Diese Seite ausdrucken

Mc Donalds Werbetafel an der Autobahn kann entfernt werden / Höchstrichterliche Bestätigung mit bundesweiter Bedeutung:

14.09.2007
Mc Donalds Werbetafel an der Autobahn kann entfernt werden
Höchstrichterliche Bestätigung mit bundesweiter Bedeutung:


An die Medien 13. Sept. 2007

Obwohl in Deutschland der § 33 Straßenverkehrsordnung, Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet, nahmen bisher bundesweit und auch Südbaden die illegalen, großen Werbetafeln entlang der Straßen immer mehr zu.

Erfolgreich hatte BUND Geschäftsführer Axel Mayer auf den Abbau einer illegalen Werbetafel eines Möbelhauses an der Autobahn im Landkreis Emmendingen gedrängt. Das Landratsamt Emmendingen hatte schnell reagiert, die Tafel wurde abgebaut.

Der BUND hatte danach das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald aufgefordert, eine große Mc Donald`s Werbetafel an der Autobahn A5 bei Hartheim-Feldkirch entfernen zu lassen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hatte dem BUND mitgeteilt, dass die Beseitigung der Werbetafel bereits am 3.5.2006 angeordnet wurde. Gegen diese Anordnung hatte die Werbefirma geklagt. Doch sowohl das Regierungspräsidium Freiburg als auch der Verwaltungsgericht Freiburg haben diese Entscheidung des Landratsamtes bestätigt.

Es „lohnte“ sich für die Werbefirma und für Mc Donalds in Sachen Autobahnwerbung durch alle Instanzen zu gehen, denn das Verfahren war bis jetzt beim Verwaltungsgerichsthof in Mannheim anhängig und das Schild stand werbewirksam an der Autobahn.

Jetzt liegt seit dem 05.09.2007 ein höchst erfreulicher Beschluss des VGH vor ( AZ: 3 S 1186/07), den Sie hier finden.


Wir zitieren auszugsweise:
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. April 2007 - 5 K 1679/06 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens...

Der allein auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte Antrag ist bereits unzulässig, weil er nicht den formellen Anforderungen des § 124 a Abs. 4 S. 4 VwGO genügt...

Ob Werbetafeln an Bundesautobahnen im Außenbereich zulässig sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht für eine Vielzahl von Verfahren gleichermaßen und nach einheitlichen Grundsätzen beurteilt werden. Dementsprechend ist auch das Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren zu der Auffassung gelangt, dass „das ca. 9 qm große Schild eine eklatante Störung des Landschaftsbilds darstellt, das durch weitgehend unberührte - lediglich dem Ackerbau dienende – Landschaft westlich der Bundesautobahn 5 geprägt ist“, und hat damit ersichtlich eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen.
Zitatende

BUND Geschäftsführer Axel Mayer begrüßt diese Entscheidung und dankt den Landkreisbehörden in Breisgau-Hochschwarzwald, die diesen wichtigen Prozess bis zur letzten Instanz geführt haben.
Nach Ansicht des BUND gibt es in Deutschland noch viele, große Werbeschilder, die eine eklatante Störung des Landschaftsbilds darstellen. Was im jetzt vom VGH bestätigten Freiburger Urteil für landwirtschaftlich geprägte Flächen gilt, muss für Wälder und Wiesen natürlich noch mehr gelten.

Zur nicht hinehmbaren Landschaftsverschandelung kommt bei dieser illegalen Nutzung der Natur noch die zunehmend unerträgliche Kommerzialisierung aller Lebensbereiche mit Werbung.

Ein kleines Team des BUND Regionalverbandes fährt in diesem Moment auf der Autobahn A5 und fotografiert alle Werbetafeln am Oberrhein...
Axel Mayer / Geschäftsführer
hier: Mehr Infos zum Thema / Tipps, Tricks, Infos, Artikel, Gesetze und Urteile zum erfolgreichen Kampf gegen Werbetafeln!
Auf Wunsch mailen wir Ihnen gerne auch Fotos von der Werbetafel zu


Richtig wichtig! Ihnen gefällt diese Seite? Legen Sie doch einen Link:
<a href="http://www.bund-rvso.de/autobahnwerbung-urteil-vgh.html">Mc Donalds Werbetafel an der Autobahn kann entfernt werden / Höchstrichterliche Bestätigung mit bundesweiter Bedeutung:</a>

Weitersagen
Twitter Facebook

Dieser Artikel wurde 6000 mal gelesen und am 8.10.2009 zuletzt geändert.