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Loveparade & Atomunfälle / Duisburg & Fessenheim

19.07.2012
BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein
Geschäftsführer: Axel Mayer, Wilhelmstr.24 a, 79098 Freiburg
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg
Vorsitzender: Reiner Ehret, Scheffelstraße 41, 79199 Kirchzarten
NABU Bezirksverband Südbaden
Geschäftsführer: Dr. Felix Bergmann, Nelly-Sachs-Str. 1, 79111 Freiburg



An die Medien

Duisburg – Fessenheim / Loveparade und Atomunfälle


Vor zwei Jahren, am 24. Juli 2010, ereignete sich in Duisburg der schreckliche Unfall bei der Loveparade. Wer heute in Freiburg oder anderswo eine Großveranstaltung plant, der merkt auf Grund verschärfter behördlicher Auflagen schnell, dass der Loveparade-Unfall zwischenzeitlich die Sicherheitsanforderungen massiv verändert hat und das ist gut so.

26 Jahre nach dem Atomunfall in Tschernobyl und weit über ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima liegt der Evakuierungsradius (nicht nur) für das AKW Fessenheim laut Katastrophenschutzplan immer noch bei 8 Kilometern. Die großflächigen radioaktiven Verseuchungen und die Notwendigkeit weitreichender Evakuierungen bei diesen Atomunfällen haben 26 Jahre lang nicht zu einer Anpassung des Menschenschutzes an die Realität großer Atomunfälle geführt.

Im offiziellen Fukushima-Bericht, der Anfang Juli 2012 veröffentlicht wurde, stand:
„Die Katastrophe von Fukushima war das Ergebnis von Kungeleien zwischen Regierung, Atomaufsicht und der Betreiberfirma Tepco. Die Situation hat sich danach auch deshalb weiter verschlimmert, weil das Krisensystem der Zentralregierung in Tokio und der betroffenen Behörden versagt habe. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Aufgaben seien unklar gewesen. Auch hätten es die Aufsichtsbehörden jahrelang versäumt, geeignete Maßnahmen für solche Krisenfälle einzuführen, was zu dem Chaos bei der anschließenden Evakuierung der betroffenen Menschen beigetragen habe.“ berichtete u.a. der Spiegel.

Da gibt es nach Ansicht von BUND, NABU und LNV am Oberrhein keinen Unterschied zu Deutschland. Auch bei uns haben es die Politik und die Aufsichtsbehörden, aus Rücksicht auf die Atom- und Energiekonzerne, jahrzehntelang versäumt, geeignete Maßnahmen für den atomaren Katastrophenfall einzuführen.

Seit über einem Jahr wird jetzt im Regierungspräsidium Freiburg eine uralte Forderung der Umweltverbände umgesetzt und an einer Weiterentwicklung des bisherigen „Kataströphchenschutzes" gearbeitet. Frau Regierungspräsidentin Schäfer hat auf einen gemeinsamen Brief unserer Verbände reagiert. Erste Ergebnisse sind in der zweiten Jahreshälfte 2012 zu erwarten, müssen dann aber noch mit den Ministerien auf Bundes- und Landesebene abgestimmt werden und das kann dauern.

Es ist uns klar, dass eine neue Regierungspräsidentin und die neue Landesregierung nicht in einem Jahr die politisch gewollten Versäumnisse von 57 Jahren CDU Regierung aufarbeiten können. Doch der Atomunfall in Fukushima war mit ein Grund für den Regierungswechsel in diesem Land. Die schnelle Abschaltung der AKW und ein an die Realität angepasster Katastrophenschutz (auch) für die Menschen in der Umgebung grenznaher AKW zählt nach unserer Auffassung zum „Kerngeschäft“ des RP und der neuen Landesregierung.

Wir beneiden das Regierungspräsidium Freiburg und die Ministerien nicht um diese Aufgabe. Die Übertragung der Erkenntnisse aus dem Loveparade-Unfall auf Großveranstaltungen ist nicht einfach. Die schnelle Evakuierung großer Teile des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald oder einer Stadt wie Freiburg und vor allem die dauerhafte Unterbringung der vielen betroffenen Menschen ist mehr als eine Herkulesaufgabe. Dennoch kann sich eine Atomkatastrophe wie in Fukushima schon morgen in Fessenheim, Beznau, Philippsburg oder Neckarwestheim ereignen.

Aus diesem Grund wird auch der Druck der Verbände, nicht nur am Oberrhein, nicht nachlassen.

  • Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer, Freiburg
  • Dr. Felix Bergmann, NABU-Geschäftsführer, Freiburg
  • Reiner Ehret, Vorsitzender Landesnaturschutzverband, Kirchzarten/Stuttgart



Infos:





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Dieser Artikel wurde 5052 mal gelesen und am 21.12.2018 zuletzt geändert.