschlechtert und mehr Kohle verbrannt werden muss, um die gleiche Menge Strom zu erzeugen wie in Kraftwerken ohne CCS. Diese Technologie dient vor allem dazu, schmutzigen Kohlekraftwerken ein grünes Image zu geben und Neubauten zu legitimieren.“ Bislang könne nicht nachgewiesen werden, dass die geplanten CO2-Lagerstätten dicht seien, sagte Ralf Krupp, Geologe und Autor des heute vorgestellten BUND-Gutachtens. Die angewendeten Rechenmodelle seien nicht geeignet, einen Sicherheitsnachweis zu führen. Krupp: „Umfangreiche Darstellungen der CO2-Speicher in Rechenmodellen und Computer-Grafiken täuscht oft einen Wissensstand vor, der in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Die Ergebnisse dieser Rechenmodelle beruhen zumeist auf nicht dokumentierten Annahmen und sind im Regelfall weder valide noch verifizierbar. Auf dieser Grundlage CO2-Lagerstätten einzurichten, ist nicht zu verantworten.“ Laut dem BUND-Gutachten sei das in Deutschland vorhandene geologische Fassungsvermögen für Kohlendioxid weit überschätzt. Für den CO2-Ausstoß deutscher Kohlekraftwerke reiche deren Größe höchstens für einen Zeitraum von etwa 27 Jahren. Dabei seien konkurrierende Nutzungen des Untergrundes wie zum Beispiel für den Abbau von Erzen oder zur Gewinnung von erneuerbaren Energien wie Geothermie noch unberücksichtigt geblieben. Die schleswig-holsteinische BUND-Vorsitzende Sybille Macht-Baumgarten erinnert die Landesregierung an ihr Versprechen, keiner CCS-Lagerung im Land zuzustimmen: „Die Deponierung von CCS-Gas ist ein gefährlicher Irrweg mit unkalkulierbaren Risiken für Bevölkerung und Umwelt. Wir erwarten, dass die Landesregierung Wort hält und den CCS-Gesetzentwurf im Bundesrat ebenso wie alle schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten im Bundestag ablehnt.“ Das Gutachten und die zentralen Ergebnisse finden sie hier |
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