Landesverband Rheinland-Pfalz

Windkraftvortrag von Dr. Erwin Manz

Am 23. Oktober 2008 hielt Dr. Erwin Manz auf der "Tagung Windkraft im Binnenland" an der FH in Bingen einen Vortrag über "Windkraft aus der Sicht des Naturschutzes".

Der Vortrag steht hier zum Download bereit.


Download     Windenergie_BUND_Position_Manz_081023 (PDF, 643 kB)

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Thesen Windenergienutzung

Positionspapier des BUND Rheinland-Pfalz

beschlossen auf der Landesdeligiertenversammlung 2002 in Koblenz

Grundsätzliches:

Die Nutzung der Windenergie ist wie die anderer erneuerbarer Energieträger dann besonders sinnvoll, wenn parallel dazu der gesamte Energieverbrauch drastisch heruntergefahren wird.
Die Einsparmöglichkeiten sind, wie mehrere Untersuchungen der letzten Jahre beweisen, erheblich (über 50 %).


Die Nutzung der Windenergie leistet einen bemerkenswerten Beitrag zur CO2 -Minderung und damit zum Klimaschutz. Beim Betrieb von Windkraftanlagen fallen praktisch keine Rest- und Abfallstoffe an.


Zu einer deutlichen gesellschaftlichen Förderung der regenerativen Energien gibt es keine sinnvollen Alternativen.


Der BUND Rheinland-Pfalz steht der Nutzung der Windenergie durch Windkraftanlagen (WKA) grundsätzlich positiv gegenüber.

Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Geeignete Flächen sollen in den Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen ausweisen werden, um einen geordneten, steuerbaren Ausbau der Windenergienutzung zu erreichen.


Auf eine Einzel-Prüfung vor Ort soll nie verzichtet werden, da WKAs aufgrund ihrer exponierten Lage immer einen Eingriff nach dem Landespflegegesetz darstellen.

Beeinträchtigungen durch die Nutzung der Windenergie sind nicht völlig zu vermeiden, können aber bei konsequenter Anwendung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente und technischen Möglichkeiten auf ein zumutbares Maß reduziert werden.


Windenergie bietet vor allem in strukturschwachen Regionene die Möglichkeit, die Wirtschaftskraft zu stärken, schafft Arbeitsplätze und verbessert die Exportchancen.


Wir unterscheiden 3 Flächenkategorien:

  1. Ausschlußbereiche - Hier sollen Windkraftanlagen unseres Erachtens nicht errichtet werden.
  2. Restriktionsbereiche - Windkraftanlagen sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
  3. Gunstbereiche - Dies sind Gebiete, die sich für Windkraftanlagen eignen.

Ausschlußbereiche:

die nach dem rheinland-pfälzischen Landes-pflegegesetz ausgewiesenen Schutzgebiete (außer Restriktionsgebiete) sowie die Flächen nach § 24 LPflG u. Habitat-Richtlinie 92/43 EWG, soweit sie durch WKAs beeinflußt werden können.

innerhalb bestimmter Abstände nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. den vorgeschriebenen dB(A)-Werten; bei Siedlungen mindestens 500m



Restriktionsgebiete:

  • Waldflächen
  • Naturparks
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Überschwemmungsgebiete
  • Kurgebiete/Erholungsbereiche
  • landesweit und regional bedeutsame Biotope
  • Vogelzugkorridore / Vogelschutzgebiete gemäß EU- Vogelschutzrichtlinie
  • Kulturlandschaften oder deren Teile mit besonderer naturräumlicher oder kulurhistorischer Bedeutung

Kriterien für Gunstbereiche

Vorrangig windhöffige Standorte mit mindestens 3,5m/s in 10m Höhe im Jahresdurchschnitt

Zuordnung zu anderen technischen Anlagen

Lage bei landwirtschaftlichen Betrieben, evtl. Gewerbe- und Industriegebieten

Gruppenbildung bevorzugen

Anlagen größerer Leistung (geringere Anzahl von Standorten), mindestens 600 kW, möglichst mindestens 1 MW

Farblich der Umgebung angeglichener Anstrich; evtl.Verzicht auf "weiß“

Erstellt vom Arbeitskreis Energie des BUND Rheinland-Pfalz;

Michael Carl
Höhenweg 15, 56335 Neuhäusel
Tel.: 02620/8416, Fax.: 02620/950805

Stand: April 2002


Download     Thesen Windenergie_BUND LV (PDF, 54kB)

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