Landesverband Rheinland-Pfalz

30. Juli 2008

B50n / Hochmoselübergang

BUND enttäuscht über Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

MAINZ. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. gegen den Hochmoselübergang abgewiesen. BUND-Landesvorsitzender Dr. Bernhard Braun erklärt: „Wir sind sehr enttäuscht über diese Entscheidung. Das Gericht hat bedauerlicherweise nur formal die Abwägung des OVG geprüft.“ Nach Auffassung des BUND Rheinland-Pfalz sind dabei die Anforderungen des europäischen Naturschutzrechtes nicht angemessen berücksichtigt worden.

Der BUND Rheinland-Pfalz hatte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, weil das Oberwaltungsgericht Koblenz die gravierenden Planungsfehler nicht beanstandet und keine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof veranlasst hatte. Der BUND hofft nun, dass die EU-Kommission diesen Fall aufgreift und Klage beim EUGH einlegt.

Der BUND geht nach wie vor davon aus, dass zu geringer Bedarf für dieses Mammutbauwerk besteht. Deshalb steht die Finanzierung durch einen privaten Investor auf tönernen Füßen. Auch die Finanzierung durch Bundesmittel ist noch nicht gesichert.

Für Rückfragen: Dr. B. Braun 0621 5294080 bzw. 0177 4638793
Dr. E. Manz 06131 627060 bzw. 0151 12273866



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