Diese Seite ausdrucken

"Mustereinspruch" Fessenheim: Genehmigungsverfahren und Einspruch gegen legale Rheinvergiftung / 2014




"Muster - Einspruch" Fessenheim: Genehmigungsverfahren für legale Rheinvergiftung 2014


Liebe Freundinnen und Freunde,
der Trinationale Atomschutzverband TRAS hat mit Unterstützung des Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Baden-Württemberg eine sehr umfangreiche Stellungnahme in Auftrag gegeben. Diese 16-seitige Expertise ist für die TRAS-Mitgliedsgemeinden und Mitgliedsverbände gedacht und sie wurde am 15.12. fertiggestellt und ins französische übersetzt.

Der unten stehende "Kurzeinspruch" ist für Einzelpersonen, kleine Organisationen, BI´s und Verbände gedacht.

Für Eure Stellungnahme gibt´s zwei Varianten:
  • a) Einfach Euern Briefkopf einsetzen, prüfen ob Ihr "ich oder wir" schreiben müsst und an die angegebenen beiden Mailadressen senden. (Es ist mehr als befremdlich, dass der Einspruch nicht an die Kontrollbehörde, sondern nur an die EDF gehen soll. Wir haben darum eigenmächtig auch zusätzlich die Mailadresse der Kontrollbehörde ASN angegeben.)
  • b) Den vorgegebenen Text übernehmen, eigene, bisher fehlende Aspekte und Betroffenheiten einfügen und den vorgegebenen Text ergänzen, kürzen, erweitern... (Diese Variante ist besser)


Mit freundlichen Grüßen

Aernschd Born, TRAS, Basel
Axel Mayer, BUND, Freiburg

(Mit einem herzlichen "Dankscheen" an alle die in großer Eile mitgeholfen haben diese Texte zu erarbeiten, insbesondere an Jürg & Nik!)



Mustereinspruch (bis zum 21.12.2014 versenden!)




Dein / Euer Briefkopf

An die Électricité de France (EdF)
An die Kontrollbehörde ASN
fessenheim-arpeedf.fr
strasbourg.asnasn.fr
Ort, Datum

Betrifft:
Antrag der Electricité de France SA (EDF)auf Änderung der bisherigen Erlaubnis für Entnahme von Wasser und dessen Abgabe in den Rheinseitenkanal sowie die Abgabe von gasförmigen Stoffen an die Luft in dem von ihr betriebenen Kernkraftwerk in Fessenheim


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem laufenden öffentlichen Anhörungsverfahren betreffend Wasserentnahme und Einleitung von Abwässern in den Rhein durch das AKW Fessenheim senden ich Ihnen die folgende Stellungnahme. Ich fordere Sie auf meine Argumente ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Aus meiner Sicht sollte dem Antrag in seiner aktuellen Form von der Bewilligungsbehörde nicht stattgegeben werden.
Der Antrag der Électricité de France für eine Neugenehmigung der Einleitungen von Abwärme und radioaktiven Stoffen sowie weiteren Abwasserinhaltsstoffen in den Rhein basiert auf einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die als rechtsfehlerhaft zu betrachten ist: We­sent­liche Umweltaspekte wurden nicht oder nur mangelhaft berücksichtigt. Damit werden die Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erfüllt. Die Genehmigung des Neuantrags der EdF wäre demzufolge ebenfalls rechtsfehlerhaft.

Im Einzelnen kritisiere ich:

  • 1. Die beiden Reaktorblöcke des Atomkraftwerkes (AKW) Fessenheim verfügen über keine Kühltürme. Damit müssen zwei Drittel der Primärenergie direkt in den Rhein abgeleitet werden. Aufgrund der kontinuierlichen Einleitung von 3.600 Megawatt „Wärmemüll“ will die EdF weiterhin den gesamten Abfluss im Grand Canal d’Alsace (Rheinseitenkanal) um drei bis vier Grad auf bis zu 29 Grad Celcius aufwärmen. Damit ist und bleibt das AKW Fessenheim der mit weitem Abstand größte Abwärmeeinleiter im gesamten Rheineinzugsgebiet. Die jetzt vorgesehene Reduzierung der Rheinwassererwärmung bleibt marginal. Die Abwärmeeinleitungen aus dem AKW Fessenheim satteln sich auf die Rheinwassererwärmung auf, die ohnehin schon durch den Klimawandel stattfindet. Die UVP berücksichtigt nicht die heutigen Erkenntnisse über die Schädigungen der Gewässerökologie und der Trinkwassergüte durch die Ab­wär­me­­ein­leitungen.
  • 2. Millionen Menschen am Mittel- und Niederrhein sowie in den Niederlanden wer­den mit Rheinuferfiltrat versorgt. Je wärmer das Rheinwasser und damit das Rheinuferfiltrat werden, desto eher muss befürchtet werden, dass es zu mikrobiologischen Verschlechterungen der Trinkwassergüte kommt.
  • 3. Gegenüber kaltwasserliebenden „Langdistanzwanderfischen“ wirkt die Abwär­me­einleitung als „thermische Barriere“. Die Wahrscheinlichkeit, dass Lachse, Meerforellen und andere Fische ihre angestammten Laich- und Jungfisch-Lebensräume erreichen, wird dadurch eingeschränkt. Dies gefährdet auch die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die französische und die deutsche Wasserwirtschaftsverwaltung sehen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie für den Grand Canal d’Alsace und die unterhalb liegenden Rheinabschnitte bis Iffez­heim vor, dass das „gute ökologische Potential“ erreicht wird. Zum „guten ökologischen Potenzial" gehört auch, dass die „Langdistanzwanderfische“ ungehindert ihre angestammten Lebensräume erreichen können.
  • 4. Im Kühlwassereinlauf des Atomkraftwerkes werden durch den gewaltigen Sog jährlich Millionen Fische getötet. Dies bedroht u.a. die Aale, die ohnehin vom Aussterben bedroht sind. Damit verstößt der Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes auch gegen die EU-Aalverordnung.
  • 5. Im Hinblick auf die Schädigung der Gewässerökologie wird in der UVP nicht berücksichtigt, dass alternative Energieumwandlungsstrategien sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzerhöhung zur Verfügung stehen. Diese „besseren Umweltoptionen“ im Sinne der EG-Wasser­rahmen­richt­linie und der EU-Energieeffizienzrichtlinie erlauben die sofortige Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim.
  • 6. Für den Fall, dass es zu einem Auslaufen (Leckschlagen) des Grand Canal d’Alsace kommen sollte, fehlen in der UVP Angaben zur Kühlwassernotversorgung.
  • 7. In der UVP wird nicht nachgewiesen, dass die Einleitung des radioaktiven Tritiums tatsächlich nach dem Stand der Technik reduziert wird. Der EdF-Antrag sieht eine Tritium-Belastung des Rheinwassers mit bis zu 280 Bequerel Tritium pro Liter vor.
  • 8. Um die Korrosion im Sekundärkreislauf der beiden Reaktorblöcke zu reduzieren, beantragt die EdF den Einsatz von giftigen Korrosionsverhinderungsmitteln (Ethanolamin, Hydrazin). Kommt es bei diesen Giftstoffen zu einem Unfall, sind schwerwiegende Schädigungen des Betriebspersonals – und damit der Steuerungsfähigkeit und der Kontrolle der Reaktoren – zu befürchten.
  • 9. Eine Energiebereitstellung,die mit gigantischen Mengen von „Wärmemüll“ die Rheinökologie und die Trinkwasserversorgung beeinträchtigt, die den Tod von Millionen Fischen pro Jahr im Kühlwassereinlauf zur Folge hat,
    die die Einleitung von Billionen Bequerel radioaktivem Tritium pro Jahr nicht verhindern kann und die notgedrungen auf dem Einsatz von giftigen Korrosionsverhinderen beruht, ist per se nicht nachhaltig und darf nicht genehmigt werden.


Die Französische Republik sollte die EdF daran hindern, das abgeschriebene Uralt-AKW Fessenheim mit möglichst hoher Rendite – aber auf Kosten der Umwelt, der Anwohner und der Trinkwasserkonsumenten – noch auf unabsehbare Zeit weiter zu betreiben.

Aus meiner Sicht sollte dem Antrag in seiner aktuellen Form von der Bewilligungsbehörde nicht stattgegeben werden und beide Reaktoren des AKW Fessenheim sollten schnellstmöglich abgeschaltet werden."
Mit freundlichen Grüßen







AKW Fessenheim Newsletter / Mailingliste

Wir mailen Ihnen aktuelle Infos zum AKW Fessenheim und manchmal auch zu großen anderen Umweltthemen am Oberrhein
Hier geht´s zum Newsletter



Zusatzinfos zum Einspruch:



Nur vom 1.12.2014 bis zum 21.12.2014 findet das Fessenheimer Genehmigungsverfahren/Beteiligungsverhinderungsverfahren zur Wasserentnahme und zur genehmigten Einleitung von Radioaktivität, Schadstoffen und Abwärme in den Rhein - in die Trinkwasserquelle für Millionen Europäer - statt.

Der Trinationale Atomschutzverband TRAS hat gemeinsam mit dem BUND eine Stellungnahme bei einem Experten in Auftrag gegeben. Unter diesem Text findet Ihr einen Mustereinspruch zur freien Verwendung.



In einem "richtigen" Europa würden die europäischen Nachbarn nicht erst am Tag des Verfahrensbeginns, sondern schon Monate zuvor informiert und Unterlagen (2200! Seiten) würden auch vollständig in den Sprachen der Nachbarn ausliegen. Die EDF hat bisher alles Mögliche getan, um Beteiligung zu erschweren und die Verfahrensunterlagen geschickt im Netz zu verstecken.

Unsere Einwendungen sollen nach dem Wunsch der Behörden "erstaunlicherweise" nur an die EDF gehen.
In der Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg stand dazu ein mehr als befremdlicher Satz:

"Am Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die EDF die Stellungnahmen sammeln und eine Bilanz ziehen, welche innerhalb eines Monats der ASN, dem Präfekten des Haut-Rhin und der örtlichen Informations- und Überwachungskommission (CLIS) vorgelegt wird"

Hat die EDF in Frankreich jetzt tatsächlich die Macht übernommen? Wie war das mit dem Bock als Gärtner? In Deutschland und der Schweiz wäre so etwas undenkbar.

Es ist ungefähr so, als wenn ein Bäcker überfallen worden wäre und der Überfallene muss seine Anzeige beim Räuber abgeben, damit dieser Bilanz ziehen kann, um die Bilanz dann an die Polizei weiter zu reichen.
Aus diesem Grund haben wir (leider erst verspätet) auch zusätzlich die Mailadresse der Kontrollbehörde ASN angegeben.
strasbourg.asnasn.fr
Bitte einfach beide Mailadressen anmailen


Die deutschsprachige "Zusammenfassung" finden Sie auf der Seite des RP Freiburg. Die kurze deutsche Zusammenfassung ist ein hübsches Beispiel für EDF-Greenwash. Unwesentliche, unwichtige, hübsche, nichtssagende Ablenkungsinformationen zuhauf und die wesentlichen Aspekte auf den Seiten 30 bis 32.

  • Zusammenfassung der UVP (Wichtig sind Seiten 30 bis 32!)
  • Bekanntmachung

    Hier finden Sie den gut versteckten französischen Link http://energie.edf.com/nucleaire/carte-des-centrales-nucleaires/publications-45897.html zu den Antragsunterlagen in Sachen chemische und radioaktive Einleitungen/Vergiftung und Wasserentnahme für die beiden Fessenheimer Altreaktoren.

    • Partie 1 hier
    • Partie 2 hier
    • Synthèse du dossier (5806Kb) hier


    Ein Dokument hat mehr als 1200 Seiten und das Zweite fast 1000 Seiten und ist in französischer Sprache geschrieben. Die "Zusammenfassung" ist kürzer und hübsch grüngewaschen.

    Die deutschsprachige Zusammenfassung finden Sie auf der Seite des RP Freiburg:http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1326379/index.html

    Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer








    Hier noch ein kluger "Nichteinspruch"


    BUND-Bezirksgruppe Nördlicher Kaiserstuhl
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Die BUND-Bezirksgruppe Nördlicher Kaiserstuhl als Träger öffentlicher Belange nimmt zu dem o.g. Änderungsantrag wie folgt Stellung:

    Da unser Ziel die baldmöglichste Abschaltung des Kernkraftwerkes Fessenheim ist, bedarf es aus unserer Sicht keiner neuerlichen "Teilbetriebsgenehmigung" durch die ASN für diese Anlage.
    Eine solche Genehmigung könnte lediglich als Argument für eine weiter verlängerte Laufzeit missbraucht werden.
    Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag unabhängig von seinem Inhalt pauschal ab.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr.Henner Wenzel
    Vorstand BUND-Bezirksgruppe Nördlicher Kaiserstuhl


    Richtig wichtig! Ihnen gefällt diese Seite? Legen Sie doch einen Link:
    <a href="http://www.bund-rvso.de/fessenheim-genehmigungsverfahren-2014.html"> "Mustereinspruch" Fessenheim: Genehmigungsverfahren und Einspruch gegen legale Rheinvergiftung / 2014</a>

    Weitersagen
    Twitter Facebook

    Dieser Artikel wurde 2356 mal gelesen und am 12.1.2022 zuletzt geändert.