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Müllverbrennungsanlage Bremgarten

31.01.2002
MVA Bremgarten: BUND und AGUS fordern kontinuierlichere Dioxinüberwachung für TREA (Breisgau)

In einem Brief an das Regierungspräsidium hat jetzt der BUND eine kontinuierlichere Überwachung für Dioxine und Furane in der geplanten MVA Bremgarten gefordert. "Es kann nicht angehen, dass diese Ultragifte nur in großen Abständen und erst nach vorheriger Ankündigung gemessen werden" sagt BUND Regionalgeschäftsführer Axel Mayer. Der BUND Forderung hat sich zwischenzeitlich auch die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Markgräflerland AGUS angeschlossen.

Ein zentrales Thema in Sachen MVA Bremgarten aber bleibt für den BUND auch in Zukunft das immer noch ungelöste Problem der Abwärmenutzung.

Anlage:

Regierungspräsidium Freiburg
Herrn Jörg Gantzer
Kaiser-Joseph-Str. 167
79098 Freiburg

Erörterungstermin TREA in Eschbach v. 23.01.02

Sehr geehrter Herr Gantzer,

bezugnehmend auf den o.g. Erörterungstermin möchten wir zu den Ausführungen der Fa. Sotec unter TOP 7.3 der Tagesordnung (Emissionsüberwachung / quasi-kontinuierliche Überwachung von Dioxinen und Furanen) hinsichtlich ihrer ablehnenden Haltung zum Einbau eines geeigneten Messgerätes folgende Ergänzungen anmerken.

Zur Erinnerung

Nach Aussagen der Fa. Sotec sei das AMESA-Gerät der Fa. Becker nicht zur online-Datendarstellung geeignet und deshalb sei auch keine wie in der 17. BImSchV vorgegeben "kontinuierliche Messung" möglich. Daher wurde eine Verpflichtung zum Einbau von der Fa. Sotec abgelehnt.

Firmenphilosophie oder fachliche Begründung?

Die Interpretation der Fa. Sotec, dass "kontinuierliche Messung" ein Synonym für online- Messungen sei mag zur Firmenphilosophie gehören. Aber Firmenphilosophie und Ordnungsrecht sind nun mal 2 Paar Schuhe. Es steht der Antragstellerin nicht zu, die verbindliche Auslegung einer Verordnung zu definieren. Wir können diese Gleichsetzung vor allem aus fachlichen Gründen nicht nachvollziehen und machen deshalb folgende Argumente geltend:

(1) in der 17. BImSchV wird "kontinuierliche Messung" nicht mit "online-Messung" gleichgesetzt, sondern

(2) im Gegenteil wird der Begriff "Messung" explizit an anderer Stelle u.a. auch als Kurzzeitprobennahme definiert (und ist damit also keinesfalls und/oder ausschließlich als "online" zu verstehen),

(3) das Gemeinsame Ministerialblatt des BMU fordert ebenfalls eine kontinuierliche Überwachung der Emissionen: "Zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe sollen die Messergebnisse entweder fortlaufend automatisch ausgewertet oder mittels automatisierter Probeentnahmeeinrichtungen über die geforderte Probezeit dem Abgasstrom entnommen werden. Für diese Art der Überwachung der Emissionen sollen geeignete Messeinrichtungen eingesetzt werden, die vom BMU als geeignet bekannt gegeben werden." (GMBl 1995, Nr. 7).

Die wesentliche Voraussetzung für die Eignung eines Messgerätes ist dessen Eignungsprüfung durch ein anerkanntes Prüfinstitut. Eine solche Eignungsprüfung liegt für das AMESA-Messgerät vor und wurde , wie es in diesem Fall der Gesetzgeber vorsieht, durch das BMU veröffentlicht (GMBl 1998, Nr.1)

Stand der Technik


Darüber hinaus fordert die 17.BImSchV in § 10 zur Bestimmung der Emissionen Messverfahren einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen.

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser

Der weitere Vorteil dieser Messung liegt darin, dass eine lückenlose Emissionserfassung gewährleistet wird, und es erlaubt 12 mal häufigere Messergebnisse, als es der jährliche Wert ermöglicht. Dadurch ist eine wesentlich bessere Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte möglich, als durch die einmalige Messung pro Jahr, die zudem in der Regel nicht unangekündigt erfolgt.

Präzedenzfälle


Es gibt bereits mehrere behördliche Genehmigungsbescheide in Deutschland (für MVA’s wie z.B. Salzbergen - Bescheid vom Feb 2001 durch Bez. Reg. Weser-Ems - und eine Holzverbrennungsanlage bei Bielefeld) in denen entsprechende Festsetzungen erfolgt sind.

Forderung


Wir fordern die Genehmigungsbehörde daher auf, im Sinne der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften (Stand der Technik) und mit dem Ziel einer möglichst "gläsernen TREA" im Genehmigungsbescheid den Einbau und Dauerbetrieb eines entsprechenden -Messgerätes inklusive Darstellung und Veröffentlichung der Messergebnisse verbindlich festzuschreiben.

Im Hinblick auf die besondere Problematik von Dioxinemissionen, die Sensibilität des Themas in der Öffentlichkeit und im Interesse der betroffenen Bevölkerung halten wir die geforderten Messungen für notwendig und sinnvoll.

Wir bitten Sie um Beachtung unserer Ergänzungen, um Zusendung des von Ihnen zu erstellenden Genehmigungsbescheides und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Axel Mayer




[artikel=IMPORT: Umzug]

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