Landesverband Rheinland-PfalzThesen Freiflächen-FotovoltaikanlagenPositionspapier des BUND Rheinland-PfalzBeschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung 2004 in LudwigshafenGrundsätzliches:
1.) Gunstbereiche Dies sind Flächen, die sich nach unserer Auffassung für Fotovoltaikanlagen eignen. 2.) Restriktionsbereiche Dies sind Flächen, auf denen Fotovoltaikanlagen unter bestimmten Bedingungen zugestimmt wird. 3.) Ausschlussbereiche Dies sind Flächen, auf denen Fotovoltaikanlagen unseres Erachtens nicht errichtet werden sollen. Kriterien für Gunstbereiche Weitgehend denaturierte bzw. vorbelastete Flächen, die auch in absehbarer Zeit nicht in einen ökologisch vernünftigen Zustand gebracht werden können wie • Aufgelassene Gewerbegebiete • Nicht renaturierte Mülldeponien und Abraumhalden • Ehemalige Munitionsdepots • Lärmschutzwälle • Parkplätze • Versiegelte Höfe oder Innenbereiche Restriktionsgebiete: • Gartenflächen im Innenbereich • Nicht versiegelte Flächen im Innenbereich oder am Rand einer Kommune, wenn die Module so hoch befestigt werden, dass eine ökologische Qualitätsminderung der Flächen großteils ausbleibt Ausschlussbereiche: • Alle Gebiete, die nicht unter Restriktionsbereiche oder Gunstbereiche fallen. Dazu gehören praktisch alle unversiegelten Flächen wie Wiesen, Äcker, Wälder usw. Erstellt vom Arbeitskreis Energie des BUND-Landesverbandes Rheinland-Pfalz; Michael Carl Höhenweg 15, 56335 Neuhäusel, Tel. 02620/8416; Fax: 02620/950805; Email: mcarl@rz-online Stand: März 2004
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