Landesverband Rheinland-Pfalz

Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan Sonderabfallwirtschaft

Stellungnahme BUND Rheinland-Pfalz vom 03.05.2006

1. SUP-Pflicht

Wir sind der Auffassung, dass eine Strategische Umweltprüfung für diesen Teilplan durchgeführt werden muss und dass eine Ausnahmen von der Prüfung nicht mit der Richtlinie des Bundesumweltministeriums in Einklang steht. Eine Einzelfallprüfung, wie vom BMU empfohlen wird, und deren Ergebnisse sind nicht dargelegt worden. Der Begründung, auf eine strategische Umweltprüfung könne verzichtet werden, da keine Flächenfestlegungen getroffen werden und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu verzeichnen seien, können wir nicht folgen. Schließlich sind die Vorgaben des Planes Handlungsanleitung zur Entsorgung von Sonderabfällen, die in Rheinland-Pfalz entstehen. Durch den Transport von Abfällen in Nachbarländer und ins Ausland, durch die Ablagerung von Sonderabfällen auf Hausmülldeponien oder in Bergwerken, sowie durch die Verbrennung in Hausmüllverbrennungsanlagen und in Sonderabfallverbrennungsanlagen entstehen Umwelteinwirkungen. Gleichzeitig enthält der Plan keine Ansätze, diese Einwirkungen schon im Vorfeld, z. B. durch Ausweitung der Vermeidungsanstrengungen oder durch stoffliche Verwertung, zu verringern.

Aufgrund der Umweltauswirkungen, die durch die geplante Entsorgung von Sonderabfällen entstehen, ist eine Strategische Umweltprüfung für den Teilplan Sonderabfallwirtschaft erforderlich.


2. Wiederholung der rechtlichen Anforderungen und der bisherigen Entsorgungsvorgaben

Der Sonderabfallwirtschaftsplan enthält vorwiegend die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für die Sonderabfallwirtschaft nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach LAbfWG (Kap. 2 u. 3) sowie die schon bekannten Informationen zur Entsorgung ausgewählter Sonderabfälle (Kap. 5 u. 7). Hinzu kommen grobe Angaben zur den Sonderabfallmengen und den -strömen.

Neue Ansätze zur Vermeidung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen sind nicht erkennbar. Dem Plan fehlt der innovative Charakter. Offen ist, ob er jetzt und in den nächsten Jahren der neuen thematischen Strategie und den Zielvorstellungen der EU-Kommission im Abfallbereich gerecht werden kann.

Die Zielsetzungen des KrW/AbfG zur Vermeidung und Verwertung, die auf S. 7 des Teilplanes angesprochen werden, lassen sich nur sehr unzureichend mit einem unverbindlichen Konzept erreichen. Die Einführung neuer Technologien, das Erschließen neuer Verwertungswege und die Verwirklichung von Stoffkreisläufen sind mit einem Weiter-so-wie-bisher, wie es im Teilplan verankert ist, nicht erreichbar. Es stellt sich die Frage, ob und wie im Bereich der Sonderabfallwirtschaft in RLP alle Vorgaben des Krw/AbfG ausreichend berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist der Planungszeiteraum bis 2015 zu lang. Nach § 29 Abs. 9 KrW-/AbfG sind die Abfallwirtschaftspläne alle 5 Jahre fortzuschreiben. Der Planzeitraum sollte also auf 5 Jahre verringert werden.
Wir begrüßen, dass eine Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern im Rahmen der Anhörung erfolgt.


3. Sonderabfallströme

Wie die Daten zum Abfallexport und Import verdeutlichen, ist der postulierte grundsätzliche Vorrang der Entsorgung in RLP nicht erkennbar. So wurden 42,5 % der Sonderabfälle (ohne firmenintern entsorgte Mengen) exportiert. Unter Berücksichtigung der Sekundärmengen (aus Behandlungsanlagen und Zwischenlagern) wird mehr Abfall exportiert als importiert. Leider fehlen im Teilplan genaue Angaben zur Art der exportierten und importierten Abfälle, um diese Abfallströme genauer beurteilen zu können.
Eine Erklärung für die Zunahme der firmenintern entsorgten Menge ist im Plan nicht zu finden.


4. Abfallprognose

Die Abfallprognose ist unvollständig. Es fehlen zum Beispiel die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle aus dem Gesundheitwesen, Verpackungen mit gefährlichen Stoffen und Schredderleichtfraktion. Diesen Stoffgruppen wird zwar in Kapitel 7 jeweils ein eigenes Unterkapitel gewidmet; über die mengenmäßige Bedeutung dieser Gruppen bleibt der Leser/die Leserin jedoch im Unklaren.

Im Hinblick auf die bisher wohl praktizierte Deponierung von Schredderleichtfraktion findet sich keine konkrete Aussage, wann und wo die weitergehende Verwertung dieser Fraktion realisiert werden soll.


5. Sonstige Aspekte

Der Vorrang der Verwertung greift nur dann, wenn die Verwertung wirtschaftlich vertretbar ist. Andernfalls erfolgt eine Entsorgung in Richtung preiswerte Entsorgungsanlagen. Wie sonst ist es möglich, dass immer noch große Mengen belasteter Bauschutt, Schotter oder Bodenaushub auf Hausmülldeponien verbracht werden?

Dieses Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl der Behandlungs- oder Entsorgungswege sollte im Teilplan offener dargestellt werden. Dann wäre er glaubwürdiger und eine Erklärung für den lebhaften Im- und Export von Sonderabfällen wäre gegeben.

Der Teilplan sollte auch Aussagen darüber treffen, wie Defizite bei der Einstufung von Abfällen und bei der Überwachung von Sonderabfallströme in Zukunft unterbunden werden können. Der wiederholte Einsatz von nicht zugelassenem Altholz im Spanplattenwerk in Kaiseresch ist nur ein Beispiel für vorhandene Missstände in diesem Bereich.

Wir können noch nicht erkennen dass für belastete Holzabfälle Biomasseverbrennungsanlagen in ausreichendem Umfang im Land zur Verfügung stehen. Aus der Liste der Entsorgungsanlagen können wir nur die Hausmüllverbrennungsanlagen und die BASF-Anlage als geeignet feststellen. Oder ist die Liste in diesem Punkt unvollständig?

In der Auflistung der Entsorgungsanlagen (S. 21 Abb. 4) fehlen zum Teil Angaben über den Zweck der Anlagen. Nicht nachvollziehbar ist, warum mobile Anlage nur zum Teil aufgeführt wurden und Hausmülldeponien, auf denen immer noch große Mengen überwachungsbedürftige Abfälle abgelagert werden, ebenfalls nicht gelistet sind. Auch künftig sollen Hausmülldeponien, auch mit Einzelfallgenehmigung, große Mengen Sonderabfall aufnehmen (s. S. 28).
Qualitative Anforderungen an die Abfälle bei der Zuordnung zu Entsorgungswegen sollten stärker im Teilplan aufgenommen werden, um damit klare Regelungen zu verdeutlichen und Öko-Dumping zu unterbinden.


6. Schlußbemerkungen

Das Umweltministerium sollte anspruchsvollere Ziele im Hinblick auf die Vermeidung und Verwertung von Sonderabfälle formulieren und möglichen Maßnahmen zur Zielerreichung darstellen. Die Entwicklung und Einführung neuer Technologien hierfür, das Erschließen neuer Verwertungswege und die Verwirklichung von Stoffkreisläufen müsen in stärkerem Maße in den Vordergrund der künftige Sonderabfallwirtschaft gerückt werden.



Wir würden es begrüßen, wenn größere Mengen der mineralischen Sonderabfälle einer Behandlung - im Sinne einer Kreislaufwirtschaft - zur Abtrennung der Schadstoffe unterzogen werden und nicht in Hausmülldeponien verschwinden.
Die Tendenz, immer mehr Filterstäube aus den Müllverbrennungsanlagen aufgrund wirtschaftlicher Vorteile nach den Vorgaben der Deponieverwertungs-VO als vermeintliche Baustoffe auf obertägige Deponien einzusetzen, sehen wir mit Sorge. Die Langzeitsicherheit bei diesen Verfahren ist nicht in dem Maße gegeben ist, wie bei dem bisher praktizierten Einsatz dieser Abfälle in Untertagedeponien.
Bei der Verbringung von Sonderabfällen nach Untertage hätte wir uns weitergehende Angaben der genaue Kriterien, die nach Meinung des Landes für die Zuordnung zu Versatz oder zur Untertagedeponierung notwendig sind, gewünscht. Hier exisiteren unterschiedliche Annahmekriterien bei den Bergwerken. Zu unterscheiden sind dabei die Beseitigung durch Dauerlagerung in Untertagedeponien und die Verwertung als Bergversatz in Bergwerken jeglicher Art.

Das Ministerium sollte mit Hilfe der Fachbehörden und der SAM den preiswerten Entsorgungsweg einiger Abfälle kritisch prüfen und anspruchvollen, langfristig sicheren Pfaden den Vorrang einräumen, auch wenn einige Anlagenbetreiber damit nicht einverstanden sind.



Ludger Nuphaus





Positionen
Abfallwirtschaft
Bodenschutz
Chemie
Elektrosmog
Energie
Gentechnik
Klimaschutz
Landwirtschaft
Nachhaltigkeit
Naturschutz
Verkehr
Vogelgrippe / Geflügelpest
Wald
Wasser
Wasserknappheit
Newsletterabo
   Impressum zum Seitenanfang