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Kurzinformation des BUND zu Elektrosmog und Mobilfunk

Arbeitskreis Immissionsschutz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Bonn
"Elektrosmog" - auf den Punkt gebracht


Das BUND-Hintergrundpapier 'Elektromagnetische Felder' beleuchtet auf 35 Seiten den Problemkreis der elektromagnetischen Felder. Mit diesem Papier werden die entscheidenden Fehler in der Diskussion um den ausreichenden Schutz und die Vorsorge vor Beeinträchtigungen durch diese Felder aufgedeckt. Die Problemstellungen zielen auf die sog. nicht-thermischen Wirkungen, die von offizieller Seite nicht wahrgenommen oder heruntergespielt werden. Trotz der vielen noch offenen Fragen kommt der BUND zu einer kritischen Einschätzung und weist auf die Mißstände bei bestehenden Regelungen und im bisherigen Umgang mit dem Thema hin.

Ausgehend von kurzen Erläuterungen zu den physikalischen Bedingungen von Feldern (magnetisch, elektrisch, elektromagnetisch) bilden die bisher festgestellten Wirkungen auf den Menschen einen Schwerpunkt des Papiers. Auf dieser Basis werden sowohl Forderungen an die Forschung erhoben als auch die zukünftig zu erwartende Dimension der Feldbelastungen angerissen. In einem weiteren Schwerpunkt werden die Normen und die Verordnung über elektromagnetische Felder zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) bewertet. Den Schluß bilden Forderungen des BUND an Politik, Behörden und Wirtschaft zur Begrenzung der elektromagnetischen Feldwirkungen. Die individuellen Schutzmöglichkeiten werden im Anhang gestreift.

Das Problem
Immer intensiver wird in Bevölkerung, Wissenschaft und Politik über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die rasante Zunahme funktechnischer Anlagen, aber auch anderer Emittenten elektrischer und magnetischer Felder - vor allem im Bereich der Energieversorgung - diskutiert. Die Einführung von Mobilfunknetzen hat dazu geführt, daß sich Menschen durch Sendeanlagen und die davon ausgehenden elektromagnetischen Felder (EMF) bedroht fühlen.

Elektrische und magnetische Felder sind auf der Erde natürlicherweise vorhanden und sind über Jahrtausende hinweg relativ konstant geblieben. Innerhalb nur einer Generation wurden diese, den Menschen umgebenden natürlichen Felder massiv von künstlichen Feldern überlagert. Es steht außer Zweifel, daß solche Felder Wirkungen auf den Menschen ausüben. Bisher sind aber überwiegend die thermischen Effekte durch elektromagnetische Felder untersucht worden. Thermische Effekte sind meßbare Erwärmungen der Körperzellen von Menschen, die Elektrosmog ausgesetzt sind (Mikrowelleneffekt). Neben den thermischen gibt es jedoch auch andere (nicht thermische) Wirkungsmechanismen, die offensichtlich in das über elektrische Signale gesteuerte Bio-Regulationssystem des Körpers eingreifen.
Wirkungen auch bei niedrigen Feldstärken

Die Wirkungen können direkt über elektrische und magnetische Rezeptoren bzw. über Verstärkungsvorgänge innerhalb des bioelektrischen Systems erfolgen. Konkret bedeutet dies, daß in die Informationswege zwischen einzelnen Zellen oder Zellverbänden dauerhafte Störsignale gesetzt werden. Diese können dann entweder eine Fehlinformation enthalten oder das gesamte Kommunikationssystem lahmlegen. So könnte eine gestörte Bioregulation eine sehr viel später einsetzende gesundheitsschädliche Wirkung nach sich ziehen. Allerdings kann rückblickend kaum der kausale Zusammenhang nachvollzogen werden.

Beschrieben sind bisher Funktionseinflüsse auf das Zentralnerven- und neuroendokrine System, auf den 24-h-Rhythmus beim Menschen und auch auf das Blutbild sowie Immunreaktionen. Andererseits kann aber ein akutes Gefährdungspotential im Zusammenhang mit den genannten Wirkungen nicht präzise angegeben werden. Einig ist man sich darin, daß genetische Veränderungen durch niederfrequente elektromagnetische (oder magnetische) Felder auch bei hohen Feldstärken ausgeschlossen werden können. Ein schwacher Zusammenhang mit kindlicher Leukämie und Hirntumoren bei Erwachsenen scheint gegeben zu sein. Inwieweit gepulste Felder (Mobilfunk) eine Rolle als Co-Promoter bei der Tumorausbildung spielen, bedarf weiterer Forschungen.

Hauptziel nationaler und internationaler Grenzwerte ist lediglich die Bekämpfung kritischer Temperaturerhöhungen und Reizwirkungen von Feldern, die damit den Menschen auf einen physikalisch beschreibbaren und somit quasi technischen Gegenstand reduzieren. Nicht berücksichtigt sind dabei die in der Wissenschaft immer häufiger diskutierten nicht-thermischen Effekte bei Leistungsdichten um 10 Nanowatt/m2 weit unterhalb (Faktor 10.000) bestehender Grenzwerte, wie sie z. B. nach der 26. BImSchV gelten.

Fest steht, daß weit unterhalb derzeitig gültiger Grenzwerte und der bisher eingeführten Vorsorge - also im nicht-thermischen Bereich - biologisch relevante Ereignisse zu erwarten sind.
Bewertung neuer Technologien grundsätzlich schwierig

Die unterschiedliche Herangehensweise an das Problemfeld Elektrosmog und die Vielfalt beobachteter Wirkungen durch EMF zeigt auch, daß die Bewertung neuer Technologien bezüglich ihrer langfristigen Auswirkungen weit unterhalb bekannter Gefährdungsschwellen sehr schwierig ist.

Die bisherigen Anwendungen der Elektrotechnik in der Produktion, Verteilung, Konsum und Medizin sind Bestandteil der allgemeinen technischen Entwicklung. Obwohl im Konsumbereich schon Sättigungstendenzen zu erkennen sind, schreitet die Entwicklung durch ständig neue Anwendungsbereiche voran. Besonders die Mikroelektronik gestattet in vielen Lebensbereichen völlig neue Einsatzmöglichkeiten. Sehr grobe Schätzungen gehen dahin, daß erst 20 % der Anlagen, die für das Jahr 2000 nach den jetzt vorliegenden Planungen benötigt werden, in Betrieb sind. Allein 14.000 stationäre Sender werden das Bundesgebiet überziehen, wenn die bestehenden Mobilfunknetze ausgebaut sind. Hinzu kommen Millionen weiterer Funkgeräte. Durch die zunehmend flächendeckenden Belastungen durch elektromagnetische Felder entsteht offensichtlich ein neues, immer mehr Menschen betreffendes Umweltproblem mit großer Tragweite.
Fragen des Rechtsschutzes

Angesichts dieser Aussichten stellt sich die Frage nach dem Rechtsschutz für Betroffene. Um es auf den Punkt zu bringen: er wird praktisch außer Kraft gesetzt. Dies liegt darin begründet, daß die Gerichte, statt den Finger in die offene Wunde zu legen und den Gesetzgeber zu einer umfassenden Risikoermittlung und -bewertung aufzufordern, lieber auf Grenzwertempfehlungen privater Organisationen zurückgreifen, die nur Teilaspekte berücksichtigen. Begründet wird dies damit, daß nach den Erfahrungen der Humanmedizin die Gesundheitsgefahr vernachlässigbar gering sei. Damit werden die aufzeigbaren Wirkungen völlig außer Acht gelassen. Noch folgenschwerer ist dies, da hiermit der ungehemmten Ausbreitung der elektromagnetischen Felder Vorschub geleistet wird. Der Staat läßt die Einführung einer Technik zu, ohne über die Risiken für die Bevölkerung aktiv zu entscheiden. Werden geschützte Rechtspositionen der Bürger mißachtet, müssen eben diese Rechte stärker geltend gemacht werden. Dies soll auch in dem Programm des BUND zum Ausdruck kommen.
BUND-Programm zur Begrenzung des Elektrosmogs

Die vielfältigen und z.T. nur schwer einschätzbaren Effekte beim Elektrosmog verlangen in besonderem Maße nach Anwendung des immissionsschutzrechtlichen oder auch allgemeinen Vorsorgeprinzips. Die Konkretisierung von Vorsorge in Form eines Grenz- oder Zielwertes ist aufgrund der noch nicht endgültig bekannten Wirkungsweisen und des Schädigungspotentials im Grunde noch nicht möglich. Da eine wirksame Immissionsbegrenzung ohne Vergleichswerte aber kaum möglich ist, sollen die Immissionswerte der 26. BImSchV um den Faktor von 10.000 unterschritten werden, damit die offenen Probleme bei der Verträglichkeit berücksichtigt werden können. Die weiteren zentralen Forderungen des BUND in Stichworten:
  • Keine neuen Wohnbauten unter Hochspannungsleitungen und keine neuen Sendeanlagen;
  • Berücksichtigung des gesamten Wirkungskomplexes z. B. auch für empfindliche Personengruppen;
  • Schutz für Tiere; Pflanzen und Ökosysteme;
  • Einrichtung von Schutzbereichen mit möglichst niedriger Felsstärke;
  • Keine weiteren Emissionen und Immissionen;
  • Minimierungs- und Optimierungsgebot für alle Geräte und Anlagen;
  • Feststellung des Ausmaßes der Belastung durch Emissions- und Immissionskataster;
  • Information von Betroffenen über die Feldbelastung durch Informations- und Kennzeichungspflichten der Verursacher;
  • Genehmigungspflicht von Anlagen unter Beteiligung der Öffentlichkeit;
  • Befristung von Genehmigungen mit Nachrüstpflichten;
  • Umkehr der Beweislast analog zum Umwelthaftungsgesetz;
  • Einrichtung eines Rates zur Evaluierung von Umweltrisiken, um das Risikomanagement transparenter zu machen;
  • Einrichtung eines unabhängigen und interdisziplinär besetzten Forschungsrates für weitere Untersuchungsprogramme zu den Auswirkungen von Feldern.


Der BUND-Hintergrund 'Elektromagnetische Felder' (35 S.) ist für 5.- DM erhältlich bei: BUNDladen, Am Köllnischen Park Nr.1, D-10179 Berlin; Tel.: (030) 275 864 0; Fax: (030) 275 864 40


Dieser Artikel wurde 676 mal gelesen und am 19.4.2007 zuletzt geändert.
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