Landesverband Rheinland-Pfalz

28. August 2007

CDU hat problematisches Verhältnis zur Wahrheit

BUND fordert Bleser auf, die Quelle für unwahren Behauptungen zu nennen

Mainz. „Die von der CDU aufgestellte Behauptung, der BUND Rheinland-Pfalz würde jährliche Zahlungen in Höhe von 40.000 € von Seiten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) erhalten, haben mit der Wahrheit nichts zu tun“ erklärt BUND Landesgeschäftsführer Dr. Erwin Manz. Die FFHG bezahle lediglich planerische Leistungen und die ökologische Begleitung des Waldumbaus gegen entsprechende Abrechnungen. Dabei handelt es sich weder um die von der CDU genannte Summe, noch um jährliche Zahlungen. Ein entsprechender Vertrag wurde im Übrigen erst verhandelt, nachdem die Vereinbarung samt Klagerücknahme längst beschlossen war. Die FFHG übernahm außerdem – wie bei Vergleichen üblich – die Anwaltskosten, die dem BUND aufgrund der von der FFHG initiierten Verhandlungen entstanden waren. Dies wurde direkt zwischen FFHG und Anwältin geregelt, ohne Beteiligung des BUND.

Es ist nun an der Zeit, dass die CDU ihren Falschinformanten nennt und die unwahren Behauptungen zurückzieht. Andererseits müsse man von Seiten des BUND über weitere Schritte nachdenken. Wenn gewählte Abgeordnete mit falschen und unüberprüften Behauptungen an die Öffentlichkeit treten, schadet das nicht nur der Glaubwürdigkeit ihrer Partei, sondern auch der Demokratie“ warnt der BUND und mahnt eine Richtigstellung an.

BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Erwin Manz betont: „Durch den Neubau der Ortsumgehung Bärenbach und Verzicht auf den ursprünglichen Lückenschluss im Norden des Flugplatzgeländes werden wertvolle Waldlebensräume erhalten und gleichzeitig die Verkehrsfunktion wiederhergestellt.“ Der BUND ist gerne bereit, im persönlichen Gespräch mit den CDU-Politikern, ggf. auch unter Hinzuziehung des Flughafenbetreibers, über die getroffenen Vereinbarungen zur Straße und über das Waldumbaukonzept zu sprechen. Gerade durch die Vereinbarung ist die Erweiterung des Flughafens und die Erhaltung der wertvollen Lebensräume möglich geworden. Den Streit um die Verkehrsführung nach Wegfall der B 327 hätte man sich schenken können, wenn man von vornherein dem Vorschlag des BUND gefolgt wäre, die vorhandene Trasse an Ort und Stelle zu belassen. Die verlängerte Startbahn verläuft entschieden höher, so dass in offener Bauweise ein Tunnel hätte gebaut werden können.

Die Behauptungen von MdE Langen, das Land sei bei der Ausweisung des FFH-Gebietes frei gewesen, ist nicht nachvollziehbar. Ihm scheint die mit Gründen versehene Stellungnahme der EU-Kommission vom 19.12.2005, in der der Bundesrepublik Deutschland eine sehr enge Frist zur Komplettierung der Gebietsmeldung unter Androhung von Zwangsgeld gesetzt wurde, nicht bekannt zu sein. Eine Rückfrage bei der Landesregierung wäre hier hilfreich gewesen.

Weitere Informationen:

Dr. Erwin Manz (BUND Rheinland-Pfalz, Landesgeschäftsführer)
Telefon: 06131 231973; Email: erwin.manz@bund-rlp.de



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