Kali und Salz AG muss zahlen: 2008 / Gericht setzt in Sachen Kalihalde Buggingen das Verursacherprinzip durch
15.11.2002
Endgültiges Urteil gegen Kali und Salz AG / 17. April 2008
Die rückwirkende Kraft eines Gesetzes
Privatunternehmen muss die Kalihalde von Buggingen sanieren / Ende eines zehnjährigen Streits
MANNHEIM (amp). Wer ist zuständig für die Kalihalde von Buggingen? Eine Frage, über deren Antwort seit fast zehn Jahren die Juristen streiten. In dieser Zeit sind rund 4000 Tonnen Salz durch den Regen ins Grundwasser gespült worden und haben dort deutliche Spuren hinterlassen, wie Wasserproben zeigen. Doch nun ist die Frage beantwortet: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat den Bergwerkskonzern Kali + Salz dazu verurteilt, die von 1922/23 bis 1973 entstandene Halde zu sanieren. Das dürfte bedeuten, dass der immer noch mehr als 30 Meter hohe Hügel wasserdicht abgedeckt wird. Denn die rund 350 000 Tonnen Abraum, zur Hälfte Chlorid, abzutransportieren, ist nach Einschätzung von Experten viel zu teuer. Selbst die Kosten für eine Abdeckung werden auf mehrere Millionen Euro geschätzt. Für diese Aufgabe in die Pflicht genommen zu werden, dagegen hatte sich Kali + Salz stets gewehrt.
Erst 1972 hatte die Firma das Bugginger Bergwerk gekauft. Ein Jahr später wurde es stillgelegt — aus Gründen der Ökonomie, nicht der Ökologie. Dieser Gesichtspunkt spielte damals keine Rolle: Mögliche Folgen einer solchen salzhaltigen Halde hatte niemand im Blick. Entsprechend gab es kein Gesetz, das den Eigentümer zu irgendwelchen Schutzvorkehrungen verpflichtet hätte.
Das änderte sich allmählich Ende der 80er Jahre. Erstmals wurde festgestellt, dass das Chlorid das Grundwasser belastete: Die unterirdische Salzfahne zeigt bedrohlich in Richtung eines Tiefbrunnen. Doch erst 1998 wurde den Behörden mit dem Bundesbodenschutzgesetz ein Instrument an die Hand gegeben, um solche Belastungen zu unterbinden.
Das Landratsamt verlangte daraufhin von Kali + Salz ein Sanierungskonzept. Doch der Konzern wies diese Verfügung zurück: Für die Halde sei zum überwiegenden Teil der Vorbesitzer verantwortlich — und zum Zeitpunkt des Erwerbs habe es das Gesetz noch gar nicht gegeben. Der VGH, der in einer früheren Entscheidung dieser Argumentation Recht gegeben hatte, ruderte jetzt zurück. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat eindeutig erklärt, dass das Bodenschutzgesetz auch rückwirkend gelte. Speziell im Bergbau werde erst im Laufe der Zeit deutlich, wie groß die Schäden seien. Dieses Risiko hatte Kali + Salz beim Kauf des Bugginger Bergwerks gleichsam miterworben — ohne davon zu wissen.
Quelle: Badische Zeitung vom Donnerstag, 17. April 2008
An die Südbadischen Medien 13.11.02
Großer Erfolg für die Umwelt und den BUND - Die Kali und Salz AG muss für die Sanierung aufkommen
Eine alte Anzeige des BUND hat jetzt zu einem Erfolg für die Umwelt und zur Durchsetzung des Verursacherprinzips geführt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.11.02 muss die Kali und Salz AG den Bugginger Kalimandscharo (salzhaltigen Abraumhügel) sanieren, der immer noch das Grundwasser mit jährlich 4200 Tonnen Salz belastet.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dies nach einem zweieinhalbjährigen Verfahren entschieden. Es lehnte den Einspruch der Kali und Salz AG Kassel, Rechtsnachfolgerin des 1973 geschlossenen Kaliwerks Buggingen, gegen eine entsprechende Anordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald ab.
Wenn die Firma keine Berufung einlegt, dann geht damit ein Verfahren zu Ende, das BUND Geschäftsführer Axel Mayer im Dezember 1997 mit einer Anzeige gegen die Mine de Potasse de Alsace und die Kali und Salz AG eingeleitet hatte.
Während das Verfahren in Frankreich mit fadenscheinigen Begründungen eingestellt wurde, führte die Anzeige bei der Freiburger Staatsanwaltschaft zu einer großen Hausdurchsuchung und Beschlagnahmeaktion bei der Kali und Salz AG.
Diese wiederum versuchte den Spieß umzudrehen und ging gegen das Landratsamt als Genehmigungsbehörde vor.
Das jetzige Urteil setzt endlich das Verursacherprinzip durch. BUND Geschäftsführer Axel Mayer hatte schon in der Anzeige 1997 geschrieben: "Es kann nicht angehen, dass Menschen, die in einem kalten Winter Streusalz streuen, mit einem Bußgeld bestraft werden, während die Kali und Salz AG, die großflächig das Grundwasser belastet, ungestraft davon kommt"...
Beim BUND Regionalverband ist die Freude über das Urteil groß.
(den Text der Anzeige gegen die Mines de Potasse finden Sie unter www.bund-freiburg.de)
Dieser Artikel wurde 649 mal gelesen und am 20.4.2008 zuletzt geändert.
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