Landesverband Rheinland-Pfalz07. November 2007Eklatante Planungsfehler aufgedecktBUND tritt für Alternativen einMAINZ. „Wir hoffen, dass der Fehlplanung des B50-Hochmoselübergangs endlich ein Ende gesetzt wird“, so kommentiert BUND-Landesvorsitzender Dr. Bernhard Braun die heute beginnende mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rhein-land-Pfalz e. V. hatte vor einem Jahr seine Klage gegen den nachgebesserten Planfest-stellungsbeschluss zum Hochmoselübergang bei Zeltingen-Rachtig im Zuge des Stra-ßenprojektes B 50 neu eingereicht. „Sollte der BUND erfolgreich sein, bewahrt er gleich-zeitig den Steuerzahler vor einer unabsehbaren Kostenfalle. Zudem würden Touristen auch weiterhin an die Mosel und nicht über die Mosel hinweg fahren. Das ist ein wichti-ger Vorteil für die regionale Wirtschaft“, so Braun weiter.Auch der erneute Anlauf des Landes Rheinland-Pfalz, ein auf zehn himmelhohen Pfeilern ruhendes fast zwei Kilometer langes Brückenbauwerk über das Moseltal zu errichten, genügt keineswegs den geltenden naturschutzrechtlichen Normen. Die Messlatte für diese Einschät-zung hatte vor vier Jahren das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Betreiben des BUND Rheinland-Pfalz vorgegeben. Den geltenden Schutzvorschriften für das große Vogel-schutzgebiet „Wälder zwischen Wittlich und Cochem“, insbesondere den im Bereich Rothen-berg liegenden Brutgebieten von Mittel- und Schwarzspecht, wird auch in den überarbeiteten Planungsunterlagen weiterhin unzureichend Rechnung getragen. Nach wie vor soll der 20 Kilometer lange Straßenabschnitt durch eine ökologisch herausragende und bisher weitge-hend unzerschnittene Landschaft führen, wodurch eine Vielzahl seltener Biotope mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten überbaut oder zerschnitten werden. Insbesondere beklagt der BUND die geplante Zerstörung und Beeinträchtigung
Neben dem hohen Kostenrisiko bleibt völlig unsicher, ob sich ein auf Mauteinnahmen ange-wiesener Privatinvestor überhaupt finden lässt, dessen Hauptproblem mit Sicherheit Maut-flüchtlinge sein werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese ihr Heil auf den be-reits heute bestehenden Straßen suchen werden. Letztlich müsste sich wieder der Steuerzahler die unvermeidlichen Defizite des Unternehmens aufbürden lassen. Kaum in Euro bezifferbar sind die negativen Auswirkungen des landschaftsverschandelnden „Moselmonsters“ auf den Tourismus der betroffenen Gemeinden. Dieser dürfte nicht nur während der mehrjährigen Bauarbeiten weitgehend zum Erliegen kommen. Es gibt durchaus Alternativen: Ein von den tatsächlichen Bedürfnisstrukturen ausgehender Vorschlag ist beispielsweise die Anbindung des Autobahnkreuzes A 1/A 60 bei Wittlich über die vorhandene Straßenverbindung bis Mülheim, dort über die Mosel und mit einem vernünf-tigen Moselaufstieg in den Hunsrück. Diese Variante muss von entsprechenden Lärmschutz-maßnahmen für die Bevölkerung der betroffenen Orte flankiert werden, die jetzt schon unter dem Verkehrslärm leiden. Der BUND ist sehr zuversichtlich, dass das Gericht seiner Argumentation folgen wird und den Planfeststellungsbeschluss auch wegen gravierender Planungsfehler aufheben wird:
Dr. E. Manz 06131 231973 bzw. 0170 6783802
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