BUND Regionalverband Stuttgart




Hintergrundpapier zur Pressekonferenz am 10.05.2005
BUND begründet Klage gegen Stuttgart 21

Das Alternativkonzept "Kopfbahnhof 21" sieht neben der Modernisierung des bestehenden Bahnhofs die Beseitigung von Engpässen vor. Zum Beispiel sollen zwischen Hauptbahnhof und Bad Cannstatt zwei neue Gleise verlegt und das Gleisvorfeld kreuzungsfrei umgebaut werden. Die Anbindung an die Neubaustrecke bei Wendlingen erfolgt durch das Neckartal mit Abzweigung im Bereich von Esslingen-Mettingen. Der Flughafen wird über einen Abzweig von der Neubaustrecke und die Gäubahn im bestehenden Flughafenbahnhof angebunden.

"Auch aus finanzieller Sicht ist die BUND-Alternative ,Kopfbahnhof 21' dem geplanten ,Stuttgart 21' vorzuziehen", betonte Michael Spielmann, BUND-Landesgeschäftsführer. Der BUND rechnet mit Kosten von 350 Mio. Euro für die Modernisierung des Kopfbahnhofes, 453 Mio. Euro für die Anbindung an die Neubaustrecke nach Ulm sowie 275 Mio. Euro für Flughafenanbindung. Für insgesamt weniger als 1,1 Mrd. Euro sei ein Gesamtpaket zu realisieren, das dem Anspruch eines "Jahrhundert-Bahnhofes" tatsächlich gerecht werde. Die Fahrzeiten, die der "Kopfbahnhof 21" ermögliche, seien zum Teil sogar kürzer als bei "Stuttgart 21".

Der BUND weist in seiner Klagebegründung nach, dass sein Alternativkonzept "Kopfbahnhof 21" - im Gegensatz zu "Stuttgart 21" - allen Anforderungen an eine langfristig leistungsfähige Schieneninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) gerecht wird. "Anschlüsse aus allen Richtungen in alle Richtungen in kurzer Zeit (Vollknoten im Integralen Taktfahrplan), hohe Anschlusssicherheit, geringe Verspätungsanfälligkeit, große betriebliche Flexibilität und auch in Spitzenzeiten eine hohe Leistungsfähigkeit kennzeichnen den ,Kopfbahnhof 21'", erläuterte Dr. Armin Wirsing, Rechtsanwalt des BUND. Dies habe der Planfeststellungsbeschluss nicht erkannt, die Genehmigungsbehörde habe verkannt, dass "Stuttgart 21" bahnbetrieblich nur funktionieren könne, wenn der Zugverkehr reibungslos, ohne Störungen und Verspätungen verlaufe - also unter realitätsfernen Rahmenbedingungen. Der Ausschluss dieselbetriebener Züge behindere die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Großraum Stuttgart bei ihrem freien Zugang zum Schienennetz. Außerdem verfüge der geplante Durchgangsbahnhof nicht über genügend Kapazität, um einen integrierten Taktverkehr mit pünktlichen Zuganschlüssen zu gewährleisten.

Nach Ansicht des BUND verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen zwingende Gebote des Naturschutzrechtes. "Die durch den Bau des unterirdischen Durchgangsbahnhofes bedingten Eingriffe im Mittleren Schlossgarten werden unterschätzt, die Wertigkeit der Ausgleichsmaßnahmen wird überschätzt und mit den Ersatzmaßnahmen im Mussenbachtal bei Kornwestheim wird eine völlig ungeeignete Maßnahme planfestgestellt", erläuterte BUND-Landesgeschäftsführer Spielmann. Auch weist der BUND nach, dass die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Stuttgart 21 nicht ausreichen. Die Erweiterung des Unteren Schlossgartens um 5,8 ha könne den Verlust von 8 ha des Mittleren Schlossgartens bei weitem nicht ersetzen. "Stuttgart 21" werde den Verlust wertvoller Trockenbiotopen - mit einer Vielzahl gefährdeter Arten - aus naturschutzfachlicher Sicht nur unzureichend ausgleichen.

Für eine fehlerfreie Abwägung müsse bewertet werden, in welchem Umfang die jeweiligen Konzepte Eingriffe in die Natur verursachen - und ob sich für die Genehmigungsbehörde eine unter Naturschutzgesichtspunkten günstigere Alternative als vorzugswürdig aufdrängen müsse. Die BUND-Alternative "Kopfbahnhof 21" komme ohne Eingriffe in den Mittleren Schlossgarten aus - "Stuttgart 21" hingegen vernichte einen Großteil des geschützten Baumbestandes im Schlossgarten, gefährde dauerhaft die Ventilations- und Kaltluftabflussbahnen und zerstöre wertvollste, stadtzentrale Erholungsflächen. Dies habe die Genehmigungsbehörde nicht ausreichend berücksichtigt.


Für Rückfragen:

Michael Spielmann, BUND-Landesgeschäftsführer
Tel.: 07 11/62 03 06-0
Fax: 07 11/62 03 06-77
michael.spielmann@bund.net


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