Kreisgruppe NordfrieslandFreileitung Breklum - FlensburgDie E.ON Netz GmbH plant eine neue 110 kV-Freileitung auf 32 Meter hohen Gittermasten von Breklum nach Flensburg. Mittels ihr soll der in den Reussenkögen erzeugte Windstrom (Repowering) abgeleitet werden. Folgende Gemeinden sind unmittelbar betroffen: Breklum, Drelsdorf, Vollstedt, Högel, Kolkerheide, Joldelund, Löwenstedt.Der BUND lehnt den Bau neuer Freileitungen aus Landschafts- und Vogelschutzgründen ab. Eine Ablehnung der Freileitung bedeutet nicht, dass man gegen die Windkraft ist. Windkraft ist auch ohne neuer Freileitung möglich. Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren: An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Mercatorstr. 9 24106 Kiel Datum: 19.03.06 Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung einer 110 kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Breklum und dem Umspannwerk Flensburg Stellungnahme zur Planung Sehr geehrte Damen und Herren, für die Übersendung der Unterlagen danken wir recht herzlich. Im Namen des BUND-Landesverbandes nehmen wir wie folgt Stellung: Im Gesamtergebnis lehnen wir den Bau der 110 kV-Freileitung zwischen Breklum und Flensburg ab. Die Beeinträchtigung der Avifauna, des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion der Landschaft sind die wesentlichsten Auswirkungen des Eingriffsvorhabens, die sich auch nicht ausgleichen lassen. Es ist nicht überzeugend dargelegt worden, warum der plötzliche Sprung in der erforderlichen Netzkapazität von 260 MW auf 380 MW notwendig wurde. Bei einer Umsetzung eines Netzmonitorings und einer Netzverstärkung kann der anfallen-de Windstrom mit einem 260 MW-Erdkabel abgeleitet werden. Als Alternative ist die Verlegung eines Erdkabels möglich. Dieses hat eine geringere Auswirkung auf die Umwelt, Natur und Landschaft. Das Erdkabel wird entgegen der Freileitung von der Bevölkerung akzeptiert. Wir fordern die Planfeststellungsbehörde auf, unter Abwägung aller Argumente die Plan-feststellung zu versagen. Begründung: Antragsbegründung: Zum Zeitpunkt des Scoping-Termins (Juli 2003) wurde von einer benötigten zusätzlichen Netzkapazität von 260 MW ausgegangen, um den derzeitigen und auch nach Ausschöpfung des Repowering-Potenzials anfallenden Windstrom zur 380 kV-Leitung bei Flensburg zu transportieren. In den jetzt vorgelegten Unterlagen zur Planfeststellung wird plötzlich von einer benötigten Netzkapazität von 380 MW ausgegangen. Zur benötigten Netzkapazität von 260 MW wurde von Prof. Dr. Brakelmann im Oktober 2004 ein Gutachten vorgelegt., das im Ergebnis zu einer nahezu Kostengleichheit zwischen den Varianten Freileitung und Erdkabel kommt. Bei einer Erhöhung der Kapazität von 260 MW auf 380 MW kommt es beim Erdkabel zu einem notwendigen Systemsprung, der ein Erdkabel unwirtschaftlich werden lässt. Außerdem sind zur Ableitung des Windstroms weitere Netzverstärkungs- und Netzertüchtigungsmaßnahmen möglich, die unberücksichtigt bleiben. Es ist anzunehmen, das der Bedarf an zusätzlicher Netzkapazität zu hoch angesetzt wurde. Der tatsächliche Bedarf an Netzkapazität ist einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Ansonsten entsteht der Eindruck, das die benötigte Netzkapazität willkürlich so hoch angesetzt wurde, um das Erdkabel durch den notwendigen Systemsprung unwirtschaftlich werden zu lassen. Naturschutzfachliche Begründung: In Bezug auf die Zugvögel: Schleswig-Holstein wird von zahlreichen Vogelarten auf ihrem Herbst- und Frühjahrszug überquert und ist unter internationalen Gesichtspunkten eine wichtige Drehscheibe des Vogelzuges. Ein großer Teil dieses Vogelzuges verläuft nicht nur in Südwest-Südost-Richtung, sondern auch in Ost-West-Richtung (Gutachten Bernd Knoop, „Vogelzug über Schleswig-Holstein“, 2002). Die Freileitung ist also eine erhebliche Barriere, die zumindest auf Teilstrecken quer zur Zugrichtung verläuft. Durch die Dimension der Freileitung ist mit einer erheblichen Anzahl von Vogelschlagopfern zu rechnen. Diese zu erwartende Beeinträchtigung des Vogelzuges wurden im Gutachten zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit nicht behandelt und so ein wichtiger Wirkungspfad ausgeklammert. Dieses ist nachzuholen! Die Vogelschlagopfer sind durch ein Erdkabel vermeidbar! In Bezug auf die Brutvögel: Besonders für Brut- und Rastvögel ist die Niederung der Ostenau ein bedeutender Lebensraum. Eine Querung dieser Niederung mit einer Freileitung führt unweigerlich zu negativen Auswirkungen auf die vorhandene Vogelwelt. So übt eine Freileitung z.B. eine Scheuchwirkung auf Kiebitze aus, da diese eine freie Landschaft benötigen. Außerdem wirkt die Freileitung als Barriere durch die Niederung, die die Vögel beim Wechsel der Rastplätze behindert. Gerade in der Niederung der Ostenau hat die Freileitung erheblich negative Aus-wirkungen auf die vorhandene Vogelwelt. Die negative Beeinträchtigung der Ostenau-Niederung lässt sich durch ein Erdkabel ver-meiden! Landschaftsbild: Die Landschaft, durch die die Freileitung gebaut werden soll, ist recht flach, mit Knicks und Waldparzellen strukturiert und frei von dominierenden Bauwerken. Aus Landschaftsschutzgründen habe einige Gemeinden entlang der Trasse auf die Ausweisung von Windpark-Eignungsflächen verzichtet. Der Bau der 110 kV-Freileitung ist ein erheblicher Eingriff in dieses Land-schaftsbild. Die Gittermasten haben eine Höhe von 33 bzw. 42 m und sind somit weithin sichtbar. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes lässt sich durch ein Erdkabel vermeiden! Elektrosmog: Von Hochspannungsleitungen gehen elektrische und magnetische Felder aus. Ständig mehren sich Hinweise auf gesundheitliche Schäden durch elektrische und magnetische Felder. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte werden von kritischen Experten für viel zu hoch angesehen. Durch die Breite der Freileitungstrasse wird ein erhebliches Gebiet mit elektrischen und magne-tischen Feldern beeinflusst. Es werden zwar keine Gebäude direkt überspannt, aber Felder und Wiesen, auf denen sich Nutz- und Wildtiere befinden. Durch den Aufenthalt der Tiere unter den Leitungen über einen längeren Zeitraum ist eine negative Beeinträchtigung und Beeinflussung nicht auszuschließen. Das Magnetfeld eines Erdkabels konzentriert sich auf die unmittelbare Umgebung des Kabels und wird durch das Erdreich abgeschirmt. Es treten nur geringe magnetische Felder auf einem schmalen Streifen an der Oberfläche auf. Bei einem Erdkabel wird ein erheblich kleineres Gebiet durch Elektrosmog beeinflusst! Geplante Kompensationsmaßnahmen: Die 27 km lange 110 kV-Freileitung verursacht einen erheblichen Eingriff in die Natur und Landschaft. Als Kompensationsmaßnahme ist der Abbau von 45 km Mittelspannungs-Freileitung vorgesehen. Die vollständige Kompensation der schutzgutspezifischen Beeinträchtigungen durch den Freileitungsneubau durch den Rückbau von Mittelspannungs-Leitungen, die nicht so hoch in den Luftraum ragen und zudem eine geringere Anzahl von Leitern aufweisen, ist aus fachlicher Sicht zu bezweifeln. Aufgrund der geringeren Höhe und Leiterzahl stellt eine Mittelspannungs-Freileitung ein erheblich geringeres Kollisionsrisiko für Vögel dar, als die geplante Leitung. Gerade die für Hochspannungstrassen charakteristischen Führung der Leiter auf mehreren Ebenen steigert das Kollisionsrisiko für anfliegende Vögel. Eine Kompensation ist somit durch den Rückbau von Mittelspannungstrassen nicht zwangsläufig gegeben! Außerdem betreibt die E.ON Hanse AG und vormals die Schleswag, schon seit Jahren den Rückbau von Freileitungen im Mittelspannungsbereich. Diese Freileitungen werden ersetzt durch wartungsärmere und sicherere Erdverkabelungen. Auch in der näheren Umgebung der geplanten Freileitungstrasse ist dieses in den vergangenen Jahren durchgeführt worden. Es ist also anzunehmen, dass die Mittelspannungsleitungen auch ohne den Bau der neuen Freileitung zurück gebaut worden wären, es sich also nicht um einen echten Ausgleich handelt! Denkbar ist auch folgendes Szenario: Aufgrund der sich in Kreuzungspunkten ergebenden Überspannung der Mittelspannungsleitungen durch die Hochspannungsleitung Breklum-Flensburg wird aus Sicherheitsgründen ein Rückbau der Mittelspannungsleitungen zum Erdkabel erforderlich. Eine Betrachtung der hierfür anfallenden Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen wird nicht vorgenommen. Die Kosten für Rückbau und Erdverkabelung muss aber in die vergleichende Kostenbewertung zwischen Freileitung und Erdkabel aufgenommen werden. Dieses würde zu einer erheblichen Verteuerung der Freileitung gegenüber dem Erdkabel führen. Daher fordern wir eine monetäre Bewertung der aufgeführten Rückbaumaßnahmen und nachfolgenden Erdverkabelungen der Mittelspannungs-Freileitungen! Umsetzbarkeit: Die frühzeitige Fertigstellung der Netzverstärkung ist Zielvorgabe des EEG. Durch eine Freileitung mit ihrer längeren Planungszeit gegenüber eines Erdkabels wird diese Zielvorgabe verfehlt. Die privat- und öffentlichrechtlich genehmigte Erdkabel-Lösung wird aufgrund der Vielzahl begründeter Raumwiderstände um Jahre früher fertiggestellt sein können als eine Freileitung. Bei Erdkabel-Verfahren wird bei solchen Fragestellungen die Planungs- und Zuverlässigkeits-prüfung dadurch vorgenommen, dass der Großteil der beantragten Trasse (ca.90%) privatrecht-lich gesichert ist. Die Freileitung wird durchgängig von privaten Landeigentümern abgelehnt. Das Erdkabel dagegen ist zu 100% gesichert. Die o.g. Prüfung muss vor Weiterführung des Verfahrens vorgenommen sein. Ein Repowering der Windkraftanlagen führt zur Behebung des sog. „Spannungstrichter-Problems“ (s. DENA-Netzstudie 2005) und stellt Versorgungssicherheit her. Hierzu ist zudem auch die Ausfallanfälligkeit der Bauvarianten wichtig. Ein Erdkabel ist gegenüber der Freileitung unanfällig gegen Wetter (Eislast, Windturbulenzen, Hagel etc.) und Fremdkörpern (Bäume, Äste, Vogelschlag, Fahrzeuge etc.). Die verlorenen Wertschöpfung in der Region (ausbleibende Erträge, gehemmte Neuinvesti-tionen) ließe sich durch die schnellere Umsetzung eines Erdkabels minimieren! Gesamtbewertung: Aus naturschutzfachlicher und naturschutzrechtlicher Sicht ist die beantragte Freileitung nicht genehmigungsfähig. Nach Landesnaturschutzgesetz § 7a, Abs. 3 ist eine Genehmigung zu versagen, wenn Beeinträchtigungen der Natur zu vermeiden sind. Der erhebliche Eingriff, hier insbe-sondere für die Avifauna, den Emissionskorridor und das Landschaftsbild, ist durch die Verwendung eines Erdkabels vermeidbar. Ebenso treten die vielseitigen Nachteile für die Anwohner und die landwirtschaftliche Nutzung (Feldzerschneidung, Baueinschränkungen, Kontaminationen durch Farbanstriche, Einklemmungen im Gittermast, Emissionskorridor über 1,1 Mio m2, psychische Wirkung durch Knistergeräusche etc.) bei der Erdkabelvariante nicht auf. Außerdem sehen wir einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, da die wissentliche Inkaufnahme von zahlreichen Vogelschlagopfern, aufgrund der unselektiven Gefährdung gefährdeter Arten, einen Verstoß gegen Art. 5 (a) Vogelschutzrichtlinie darstellt. Mit Bezug auf die jüngste EU-Rechtssprechung darf bezweifelt werden, dass die artenschutzrechtliche Prüfung auf der Grundlage des § 42 (i. V. mit § 43) BNatSchG ausreichend ist. Aufgrund der o.g. Überdimensionierung der beantragten Freileitung Breklum-Flensburg muss von einem nur sehr geringen Kostenunterschied bei einer Vollkostenbetrachtung zwischen Erdkabel und Freileitung ausgegangen werden. Folglich kann für die Errichtung der Netzverstärkung als Erdkabel auch kein Verweis auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit geltend gemacht werden. Erst ein Vielfaches an Mehrkosten wäre nach vorgetragener Position der Bundesnetzagentur nicht zumutbar. Die Argumentation der Unzumutbarkeit ist in jedem Fall von der BNetzA (Bonn) abzuprüfen! Wir hoffen, dass unsere Einwendungen detailliert geprüft und entsprechend berücksichtigt werden. Wir bitten Sie, uns einen Protokollauszug über die Behandlung unserer Stellungnahme zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen i.A. C.-H. Christiansen BUND Nordfriesland |
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