Soll die Kirchengemeinde Antennenstandorte für Mobilfunkanlagen anbieten?
Entscheidungshilfen für die Verantwortlichen von Kirchengemeinden von Bernd Rainer Müller
Immer häufiger bieten Mobilfunkunternehmen Kirchengemeinden Verträge an, die die Nutzung von Gemeindegrundstücken für Antennenanlagen vorsehen. Zusätzliche Einnahmen von 100.000 bis 300.000 Mark über eine Vertragsdauer von zwanzig Jahren führen oft zu einem schnellen Vertragsabschluss. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass es nach der Antenneninstallation in der Gemeinde häufig zu heftigen Diskussionen über die Entscheidung kommt, meist mit negativen Folgen für die Gemeinde: Die Medien berichten über Auseinandersetzungen, die Tätigkeit von Pfarrer und Gemeindevorstand wird schwieriger, die Passivität im Gemeindeleben nimmt zu, Ehrenämter werden aufgegeben und Einzelne treten sogar aus der Kirche aus.
Übereilte Vertragsabschlüsse können außerdem Verhandlungen vor Gericht mit Nachbarn des betreffenden Gemeindegrundstücks nach sich ziehen. Die seit 1997 vorgelegten Musterverträge reichen nicht aus, um anstehende Konflikte zu vermeiden oder zu entschärfen. Daher ist ein überlegtes Vorgehen der Verantwortungsträger geboten, bei dem die unterschiedlichen Aspekte in der Auseinandersetzung um die Standorte von Mobilfunkanlagen sorgfältig geprüft werden.
Das Problem
In der Bundesrepublik gibt es derzeit ca. 50 000 Antennenanlagen allein für den Mobilfunk. Und obwohl die bestehenden Funknetze noch gar nicht vollständig ausgebaut sind, kommen schon neue hinzu: Funknetze für Betriebe, ein Netz für Polizei, Feuerwehr etc. und weitere sechs für den UMTS-Mobilfunk. Ein Teil der Anlagen kann zusätzlich an bestehenden Antennen untergebracht werden, trotzdem fehlen Standorte für mindestens 50 000 weitere Sendeanlagen in den nächsten zwei Jahren.
Dieser Bedarf wirft Probleme auf. So geht es nicht nur um die Wirkung einer Antenne im Stadt- oder Landschaftsbild, sondern auch um Art und Anzahl der Antennen. Verschiedene Betreiber wollen im Stadt- oder Kreisgebiet jeweils eigene Mobilfunknetze errichten. So entsteht die Frage, ob zwei, drei, oder mehr Einzelantennen gebaut werden sollen oder dominante Antennentürme für alle Betreiber gemeinsam errichtet werden.
Das größte Problem liegt jedoch im Betrieb der Sendeanlagen. Sie sendet elektromagnetische Strahlung aus und bringt dadurch Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich. Die Bewertung dieser Gefahren ist wissenschaftlich und politisch zwar noch umstritten, doch zunehmend beschreiben Forscher konkrete Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung und Ärzte vor Ort berichten von erkennbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Aufgrund solcher Berichte aus den eigenen Reihen verlangt inzwischen selbst die bisher sehr zurückhaltende Bundesärztekammer vorsorgende Maßnahmen. Der Erkenntnisbedarf über mögliche Folgen erstreckt sich von allgemeinen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Müdigkeit über die Wirkungen auf besonders sensible Menschen bis hin zu den spezifischen Folgen für Kinder, die Mobilfunktechnik nutzen. Bisherige Erfahrungen belegen, dass mehrere Anwohner im Umkreis von bis zu 250 Meter um eine Sendeanlage über verschiedene gesundheitliche Beschwerden klagen, nachdem der Sendebetrieb begonnen hat.
Widerstand
Trotz des anhaltenden Handy-Booms schließen sich immer mehr Menschen in Bürgerinitiativen zusammen. Derzeit gibt es etwa 500 - mit bundesweit steigender Tendenz. Besonders stark sind sie in den südlichen Bundesländern vertreten, doch ihre Ausbreitung nach Norden hat schon begonnen.
Die Bürgerinitiativen wenden sich an Umweltverbände wie den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) oder bilden eigene Zusammenschlüsse. Es entstehen schnell effektiv arbeitende Gruppen, die durch entsprechende Forderungen und Aktivitäten die politisch Verantwortlichen innerhalb kurzer Zeit in Zugzwang geraten lassen. Dadurch konnten die Gruppen bereits eine beachtliche Zahl von Standorten verhindern oder verändern.
Wie sollen angesichts dieser Widerstände haupt- und ehrenamtliche Kirchenvertreter, die allen Gemeindemitgliedern verpflichtet sind, ihre Verantwortung als Entscheidungsträger wahrnehmen und eine nachvollziehbare Entscheidung treffen? Wie kann das Gebot des Bundes-Immissionsschutzgesetzes umgesetzt werden, möglichst große Vorsorge zu gewährleisten?
Dass es ausgesprochen schwierig ist, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, wird durch folgendes Beispiel deutlich: Die Strahlungsbelastung, die von einer Sendeanlage auf dem Dach eines Kindergartens ausgeht, ist für die dort spielenden Kinder meist kleiner, als wenn die gleiche Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft errichtet wird. Bürger und Politiker können derzeit aber nur Einfluss auf den Standort "Kindergarten" nehmen, beim "Privathaus" haben sie hingegen kaum eine Chance, Einsprüche geltend zu machen.
Die Informationslage
Die Situation wird durch den Mangel an verlässlichen Informationen erschwert, da im Zusammenhang mit Sendeanlagen weitgehend neue und unbekannte Sachverhalte auftreten.
Um die betroffenen Menschen vor Ort einzubeziehen, sollten über ausführliche Pressedarstellungen oder Gemeindeversammlungen mit kompetenten Referenten frühzeitig Informationen zu jeder Einzelanlage vermittelt werden. Auf die Fragen und Belange der Gemeindemitglieder ist dabei besonders einzugehen. Ihnen geht es vor allem um die gesundheitlichen Folgen der auf Dauer strahlenden Anlagen.
Für jede Anlage - sei es eine Amateurfunkstation oder ein Mobilfunksender - gilt außerdem das Umweltinformationsgesetz. Daher sollten die Gemeindeverantwortlichen Messwerte zu den elektromagnetischen Feldern der Anlage und über die zu berücksichtigenden Sicherheitsabstände einfordern. Auskunftspflichtig ist nicht das Mobilfunkunternehmen, sondern die zuständige Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie das Bundesamt für Strahlenschutz.
Wohnen Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft der Anlage, haben sie das Recht zu erfahren, wie hoch die Belastung an ihrem Hauptaufenthaltsort im ungünstigsten Fall werden kann. Zweckmäßigerweise sind dabei Schlaf- und Kinderzimmer zu untersuchen, da hier Aufenthalte über lange Zeit stattfinden und die Erholungsfunktion gesichert sein muss. Falls der zuständigen Behörde entsprechende Messwerte nicht vorliegen, sollten zusätzliche Berechnungen oder Messungen verlangt werden.
Eine Grundlage für die Bewertung der Messergebnisse kann der BUND-Hintergrund "Elektromagnetische Felder" sein, da wichtige wissenschaftliche Basisinformationen immer noch fehlen und die Mobilfunkunternehmen mit Informationen zu Problemen, die mit bestehenden Anlagen existieren, sehr zurückhaltend sind.
Steuerungsmöglichkeiten
In der Praxis sind politische und rechtliche Auseinandersetzungen um Antennenstandorte und Strahlungsbelastung an der Tagesordnung. Gemeindevertreter können dahin gehend Einfluss nehmen, dass Schutzbereiche errichtet werden. Diese sollten Flächen mit sensiblen Nutzungen wie Kindergärten, Altenheime oder Wohnungen einschließen. Die Abstände von Sendeanlagen zu den Schutzzonen sollten mindestens 250 Meter betragen. Auch auf das Gebot, Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten, ist immer wieder hinzuweisen. Durch die große Zahl der geplanten Anlagen kann es sonst zu erheblichen Schäden kommen.
Um Handlungsoptionen für den Fall neuer Erkenntnisse offen zu halten, sollten mit den Betreibern entsprechende Vertragsergänzungen vereinbart werden. Deren Ziel könnte z.B. sein, im späteren Konfliktfall nicht allein auf eine langwierige gerichtliche Entscheidung mit Unwägbarkeiten und hohem Kosten- und Zeitaufwand zu setzen, sondern einen neutralen Gutachter einzubeziehen.
Entscheidungshilfen
Wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit Mobilfunkunternehmen über die Nutzung von kirchlichen Liegenschaften abschließen will, können folgende Fragen bei der Entscheidung helfen:
Ist das Unternehmen bereit, zusätzliche Vertragsklauseln zu akzeptieren, um die besondere Situation kirchlicher Einrichtungen zu berücksichtigen? Akzeptiert das Unternehmen bei Streitigkeiten neutrale Gutachter? Lässt die Vertragsgestaltung eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsbeendigung zu, falls Probleme auftreten?
Ist es Aufgabe der Pfarrer und Gemeindevorstände, einen weltlichen Konflikt direkt in die Gemeindearbeit einzubringen, weil eine Zustimmung zu Sendeanlagen zwangsläufig auch Zustimmung für bestimmte Technologien und Unternehmensziele bedeutet? Sieht sich die Gemeinde als Vorreiter bei der Nutzung neuer Technologien oder eher als Bewahrer von bewährten Strukturen? Welche Bedeutung haben Kirchtürme und Gemeindehäuser für die Gemeinde - können sie über das Symbol für den Glauben hinaus auch für die Teilnahme am technischen Fortschritt stehen, wenn sie sichtbar Sendeanlagen tragen?
Wie notwendig sind zusätzliche Geldquellen für kirchliche Aufgaben in Zeiten zurückgehender Einnahmen? Werden mit den Geldern dringende Aufgaben finanziert, die sonst nicht erfüllt werden können oder dienen sie lediglich der Aufstockung des laufenden Haushalts? Wie hoch kann der immaterielle Schaden für die Gemeinde sein im Vergleich zum materiellen Gewinn?
Werden Handys von den Benutzern vorwiegend als Kultgegenstand, Spielzeug oder Statussymbol angesehen oder als unbedingt notwendiges Hilfsmittel von Pfarrern und Gemeindemitgliedern genutzt? Rechtfertigt der Nutzen des Mobilfunks auch gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden von Gemeindemitgliedern und anderen Personen? Welche zusätzlichen Belastungen haben die Bürger in der Umgebung durch elektromagnetische Felder der geplanten Anlage zu erwarten? Wie steht die Gemeinde zum wissenschaftlichen Streit, welche gesundheitlichen Auswirkungen die Sendetechnik hat?
Ist die Gemeinde bereit, frühzeitig den Kontakt mit den betroffenen Nachbarn zu suchen? Berücksichtigt die Standortplanung Aspekte des Denkmalschutzes ebenso wie Fragen des Umweltschutzes? Werden beispielsweise bedrohte Tiere wie Fledermäuse und Eulen durch die Sendeanlage (z.B. Lärm bei Installation, Wartung, Betrieb) gefährdet oder vertrieben? Wird die Antenneninstallation außer mit Juristen und Architekten auch im Umweltbeirat erörtert?
Fazit
Die ungesteuerte Entwicklung bei der Installation von neuen Sendeanlagen führt zu einem erheblichen Konfliktpotential innerhalb und außerhalb der Gemeinde. Die zunehmenden gesundheitlichen Beschwerden und die unzureichende Beteiligung der Bürger verlangen bessere Informations-, Planungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, um die resultierenden Auseinandersetzungen zu begrenzen. Entscheidungen sollten daher sorgfältig abgewogen und transparent gemacht werden und auf vielseitigen Informationsquellen beruhen.
Der Autor ist Vertreter der Umweltverbände in der Deutschen Elektrotechnischen Kommission, die sich mit dem Schutz vor elektromagnetischer Strahlung befasst.
Weitere Informationen zum Thema:
Der BUND-Hintergrund 'Elektromagnetische Felder' (35 S.) ist für 5.- DM erhältlich bei: BUNDladen, Am Köllnischen Park Nr.1, D-10179 Berlin; Tel.: (030) 275 864 0; Fax: (030) 275 864 40.
Auskunft zu weiteren Fragen erteilt:
Bernd Rainer Müller
Ingenieurbüro für Arbeitsschutz und Messtechnik
Am Greimberg 17 a
32791 Lage
Fax 05232 64297
e-mail: messtechnikt-online.de
Dieser Artikel wurde 393 mal gelesen und am 19.4.2007 zuletzt geändert.
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