BUND SüdhardtEndlich Offenlage der nach § 24a geschützten BiotopeDie geschützten Biotope sind unter folgendem link im Internet einsehbar:http://www2.lfu.baden-wuerttemberg.de/brs-web/ Die Ergebnisse der Kartierung der nach § 24a Naturschutzgesetz geschützten Biotope werden in Elchesheim-Illingen und Durmersheim veröffentlicht. Aktuell: Jetzt Offenlage auch in Bietigheim! Seit dem Jahr 1992 stehen bestimmte im Paragraph 24a des Naturschutzgesetzes aufgeführte Biotope unter gesetzlichem Schutz. Die wichtigsten bei uns vorkommenden Biotoptypen sind Feldgehölze und Feldhecken mit dem Schwerpunkt auf der Hardt, daneben finden sich Röhrichte, Seggenriede und Feuchtbebüsche mit einem Verbreitungsschwerpunkt im Tiefgestade. Wichtig ist, dass nicht nur die jetzt veröffentlichten, dabei kartgrafisch und beschreibend festgelegten Biotope geschützt sind, sondern alle Landschaftsteile, die dem im Gesetz beschriebenen Biotoptyp entsprechen, geschützt sind. Der Schutz besteht aus einem Veränderungverbot, d. h. alle Handlungen die zu einer Zerstörung oder Beeinträchtigung des Biotops führen sind verboten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern belegt werden. Zugelassen sind alle Maßnahmen die der Erhaltung und der Pflege der Biotope dienen sowie die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Bei den jeweiligen Gemeinden kann man sich über die Biotope auf der Gemarkung informieren. Für Informationen steht auch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rastatt unter der Telefonnummer 07222-381-4113 zur Verfügung. Auf den folgenden Seiten werden wir Sie über die bei uns vorkommenden geschützten Biotope informieren und einzelne davon vorstellen. |
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