Landesverband Rheinland-Pfalz

Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz, Teilplan Kommunale Abfälle

Stellungnahme des BUND Rheinland-Pfalz vom 20.10.2003

1. Gesetzlicher Rahmen

Wir begrüßen, dass jetzt, sechs Jahre nach Inkrafttreten des KrW/AbfG, endlich eine Fortschreibung des Teilplanes Kommunale Abfälle und damit eine Anpassung an die geänderte Rechtslage erfolgt. Der bisherige Plan aus dem Jahr 1993 war durch deutliche Änderungen im Abfallrecht und im Bereich der kommunalen Planungen längst überholt und konnte seit Jahren den neuen Anforderungen nicht gerecht werden.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hätte der Plan erstmalig zum 31.12.99 nach den Vorgaben des Gesetzes aufgestellt werden müssen und nach § 29, Abs. 9 KrW/AbfG ist der Abfallwirtschaftsplan alle fünf Jahre fortzuschreiben. Zudem soll er auch Planungen in benachbarten Bundesländern berücksichtigen. Im vorliegenden Plan erfolgt dies nur am Rande für den nord-östlichen Teil von Rheinland-Pfalz.


2. Planungsgrundlagen

Der Abfallwirtschaftsplan soll einen Planungszeitraum bis 2012 umfassen. Der Schwerpunkt der Planung wird auf das Jahr 2005 gelegt, da sich 2005 die rechtlichen Anforderungen an die Deponierung von Abfällen verändern.

Im wesentlichen enthält der Plan statistisches Material (Strukturdaten, Abfallmengen) aus dem Jahr 2001. Die Planungen der Kommunen sind offenbar auf dem Stand von Ende 2002/Anfang 2003 in den Plan eingeflossen. Durch diese beiden Gegebenheiten steht zu befürchten, dass der Plan zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung schon in vielen Bereichen überholt ist und somit keine ausreichende Aktualität aufweist.

Wir würden es begrüßen, wenn das Ministerium die Datenbasis des Jahres 2002 und die kommunalen Planungen und vertraglichen Vereinbarungen zum jetzigen Stand in den Plan aufnehmen würde. Strukturdaten und Abfallmengen aus dem Jahr 2002 liegen dem Ministerium vor.


3. Zielsetzung des Landesabfallwirtschaftsplanes

Die Zielsetzungen des Planes werden von uns begrüßt, geben sie doch die bekannten gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder. Offen bleibt allerdings, was genau unter „verwertungsorientiertem Stoffstrom- und Ressourcenmanagement“ zu verstehen ist und wie eine enge Verzahnung der werkstofflichen, rohstofflichen und energetischen Verwertung erschlossen werden soll. Beispielhafte Erläuterungen zur Verwirklichung dieser Zielsetzung finden sich nicht im Plan. Es wird überwiegend nur jede Abfallfraktion einzeln betrachtet und klassische Entsorgungswege, wie Deponierung und Verbrennung, dargestellt.

Auch im Hinblick auf die Mechanisch-biologische Behandlung und die Abfallfraktionierung und -trockung lässt sich diese angestrebte Verzahnung nicht erkennen. Stoffstrombezogene Darstellungen für die etwas differenzierten Behandlungsverfahren sowie für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle sind nicht im Plan enthalten. Aus Sicht des BUND hätte deshalb die Infrastruktur von spezifischen Behandlungs- und Sortieranlagen sowie von Anlagen zur weiteren Verwertung von Abfallfraktionen Eingang in den Plan finden müssen.


4. Energetische Nutzung von Abfällen

Genauere Anforderungen an die Verbrennung von Abfällen (energetische Verwertung) hätten aus unserer Sicht in den Plan aufgenommen werden müssen. Es reicht aus unserer Sicht nicht aus, nur zu fordern, dass das Energiepotienzial des Abfalls umfassend genutzt werden sollte (S. 6 des Plans) und die Anforderungen an die Entsorgung des getrockneten Abfalls beim Trockenstabilatverfahren völlig außer acht zu lassen (S. 65).

Besonders bei der Entsorgung des getrockneten Abfalls aus dem Stabilatverfahren sind unzureichenden Entsorgungswegen schnell Tür und Tor geöffnet, da in vielen Verbrennungsanlagen Schwierigkeiten bei der Handhabung und Verbrennung des Materials bestehen. Anders sind die fehlenden Entsorgungskapazitäten für das Stabilat nicht zu erklären. Der Hinweis auf die vertragliche Verpflichtung der Anlagenbetreiber zur Verwertung bzw. Vermarktung der heizwertreichen Fraktion reicht aus unserer Sicht nicht aus. Die Landesregierung sollte hier die Entsorgungs-/Vermarktungswege durchaus in ihrer Planung berücksichtigen. Dies belegen auch die jüngsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Bauherrn oder Betreibers in der Region Trier. Sehr schnell können diese Mengen wieder im Rheinland-Pfalz zur Entsorgung zur Verfügung stehen.

Warum heizwertreiche Anteile gemischter Siedlungsabfälle, die in der Regel relevante Mengen nachwachsender Rohstoffe enthalten, so weit wie möglich der Verbrennung/energetischen Verwertung zugeführt werden sollen (S. 8, 10), ist im Plan nicht näher begründet worden.
Hieraus könnte gefolgert werden, dass die getrennte Erfassung von Holz oder organischen Abfällen nicht mehr erwünscht ist. Soll hier das Ende der Kompostierung/Vergärung eingeleitet werden? Außerdem können nachwachsende Rohstoffe auch zunächst stofflich verwertet werden, so z. B. Holz zu Holzwerkstoffen oder Pappe.


5. Kompostierung und Vergärung

Der Plan zeigt auf, dass einige Gebietskörperschaften weiterhin auf eine getrennte Erfassung und Verarbeitung von nativ-organischen Abfällen verzichten wollen. Diese Körperschaften weisen hohe Restabfallmengen zur Beseitigung auf (S. 19).

Hierzu ist aus unserer Sicht wünschenswert, dass das Land weiterhin auf die getrennte Erfassung und Verarbeitung der Organikfraktion drängt. Diese Fraktion stellt etwa die Hälfte des zu entsorgenden Hausabfalls dar und kann gut einer stofflichen und energetischen (Vergärung) Verwertung zugeführt werden.

Die Argumente, die von einzelnen Körperschaften gegen eine Einführung der Bioabfallsammlung vorgebracht werden (S. 46), teilt der BUND nicht. Wir sehen ebenfalls die Notwendigkeit, das Argument der Eigenkompostierungsleistung (S. 47) kritisch zu prüfen.


6. Elektro- und Elektronikschrott

Es ist zwar rühmlich, dass in Rheinland-Pfalz schon ca. 4 kg/Ew*a gesammelt werden und somit die Zielvorgabe aus einer EU-Verordnung erreicht wird, jedoch verfügen noch längst nicht alle Gebietskörperschaften über ausreichende Sammelsysteme.

Der BUND würde es begrüßen, wenn hier das Umweltministerium die Initiativen zur Elektronikschrottentsorgung auf Bundesebene (nach einer mehr als einem Jahrzehnt dauernden Diskussion) unterstützt, damit die geplanten Regelungen zum Wohl der Umwelt schneller umgesetzt werden. Im Bereich der Kühlgeräteentsorgung wurde vom Umweltministerium eine Hebung der Entsorgungsstandards vorbildlich angestrebt.

Noch immer wird schadstoffbefrachteter Elektronikschrott über konventionelle Entsorgungswege beseitigt. Besonders EDV-Geräte, Telefone und andere Kleingeräte, zum Teil noch mit schwermetallhaltigen Akkus, gelangen auch heute noch in Verbrennungsanlagen und auf Deponien.


7. Gewerbeabfall

Der Bereich der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle wird nur kurz angerissen. Die Auswirkungen der Gewerbeabfall-VO sind nicht berücksichtigt.

Gerade bei dieser Abfallgruppe werden große Mengen außerhalb der öffentlich-rechtlichen Entsorgung in preiswerte Entsorgungsanlagen gelenkt. Im Plan wird zu Recht auf die Problematik der Billigdeponierung hingewiesen. Vermeidung und Verwertung im Gewerbebereich verlieren dadurch an Bedeutung. Hier bedarf es verstärkter Maßnahmen, auch im Hinblick auf Kontrollen, um die abfallwirtschaftlichen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren.

Bei der Prognose der Restabfallmengen geht der Plan schon fast resignierend von Mengenreduktionen in relevanter Größenordnung aus (S. 30), obwohl klar ist, dass es sich hier nicht um eine Reduktion sondern um eine Verlagerung in andere Entsorgungspfade handelt.

Verwundert sind wir über die Darstellung der beseitigten Gewerblichen Abfälle (S. 22, Abb. 13). Danach gibt es offenbar in Rheinland-Pfalz schon Kreise, in denen im Jahr 2001 keine hausabfallähnlichen Gewerbeabfälle mehr beseitigt wurden.


8. Sekundärabfälle

Aufgrund der geschilderte Probleme sollte das Land Rheinland-Pfalz die statistische Erfassung der Sekundärabfallmengen und dessen Qualität und Entsorgung bei Anlagen in privater Trägerschaft deutlich verbessern, um hier einen besseren Einblick in die Entsorgungsstruktur zu gewinnen. Gleiches gilt für den Bereich der Abfälle in der Bauwirtschaft.

Hinweis: Aufgrund der Vorbemerkungen zur Abb. 16 sollte die Bezeichnung der Abbildung ergänzt werden mit „im öffentlichen Bereich“, da über die Entsorgungsstrukturen im privaten Bereich ja kaum Daten vorhanden sind.


9. Verpackungsabfälle

Die unterschiedlichen Mengen (50-83 kg/Ew*a) der in den einzelnen Gebietskörperschaften erfassten DSD-Stoffe verdeutlicht, dass nicht in allen Kreisen die Erfassung der DSD-Verpackungen in der gleichen Intensität betrieben wird. In den Kreisen mit geringen DSD-Müllmengen ist aus unserer Sicht eine weitere Optimierung der Erfassung erforderlich und sollte deshalb auch als Ziel in den Plan aufgenommen werden.

10. Abfallmengenprognose

Den Schluss, dass durch steigende Kosten eine Zunahme der Vermeidungs- und Verwertungsbemühungen der Abfallerzeuger zu erwarten sein wird (S. 30), teilen wir nicht, solange noch preiswerte Entsorgungsmöglichkeiten im In- und Ausland vorhanden sind.

Bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sinken zum Teil die Bestrebungen zur Abfallvermeidung oder –verwertung, wenn es darum geht, vorhandene Behandlungskapazitäten auszulasten oder vertraglich fixierte Abfallmengen zu liefern. Zu Recht spielt deshalb die Vermeidung von Abfällen bei der Hausmüllprognose keine Rolle mehr.

Die Rückkehr zu einer gemeinsamen Erfassung von derzeit noch getrennt gesammelten Abfallströmen und der anschließenden Verwertung sehen wir äußerst kritisch entgegen. Diese Schritt zur gemischten Erfassung und nachträglichen Trennung kann sich als kontraproduktiv herausstellen, da die Qualität der mechanischen Trennung häufig deutlich geringer sein wird und eine hochwertige stoffliche Verwertung der Teilströme verhindern kann.

Bei der Restabfallmengenprognose für 2005 sollten auch die Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen Eingang finden, die in privater Hand betrieben werden und in denen Abfälle von öffentl.-rechtl. Gebietskörperschaften behandelt werden (S. 37, Abb. 23). Aus unserer Sicht fehlen die Schlacken aus den Müllverbrennungsanlagen und die Rückstände aus der Vergärungsanlage in Birkenfeld ebenso wie die Sortierrückstände aus den Trockenstabilat-Anlagen. Gleiches gilt für Abb. 24, S. 39.
Hierzu sind noch anlagenbezogene Betrachtungen erforderlich, da sonst wieder Rückstände aus der Abfallbehandlung statistisch gesehen „verschwinden“. Die Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen bedürfen immer einer weiteren Behandlung oder der Verwertung/Beseitigung und können bei der Planung von Entsorgungspfaden/-anlagen durchaus von Bedeutung sein.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum im Plan die Anzahl der Mülltonnen im Land aufgezeigt wird, die Mengen und Pfade der Abfälle aus Behandlungsanlagen, insbesondere aus Müllverbrennungsanlagen, aber nicht weiter betrachtet werden. Hier sehen wir Bedarf für Nachbesserungen im Plan.


11. Regionale Kooperationen

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die bestehenden Kooperationen von 2001 beschrieben wurden, in der Abbildung auf S. 53 jedoch der Stand mit 2002 angegeben ist.
Nicht nachvollziehbar ist ebenfalls, warum das Land kleinräumig begrenzte Kooperationen ablehnt (S. 71). In der Praxis zeigt sich, dass derartige Kooperationen hilfreich sind und Kosten und Umweltbelastungen minimieren können. So kann die gemeinsame Behandlung von Sickerwasser benachbarter Deponien von Vorteil sein oder auch die gemeinsame Beschickung einer Vergärungsanlagen, wenn kurze Wege damit verbunden sind. Der Abschnitt sollte deshalb aus dem Plan gestrichen werden.


12. Deponiekapazität

Auffällig ist die hohe Überschreitung des zukünftigen Volumenbedarfs der Siedlungsabfalldeponien. Besonders fällt hier die Kapazität der Deponie Eiterköpfe aus dem Rahmen, die offenbar überdimensioniert geplant und entsprechend genehmigt wurde.

Für den BUND ist fraglich, ob die Deponie Berg, die als nicht TASi-konform eingestuft wurde, wirklich für die künftige Ablagerung von mineralischen Abfällen geeignet ist. Hier sollte der Verzicht auf die Deponie, auch im Hinblick auf die Nachbarschaft zur Deponie Heuchelheim-Klingen eingeplant werden, oder zumindest eine deutliche Eingrenzung des zugelassenen Abfallspektrums erfolgen.

Das Kriterium ‚TASi-konform’ der zukünftigen Deponien sollte einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf die Eignung der geologischen Barriere unterzogen werden. Diese Barriere ist maßgeblich für die Langzeitsicherheit der Deponien verantwortlich. Bei einigen Deponien entspricht der Untergrund nicht ganz den Anforderungen der TASi und es wurde versucht, diese Defizite durch künstliche Barrieren oder durch deren Überdimensionierung zu kompensieren. Dabei kann aber die Langzeitsicherheit nicht in dem Umfang gewahrt werden, wie bei einem geeigneten Untergrund der Fall ist.


13. Müllverbrennungsanlagen

Im Abfallwirtschaftsplan ist unklar, ob die Verbrennungsanlage Pirmasens tatsächlich im Jahr 2001 ausgelastet war. Während in Abb. 42, S. 61, die Auslastung als erreicht dargestellt wird, finden sich weiter hinten im Plan ein Hinweis darauf, dass 2001 noch Kapazität verfügbar war (S. 79).
In Abbildung 42 sollten bei der Auslegung der Kessel einheitlich Angaben gewählt werden.

Unglaubwürdig klingt die Passage auf S. 67, nach der die Verwertung von Schlacke in Frage gestellt ist und eine Deponierung erwogen wird. Hier fragen wir uns, ob nicht die Verwertung der Schlacke Genehmigungsvoraussetzung für MVA/MHKW war und ob diese Voraussetzung durch den Plan aufgehoben oder aufgeweicht werden soll. Die Zielrichtung der Deponierung von Schlacke sollte aus dem Plan gestrichen werden, da sie den Genehmigungsvoraussetzungen für die MVAs zuwider läuft.


14. Klärschlammentsorgung

Aus dem Plan geht hervor, dass offenbar noch immer Klärschlamm deponiert wird. Hierzu fehlt eine fachliche Begründung.

Zur zukünftigen Klärschlammentsorgung können schon jetzt Szenarien in den Plan aufgenommen werden, die darlegen, was mit den unter Umständen künftig nicht landwirtschaftlich verwertbaren Schlämmen geschehen kann. Ein künftiges Behandlungserfordernis kann Auswirkungen auf die Auslastung der Siedlungsabfallbehandlungsanlagen haben. Die landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme sollte bei gegebener Eignung der Schlämme weiterhin bevorzugt werden.


15. Planvorgaben

Die abfallwirtschaftlichen Pflichten sollten ergänzt werden um die Positionen des Landes zur Abfallvermeidung sowie zur Schadstoffminimierung und –entfrachtung von Abfällen. Hier könnten die Position des Landes zu EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schadstoffgehalt von Produkten, Rücknahmesystemen, E-Schrott und zur Pfandregelung für Weinflaschen Aufnahme finden. Die bloße Darstellung der bestehenden rechtlichen Vorgaben ist wenig informativ und führt zu keiner Weiterentwicklung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Zielerreichung.

Wir begrüßen nachdrücklich die Zielsetzung, mittelfristig eine Maximierung der stofflichen Verwertung von Hausabfällen zu erreichen, sei es im Bereich der organischen Siedlungsabfälle oder bei den Wertstoffen (S. 71).

Für die „hocheffizienten thermischen Behandlungsanlagen“, die für gemischte Siedlungsabfälle genutzt werden sollen, fehlen genaue Kriterien: Offen ist, wann eine Anlage hocheffizient arbeitet und wann nicht. Interessant ist auch die Frage, welche Anlagen in Rheinland-Pfalz diesem Kriterium gerecht werden. Leider enthält der Plan hierzu keine Angaben. An anderer Stelle wird gefordert, dass die Möglichkeiten der Optimierung der Energieerzeugung und -nutzung bei thermischen Behandlungsanlagen geprüft werden sollen (S. 73). Bedeutet dies, dass hier Potentiale bei bestehenden Anlagen vorhanden sind und diese somit noch nicht hocheffizient arbeiten?

Der Absatz zur Förderung von Verwertungsmaßnahmen durch öffentliche Entsorgungsträger sollte gestrichen oder nur auf den Bereich Eigenkompostierung bezogen werden. Für alles andere sind die Träger nicht zuständig oder verfügen nicht über die finanziellen Möglichkeiten.


16. Ökonomische Aspekte:

Bei der Darstellung der Ist-Situation der öffentlichen Abfallentsorgung wird leider nur in geringem Umfang auf die ökonomischen Gegebenheiten eingegangen. Die künftige Entwicklung der Kostensituation der Abfallentsorgung wird nicht betrachtet. Da die Kostenentwicklung aber maßgeblich die weitere Entwicklung der Abfallwirtschaft bestimmt, hätte diesem Faktor mehr Aufmerksamkeit zukommen müssen.

Außerdem vermissen wir eine Darstellung der Kosten, die durch die Schließung zahlreicher Deponien in den kommenden Jahren für die Nachsorgephase entstehen. Hier wäre interessant zu erfahren, ob die Gebietskörperschaften ausreichende Rückstellungen für die Abdeckung der Deponien und für die Nachsorgephase gebildet haben oder wo diese versäumt wurde. Die Frage der Schließung einer Deponie ist immer eng mit den bereits erwirtschafteten Kosten für den Abschluss und die Nachsorge verknüpft. Hierzu wünschen wir uns genauere Angaben, z. B. in Kapitel B 1.7.


17. Konzeption der kooperativen Restabfallwirtschaft

In diesem Kapitel wird der Eindruck erweckt, es handele sich bei den verschiedenen Formen der Zusammenarbeit um eine Konzeption des Landes. Tatsächlich beinhaltet die Konzeption eine Wiedergabe der Entscheidung der öffentl.-rechtl. Träger mit Stand von Mitte 2002. Dies sollte zu Beginn des Kapitels B2 schon herausgestellt werden und nicht erst in Kapitel B 2.3.

Nicht nachvollziehbar ist die bewusste Abwertung der mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen (S. 77 f.), die angeblich die Entsorgungssicherheit nicht gewährleisten können. Warum wird hier davon ausgegangen, dass diese Anlagen nicht nach erfolgter und zum Teil schon beantragter Nachrüstung auch schon vor 2005 Entsorgungssicherheit bieten können?
Gleichzeitig wird den Trockenstabilat-Anlagen Entsorgungssicherheit, auch nach 2005 zugesprochen, obwohl völlig offen ist


  • wo und zu welchen Konditionen der getrocknete Müll verbrannt wird,
  • ob wirklich qualitativ hochwertige Stoffströme zur Verwertung entstehen,
  • ob die gesetzlichen Vorgaben bei der Stabilat-Verbrennung eingehalten werden und
  • ob der Planer/Betreiber den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen in Zukunft bzw. weiterhin gerecht werden kann (Stichwort: Verkauf von Herhof).
Bei diesem Verfahren wird im Plan eine zu optimistische Erwartung des Landes deutlich. Gleichzeitig blendet das Land in dem Abfallwirtschaftsplan alle bekannten Unwägbarkeiten, insbesondere im Hinblick auf die entstehenden Stoffe und ihre nicht ganz einfache weitere Entsorgung, aus.

Der BUND begrüßt, dass das Land nun keine Notwendigkeit zum Bau weiterer Müllverbrennungsanlagen in Rheinland-Pfalz sieht.

Der BUND geht davon aus, dass der DVZ Eiterköpfe weiterhin ein Eigenleben in der rheinland-pfälzischen Abfallwirtschaft führen wird und auch zukünftig eigene Vorstellungen entwickelt und gegenüber dem Ministerium durchsetzt. Aus diesem Grund können wir nachvollziehen, dass dem Ministerium keine Planung der künftigen Restabfallwirtschaft vorliegt und in den Abfallwirtschaftsplan (S. 86) aufgenommen werden konnte.

Das Konzept zur Bildung von Deponieregionen (S. 90) wird sicherlich durch die Preisgestaltung der rheinland-pfälzischen Deponiebetreiber und anderer Deponiebetreiber beeinflusst und damit in Frage gestellt sein.

Zur Deponie Berg haben wir oben im Text Anmerkungen gemacht. Die Deponie sollte aus der Konzeption herausgenommen werden.
Die Angaben zum Landkreis Bad Kreuznach sollten in Kapitel 2.3.25 aktualisiert werden. Gleiches gilt für dessen Kooperationspartner.


18. Sortieranlagen

Da den Sortieranlagen für Sperrmüll und Gewerbeabfälle eine Funktion zur Bereitstellung der für erforderlich erachteten zusätzlichen Behandlungskapazitäten zugesprochen wird, sollten die vorhandenen und geplanten Anlagen auch im Abfallwirtschaftsplan aufgenommen werden.


Ludger Nuphaus


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