Zur Information ein aktueller Medienbericht (NZZ) aus der Schweiz. Auch der BUND hofft, daß die Initiative der Bürgerinitiativen die Unterstützung des Kantonsrat findet.
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urs. Voraussichtlich am nächsten Montag wird der Kantonsrat über die Einzelinitiative "Für die Mitsprache bei Atomendlagern" zu befinden haben, die 1998 vom Benkener Arzt Jean Jacques Fasnacht eingereicht worden war (NZZ 27. 8. 00) und im Jahr darauf mit 63 Stimmen nur knapp die vorläufige Unterstützung des Parlaments erhielt. Standort Benken als Stein des Anstoßes.
Mitgetragen wird der Vorstoß von zwei im Weinland angesiedelten Umweltschutzgruppen: der von Fasnacht präsidierten Bewegung gegen eine Atommülldeponie in Benken ("Bedenken") und der Interessengemeinschaft Energie und Lebensraum ("Igel"). Beide Gruppierungen sind Mitte der neunziger Jahre entstanden, als die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Sondierbohrungen in der Weinländer Gemeinde Benken ankündigte. Nachdem verschiedene Rekurse erfolglos geblieben waren, sind die Bohrungen inzwischen abgeschlossen; der Schlussbericht der Nagra liegt noch nicht vor. Hauptgegenstand der Untersuchungen ist, ob sich das im Weinländer Untergrund nachgewiesene Sedimentgestein Opalinuston als Lagerort für hochradioaktive Abfälle eignet. Ein solcher wird in der Schweiz voraussichtlich ab dem Jahr 2040 benötigt.
Die Einzelinitiative fordert in ihren Grundzügen eine Änderung der Zürcher Verfassung nach Nidwaldner Vorbild: Die Einrichtung einer Deponie soll vom Entscheid des Souveräns abhängig gemacht werden. Die Wahl des Standorts und der Art der Lagerung könne nicht allein den Expertengruppen überlassen werden, sagte Fasnacht am Mittwoch an einer Medienorientierung in Winterthur. Unterstützung erhielt er in dieser Einschätzung von SP-Kantonsrätin und "Igel"-Präsidentin Käthi Furrer. Eine Volksabstimmung biete Gewähr, dass die Verantwortlichen überzeugende Gesamtkonzepte vorlegen müssten, sagte sie.Volksinitiative als nächster Schritt? Furrer räumte allerdings ein, dass die Initiative im Kantonsrat einen schweren Stand haben werde. Der Regierungsrat beantragt die Ablehnung mit der Begründung, die Angelegenheit sei Sache des Bundes und im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sei genügend demokratisches Mitspracherecht vorgesehen. Auch die zuständige kantonsrätliche Kommission für Staat und Gemeinden stellt mit 10 zu 4 Stimmen den Ablehnungsantrag. Als Minderheitsantrag wird ein vonden Initianten als akzeptabel bezeichneter Gegenvorschlag präsentiert, der die Hauptforderung der Initiative in gestraffter Form enthält. Im Falle eines Scheiterns wollen die Initianten eine entsprechende Volksinitiative lancieren, wie Fasnacht bekräftigte.
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