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Kreisgruppe Nordfriesland
Geplanter Netzausbau in S-H
Geplanter Neubau von 380 kV-Leitungen in Schleswig-Holstein:
1) Westküstentrasse Niebüll – Husum – Heide – Brunsbüttel
2) Ostküstentrasse Kiel – Heiligenhafen – Lübeck
Auftrassung bestehender 220 kV-Leitungen auf 380 kV
3) Schacht-Audorf – Hamburg-Nord – Dollern
BUND-Anforderungen an den Netzausbau
- Beim Bau von Hoch- und Höchstspannungsleitungen fordert der BUND die frühzeitige und transparente Beteiligung der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände.
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Alle relevanten Netzdaten müssen öffentlich zugänglich sein, damit die Netzplanung transparent und nachvollziehbar wird. Das ist für die Akzeptanz der Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, um den Bedarf der Maßnahme, die im öffentlichen Interesse erfolgt, nachvollziehbar zu begründen. Erst die Nachprüfbarkeit des Ausbaubedarfs begründet die Planrechtfertigung zur Durchsetzung des bau- und immissionsrechtlichen Genehmigungsanspruchs.
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Die eigentliche Festlegung von Trassenkorridoren und Leitungsverläufen soll in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren auf regionaler und Landesebene erfolgen. In den Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren der Neubauleitungen sind Optionen und Alternativen zum Abtransport des Stroms und des Trassenverlaufs darzulegen. Das Verfahren muss ergebnisoffen sein.
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Bei neuen Höchstspannungsleitungen (380 kV) sind Umweltverträglichkeitsstudien durchzuführen, um alle Umweltaspekte, Natur-, Boden- und Grundwasserschutz, Landschaftsbild, elektrische und magnetische Felder zu untersuchen und abzuwägen.
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In allen Genehmigungsverfahren von Hoch- und Höchstspannungsleitungen ist die Vorlage detaillierter Begründungen für die Wahl der Leitungsart und den Bau der geplanten Leitung sowie eine unabhängige Prüfung dieser Vorlagen unabdingbar.
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110 kV-Leitungen nur als Erdkabel
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Der Mehrkostenfaktor für Erdverlegung von dem 2,75-fachen gegenüber einer Freileitung für 110 kV-Erdkabel ist ebenfalls auch für HGÜ-Kabel anzusetzen.
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380 kV-Leitungen als Erdkabel im Nahbereich von Wohngebäuden oder wo Schutzgebiete durchquert werden und die ökologischen Auswirkungen durch die Verkabelung nachweisbar und deutlich sinken.
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Der BUND fordert eine Mindestabstandsregelung zum Schutz des Wohnumfeldes wie bei den Pilotstrecken im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG).
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Zur Minimierung der Ausbreitung von elektrischen und magnetischen Feldern muss der Einsatz der Hochspannungs-Gleichstromübertragung berücksichtigt werden.
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Eine Bündelung mit vorhandenen Trassen (Strom, Bahn, Auto) ist anzustreben.
Weitere Informationen
Was ist geplant?
Informationen zu den geplanten Ausbaumaßnahmen werden laufend auf den Internetseiten des Netzbetreibers TenneT veröffentlicht.
Hier geht es zu den TenneT-Seiten
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