Landesverband Rheinland-Pfalz

Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes

Im März 2002 wurde – längst überfällig – das Bundesnaturschutzgesetz novelliert. Das Landespflegegesetz RLP muss nun innerhalb von drei Jahren an diese Rahmenvorschriften angepasst werden. Der Landesgesetzgeber hat es jetzt in der Hand, in welchem Umfang der Naturschutz wirklich profitieren wird.

Anlässlich einer Fachtagung stellte Ministerin Conrad am 7.4.03 erstmals öffentlich erste Eckpunkte der neuen, künftig als Landesnaturschutzgesetz bezeichneten Regelwerkes vor. Sie forderte gleichzeitig die Naturschutzverbände auf, sich mit eigenen Vorschlägen an der Gestaltung des neuen Gesetzes zu beteiligen. Diese Anregung aufgreifend legte der BUND Rheinland-Pfalz im Mai 2003 seine Gesetzesvorschläge dem Ministerium vor. Die teilweise sehr detaillierten Lösungsvorschläge werden nachfolgend in neun Kernthesen zusammengefasst.

Da die Ministerin den Aspekt „Naturschutz durch Nutzung“ als Leitlinie in der Novelle verankern möchte, wurde eigens dazu ein BUND-Positionspapier „Naturschutz durch Nutzung“ erstellt und überreicht.

Nach Auffassung des BUND kommt der landwirtschaftlichen Nutzung eine sehr hohe Bedeutung für den Naturschutz zu. Allerdings hebt der Verband hervor, dass die sonstigen, bislang erfolgreich eingesetzten Instrumente des Naturschutzes (z. B. wirkungsvolle Nutzungseinschränkungen in Schutzgebieten, konsequenter Vollzug der Eingriffsregelung, vorausschauende Landschaftsplanung, langfristig konzipierte Biotopentwicklung und -pflege) dabei nicht vernachlässigt werden dürfen.
siehe: Positionspapier „Naturschutz durch Nutzung“


Download     Novellierung des Landespflegegesetzes, Anmerkungen des BUND Rheinland-Pfalz (pdf-Download; 71 kB)

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