Kreisgruppe NordfrieslandGeplantes LSG Porrenkoog-DockkoogStellungnahme des BUND an den Kreis Nordfriesland zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Porrenkoog-Dockkoog“Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren. Im Namen unseres Landesver-bandes nehmen wir folgt Stellung: Der BUND begrüßt die geplante Ausweisung des in dem Verordnungsentwurf bezeichneten Gebietes als Landschaftsschutzgebiet. Da der Porrenkoog landschaftlich eine Einheit bildet, fordert der BUND die Ausweisung des gesamten Kooges als Landschaftsschutzgebiet. Es gibt aus der Sicht des BUND keine naturschutz- und landschaftsschutzfachliche Begründung, den Nordteil des Porrenkooges nicht als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Dem Entwurf der Verordnung (Stand: 23.02.2005) kann der BUND zustimmen. Sie stimmt in wesentlichen Teilen mit der Musterverordnung überein. Gemäß dem Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V ist der gesamte Bereich Porrenkoog-Dockkoog als Schwerpunktbereich „Verbundsystem“ vorgesehen. Es handelt sich um ein Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Der gesamte Bereich Porrenkoog-Dockkoog hat eine überregionale Bedeutung als Lebensraum für Wiesenvögel. Zusätzlich stellt der gesamte Bereich einen wichtigen Erholungsraum in der direkten Randlage zu Husum dar. Dies wird auch in der Begründung zur Verordnung so richtig dargestellt. Die Ausweisung nur eines Teils des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet ist in der Landschaft nicht nachvollziehbar, da sich der Koog für einen Besucher als eine Einheit darstellt. Gemäß dem Landschaftsrahmenplan wird der gesamte Bereich Porrenkoog-Dockkoog als Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Der BUND fordert, diesem Vorschlag zu folgen. Durch die Ausweisung nur des südlichen Teils entsteht mit einer Größe von ca. 160 ha ein relativ kleines Landschaftsschutzgebiet. Bei einer Ausweisung des gesamten Bereichs erreicht das Schutzgebiet immerhin eine Größe von ca. 300 ha. Einige Zahlen zum Vergleich: Im Planungsraum V gibt es (Stand September 2002) 46 Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit einer Gesamtfläche von 63.786 ha, das sind 15 % des Planungsraumes. Die Durchschnittsgröße beträgt 1.387 ha. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat 20 LSG mit einer Gesamtfläche von 57.768 ha, das sind 27 % der Kreisfläche. Die Durchschnittsgröße beträgt 2.888 ha. Die Stadt Flensburg hat 14 LSG mit einer Gesamtfläche von 1.241 ha, das sind 22 % der Stadtfläche. Die Durchschnittsgröße beträgt 89 ha. Der Kreis Nordfriesland hat 12 LSG mit einer Gesamtfläche von 4.777 ha, das sind 2,3 % der Kreisfläche. Die Durchschnittsgröße beträgt 398 ha. Der Kreis Nordfriesland bildet in der Ausweisung von LSG weit abgeschlagen das Schlusslicht. Auch vor dem Hintergrund, dass der Kreis Nordfriesland sehr wenig seiner einzigartigen Landschaft unter Schutz gestellt hat, ist die Ausweisung des gesamten Bereichs Porrenkoog-Dockkoog als Landschaftsschutzgebiet geboten. |
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