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Altlast Kappel: BUND-Stellungnahme zur Sanierung des ehemaligen Betriebsgeländes der Stolberger Zink AG in Freiburg

10.10.2012

Altlast Kappel: BUND-Stellungnahme zur Sanierung des ehemaligen Betriebsgeländes der Stolberger Zink AG in Freiburg

Sanierung des ehemaligen Betriebsgeländes der Stolberger Zink AG in Freiburg

Anhörung zum bodenschutzrechtlichen Sanierungsverfahren und Beteiligung im Verfahren  - AZ 151.555.3005

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen wie folgt Stellung und erheben Einwendungen zu dem oben genannten Verfahren im Namen und Auftrag des BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. und des BUND Ortsverbandes Freiburg.

Im Vorfeld möchten wir die guten und ausführlichen Unterlagen, die im Internet von der Stadt Freiburg zur Verfügung gestellt wurden, ausdrücklich loben.

  • 1.Lagerung des Erdaushubes

    Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Lagerung des Erdaushubes in unmittelbarer Nähe zu dem dann entstehenden Baugebiet nicht die bestmögliche Lösung sein kann und darf. Wir schlagen daher eher eine Lagerung des Aushubes in einer Sondermülldeponie vor. Bei einer Verbringung in eine Sondermülldeponie werden weitere Gefahren für die Umwelt und Belastungen der Bevölkerung weitestgehend in der Zukunft ausgeschlossen, auch wenn dies kurzfristig mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch LKW verbunden ist.

    Eine Verlagerung des Erdaushubes aus dem Gebiet A in das Gebiet B/C oder D sehen wir zwar als durchführbar, aber äußerst kritisch und weiterhin als Umweltbelastung für die Bevölkerung an. Eine weiterhin bestehende Umweltgefährdung ist schon damit gegeben, dass Oberflächenabdichtungen nicht dauerhaft dicht bleiben werden und nach Jahren/Jahrzehnten eine weitere Sanierung nötig wird.

    Bei einer Lagerung auf Fläche B/C müssen 13.000 m² wertvoller Wald abgeholzt werden. In dem UVU-Gutachten Seite 19 wird darauf hingewiesen, wie wertvoll dieser Wald ist,  er wird so charakterisiert: "Der Waldbestand auf Fläche B/C ist deutlich älter und weist zusätzlich forstliche Waldfunktionen auf (Bodenschutzwald aufgrund der Hanglage, Emissionsschutzwald, Klimaschutzwald,
    Erholungswald Stufe 2). Die Wiederherstellung ist nur langfristig möglich. Die Fläche ist exponiert;
    die Veränderung hat eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsempfindens zur Folge."

     Auch ist die Lärmschutzfunktion des Waldes aus unserer Sicht nicht zu vernachlässigen.

    Ebenfalls halten wir eine dauerhafte Überwachung der "neuen Deponie" nicht für machbar. Somit wird über kurz oder lang wieder Sickerwasser in den Untergrund eindringen. Des Weiteren ist nicht geklärt, in wieweit Setzungen der Deponie die Dichtheit gefährdet oder verringert.

    Ebenfalls bezweifeln wir eine dauerhafte Dichtigkeit bei natürlichem Samen-Anflug  von tiefwurzelnden Bäumen und Pflanzen, die dann über Jahrzehnte immer wieder per Pflegemaßnahmen zu entfernen wären.

    In Bezug auf Dichtigkeit der Oberflächenversiegelung teilen wir die Bedenken des GEOsens-Gutachten auf Seite 31 Punkt 3.2.2. Auch GEOsens bezeichnet die Abdichtung der Hanglagen "mit sehr hohem Aufwand", somit ist diese Art der Abdichtung sehr teuer und fast nicht machbar. "Insbesondere bei B1 scheidet sogar die Abdichtung wegen des steilen Reliefs  aus, da dort eine Ausführung dieses Kombinationsdichtungssystem nur mit zusätzlichen Einrichtungen (z.B. Terrassierung mit Stützmauern) realisierbar wäre."
    Hier stellt sich die Frage, wie stark und dauerhaft müssten die Stützmauern ausgerüstet sein, um eine Hangrutschung zu verhindern und/oder einen Durchbruch von belasteten Wässern zu verhindern.
    Ebenso kritisch wie GEOsens auf S. 32 sehen wir die Dichtigkeit der Abdichtung an sich:
    "Ein Kombinationsdichtungssystem ist auch bei einwandfreier baulicher Ausführung nicht ohne Inspektion und Instandhaltungsmaßnahmen dauerhaft dicht. Undichtigkeiten durch Durchwurzelung und Kleintierbauten sind im Laufe der Jahre zu erwarten. Auch ungleichmäßiges Setzungsverhalten kann zu Undichtigkeiten führen, so dass Instandhaltungsarbeiten eingeplant werden müssen. Die jährlichen Kosten für Werterhalt und Betrieb werden im lokalen Kontext auf ca. 5 % der Bausumme geschätzt."

  • 2. Problembereich Wässer

    Sämtliche Wässer (Oberflächenwasser und Drainagewasser) aus dem Gebiet (A, B/C, D) müssen dauerhaft, unabhängig von der Sanierung des Gebietes, aufgefangen und gereinigt werden. Sie müssten entweder über eine separate Abwasserleitung, vor Ort oder über ein Auffangbecken dann per LKW zur nächsten Kläranlage verbracht werden. Hier stellt sich die Frage, ob die Kläranlage für derartige Abwässer geeignet ist und wo dann die anfallenden Klärschlämme verbracht werden müssen.
    Eine ungereinigte Einleitung der Wässer in Vorfluter ist für uns nicht akzeptabel.

    Die Einleitung von stark Cadmiumhaltigen Wasser in die Brugga ist von Seiten des BUND nicht zu tolerieren. Selbst der vom Regierungspräsidium Freiburg akzeptierte Wert von 10 µg/l Cadmium ist in Bezug auf Fischgiftigkeit von Cadmium nicht nachvollziehbar., stattdessen sollte der Höchstwert bei 5 µg/l Cadmium liegen.

    Den Bau einer Vertikaldränage zur Ableitung von belastetem Wasser in den Untergrund aus den "Quellen" Q2 und Q9 ohne vorherige Behandlung halten wir für wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig! Es handelt sich ja hier nicht um natürliche Quellen, die eine geogene Belastung mit Schwermetallen aufweisen, sondern um Drainagewasser aus der Altlast. Im Rahmen der Verbindlicherklärung des Sanierungsplans ist dieses zu berücksichtigen und den Anforderungen an den Grundwasserschutz Rechnung zu tragen. Als Maßstab für die Anforderungen an die Einleitung von belastetem Deponiewasser in das Grundwasser sind die Geringfügigkeitsschwellen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) heranzuziehen.

  • 3.LHKW-Belastung

    Des Weiteren sind in dem Gebiet partielle LHKW-Belastungen vorhanden. Die Eintragsstelle ist laut Umweltamt Freiburg bekannt, liegt aber außerhalb des für verbindlich zu erklärenden Bereiches des Sanierungsplans. Diese LHKW-Belastungen sind entweder separat auszukoffern und einer Reinigung zuzuführen oder direkt vor Ort (wir bevorzugen diese Lösung) per Boden-Luft-Sanierung zu dekontaminieren.
    Vor der Verbindlicherklärung des Sanierungsplans muss auch die Sanierung der Flächen mit LHKW-Kontaminierung rechtlich und finanziell abgesichert werden. Hierzu wäre es hilfreich, wenn die Untersuchungen mit den einzelnen Höchstbelastungen der verschiedenen betroffenen Gebiete öffentlich bekannt gegeben werden würden.

    Wir schließen uns der Beurteilung von GEOsens an, dass eine Eingrenzung der LHKW-Belastung für das Gebiet vorzunehmen ist.

    Weiterhin sollten die Auswirkungen/Beeinträchtigungen auf die verschiedenen Schutzgüter und eine Bewertung der Immissions- und Emissionssituation im Grundwasser beurteilt und durchgeführt werden.

    Es sollte auch festgehalten werden, dass in die anzulegenden Teiche nur unbelastetes Wasser geleitet werden darf. Hierzu sind laufende Untersuchungen festzuschreiben.

  • 4.Verbindlicherklärung

    Die Regelung der Verbindlicherklärung dient dazu, sowohl der zuständigen Bodenschutzbehörde als auch dem Sanierungspflichtigen Sicherheit über den Umfang der durchzuführenden Maßnahmen und somit auch die Kosten zu geben. Für verbindlich erklärte Sanierungspläne sollen daher alle weiteren Entscheidungen und Genehmigungen (z. B. Baurecht, Wasserrecht) enthalten.

    Kritikpunkte:
    Tabelle 1, Seite 8 HPC3 führt zwar notwendige Genehmigungen auf, diese werden jedoch
    im Rahmen des vorgelegten Sanierungsplans nicht ausreichend materiell beschrieben.
    Einzelne Maßnahmen sind mit "ggf. wasserrechtliche Erlaubnis..." beschrieben. Solche
    Formulierungen entsprechen nicht dem Bestimmtheitsgrad eines für verbindlich zu erklärenden Sanierungsplans. Das als Anlage 6 beigefügte Gutachten der ICP zur Oberflächenabdeckung der Ablagerungsflache B/C liegt nur im Entwurf vor.
    Wir fordern daher, dass der für verbindlich zu erklärende Sanierungsplan aufgrund seiner konzentrierenden Wirkung alle notwendigen Genehmigungen enthält und diese  von der zuständigen Behörde auch voll umfänglich offen gelegt werden. Diese betrifft insbesondere die wasserrechtlichen Genehmigungen mit den Anforderungen an die Einleitung in Oberflächengewässer und die Einleitungen in das Grundwasser. Insgesamt muss der Sanierungsplan für alle Bereiche einen Detaillierungsgrad entsprechend der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI aufweisen.

    Wir fordern darüber hinaus, dass im Rahmen der Verbindlicherklärung der Verpflichtete eine ausreichend hohe Sicherheitsleistung hinterlegt.

    Weiter ist wichtig, dass die Überwachung der Sicherungsmaßnahmen dauerhaft erfolgt. Die Messungen zur Setzung enden laut Sanierungsplan nach 10 Jahren. Dieses ist entschieden abzulehnen.

  • 5. Fazit

    Grundsätzlich ist ein für verbindlich zu erklärender Sanierungsplan das richtige Rechtsinstrument. Im Detaillierungsgrad und Umfang der dargestellten Maßnahmen besteht jedoch noch Nachbesserungsbedarf.

    Der BUND favorisiert die ordnungsgemäße Entsorgung der in A anfallenden Aushubmaterialien auf einer dafür zugelassenen externen Deponie. Sollte die Umlagerung der Materialien innerhalb der Altlast weiter verfolgt werden, ist in Hinblick auf Umweltverträglichkeit und Standsicherheit eine auf Grundlage eines Variantenvergleiches zu treffende Entscheidung transparent darzustellen. Auf der Grundlage der bisher eingesehenen Dokumente wird von Seien des BUND eine Umlagerung auf die Fläche B/C abgelehnt.

    Nicht politische Querelen zwischen benachbarten Kommunen aufgrund von Gemeindegrenzen, sondern die aus fachlicher Sicht am besten geeignete Ablagerungsfläche ist zu wählen. Ist zwischen den beiden Kommunen kein Konsens herzustellen, muss das Regierungspräsidium Freiburg als obere Bodenschutzbehörde die Federführung übernehmen und das Verfahren durchführen.


  • 6. Weitergehende Aufforderung

    Wir möchten die Stadt Freiburg auffordern, mit Kirchzarten zusammen eine Sanierung des Gebietes D schnellstmöglich in Angriff zu nehmen und durchzuführen. Es wäre fatal, neben einem Neubaugebiet eine Altlast weiter bestehen zu lassen. Aus dieser Altlast sind Beeinträchtigungen der Gesundheit der Anwohner und besonders von Kinder zu befürchten.


Bitte halten Sie alle oben aufgeführten Einwender einzeln über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden.

Mit freundlichem Gruß
Gez. Werner Gottstein

Noch ein Dank:


Es gibt im Umwelt- und Naturschutz beim BUND und in allen Verbänden eine Gruppe von Menschen die eine weitgehend unbeachtete, stille, ungeheuer wichtige Arbeit leistet (siehe oben). Diese Menschen sitzen in ihrer Freizeit am Computer und verfassen Stellungnahmen zu umwelt- und naturschutzrelevanten Planungen. Sie stehen nicht im Vordergrund und sind dennoch unersetzlich. Manches falsche, problematische umwelt- und naturgefährdende Projekt konnte von diesen Menschen gestoppt, oder mensch- und naturverträglich optimiert werden. Ihnen gebührt ein Dank!
Axel Mayer






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Dieser Artikel wurde 3244 mal gelesen und am 15.1.2014 zuletzt geändert.